Unabhängigkeit des Büros für Flugunfalluntersuchungen

ShortId
02.448
Id
20020448
Updated
10.04.2024 18:41
Language
de
Title
Unabhängigkeit des Büros für Flugunfalluntersuchungen
AdditionalIndexing
48;freie Schlagwörter: Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU, Unabhängigkeit;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;Verkehrsunfall;Generalsekretariat UVEK;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040711, Generalsekretariat UVEK
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim BFU stelle ich schwer wiegende Interessenskonflikte fest: Obwohl es eine gewisse Unabhängigkeit besitzt, bleibt es dem Generalsekretariat des UVEK unterstellt. Sollten einmal als Unfallursache - wie dies im Falle des Crossair-Flugzeugabsturzes vom 10. Januar 2000 in den Medien nachzulesen war - beispielsweise Kommunikationsprobleme im Cockpit ermittelt werden, so wäre eine Grundvoraussetzung für den Einsatz im Linienverkehr bereits bei der Lizenzerteilung nicht erfüllt gewesen. In diesem angenommenen Fall würde die Verantwortung für eine offensichtlich vorschnell erteilte Lizenz also bei den Aufsichtsbehörden - beim Bazl und demnach auch beim UVEK - liegen. Als untergeordnete Stelle müsste hier also das BFU die eigenen Vorgesetzten kritisch hinterfragen. Generell formuliert: Stellen sich Mängel in der Aufsichtspflicht oder Fehler bei der Erteilung der notwendigen Bewilligungen als mitverantwortlich für einen Unfall heraus, so ist das BFU gegenüber seinen Vorgesetzten befangen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) aus dem UVEK ausgegliedert wird.</p>
  • Unabhängigkeit des Büros für Flugunfalluntersuchungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20033439
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim BFU stelle ich schwer wiegende Interessenskonflikte fest: Obwohl es eine gewisse Unabhängigkeit besitzt, bleibt es dem Generalsekretariat des UVEK unterstellt. Sollten einmal als Unfallursache - wie dies im Falle des Crossair-Flugzeugabsturzes vom 10. Januar 2000 in den Medien nachzulesen war - beispielsweise Kommunikationsprobleme im Cockpit ermittelt werden, so wäre eine Grundvoraussetzung für den Einsatz im Linienverkehr bereits bei der Lizenzerteilung nicht erfüllt gewesen. In diesem angenommenen Fall würde die Verantwortung für eine offensichtlich vorschnell erteilte Lizenz also bei den Aufsichtsbehörden - beim Bazl und demnach auch beim UVEK - liegen. Als untergeordnete Stelle müsste hier also das BFU die eigenen Vorgesetzten kritisch hinterfragen. Generell formuliert: Stellen sich Mängel in der Aufsichtspflicht oder Fehler bei der Erteilung der notwendigen Bewilligungen als mitverantwortlich für einen Unfall heraus, so ist das BFU gegenüber seinen Vorgesetzten befangen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) aus dem UVEK ausgegliedert wird.</p>
    • Unabhängigkeit des Büros für Flugunfalluntersuchungen

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