Informationspflicht gegenüber Ergänzungsleistungs-Bezugsberechtigten

ShortId
02.428
Id
20020428
Updated
10.04.2024 18:57
Language
de
Title
Informationspflicht gegenüber Ergänzungsleistungs-Bezugsberechtigten
AdditionalIndexing
28;Armut;Ergänzungsleistung;Informationskampagne;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K01010203, Armut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese Forderung vonseiten derjenigen, die sich für die am stärksten Benachteiligten einsetzen, besteht seit Jahrzehnten. Noch immer ist sie nicht Gesetz. Es gibt aber in unserem Land weiterhin verbreitet Armut, die sich auf Unkenntnis der eigenen Rechte zurückführen lässt. Manche Menschen schämen sich sogar, Unterstützung zu beanspruchen. </p><p>Die Pflicht der Kantone zur regelmässigen Information würde es einer kleinen Bevölkerungsgruppe erlauben, ein Stück ihrer Würde zurückzugewinnen und ihre Rechte zu beanspruchen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich eine Parlamentarische Initiative zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Dieses soll mit einer Bestimmung ergänzt werden, die die Kantone verpflichtet, die Personen, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben könnten, zu informieren.</p>
  • Informationspflicht gegenüber Ergänzungsleistungs-Bezugsberechtigten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20033008
  • 20033009
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Forderung vonseiten derjenigen, die sich für die am stärksten Benachteiligten einsetzen, besteht seit Jahrzehnten. Noch immer ist sie nicht Gesetz. Es gibt aber in unserem Land weiterhin verbreitet Armut, die sich auf Unkenntnis der eigenen Rechte zurückführen lässt. Manche Menschen schämen sich sogar, Unterstützung zu beanspruchen. </p><p>Die Pflicht der Kantone zur regelmässigen Information würde es einer kleinen Bevölkerungsgruppe erlauben, ein Stück ihrer Würde zurückzugewinnen und ihre Rechte zu beanspruchen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich eine Parlamentarische Initiative zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Dieses soll mit einer Bestimmung ergänzt werden, die die Kantone verpflichtet, die Personen, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben könnten, zu informieren.</p>
    • Informationspflicht gegenüber Ergänzungsleistungs-Bezugsberechtigten

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