Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
- ShortId
-
02.452
- Id
-
20020452
- Updated
-
10.04.2024 17:16
- Language
-
de
- Title
-
Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
- AdditionalIndexing
-
12;freie Schlagwörter: Pädophilie;Computerkriminalität;gerichtliche Untersuchung;Kind;sexuelle Gewalt;Bundesamt für Polizei;Pornographie;Internet;Polizeikontrolle
- 1
-
- L05K1202020105, Internet
- L04K12030301, Computerkriminalität
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- L04K08040405, Bundesamt für Polizei
- L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
- L04K01010210, Pornographie
- L05K0107010205, Kind
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Dezember 1999 schaffte der Bundesrat das Internetmonitoring ab. Seither wurden verschiedene Anläufe zur Wiedereröffnung gemacht - bis heute leider erfolglos. Aus dem Parlament kamen verschiedene Vorstösse (00.3235; 00.3486; 01.3012; 01.3196; 02.5007), die die Wiedereinrichtung verlangten. Das zuständige Departement verfolgte jedoch eine andere Schiene, indem es die Kantone zur Einrichtung einer gemeinsam betriebenen und finanzierten Koordinationsstelle zu gewinnen versuchte. Dieses Unterfangen ist indes gefährdet, weil mehrere Kantone ihre Mitarbeit inzwischen ausdrücklich verweigern, darunter auch der Kanton Zürich. Im September 2002 hatten erst 17 Kantone ihre Zusage abgegeben, sodass die Inbetriebnahme der Monitoringstelle auf den 1. Januar 2003 erneut infrage gestellt ist. Ausserdem wurde der Personalbestand aufgrund der Absagen von 9 auf 7 reduziert, ohne dass ein sachlicher Grund diese Reduktion rechtfertigt. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Fälle von Computer- und Internetkriminalität weiterhin ansteigt und dass insbesondere im Bereich der Kinderpornografie und der Pädophilie eine enorme Dunkelziffer besteht, ist es unhaltbar, dass die Schweiz die Bekämpfung dieser Delikte dem Zufall überlässt und sich auf ein jahrelanges Kompetenzgerangel einlässt, das dazu führt, dass die Wiedereröffnung der 1999 geschlossenen Internetmonitoring-Stelle Jahr für Jahr verschoben werden muss. </p><p>Unverständlich ist ferner, dass der Bund sich weiterhin weigert, die Kompetenz zur Steigerung der Effizienz und Koordination der Strafverfolgung in einem Bereich zu übernehmen, dem vornehmlich die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zum Opfer fallen: Kinder und Jugendliche. Das Unverständnis ist umso grösser, als sich der Bund mit der Unterzeichnung der Cybercrime Convention vom 23. November 2001 verpflichtet, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, mit der sichergestellt wird, dass an jedem Wochentag während 24 Stunden ein Investigations-Service zur Verfügung steht. </p><p>Österreich zum Beispiel hat beim Bundeskriminalamt eine Abteilung eingerichtet, die zentral für das Monitoring von kinderpornografischem und rassistischem Material sowie für die Beschlagnahme und die Koordination der Strafverfolgung zuständig ist. Die Strafuntersuchung und Beurteilung wird an die einzelnen Bundesländer delegiert. Mit dieser Organisation ist es in Österreich im April dieses Jahres gelungen, den grössten bisher bekannten Coup gegen den Kinderpornohandel durchzuführen. Dabei wurden in allen Bundesländern auf einen Schlag 90 000 Datenträger beschlagnahmt. Die polizeilichen Massnahmen richteten sich gegen 283 Angezeigte; bei 117 davon erhärtete sich der Verdacht in der Folge. Diese Grossaktion war die Folge eines Schlages gegen den Kinderpornohandel in den USA. Dort hatte ein Ehepaar einen Kinderpornohandel geführt, mit dem innerhalb von zwei Jahren ein Gewinn von mehr als 5,5 Millionen Dollar gemacht wurde. Die Bilder stammten zum grossen Teil aus Russland und Indonesien. Sie zeigten Kinder, die vergewaltigt und misshandelt wurden. </p><p>Seit der Einrichtung der österreichischen Zentralstelle hat die Zahl der Hinweise auf Kinderpornoseiten im Internet ständig zugenommen. Auch in Deutschland hat das Bundeskriminalamt eine Sonderabteilung eingerichtet, die sich mit der Ermittlung solcher Delikte befasst. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Schweiz ohne Verzug die nötige Infrastruktur zur Ermittlung dieser die Öffentlichkeit besonders empörenden Delikte einrichtet. </p><p>Wenn der Weg über eine unbeschränkte Bundeskompetenz partout nicht beschritten werden soll, könnte allenfalls der Ausweg über ein Modell wie bei der organisierten Kriminalität (Art. 340bis des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Art. 18 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege) angestrebt werden. Dabei unterstehen all diejenigen Delikte der Bundesgerichtsbarkeit, die entweder zum wesentlichen Teil im Ausland begangen wurden oder in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt besteht. Gleichzeitig bliebe damit die Möglichkeit offen, einfache und lokalisierbare Fälle an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu delegieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Zur Effizienzsteigerung und Koordination der Strafverfolgung im Bereich der Netzwerkkriminalität, insbesondere der Kinderpornografie, sei eine Bundeskompetenz zu schaffen, wie sie in Artikel 340bis StGB bei organisiertem Verbrechen und Wirtschaftskriminalität vorgesehen ist.</p>
- Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Dezember 1999 schaffte der Bundesrat das Internetmonitoring ab. Seither wurden verschiedene Anläufe zur Wiedereröffnung gemacht - bis heute leider erfolglos. Aus dem Parlament kamen verschiedene Vorstösse (00.3235; 00.3486; 01.3012; 01.3196; 02.5007), die die Wiedereinrichtung verlangten. Das zuständige Departement verfolgte jedoch eine andere Schiene, indem es die Kantone zur Einrichtung einer gemeinsam betriebenen und finanzierten Koordinationsstelle zu gewinnen versuchte. Dieses Unterfangen ist indes gefährdet, weil mehrere Kantone ihre Mitarbeit inzwischen ausdrücklich verweigern, darunter auch der Kanton Zürich. Im September 2002 hatten erst 17 Kantone ihre Zusage abgegeben, sodass die Inbetriebnahme der Monitoringstelle auf den 1. Januar 2003 erneut infrage gestellt ist. Ausserdem wurde der Personalbestand aufgrund der Absagen von 9 auf 7 reduziert, ohne dass ein sachlicher Grund diese Reduktion rechtfertigt. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Fälle von Computer- und Internetkriminalität weiterhin ansteigt und dass insbesondere im Bereich der Kinderpornografie und der Pädophilie eine enorme Dunkelziffer besteht, ist es unhaltbar, dass die Schweiz die Bekämpfung dieser Delikte dem Zufall überlässt und sich auf ein jahrelanges Kompetenzgerangel einlässt, das dazu führt, dass die Wiedereröffnung der 1999 geschlossenen Internetmonitoring-Stelle Jahr für Jahr verschoben werden muss. </p><p>Unverständlich ist ferner, dass der Bund sich weiterhin weigert, die Kompetenz zur Steigerung der Effizienz und Koordination der Strafverfolgung in einem Bereich zu übernehmen, dem vornehmlich die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zum Opfer fallen: Kinder und Jugendliche. Das Unverständnis ist umso grösser, als sich der Bund mit der Unterzeichnung der Cybercrime Convention vom 23. November 2001 verpflichtet, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, mit der sichergestellt wird, dass an jedem Wochentag während 24 Stunden ein Investigations-Service zur Verfügung steht. </p><p>Österreich zum Beispiel hat beim Bundeskriminalamt eine Abteilung eingerichtet, die zentral für das Monitoring von kinderpornografischem und rassistischem Material sowie für die Beschlagnahme und die Koordination der Strafverfolgung zuständig ist. Die Strafuntersuchung und Beurteilung wird an die einzelnen Bundesländer delegiert. Mit dieser Organisation ist es in Österreich im April dieses Jahres gelungen, den grössten bisher bekannten Coup gegen den Kinderpornohandel durchzuführen. Dabei wurden in allen Bundesländern auf einen Schlag 90 000 Datenträger beschlagnahmt. Die polizeilichen Massnahmen richteten sich gegen 283 Angezeigte; bei 117 davon erhärtete sich der Verdacht in der Folge. Diese Grossaktion war die Folge eines Schlages gegen den Kinderpornohandel in den USA. Dort hatte ein Ehepaar einen Kinderpornohandel geführt, mit dem innerhalb von zwei Jahren ein Gewinn von mehr als 5,5 Millionen Dollar gemacht wurde. Die Bilder stammten zum grossen Teil aus Russland und Indonesien. Sie zeigten Kinder, die vergewaltigt und misshandelt wurden. </p><p>Seit der Einrichtung der österreichischen Zentralstelle hat die Zahl der Hinweise auf Kinderpornoseiten im Internet ständig zugenommen. Auch in Deutschland hat das Bundeskriminalamt eine Sonderabteilung eingerichtet, die sich mit der Ermittlung solcher Delikte befasst. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Schweiz ohne Verzug die nötige Infrastruktur zur Ermittlung dieser die Öffentlichkeit besonders empörenden Delikte einrichtet. </p><p>Wenn der Weg über eine unbeschränkte Bundeskompetenz partout nicht beschritten werden soll, könnte allenfalls der Ausweg über ein Modell wie bei der organisierten Kriminalität (Art. 340bis des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Art. 18 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege) angestrebt werden. Dabei unterstehen all diejenigen Delikte der Bundesgerichtsbarkeit, die entweder zum wesentlichen Teil im Ausland begangen wurden oder in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt besteht. Gleichzeitig bliebe damit die Möglichkeit offen, einfache und lokalisierbare Fälle an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu delegieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Zur Effizienzsteigerung und Koordination der Strafverfolgung im Bereich der Netzwerkkriminalität, insbesondere der Kinderpornografie, sei eine Bundeskompetenz zu schaffen, wie sie in Artikel 340bis StGB bei organisiertem Verbrechen und Wirtschaftskriminalität vorgesehen ist.</p>
- Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
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