Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz

ShortId
02.403
Id
20020403
Updated
10.04.2024 17:37
Language
de
Title
Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz
AdditionalIndexing
421;09;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Nachrichtendienst;parlamentarische Kontrolle;GPK
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L06K080303010103, GPK
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mehr oder weniger unfreiwillig ist die Gewährleistung der äusseren und der inneren Sicherheit auch in der Schweiz zur prominenten Staatsaufgabe geworden. Den klassischen Bedrohungsarten, die vorwiegend militärischer Natur waren, stehen heute neue Formen zur Seite: das organisierte Verbrechen etwa, die Terrorismusgefahr, die Wirtschafts- und Forschungsspionage oder neuerdings auch die Kriegsführung durch Desinformation, um nur einige zu nennen. Die vorwiegend auf militärischen Mitteln der Sicherheitspolitik ausgelegten vorhandenen nachrichtendienstlichen Instrumente und Strukturen vermögen diesen neuen Herausforderungen nicht mehr zu genügen. Ein zügiger Umbau des Nachrichtendienstes drängt sich daher auf, muss aber Hand in Hand mit einem Ausbau der parlamentarischen Kontrolle darüber erfolgen, vor allem auch deshalb, weil die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten den neuen Bedrohungsformen folgend oder für einmal sogar vorauseilend vermehrt zivile Bereiche betreffen wird. </p><p>Das Kapital der Zukunft heisst Wissen und Information - und das leider nicht nur im Guten. Heute schon, und dies wird in Zukunft noch vermehrt der Fall sein, können politische Systeme durch Wissens- bzw. Informationsvorsprung destabilisiert, unterlaufen und damit in ihrem Bestand gefährdet werden. Dieses neuartige Potenzial wirklich "kalter" Kriegsführung stellt jeden Staat vor neue Herausforderungen, was die Gewährleistung der äusseren und inneren Sicherheit angeht. Den Nachrichtendiensten kommt damit eine neue strategische Bedeutung zu.</p><p>Hierzulande sollen die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse vor allem den Bundesrat darin unterstützen, eine Politik bestimmen zu können, die schweizerische Interessen wirksam wahrnimmt sowie Risiken und Chancen antizipiert. Bis vor kurzem wurden nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor allem von jenen Dienststellen benötigt, die sich mit Angelegenheiten befassen, in denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Akteure ihre Tätigkeiten und Absichten zu verheimlichen trachten (die militärische Spionage, die Umgehung von Exportverboten im Rüstungsbereich). Historisch bedingt ist der schweizerische Nachrichtendienst daher heute noch vorwiegend bei militärischen Stellen angesiedelt. </p><p>Weil sich aber die neuen Bedrohungs- und Risikopotenziale vermehrt in zivilen Bereichen finden, hat sich die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung auf diese neuen "Reviere" auszurichten: auf das kontinuierliche Beobachten und Beurteilen der Politik anderer Staaten, von nichtstaatlichen Gruppierungen, von Forschung und Wissenschaft, die gegen die Interessen der Schweiz verwendet werden könnte. Letztlich geht es in einem umfassenderen Sinne als heute um ein vorausschauendes "issue management" der Schweiz. </p><p>Neu definiert muss damit auch das Quellennetz werden, weil sich die bisherigen sowohl in Bezug auf das Resultat und die Verwendung als auch auf die Quelle vorab militärisch ausgerichteten Netze immer weniger dafür eignen, etwa Drogen-, Menschen- oder illegalen Waffen- oder Organhandel zu bekämpfen - um nur einige Beispiele zu nennen. </p><p>Letztlich muss ein moderner Nachrichtendienst wie eine meteorologische Anstalt funktionieren, das heisst zuständig sein für die "Gross- und Kleinwetterlage" betreffend mögliche positive und negative Entwicklungen für die Schweiz. Konkret wäre