Klärung des Bedarfs an Bundesgeldern zur Finanzierung der Expo.02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission

ShortId
02.455
Id
20020455
Updated
10.04.2024 17:16
Language
de
Title
Klärung des Bedarfs an Bundesgeldern zur Finanzierung der Expo.02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission
AdditionalIndexing
2831;parlamentarische Untersuchungskommission;Kontrolle;Expo.02;Finanzierung
1
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die finanziellen Forderungen der Expo an die Bundeskasse haben ein unglaubliches Ausmass angenommen. In der Planungsphase sprach man von 130 Millionen Franken (inklusive 20 Millionen Franken Defizitgarantie). Dann folgte eine Forderung nach der anderen, dies immer mit der Beteuerung, es sei der letzte Nachtragskredit. Zuerst wurde 1999 ein 250-Millionen-Zusatzkredit gesprochen, dann im Jahr 2000 eine weitere Defizitgarantie von 338 Millionen Franken. Schliesslich folgte im Frühjahr 2002 der Kredit von 120 Millionen Franken, und vor kurzem wurde bereits die nächste Forderung nach weiteren 100 Millionen Franken gestellt. Damit sind wir bei einem Bedarf von beinahe einer Milliarde Franken Bundesgeldern angelangt. </p><p>Die Expo vergrössert das bestehende Loch in der Bundeskasse schon heute und wird auch noch die Rechnung 2003 negativ beeinflussen. Es zeichnet sich ab, dass der Rückbau weitere Millionen Franken verschlingen wird. Bis heute ist ungeklärt, wo genau die Gelder versickert sind und wer die Verantwortung für das Finanzdebakel trägt. Diese Verantwortlichkeiten sind zu klären.</p><p>Es geht nicht an, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, während die Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nicht nur der immense Finanzbedarf, d. h. die überbordenden Ausgaben, sondern auch die Einnahmenpolitik zeugt von einem unüberlegten und intransparenten Management.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein. Wir beantragen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Klärung der Gründe für die fortgesetzten und massiven Überschreitungen der gewährten Bundeskredite durch die Expo. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu untersuchen:</p><p>- Die Verantwortung und deren Wahrnehmung durch den Bundesrat, das Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement sowie die Standortkantone und -gemeinden bezüglich:</p><p>- Prüfung des Projektes und des Budgets in allen Phasen; </p><p>- der Gründe für die mehrmaligen Budgeterhöhungen;</p><p>- der Massnahmen, die gestützt auf den Bericht Hayek angeordnet worden sind, und deren Umsetzung;</p><p>- dem gesamten Controlling (inklusive departementsinternen Zuständigkeiten) über die Verwendung der freigegebenen Bundesmittel während dem Bau und der Realisierung der Expo.</p><p>- Die Verantwortung und deren Wahrnehmung durch den Verein Expo.01 bzw. Expo.02 sowie durch das Comité stratégique, Comité directeur und weitere Verantwortungsträger angesichts der Verwendung von Bundesgeldern bezüglich:</p><p>- Führungs- und Organisationsstrukturen;</p><p>- internem Controlling über die Durchführung und Einhaltung der Beschlüsse, Vorschriften usw.;</p><p>- interner Zusammenarbeit;</p><p>- Zeitplanung;</p><p>- Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Ausgaben-Controlling.</p>
  • Klärung des Bedarfs an Bundesgeldern zur Finanzierung der Expo.02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanziellen Forderungen der Expo an die Bundeskasse haben ein unglaubliches Ausmass angenommen. In der Planungsphase sprach man von 130 Millionen Franken (inklusive 20 Millionen Franken Defizitgarantie). Dann folgte eine Forderung nach der anderen, dies immer mit der Beteuerung, es sei der letzte Nachtragskredit. Zuerst wurde 1999 ein 250-Millionen-Zusatzkredit gesprochen, dann im Jahr 2000 eine weitere Defizitgarantie von 338 Millionen Franken. Schliesslich folgte im Frühjahr 2002 der Kredit von 120 Millionen Franken, und vor kurzem wurde bereits die nächste Forderung nach weiteren 100 Millionen Franken gestellt. Damit sind wir bei einem Bedarf von beinahe einer Milliarde Franken Bundesgeldern angelangt. </p><p>Die Expo vergrössert das bestehende Loch in der Bundeskasse schon heute und wird auch noch die Rechnung 2003 negativ beeinflussen. Es zeichnet sich ab, dass der Rückbau weitere Millionen Franken verschlingen wird. Bis heute ist ungeklärt, wo genau die Gelder versickert sind und wer die Verantwortung für das Finanzdebakel trägt. Diese Verantwortlichkeiten sind zu klären.</p><p>Es geht nicht an, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, während die Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nicht nur der immense Finanzbedarf, d. h. die überbordenden Ausgaben, sondern auch die Einnahmenpolitik zeugt von einem unüberlegten und intransparenten Management.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein. Wir beantragen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Klärung der Gründe für die fortgesetzten und massiven Überschreitungen der gewährten Bundeskredite durch die Expo. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu untersuchen:</p><p>- Die Verantwortung und deren Wahrnehmung durch den Bundesrat, das Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement sowie die Standortkantone und -gemeinden bezüglich:</p><p>- Prüfung des Projektes und des Budgets in allen Phasen; </p><p>- der Gründe für die mehrmaligen Budgeterhöhungen;</p><p>- der Massnahmen, die gestützt auf den Bericht Hayek angeordnet worden sind, und deren Umsetzung;</p><p>- dem gesamten Controlling (inklusive departementsinternen Zuständigkeiten) über die Verwendung der freigegebenen Bundesmittel während dem Bau und der Realisierung der Expo.</p><p>- Die Verantwortung und deren Wahrnehmung durch den Verein Expo.01 bzw. Expo.02 sowie durch das Comité stratégique, Comité directeur und weitere Verantwortungsträger angesichts der Verwendung von Bundesgeldern bezüglich:</p><p>- Führungs- und Organisationsstrukturen;</p><p>- internem Controlling über die Durchführung und Einhaltung der Beschlüsse, Vorschriften usw.;</p><p>- interner Zusammenarbeit;</p><p>- Zeitplanung;</p><p>- Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Ausgaben-Controlling.</p>
    • Klärung des Bedarfs an Bundesgeldern zur Finanzierung der Expo.02. Einsetzen einer parlamentarischen Untersuchungskommission

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