CO2-Abgabe. Verstärkung der Lenkungswirkung

ShortId
02.458
Id
20020458
Updated
10.04.2024 17:58
Language
de
Title
CO2-Abgabe. Verstärkung der Lenkungswirkung
AdditionalIndexing
52;Steuerbefreiung;Kohlendioxid;Rückzahlung;CO2-Abgabe;Gesetz
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dadurch sollen Firmen und Firmengruppen, die sich durch eine Verpflichtung von der CO2-Abgabe, wie sie das CO2-Gesetz festlegt, befreien konnten, ebenfalls in den Genuss der Rückverteilung gemäss Artikel 10 gelangen.</p><p>Durch die Änderung des Rückverteilungsmechanismus soll die Lenkungswirkung in Richtung Emissionsminderung verstärkt werden. Die Verbesserung des Anreizsystems besteht darin, die Rückverteilung des Abgabeertrages an alle Unternehmen vorzunehmen.</p><p>Die von den nicht befreiten Unternehmen bezahlten Abgaben würden nach Massgabe der AHV-Lohnsumme auf alle Unternehmen (abgabebefreite und nicht befreite) rückverteilt. Damit würde der Anreiz zu freiwilligen Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung erhöht und die Tendenz, dass Unternehmen mit geringem Verbrauch an fossilen Energieträgern und hoher Lohnsumme ohne emissionssenkende Massnahmen zu Nettogewinnern werden, reduziert (Beispiel Kanton Basel-Stadt: negative Auswirkung der Rückverteilung der Lenkungsabgabe).</p><p>Ferner würden die abgabebefreiten Unternehmen durch diese Änderung des Rückverteilungsmechanismus einen Beitrag an die diversen getroffenen Massnahmen zur Erreichung der Abgabebefreiung erhalten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes mit dem Ziel ein, die Lenkungswirkung des CO2-Gesetzes zu verbessern:</p><p>Artikel 10 Absatz 5 des CO2-Gesetzes wird aufgehoben.</p>
  • CO2-Abgabe. Verstärkung der Lenkungswirkung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dadurch sollen Firmen und Firmengruppen, die sich durch eine Verpflichtung von der CO2-Abgabe, wie sie das CO2-Gesetz festlegt, befreien konnten, ebenfalls in den Genuss der Rückverteilung gemäss Artikel 10 gelangen.</p><p>Durch die Änderung des Rückverteilungsmechanismus soll die Lenkungswirkung in Richtung Emissionsminderung verstärkt werden. Die Verbesserung des Anreizsystems besteht darin, die Rückverteilung des Abgabeertrages an alle Unternehmen vorzunehmen.</p><p>Die von den nicht befreiten Unternehmen bezahlten Abgaben würden nach Massgabe der AHV-Lohnsumme auf alle Unternehmen (abgabebefreite und nicht befreite) rückverteilt. Damit würde der Anreiz zu freiwilligen Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung erhöht und die Tendenz, dass Unternehmen mit geringem Verbrauch an fossilen Energieträgern und hoher Lohnsumme ohne emissionssenkende Massnahmen zu Nettogewinnern werden, reduziert (Beispiel Kanton Basel-Stadt: negative Auswirkung der Rückverteilung der Lenkungsabgabe).</p><p>Ferner würden die abgabebefreiten Unternehmen durch diese Änderung des Rückverteilungsmechanismus einen Beitrag an die diversen getroffenen Massnahmen zur Erreichung der Abgabebefreiung erhalten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes mit dem Ziel ein, die Lenkungswirkung des CO2-Gesetzes zu verbessern:</p><p>Artikel 10 Absatz 5 des CO2-Gesetzes wird aufgehoben.</p>
    • CO2-Abgabe. Verstärkung der Lenkungswirkung

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