er - um beim Modell zu bleiben - zuständig für Analyse und Ableitung von Empfehlungen und Massnahmen in Bezug auf langfristige "Klimaveränderungen", mittelfristige Prognosen, kurzfristige und tägliche Vorhersagen, die Beurteilung unvorhergesehener Ereignisse und deren Entwicklungspotenzial, die Entwicklung von Sofortmassnahmen, aber auch von mittel- und langfristig wirksamen Massnahmen. Nicht zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes gehörten dabei auch in Zukunft die politische Beeinflussung anderer Staaten, Desinformationskampagnen, Sabotage und Anschläge. </p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage versteht es sich von selbst, dass sich ein moderner Nachrichtendienst nicht allein auf militärische und allenfalls polizeiliche Informationsbeschaffung beschränken kann. Vielmehr sind alle politischen Bereiche gefordert, ich denke dabei auch an die Wirtschaft, die Wissenschaft und selbstverständlich die Aussenpolitik. Bereits heute werden Informationen unterschiedlichster Art von verschiedenen Departementen und Amtsstellen gesammelt und aufbereitet. </p><p>Was eindeutig fehlt, ist die Integration der Informationen in einem Lagerraum und die integrierte Analyse und Interpretation derselben. Ein moderner Nachrichtendienst muss aber genau diese Vernetzung gewährleisten können. Entsprechend hat denn auch der Bund bereits vor Jahren die "Zivilisierung" des Nachrichtendienstes eingeleitet, indem der militärische Nachrichtendienst sukzessive vom strategischen Nachrichtendienst losgelöst wurde, was sich auch in der vermehrten Besetzung von Führungspositionen durch zivile Kräfte abbildet. Auch die unlängst erfolgte Neuorganisation der Nachrichtendienste trägt der notwendigen Verlagerung Rechnung: So wurde etwa der Strategische Nachrichtendienst zu Recht aus dem Generalstab herausgelöst und dem Generalsekretariat des VBS eingegliedert. Und die Bundespolizei, respektive der ihr zugeordnete Dienst für Analyse und Prävention, ist ebenfalls richtigerweise primär für die Nachrichtenbeschaffung im Inland zuständig. Für die Zusammenfassung aller nachrichtendienstlichen Quellen in der Schweiz wurde immerhin die Funktion des dem Sicherheitsauschuss des Bundesrates unterstellten Nachrichtenkoordinators geschaffen. Die Führung und Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt heute durch die Exekutive, die sich auf die Lenkungsgruppe Sicherheit stützt, welcher die Direktoren der wichtigsten Bundesämter angehören, sowie den Sicherheitsausschuss, welcher personell mit den Vorstehern der Departemente VBS, EJPD und EDA und damit nach ausländischem Vorbild besetzt ist - ein im Übrigen durchaus gangbares und anderweitig bewährtes Grundmodell. </p><p>Die Ansätze sind also vorhanden, die Einsicht offenbar auch. Mit der Umsetzung jedoch hapert es. Der heutige Zustand des Nachrichtendienstes weist nach wie vor gewisse Mängel auf. So ist etwa die Integration aller Departemente in den Informationsfluss nicht gewährleistet, es fehlt an einem physischen wie virtuellen Lagerraum, in welchem alle Informationen zusammenlaufen und der als Grundlage für die Analyse, Auswertung und Ableitung von Empfehlungen dienen sollte, und die Position des Nachrichtenkoordinators ist, vielleicht bewusst, unklar gehalten. Gerade diese Funktion muss aber mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden, sonst bleibt sie Makulatur. Dazu gehören etwa neben der angemessenen hierarchischen Eingliederung (Stufe Staatssekretär, Botschafter oder Delegierter des Bundesrates) das direkte Zugangsrecht zum Bundesrat respektive zum Sicherheitsausschuss des Bundesrates sowie entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Letztere sind unabdingbar, um seiner eigentlichen Funktion nachzukommen, nämlich aufgrund des Lagerraumes die politische "Wetterkarte" zu führen. Folge der heute noch unbereinigten