Gemischte Studien- und Forschungskommission

ShortId
02.427
Id
20020427
Updated
10.04.2024 17:41
Language
de
Title
Gemischte Studien- und Forschungskommission
AdditionalIndexing
421;freie Schlagwörter: Enquetekommission;parlamentarische Kommission;Expertenkommission;parlamentarisches Verfahren;Gesetz;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L04K08030301, parlamentarische Kommission
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die grosse Kammer des deutschen Parlamentes, der Bundestag, hat die Möglichkeit vorgesehen, ad hoc Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen (Enquete-Kommissionen), welche "Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe" vorbereiten sollen (Paragraf 56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages ist dieser verpflichtet, eine Enquete-Kommission einzusetzen. In diese Kommissionen nehmen Abgeordnete und Sachverständige Einsitz, die als gleichberechtigte Mitglieder zusammenarbeiten. Die Berichte dieser Kommissionen werden von der Öffentlichkeit und von der Politik mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen.</p><p>Das Schweizer Parlament kennt keine vergleichbare Institution, in der parlamentarische, wissenschaftliche und praktische Erfahrungen ähnlich umfassend zusammengebracht und diskutiert werden. Die eidgenössischen Räte müssen sich zu einem grossen Teil auf die Fähigkeit der Regierung und der Bundesverwaltung verlassen, um die Probleme in ihrer Vielschichtigkeit zu verstehen.</p><p>Während die deutschen Enquete-Kommissionen immer darauf abzielen, Entscheidungen vorzubereiten, wäre es durchaus denkbar, die gleichen Arbeitsmethoden anzuwenden, wenn aussergewöhnliche, bereits eingetretene Ereignisse zu verarbeiten sind.</p><p>Es wäre auch eine Möglichkeit, dass man gemischte Studien- und Forschungskommissionen nur für den Nationalrat vorsehen würde.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die grüne Fraktion folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Wenn es darum geht, Entscheidungen von grosser Bedeutung vorzubereiten oder ausserordentliche Ereignisse zu verarbeiten, kann eine gemischte Studien- und Forschungskommission (bestehend aus Parlamentariern, Fachleuten usw.) eingesetzt werden.</p>
  • Gemischte Studien- und Forschungskommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die grosse Kammer des deutschen Parlamentes, der Bundestag, hat die Möglichkeit vorgesehen, ad hoc Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen (Enquete-Kommissionen), welche "Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe" vorbereiten sollen (Paragraf 56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages ist dieser verpflichtet, eine Enquete-Kommission einzusetzen. In diese Kommissionen nehmen Abgeordnete und Sachverständige Einsitz, die als gleichberechtigte Mitglieder zusammenarbeiten. Die Berichte dieser Kommissionen werden von der Öffentlichkeit und von der Politik mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen.</p><p>Das Schweizer Parlament kennt keine vergleichbare Institution, in der parlamentarische, wissenschaftliche und praktische Erfahrungen ähnlich umfassend zusammengebracht und diskutiert werden. Die eidgenössischen Räte müssen sich zu einem grossen Teil auf die Fähigkeit der Regierung und der Bundesverwaltung verlassen, um die Probleme in ihrer Vielschichtigkeit zu verstehen.</p><p>Während die deutschen Enquete-Kommissionen immer darauf abzielen, Entscheidungen vorzubereiten, wäre es durchaus denkbar, die gleichen Arbeitsmethoden anzuwenden, wenn aussergewöhnliche, bereits eingetretene Ereignisse zu verarbeiten sind.</p><p>Es wäre auch eine Möglichkeit, dass man gemischte Studien- und Forschungskommissionen nur für den Nationalrat vorsehen würde.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die grüne Fraktion folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Wenn es darum geht, Entscheidungen von grosser Bedeutung vorzubereiten oder ausserordentliche Ereignisse zu verarbeiten, kann eine gemischte Studien- und Forschungskommission (bestehend aus Parlamentariern, Fachleuten usw.) eingesetzt werden.</p>
    • Gemischte Studien- und Forschungskommission

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