Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen

ShortId
02.402
Id
20020402
Updated
10.02.2026 20:58
Language
de
Title
Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Krankenversicherung;Kantonsfinanzen
1
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K11080207, Kantonsfinanzen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ein.</p><p>(Der Text des Entwurfes ist beim Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit erhältlich.)</p>
  • Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ein.</p><p>(Der Text des Entwurfes ist beim Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit erhältlich.)</p>
    • Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes betreffend die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ein.</p><p>(Der Text des Entwurfes ist beim Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit erhältlich.)</p>
    • Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen

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