Situation ist die Tatsache, dass es gegenwärtig sehr schwierig ist, übergeordnete Nachrichtenbeschaffungsziele zu formulieren, und dass damit eine umfassende Nachrichtenauswertung zuhanden der strategischen Führung noch erschwert ist. Um diesen Problemen begegnen zu können, drängt sich eine gewisse Anpassung der Struktur des Nachrichtendienstes verbunden mit einer Klärung der Funktion und der Kompetenzen des Nachrichtendienstkoordinators auf. </p><p>Gerade die Entwicklungslinien im gegenwärtig ablaufenden Konflikt rund um den Terrorismus zeigen deutlich die Wichtigkeit der Interdisziplinarität auf. Polizeiliche Erkenntnisse, wirtschaftliche und politische Analysen und militärische Informationen müssen zwingend kombiniert werden, damit ein einigermassen vollständiges Gesamtbild entstehen kann. Um sein Hauptziel, nämlich die Sicherstellung einer professionellen Beurteilung der "Gross- und Kleinwetterlagen" in Bezug auf die Interessenslage der Schweiz, erreichen zu können, müsste der Nachrichtendienst nach seiner Reorganisation aber nicht nur über einen in Kompetenz und Position gestärkten Nachrichtenkoordinator verfügen. </p><p>Getreu dem Prinzip der Gewaltentrennung drängt sich auch eine Professionalisierung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle auf. Heute wird die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes durch eine Delegation der Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen. Es soll kein gegen diese Delegation gerichtetes Misstrauensvotum sein, wenn ich hier feststelle, dass die bestehende Lösung nur die zweitbeste sein kann. </p><p>In Zeiten, in denen auch in der Wirtschaft fast täglich festgestellt wird, dass die Kontrolle der "Legislative" über die "Exekutive" klar und eindeutig geregelt sein muss und mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden ist, muss sich dieses Prinzip gerade die Politik - letztlich Garantin einer klaren Trennung zwischen dem Einfluss der Legislative und demjenigen der Exekutive - zu Herzen nehmen. </p><p>Mit anderen Worten: Das Parlament, dessen eigentlicher Auftrag ja vor allem die Kontrolle der Tätigkeiten des Bundesrates respektive der Verwaltung ist, muss hinsichtlich klarer Gewaltentrennung und Professionalität der Kontrolle eine Vorreiterrolle einnehmen. Dies gilt in besonderem Mass auch für den Nachrichtendienst, dessen Aufgabe bei aller Zivilisierung nach wie vor äusserst sensibel ist, beispielsweise dort, wo es um Arbeitsverfahren oder um personelle und finanzielle Ressourcen geht. Gerade ein kleiner und in seinen Mitteln begrenzter Nachrichtendienst wie der schweizerische darf diesbezüglich keine Kompromisse eingehen. Wer sich in dieser Beziehung Fehler leistet, wird vom internationalen Informationsfluss abgeschnitten.</p><p>Anstelle der Delegation der GPK empfiehlt sich daher die Schaffung einer ausschliesslich für die Bewältigung dieser Aufgabe zuständigen "Kommission Nachrichtendienst", in Analogie etwa zum deutschen "Kontrollgremium" oder zum britischen "Intelligence and Security Comittee". Aufgaben und Tätigkeiten müssten selbstverständlich in einem Spezialgesetz geregelt sein. Die Kommission könnte aus sieben bis neun Parlamentariern beider Kammern bestehen. Selbstredend, dass das Kontrollgremium über umfangreiche Kompetenzen verfügen müsste, etwa über das Recht, in alle Akten und Dossiers Einsicht zu nehmen und die Dienste unangemeldet besuchen zu können. Sichergestellt sein müsste auch das Recht, den Geschäfts- und Finanzplan mit zu beraten. Zu den Pflichten soll im Gegenzug auch die regelmässige und gegebenenfalls aktuelle Berichterstattung ans Parlament gehören. Was die finanzielle Kontrolle betrifft, so würde diese, wie in anderen heiklen Bereichen auch, vorzugsweise durch die Finanzdelegation wahrgenommen werden müssen. Sollte das Parlament dereinst über einen eigenen Rechnungshof verfügen, fiele die Aufgabe dann diesem zu.