Finanzierung der Expo.01/02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission

ShortId
02.451
Id
20020451
Updated
10.04.2024 17:25
Language
de
Title
Finanzierung der Expo.01/02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission
AdditionalIndexing
2831;parlamentarische Untersuchungskommission;Kontrolle;Expo.02;Finanzierung
1
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1996 beschloss das Parlament einen Kredit von 130 Millionen Franken (davon 20 Millionen Franken Defizitgarantie) für die Landesausstellung Expo.01. Bundesrat Delamuraz versprach dem Parlament "130 millions de francs et pas un centime de plus".</p><p>1999 gewährte das Parlament einen Zusatzkredit von 250 Millionen Franken. Die Auszahlung dieses Zusatzkredites war an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Art. 2 Abs. 3 Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung: "Die Gewährung der Darlehen ist von einem angemessenen Zusatzengagement der Wirtschaft sowie der Kantone und der beteiligten Gemeinden abhängig. Nach dem 1. Februar 2000 dürfen Zahlungen zulasten dieses Kredites nur erfolgen, wenn der Nachweis eines verbindlichen Gesamtengagements der Wirtschaft von 380 Millionen Franken vorliegt ....") Diese Bedingungen wurden bei weitem nicht erfüllt, und trotzdem beschloss der Bundesrat, den Zusatzkredit freizugeben.</p><p>Im Jahr 2000 beschloss das Parlament eine Defizitgarantie von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02. Im Frühjahr 2002 folgte der bisher letzte Kredit von 120 Millionen Franken. So beträgt die gesprochene Gesamtsumme inzwischen 838 Millionen Franken (plus 26 Millionen Franken für Bundesprojekte). Und schon wird erneut ein Nachkredit von rund 70-100 Millionen Franken gefordert. Diese in rascher Abfolge beantragten Zusatzkredite weisen auf grosse Probleme in Vorbereitung, Leitung und Kontrolle dieses Grossprojektes hin. Diese Probleme können nicht nur der Leitung der Expo.01 angelastet werden, sondern sie haben sich auch bei der Expo.02 nahtlos fortgesetzt.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschloss am 30. Juni 2000, die Probleme rund um die Landesausstellung in der ersten Phase bis zur Neukonzeption der Expo.02 aus der Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht aufzuarbeiten. Dazu beauftragte sie eine Subkommission, bis im Frühjahr 2001 in einem Bericht aufzuzeigen, wie es zu den weitgehend bekannten Problemen der Expo.01 kommen konnte. Ziel des Berichtes war es, aus den gemachten Fehlern Lehren für das künftige Engagement des Bundes in vergleichbaren Projekten zu ziehen. Der Bericht kam zum Schluss, dass "mit der Neuausrichtung der Expo.01 in Form der Expo.02 wesentliche Anpassungen und Verbesserungen in der Organisation, Führung und Kontrolle vorgenommen wurden". Die weitere Entwicklung zeigt uns, dass diese Feststellung leider nicht zutreffend war. Bis heute haben sich die Finanzprobleme der Expo laufend massiv vergrössert, und es ist klar, dass der Bund mindestens noch einmal zur Kasse gebeten werden muss. Die Expo.02 wird die öffentliche Hand am Schluss gegen eine Milliarde Franken Bundesgelder gekostet haben - plus einige Millionen Franken der beteiligten Kantone und Gemeinden. Wir sind es der Bevölkerung schuldig abzuklären, ob zumindest die Gelder, welche von der öffentlichen Hand in die Expo flossen, zielgerichtet und effizient eingesetzt wurden. Weiter muss auf jeder Ebene dieses Projektes umfassend untersucht werden, wer die Verantwortung für die praktische Versiebenfachung des ursprünglich gesprochenen Bundeskredites innerhalb von lediglich sieben Jahren trägt.</p><p>Wir müssen aber vor allem Lehren für die Zukunft aus der Organisation und dem Verlauf des Projektes Expo.01/02 ziehen. Alles muss daran gesetzt werden, dass künftige Grossprojekte des Bundes so aufgegleist werden, dass das Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann und nicht immer vor Faits accomplis gestellt wird. Im Bericht der GPK des Ständerates vom 27. März 2001 wird festgehalten, "dass der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen über die Geschäftsführung der Expo.01 von Anfang an enge Grenzen gesetzt waren .... Diese kann lediglich die Tätigkeiten der Bundesorgane (insbesondere der Bundesvertreter im Strategischen Ausschuss) beurteilen. Auch nur in diesem Bereich verfügt die Geschäftsprüfungskommission über Informationsrechte." Inzwischen hat es sich gezeigt, dass die Befugnisse der parlamentarischen