Hemmschuh Verbandsbeschwerderecht

ShortId
02.441
Id
20020441
Updated
14.11.2025 07:34
Language
de
Title
Hemmschuh Verbandsbeschwerderecht
AdditionalIndexing
52;2846;Umweltorganisation;Zonenplan;Raumplanung;Baugenehmigung;Aufhebung einer Bestimmung;Verbandsbeschwerde
1
  • L04K05040208, Verbandsbeschwerde
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K06010307, Umweltorganisation
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L04K01020401, Zonenplan
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer wieder werden Bauvorhaben der öffentlichen Hand, vor allem aber auch Bauprojekte der Privatwirtschaft durch Verbandsbeschwerden auf Jahre hinausgezögert, blockiert oder gar verunmöglicht. Dem Initianten ist bewusst, dass die Beschwerden der Umweltschutzorganisationen nur einen kleinen Teil aller Beschwerden ausmachen und dass dies grundsätzlich eine geeignete und kostengünstige Möglichkeit wäre, das Umweltrecht wirksam umzusetzen. Doch die ursprünglich positiv gedachte Verbandsbeschwerde wird immer öfter missbraucht: Investoren werden unter Druck gesetzt und mit kumulierten Beschwerdedrohungen geradezu erpresst. Oftmals ziehen Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände ihre Beschwerde erst zurück oder sehen von deren Anstrengung ab, nachdem sie sich erhebliche Summen haben bezahlen lassen, sei es in Form von direkten Beiträgen oder von Finanzierungsbeiträgen an andere geplante oder laufende Projekte der Organisationen (z. B. Ulmberg). Zudem kommt die Verbandsbeschwerde faktisch einem Vetorecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen gleich.</p><p>Der aktuelle Fall Schumacher in Wolfhalden bestätigt diese Vorgehensweise einmal mehr in aller Deutlichkeit. Trotz frühzeitiger Information und Einbezug der Umweltschutzorganisationen konnten Verbandsbeschwerden nicht verhindert werden. Der WWF hat über Zeitungsinserate angekündigt, dass er von einer Einsprache absehe, wenn der Gesuchsteller andere Ökoprojekte realisiere (sprich finanziere). Die Stiftung Landschaftsschutz kündigte vor der Veröffentlichung des Projektes ihre Einsprache an und drohte vor der Einsicht und dem Studium des Projektes, ihre Einsprache nötigenfalls bis vor das Bundesgericht zu ziehen. Alle Änderungswünsche des Appenzellischen Natur- und Heimatschutzes wurden von der Bauherrschaft erfüllt und von dieser Organisation genehmigt. Trotzdem erhoben sie Einsprache! Pro Natura St. Gallen/Appenzell war trotz mehrfachen Vermittlungszusammenkünften zu keinen Kompromissen bereit und zeigte auch dem eigens dafür erstellten grossräumigen Vernetzungskonzept keine Beachtung. Ebenso missachteten sie die Konsultativabstimmung der Stimmbürger von Wolfhalden, die eine Umzonung für das Bauvorhaben gutgeheissen haben.</p><p>Diese von einer grossen Medienpräsenz begleiteten Aktionen der Umweltverbände haben bewirkt, dass der Gesuchsteller noch vor der offiziellen Umzonungsabstimmung sein Baugesuch zurückgezogen hat. Damit haben die Umweltorganisationen erreicht: </p><p>- dass die demokratische Umzonungsabstimmung hinfällig wurde;</p><p>- dass 15 ha heute intensiv genutztes Wiesland künftig nicht als ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaftet werden kann; und </p><p>- dass in einer Randregion, welche dauernd gegen die Abwanderung kämpfen muss, nebst einigen Millionen Franken Bauinvestitionen auch neue Arbeitsplätze verhindert wurden.</p><p>Der geschilderte Fall, wo Verbände mit einem langwierigen Rechtsverfahren drohen und damit nichtstreitwillige Investoren zum Rückzug des Bauprojektes drängen, ist kein Einzelfall und erscheint in keiner Statistik. Der Initiant ist der Meinung, dass die Aufsichtspflicht, die durch die Kantone und das Bundesamt für Raumplanung wahrgenommen wird, genügt und dass es keine aussenstehenden Interessengruppen dafür braucht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, um das in den verschiedenen Spezialgesetzen zuerkannte Beschwerderecht für Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen aufzuheben.</p>