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Aufgrund der sich wandelnden Bedrohungssituationen sind die notwendigen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Strategischen Nachrichtendienst dahin gehend zu reorganisieren, dass er den neuen Herausforderungen jederzeit zu genügen vermag. Der neu organisierte Dienst ist der Kontrolle durch das Parlament zu unterstellen. Die Reorganisation des Nachrichtendienstes soll drei Ziele erfüllen:</p><p>- die Sicherstellung einer professionellen Beurteilung der "Gross- und Kleinwetterlagen" in Bezug auf die nationalen Interessen (auch über traditionelle, sicherheitspolitisch relevante Belange hinaus);</p><p>- die Klärung und Stärkung der Position des Nachrichtenkoordinators;</p><p>- die Professionalisierung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle nach dem Prinzip der Gewaltentrennung.</p><p>Konkret sind insbesondere folgende Aspekte zu prüfen beziehungsweise zu erfüllen:</p><p>- Koordination und Integration aller Departemente und Abteilungen, welche nachrichtendienstlich relevante Informationen aufarbeiten;</p><p>- klare Aufgabentrennung der departementseigenen Nachrichtendienste;</p><p>- Sicherstellung einer zentralen Auswertung aller Nachrichten;</p><p>- klare Definition der Aufgaben, Schnittstellen, Zugangsberechtigung und Sicherheitsmassnahmen;</p><p>- Klärung der Koordination mit den Kantonen, die ebenfalls nachrichtendienstliche Aufgaben zu lösen haben, sowie gegebenenfalls dritten Stellen;</p><p>- Schaffen eines zentralen Lagerraumes (virtuell und physisch), in welchem alle Nachrichten den berechtigten Diensten und politischen Stellen zur Verfügung stehen;</p><p>- Klärung und Stärkung der Stellung des Nachrichtendienstkoordinators (u. a. Aufgaben, Kompetenzen, hierarchische Position und Eingliederung, Ressourcen);</p><p>- Schaffen einer mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatteten und aus beiden Kammern besetzten parlamentarischen Kommission Nachrichtendienst.</p>
  • Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20023395
  • 20053001
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mehr oder weniger unfreiwillig ist die Gewährleistung der äusseren und der inneren Sicherheit auch in der Schweiz zur prominenten Staatsaufgabe geworden. Den klassischen Bedrohungsarten, die vorwiegend militärischer Natur waren, stehen heute neue Formen zur Seite: das organisierte Verbrechen etwa, die Terrorismusgefahr, die Wirtschafts- und Forschungsspionage oder neuerdings auch die Kriegsführung durch Desinformation, um nur einige zu nennen. Die vorwiegend auf militärischen Mitteln der Sicherheitspolitik ausgelegten vorhandenen nachrichtendienstlichen Instrumente und Strukturen vermögen diesen neuen Herausforderungen nicht mehr zu genügen. Ein zügiger Umbau des Nachrichtendienstes drängt sich daher auf, muss aber Hand in Hand mit einem Ausbau der parlamentarischen Kontrolle darüber erfolgen, vor allem auch deshalb, weil die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten den neuen Bedrohungsformen folgend oder für einmal sogar vorauseilend vermehrt zivile Bereiche betreffen wird. </p><p>Das Kapital der Zukunft heisst Wissen und Information - und das leider nicht nur im Guten. Heute schon, und dies wird in Zukunft noch vermehrt der Fall sein, können politische Systeme durch Wissens- bzw. Informationsvorsprung destabilisiert, unterlaufen und damit in ihrem Bestand gefährdet werden. Dieses neuartige Potenzial wirklich "kalter" Kriegsführung stellt jeden Staat vor neue Herausforderungen, was die Gewährleistung der äusseren und inneren Sicherheit angeht. Den Nachrichtendiensten kommt damit eine neue strategische Bedeutung zu.