Verteilung der Goldreserven

ShortId
02.316
Id
20020316
Updated
10.04.2024 17:37
Language
de
Title
Verteilung der Goldreserven
AdditionalIndexing
24;Kanton;Goldreserve;Nationalbank
1
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Obwalden folgende Standesinitiative ein: </p><p>- Die Verteilung der von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven hat nach dem Entscheid des Souveräns vom 22. September 2002 nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Verteilschlüssel, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone geht, zu erfolgen.</p><p>- Den Kantonen ist die Substanz der überschüssigen Goldreserven zu zwei Dritteln zu überweisen.</p><p>- Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Instrumente und Gremien (Volksrechte, Kantonsparlament und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu fällen.</p>
  • Verteilung der Goldreserven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Obwalden folgende Standesinitiative ein: </p><p>- Die Verteilung der von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven hat nach dem Entscheid des Souveräns vom 22. September 2002 nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Verteilschlüssel, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone geht, zu erfolgen.</p><p>- Den Kantonen ist die Substanz der überschüssigen Goldreserven zu zwei Dritteln zu überweisen.</p><p>- Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Instrumente und Gremien (Volksrechte, Kantonsparlament und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu fällen.</p>
    • Verteilung der Goldreserven

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