Oberaufsicht, welche bezüglich Expo.01 und Expo.02 bestehen, ungenügend sind. Sonst hätten sich die Finanzprobleme der Expo.02 nicht dermassen verschärfen können. Wenn wir tatsächlich aus der Expo.02 Lehren für weitere Grossprojekte des Bundes ziehen wollen, muss das komplexe Expo-Projekt, einschliesslich der Rolle des Vereins, umfassend untersucht werden. Diese Aufgabe kann nur mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission erfüllt werden (Art. 55 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung: "Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Bundesverwaltung der besonderen Klärung durch die Bundesversammlung, können zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen Untersuchungskommissionen beider Räte eingesetzt werden.").</p>
  • <p>Wir beantragen, eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen, welche die Vorgänge und Hintergründe darlegt, warum das Projekt Expo.01/02 für den Bund zu einem Finanzdebakel wurde, und aufzeigt, wer die Verantwortung dafür trägt. Dabei soll die PUK insbesondere folgende Aufgaben lösen:</p><p>- Klären der Rolle des Bundes (Bundesrat und Parlament), der Standortkantone und der Standortgemeinden, der Verwaltungen, des Vereins Expo.01/02 und dessen leitender Organe (insbesondere das Comité stratégique bzw. Comité directeur und die Generaldirektionen) und allfälliger weiterer involvierter Kreise;</p><p>- Beurteilen der Organisationsstruktur und der Zusammenarbeit aller Beteiligten;</p><p>- Untersuchen der Kompetenzen des strategischen und operativen Managements auf den verschiedenen Ebenen;</p><p>- Untersuchen der Zeit- und Finanzplanung (insbesondere Budgets und Finanzflüsse);</p><p>- Untersuchen der Entscheidwege, der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse und der Informationspolitik;</p><p>- Beurteilen der Kontrollmechanismen und Prüfung, ob die Pflicht zur Aufsicht von allen Beteiligten wahrgenommen wurde;</p><p>- Klären der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Projekt und Aufzeigen allfälliger straf- und zivilrechtlicher Verantwortlichkeiten;</p><p>- Aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht, damit Grossprojekte des Bundes in Zukunft erfolgreich durchgeführt werden können;</p><p>- gegebenenfalls Vorlegen von zweckmässigen Gesetzesänderungen.</p>
  • Finanzierung der Expo.01/02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1996 beschloss das Parlament einen Kredit von 130 Millionen Franken (davon 20 Millionen Franken Defizitgarantie) für die Landesausstellung Expo.01. Bundesrat Delamuraz versprach dem Parlament "130 millions de francs et pas un centime de plus".</p><p>1999 gewährte das Parlament einen Zusatzkredit von 250 Millionen Franken. Die Auszahlung dieses Zusatzkredites war an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Art. 2 Abs. 3 Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung: "Die Gewährung der Darlehen ist von einem angemessenen Zusatzengagement der Wirtschaft sowie der Kantone und der beteiligten Gemeinden abhängig. Nach dem 1. Februar 2000 dürfen Zahlungen zulasten dieses Kredites nur erfolgen, wenn der Nachweis eines verbindlichen Gesamtengagements der Wirtschaft von 380 Millionen Franken vorliegt ....") Diese Bedingungen wurden bei weitem nicht erfüllt, und trotzdem beschloss der Bundesrat, den Zusatzkredit freizugeben.</p><p>Im Jahr 2000 beschloss das Parlament eine Defizitgarantie von 338 Millionen Franken zugunsten der Expo.02. Im Frühjahr 2002 folgte der bisher letzte Kredit von 120 Millionen Franken. So beträgt die gesprochene Gesamtsumme inzwischen 838 Millionen Franken (plus 26 Millionen Franken für Bundesprojekte). Und schon wird erneut ein Nachkredit von rund 70-100 Millionen Franken gefordert. Diese in rascher Abfolge beantragten Zusatzkredite weisen auf grosse Probleme in Vorbereitung, Leitung und Kontrolle dieses Grossprojektes hin. Diese Probleme können nicht nur der Leitung der Expo.01 angelastet werden, sondern sie haben sich auch bei der Expo.02 nahtlos fortgesetzt.