</p><p>Hierzulande sollen die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse vor allem den Bundesrat darin unterstützen, eine Politik bestimmen zu können, die schweizerische Interessen wirksam wahrnimmt sowie Risiken und Chancen antizipiert. Bis vor kurzem wurden nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor allem von jenen Dienststellen benötigt, die sich mit Angelegenheiten befassen, in denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Akteure ihre Tätigkeiten und Absichten zu verheimlichen trachten (die militärische Spionage, die Umgehung von Exportverboten im Rüstungsbereich). Historisch bedingt ist der schweizerische Nachrichtendienst daher heute noch vorwiegend bei militärischen Stellen angesiedelt. </p><p>Weil sich aber die neuen Bedrohungs- und Risikopotenziale vermehrt in zivilen Bereichen finden, hat sich die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung auf diese neuen "Reviere" auszurichten: auf das kontinuierliche Beobachten und Beurteilen der Politik anderer Staaten, von nichtstaatlichen Gruppierungen, von Forschung und Wissenschaft, die gegen die Interessen der Schweiz verwendet werden könnte. Letztlich geht es in einem umfassenderen Sinne als heute um ein vorausschauendes "issue management" der Schweiz. </p><p>Neu definiert muss damit auch das Quellennetz werden, weil sich die bisherigen sowohl in Bezug auf das Resultat und die Verwendung als auch auf die Quelle vorab militärisch ausgerichteten Netze immer weniger dafür eignen, etwa Drogen-, Menschen- oder illegalen Waffen- oder Organhandel zu bekämpfen - um nur einige Beispiele zu nennen. </p><p>Letztlich muss ein moderner Nachrichtendienst wie eine meteorologische Anstalt funktionieren, das heisst zuständig sein für die "Gross- und Kleinwetterlage" betreffend mögliche positive und negative Entwicklungen für die Schweiz. Konkret wäre er - um beim Modell zu bleiben - zuständig für Analyse und Ableitung von Empfehlungen und Massnahmen in Bezug auf langfristige "Klimaveränderungen", mittelfristige Prognosen, kurzfristige und tägliche Vorhersagen, die Beurteilung unvorhergesehener Ereignisse und deren Entwicklungspotenzial, die Entwicklung von Sofortmassnahmen, aber auch von mittel- und langfristig wirksamen Massnahmen. Nicht zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes gehörten dabei auch in Zukunft die politische Beeinflussung anderer Staaten, Desinformationskampagnen, Sabotage und Anschläge. </p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage versteht es sich von selbst, dass sich ein moderner Nachrichtendienst nicht allein auf militärische und allenfalls polizeiliche Informationsbeschaffung beschränken kann. Vielmehr sind alle politischen Bereiche gefordert, ich denke dabei auch an die Wirtschaft, die Wissenschaft und selbstverständlich die Aussenpolitik. Bereits heute werden Informationen unterschiedlichster Art von verschiedenen Departementen und Amtsstellen gesammelt und aufbereitet. </p><p>Was eindeutig fehlt, ist die Integration der Informationen in einem Lagerraum und die integrierte Analyse und Interpretation derselben. Ein moderner Nachrichtendienst muss aber genau diese Vernetzung gewährleisten können. Entsprechend hat denn auch der Bund bereits vor Jahren die "Zivilisierung" des Nachrichtendienstes eingeleitet, indem der militärische Nachrichtendienst sukzessive vom strategischen Nachrichtendienst losgelöst wurde, was sich auch in der vermehrten Besetzung von Führungspositionen durch zivile Kräfte abbildet. Auch die unlängst erfolgte Neuorganisation der Nachrichtendienste trägt der notwendigen Verlagerung Rechnung: So wurde etwa der Strategische Nachrichtendienst zu Recht aus dem Generalstab herausgelöst und dem Generalsekretariat des VBS eingegliedert. Und die Bundespolizei, respektive der ihr zugeordnete Dienst für Analyse und Prävention, ist ebenfalls richtigerweise primär für die Nachrichtenbeschaffung im Inland zuständig. Für die Zusammenfassung aller nachrichtendienstlichen Quellen in der Schweiz