  • Hemmschuh Verbandsbeschwerderecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer wieder werden Bauvorhaben der öffentlichen Hand, vor allem aber auch Bauprojekte der Privatwirtschaft durch Verbandsbeschwerden auf Jahre hinausgezögert, blockiert oder gar verunmöglicht. Dem Initianten ist bewusst, dass die Beschwerden der Umweltschutzorganisationen nur einen kleinen Teil aller Beschwerden ausmachen und dass dies grundsätzlich eine geeignete und kostengünstige Möglichkeit wäre, das Umweltrecht wirksam umzusetzen. Doch die ursprünglich positiv gedachte Verbandsbeschwerde wird immer öfter missbraucht: Investoren werden unter Druck gesetzt und mit kumulierten Beschwerdedrohungen geradezu erpresst. Oftmals ziehen Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände ihre Beschwerde erst zurück oder sehen von deren Anstrengung ab, nachdem sie sich erhebliche Summen haben bezahlen lassen, sei es in Form von direkten Beiträgen oder von Finanzierungsbeiträgen an andere geplante oder laufende Projekte der Organisationen (z. B. Ulmberg). Zudem kommt die Verbandsbeschwerde faktisch einem Vetorecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen gleich.</p><p>Der aktuelle Fall Schumacher in Wolfhalden bestätigt diese Vorgehensweise einmal mehr in aller Deutlichkeit. Trotz frühzeitiger Information und Einbezug der Umweltschutzorganisationen konnten Verbandsbeschwerden nicht verhindert werden. Der WWF hat über Zeitungsinserate angekündigt, dass er von einer Einsprache absehe, wenn der Gesuchsteller andere Ökoprojekte realisiere (sprich finanziere). Die Stiftung Landschaftsschutz kündigte vor der Veröffentlichung des Projektes ihre Einsprache an und drohte vor der Einsicht und dem Studium des Projektes, ihre Einsprache nötigenfalls bis vor das Bundesgericht zu ziehen. Alle Änderungswünsche des Appenzellischen Natur- und Heimatschutzes wurden von der Bauherrschaft erfüllt und von dieser Organisation genehmigt. Trotzdem erhoben sie Einsprache! Pro Natura St. Gallen/Appenzell war trotz mehrfachen Vermittlungszusammenkünften zu keinen Kompromissen bereit und zeigte auch dem eigens dafür erstellten grossräumigen Vernetzungskonzept keine Beachtung. Ebenso missachteten sie die Konsultativabstimmung der Stimmbürger von Wolfhalden, die eine Umzonung für das Bauvorhaben gutgeheissen haben.</p><p>Diese von einer grossen Medienpräsenz begleiteten Aktionen der Umweltverbände haben bewirkt, dass der Gesuchsteller noch vor der offiziellen Umzonungsabstimmung sein Baugesuch zurückgezogen hat. Damit haben die Umweltorganisationen erreicht: </p><p>- dass die demokratische Umzonungsabstimmung hinfällig wurde;</p><p>- dass 15 ha heute intensiv genutztes Wiesland künftig nicht als ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaftet werden kann; und </p><p>- dass in einer Randregion, welche dauernd gegen die Abwanderung kämpfen muss, nebst einigen Millionen Franken Bauinvestitionen auch neue Arbeitsplätze verhindert wurden.</p><p>Der geschilderte Fall, wo Verbände mit einem langwierigen Rechtsverfahren drohen und damit nichtstreitwillige Investoren zum Rückzug des Bauprojektes drängen, ist kein Einzelfall und erscheint in keiner Statistik. Der Initiant ist der Meinung, dass die Aufsichtspflicht, die durch die Kantone und das Bundesamt für Raumplanung wahrgenommen wird, genügt und dass es keine aussenstehenden Interessengruppen dafür braucht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, um das in den verschiedenen Spezialgesetzen zuerkannte Beschwerderecht für Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen aufzuheben.</p>
    • Hemmschuh Verbandsbeschwerderecht

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