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschloss am 30. Juni 2000, die Probleme rund um die Landesausstellung in der ersten Phase bis zur Neukonzeption der Expo.02 aus der Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht aufzuarbeiten. Dazu beauftragte sie eine Subkommission, bis im Frühjahr 2001 in einem Bericht aufzuzeigen, wie es zu den weitgehend bekannten Problemen der Expo.01 kommen konnte. Ziel des Berichtes war es, aus den gemachten Fehlern Lehren für das künftige Engagement des Bundes in vergleichbaren Projekten zu ziehen. Der Bericht kam zum Schluss, dass "mit der Neuausrichtung der Expo.01 in Form der Expo.02 wesentliche Anpassungen und Verbesserungen in der Organisation, Führung und Kontrolle vorgenommen wurden". Die weitere Entwicklung zeigt uns, dass diese Feststellung leider nicht zutreffend war. Bis heute haben sich die Finanzprobleme der Expo laufend massiv vergrössert, und es ist klar, dass der Bund mindestens noch einmal zur Kasse gebeten werden muss. Die Expo.02 wird die öffentliche Hand am Schluss gegen eine Milliarde Franken Bundesgelder gekostet haben - plus einige Millionen Franken der beteiligten Kantone und Gemeinden. Wir sind es der Bevölkerung schuldig abzuklären, ob zumindest die Gelder, welche von der öffentlichen Hand in die Expo flossen, zielgerichtet und effizient eingesetzt wurden. Weiter muss auf jeder Ebene dieses Projektes umfassend untersucht werden, wer die Verantwortung für die praktische Versiebenfachung des ursprünglich gesprochenen Bundeskredites innerhalb von lediglich sieben Jahren trägt.</p><p>Wir müssen aber vor allem Lehren für die Zukunft aus der Organisation und dem Verlauf des Projektes Expo.01/02 ziehen. Alles muss daran gesetzt werden, dass künftige Grossprojekte des Bundes so aufgegleist werden, dass das Parlament seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann und nicht immer vor Faits accomplis gestellt wird. Im Bericht der GPK des Ständerates vom 27. März 2001 wird festgehalten, "dass der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen über die Geschäftsführung der Expo.01 von Anfang an enge Grenzen gesetzt waren .... Diese kann lediglich die Tätigkeiten der Bundesorgane (insbesondere der Bundesvertreter im Strategischen Ausschuss) beurteilen. Auch nur in diesem Bereich verfügt die Geschäftsprüfungskommission über Informationsrechte." Inzwischen hat es sich gezeigt, dass die Befugnisse der parlamentarischen Oberaufsicht, welche bezüglich Expo.01 und Expo.02 bestehen, ungenügend sind. Sonst hätten sich die Finanzprobleme der Expo.02 nicht dermassen verschärfen können. Wenn wir tatsächlich aus der Expo.02 Lehren für weitere Grossprojekte des Bundes ziehen wollen, muss das komplexe Expo-Projekt, einschliesslich der Rolle des Vereins, umfassend untersucht werden. Diese Aufgabe kann nur mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission erfüllt werden (Art. 55 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung: "Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Bundesverwaltung der besonderen Klärung durch die Bundesversammlung, können zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen Untersuchungskommissionen beider Räte eingesetzt werden.").</p>
    • <p>Wir beantragen, eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen, welche die Vorgänge und Hintergründe darlegt, warum das Projekt Expo.01/02 für den Bund zu einem Finanzdebakel wurde, und aufzeigt, wer die Verantwortung dafür trägt. Dabei soll die PUK insbesondere folgende Aufgaben lösen:</p><p>- Klären der Rolle des Bundes (Bundesrat und Parlament), der Standortkantone und der Standortgemeinden, der Verwaltungen, des Vereins Expo.01/02 und dessen leitender Organe (insbesondere das Comité stratégique bzw. Comité directeur und die Generaldirektionen) und allfälliger weiterer involvierter Kreise;</p><p>- Beurteilen der Organisationsstruktur und der Zusammenarbeit aller Beteiligten;</p><p>- Untersuchen der Kompetenzen des strategischen und operativen Managements auf den verschiedenen Ebenen;</p><p>- Untersuchen der Zeit- und Finanzplanung (insbesondere Budgets und Finanzflüsse);</p><p>- Untersuchen der Entscheidwege, der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse und der Informationspolitik;</p><p>- Beurteilen der Kontrollmechanismen und Prüfung, ob die Pflicht zur Aufsicht von allen Beteiligten wahrgenommen wurde;</p><p>- Klären der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Projekt und Aufzeigen allfälliger straf- und zivilrechtlicher Verantwortlichkeiten;</p><p>- Aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht, damit Grossprojekte des Bundes in Zukunft erfolgreich durchgeführt werden können;</p><p>- gegebenenfalls Vorlegen von zweckmässigen Gesetzesänderungen.</p>
    • Finanzierung der Expo.01/02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission

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