wurde immerhin die Funktion des dem Sicherheitsauschuss des Bundesrates unterstellten Nachrichtenkoordinators geschaffen. Die Führung und Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt heute durch die Exekutive, die sich auf die Lenkungsgruppe Sicherheit stützt, welcher die Direktoren der wichtigsten Bundesämter angehören, sowie den Sicherheitsausschuss, welcher personell mit den Vorstehern der Departemente VBS, EJPD und EDA und damit nach ausländischem Vorbild besetzt ist - ein im Übrigen durchaus gangbares und anderweitig bewährtes Grundmodell. </p><p>Die Ansätze sind also vorhanden, die Einsicht offenbar auch. Mit der Umsetzung jedoch hapert es. Der heutige Zustand des Nachrichtendienstes weist nach wie vor gewisse Mängel auf. So ist etwa die Integration aller Departemente in den Informationsfluss nicht gewährleistet, es fehlt an einem physischen wie virtuellen Lagerraum, in welchem alle Informationen zusammenlaufen und der als Grundlage für die Analyse, Auswertung und Ableitung von Empfehlungen dienen sollte, und die Position des Nachrichtenkoordinators ist, vielleicht bewusst, unklar gehalten. Gerade diese Funktion muss aber mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden, sonst bleibt sie Makulatur. Dazu gehören etwa neben der angemessenen hierarchischen Eingliederung (Stufe Staatssekretär, Botschafter oder Delegierter des Bundesrates) das direkte Zugangsrecht zum Bundesrat respektive zum Sicherheitsausschuss des Bundesrates sowie entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Letztere sind unabdingbar, um seiner eigentlichen Funktion nachzukommen, nämlich aufgrund des Lagerraumes die politische "Wetterkarte" zu führen. Folge der heute noch unbereinigten Situation ist die Tatsache, dass es gegenwärtig sehr schwierig ist, übergeordnete Nachrichtenbeschaffungsziele zu formulieren, und dass damit eine umfassende Nachrichtenauswertung zuhanden der strategischen Führung noch erschwert ist. Um diesen Problemen begegnen zu können, drängt sich eine gewisse Anpassung der Struktur des Nachrichtendienstes verbunden mit einer Klärung der Funktion und der Kompetenzen des Nachrichtendienstkoordinators auf. </p><p>Gerade die Entwicklungslinien im gegenwärtig ablaufenden Konflikt rund um den Terrorismus zeigen deutlich die Wichtigkeit der Interdisziplinarität auf. Polizeiliche Erkenntnisse, wirtschaftliche und politische Analysen und militärische Informationen müssen zwingend kombiniert werden, damit ein einigermassen vollständiges Gesamtbild entstehen kann. Um sein Hauptziel, nämlich die Sicherstellung einer professionellen Beurteilung der "Gross- und Kleinwetterlagen" in Bezug auf die Interessenslage der Schweiz, erreichen zu können, müsste der Nachrichtendienst nach seiner Reorganisation aber nicht nur über einen in Kompetenz und Position gestärkten Nachrichtenkoordinator verfügen. </p><p>Getreu dem Prinzip der Gewaltentrennung drängt sich auch eine Professionalisierung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle auf. Heute wird die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes durch eine Delegation der Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen. Es soll kein gegen diese Delegation gerichtetes Misstrauensvotum sein, wenn ich hier feststelle, dass die bestehende Lösung nur die zweitbeste sein kann. </p><p>In Zeiten, in denen auch in der Wirtschaft fast täglich festgestellt wird, dass die Kontrolle der "Legislative" über die "Exekutive" klar und eindeutig geregelt sein muss und mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden ist, muss sich dieses Prinzip gerade die Politik - letztlich Garantin einer klaren Trennung zwischen dem Einfluss der Legislative und demjenigen der Exekutive - zu Herzen nehmen. </p><p>Mit anderen Worten: Das Parlament, dessen eigentlicher Auftrag ja vor allem die Kontrolle der Tätigkeiten des Bundesrates