Verbesserung des bäuerlichen Einkommens
- ShortId
-
02.317
- Id
-
20020317
- Updated
-
10.04.2024 18:47
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung des bäuerlichen Einkommens
- AdditionalIndexing
-
55;Paritätslohn;landwirtschaftliches Einkommen
- 1
-
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L06K140105010401, Paritätslohn
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein: </p><p>1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:</p><p>Art. 5 Abs. 2 LwG</p><p>Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.</p><p>2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.</p>
- Verbesserung des bäuerlichen Einkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein: </p><p>1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:</p><p>Art. 5 Abs. 2 LwG</p><p>Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.</p><p>2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.</p>
- Verbesserung des bäuerlichen Einkommens
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