respektive der Verwaltung ist, muss hinsichtlich klarer Gewaltentrennung und Professionalität der Kontrolle eine Vorreiterrolle einnehmen. Dies gilt in besonderem Mass auch für den Nachrichtendienst, dessen Aufgabe bei aller Zivilisierung nach wie vor äusserst sensibel ist, beispielsweise dort, wo es um Arbeitsverfahren oder um personelle und finanzielle Ressourcen geht. Gerade ein kleiner und in seinen Mitteln begrenzter Nachrichtendienst wie der schweizerische darf diesbezüglich keine Kompromisse eingehen. Wer sich in dieser Beziehung Fehler leistet, wird vom internationalen Informationsfluss abgeschnitten.</p><p>Anstelle der Delegation der GPK empfiehlt sich daher die Schaffung einer ausschliesslich für die Bewältigung dieser Aufgabe zuständigen "Kommission Nachrichtendienst", in Analogie etwa zum deutschen "Kontrollgremium" oder zum britischen "Intelligence and Security Comittee". Aufgaben und Tätigkeiten müssten selbstverständlich in einem Spezialgesetz geregelt sein. Die Kommission könnte aus sieben bis neun Parlamentariern beider Kammern bestehen. Selbstredend, dass das Kontrollgremium über umfangreiche Kompetenzen verfügen müsste, etwa über das Recht, in alle Akten und Dossiers Einsicht zu nehmen und die Dienste unangemeldet besuchen zu können. Sichergestellt sein müsste auch das Recht, den Geschäfts- und Finanzplan mit zu beraten. Zu den Pflichten soll im Gegenzug auch die regelmässige und gegebenenfalls aktuelle Berichterstattung ans Parlament gehören. Was die finanzielle Kontrolle betrifft, so würde diese, wie in anderen heiklen Bereichen auch, vorzugsweise durch die Finanzdelegation wahrgenommen werden müssen. Sollte das Parlament dereinst über einen eigenen Rechnungshof verfügen, fiele die Aufgabe dann diesem zu.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Aufgrund der sich wandelnden Bedrohungssituationen sind die notwendigen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Strategischen Nachrichtendienst dahin gehend zu reorganisieren, dass er den neuen Herausforderungen jederzeit zu genügen vermag. Der neu organisierte Dienst ist der Kontrolle durch das Parlament zu unterstellen. Die Reorganisation des Nachrichtendienstes soll drei Ziele erfüllen:</p><p>- die Sicherstellung einer professionellen Beurteilung der "Gross- und Kleinwetterlagen" in Bezug auf die nationalen Interessen (auch über traditionelle, sicherheitspolitisch relevante Belange hinaus);</p><p>- die Klärung und Stärkung der Position des Nachrichtenkoordinators;</p><p>- die Professionalisierung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle nach dem Prinzip der Gewaltentrennung.</p><p>Konkret sind insbesondere folgende Aspekte zu prüfen beziehungsweise zu erfüllen:</p><p>- Koordination und Integration aller Departemente und Abteilungen, welche nachrichtendienstlich relevante Informationen aufarbeiten;</p><p>- klare Aufgabentrennung der departementseigenen Nachrichtendienste;</p><p>- Sicherstellung einer zentralen Auswertung aller Nachrichten;</p><p>- klare Definition der Aufgaben, Schnittstellen, Zugangsberechtigung und Sicherheitsmassnahmen;</p><p>- Klärung der Koordination mit den Kantonen, die ebenfalls nachrichtendienstliche Aufgaben zu lösen haben, sowie gegebenenfalls dritten Stellen;</p><p>- Schaffen eines zentralen Lagerraumes (virtuell und physisch), in welchem alle Nachrichten den berechtigten Diensten und politischen Stellen zur Verfügung stehen;</p><p>- Klärung und Stärkung der Stellung des Nachrichtendienstkoordinators (u. a. Aufgaben, Kompetenzen, hierarchische Position und Eingliederung, Ressourcen);</p><p>- Schaffen einer mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatteten und aus beiden Kammern besetzten parlamentarischen Kommission Nachrichtendienst.</p>
    • Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz

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