Elektrizitätsversorgungsgesetz
- ShortId
-
02.474
- Id
-
20020474
- Updated
-
10.04.2024 14:32
- Language
-
de
- Title
-
Elektrizitätsversorgungsgesetz
- AdditionalIndexing
-
66;Elektrizitätsmarkt;Klein- und mittleres Unternehmen;Leistungsauftrag;Deklarationspflicht;Stromversorgung;Netzgesellschaft;Marktzugang;Hochspannungsleitung;Gesetz;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L06K170303010102, Netzgesellschaft
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L05K0701030311, Marktzugang
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die EU beabsichtigt, ihren Strommarkt bis 2007 vollständig zu öffnen. Als Drehscheibe im internationalen Strommarkt und nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum EMG am 22. September 2002 muss die Schweiz ihre Elektrizitätsversorgung neu überdenken. Die Analyse der Abstimmungsergebnisse (Vox-Analyse) zeigt, dass die Bevölkerung eine sichere und flächendeckende Versorgung zu angemessenen Preisen und eine entsprechend starke Rolle des Staates als Marktregulator wünscht (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leutenegger Hajo 02.3542, "Strommarkt. Wie weiter?"). Die Vox-Analyse zeigt auch, dass viele der Neinstimmenden die Leitplanken, die Transparenz und die Förderung der erneuerbaren Energien, wie sie im EMG festgelegt waren, begrüsst haben. Diese Elemente müssen ins Elektrizitätsversorgungsgesetz aufgenommen werden. </p><p>Das verlangte Elektrizitätsversorgungsgesetz muss die geordnete Entwicklung im Elektrizitätsbereich sicherstellen, und es muss verhindern, dass sich der Markt wild öffnet. Die öffentliche Hand garantiert mit diesem Gesetz die Versorgungssicherheit und einen guten Service public in der Schweiz. Das Gesetz stellt eine ökologische Stormversorgung zu günstigen Bedingungen für alle Endverbaucherinnen und Endverbraucher sicher und gewährleistet, dass die KMU gegenüber den Grosskundinnen und Grosskunden nicht benachteiligt werden. KMU bezahlen heute im Schnitt über 40 Prozent mehr für den Strom als die ausländische Konkurrenz. Es muss insbesondere verhindert werden, dass ausländische Stromunternehmungen das Schweizer Hochspannungsnetz übernehmen. Deshalb braucht es eine nationale Netzgesellschaft in den Händen von Bund und Kantonen. Die Netzgesellschaft muss für alle Marktteilnehmer offen sein. Gleichzeitig können mit einer nationalen Netzgesellschaft Hindernisse für den offenen europäischen Stromhandel ausgeräumt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es ist ein Elektrizitätsversorgungsgesetz auszuarbeiten. Dieses stellt die zuverlässige, effiziente, kostengünstige und ökologische Elektrizitätsversorgung in der ganzen Schweiz sicher. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:</p><p>1. Bund und Kantone initiieren die Bildung einer schweizerisch beherrschten nationalen Netzgesellschaft für das Hochspannungsnetz und legen die Beteiligung der öffentlichen Hand fest. Die Netzgesellschaft betreibt das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene und gewährleistet ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Netz. Die Netzgesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. </p><p>2. Der Netzzugang muss geregelt werden. Die internationalen Beziehungen im Strombereich (Stromtransite, Durchleitungsrechte u. a.) müssen mitberücksichtigt werden. </p><p>3. Die schweizerische Stromversorgung wird primär mit erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft sichergestellt. Produktionsform und Herkunft der Elektrizität müssen deklariert werden. Flankierende Fördermassnahmen für einzelne erneuerbare Energieträger sind möglich. </p><p>4. Regionale bzw. lokale Verteilwerke garantieren mittels Leistungsauftrag der Behörden die sichere Stromversorgung vor Ort für alle. Der Leistungsauftrag beinhaltet insbesondere folgende Punkte:</p><p>- die flächendeckende Stromversorgung innerhalb einer Region ist zu gewährleisten;</p><p>- die Preissolidarität innerhalb einer Region ist sicherzustellen;</p><p>- erneuerbare Energien müssen zu kostengünstigen Tarifen angeboten werden;</p><p>- Energiesparmassnahmen und Energieeffizienz sind bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (Haushalte, KMU, Grossbetriebe) zu fördern. </p><p>5. Die Ebenen Stromproduktion, Stromtransport und Stromversorgung müssen entflochten werden. </p><p>6. Es muss ein Tarifsystem eingeführt werden, welches Kostentransparenz gewährleistet und Anreize für das Stromsparen und den Verbrauch von erneuerbaren Energien bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (Haushalte, KMU, Grossbetriebe) schafft. Es dürfen keine Verbrauchergruppen gegenüber anderen benachteiligt werden. </p><p>7. Es muss sichergestellt werden, dass KMU kostengünstig Strom beziehen können, um international konkurrenzfähig zu sein. </p><p>8. Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern (einheimische Biomasse, Geothermie, Holz, Trink- und Abwasserturbinierung, Windenergie, Sonnenenergie) wird bei der Einspeisung ins Netz bevorzugt.</p>
- Elektrizitätsversorgungsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die EU beabsichtigt, ihren Strommarkt bis 2007 vollständig zu öffnen. Als Drehscheibe im internationalen Strommarkt und nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum EMG am 22. September 2002 muss die Schweiz ihre Elektrizitätsversorgung neu überdenken. Die Analyse der Abstimmungsergebnisse (Vox-Analyse) zeigt, dass die Bevölkerung eine sichere und flächendeckende Versorgung zu angemessenen Preisen und eine entsprechend starke Rolle des Staates als Marktregulator wünscht (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Leutenegger Hajo 02.3542, "Strommarkt. Wie weiter?"). Die Vox-Analyse zeigt auch, dass viele der Neinstimmenden die Leitplanken, die Transparenz und die Förderung der erneuerbaren Energien, wie sie im EMG festgelegt waren, begrüsst haben. Diese Elemente müssen ins Elektrizitätsversorgungsgesetz aufgenommen werden. </p><p>Das verlangte Elektrizitätsversorgungsgesetz muss die geordnete Entwicklung im Elektrizitätsbereich sicherstellen, und es muss verhindern, dass sich der Markt wild öffnet. Die öffentliche Hand garantiert mit diesem Gesetz die Versorgungssicherheit und einen guten Service public in der Schweiz. Das Gesetz stellt eine ökologische Stormversorgung zu günstigen Bedingungen für alle Endverbaucherinnen und Endverbraucher sicher und gewährleistet, dass die KMU gegenüber den Grosskundinnen und Grosskunden nicht benachteiligt werden. KMU bezahlen heute im Schnitt über 40 Prozent mehr für den Strom als die ausländische Konkurrenz. Es muss insbesondere verhindert werden, dass ausländische Stromunternehmungen das Schweizer Hochspannungsnetz übernehmen. Deshalb braucht es eine nationale Netzgesellschaft in den Händen von Bund und Kantonen. Die Netzgesellschaft muss für alle Marktteilnehmer offen sein. Gleichzeitig können mit einer nationalen Netzgesellschaft Hindernisse für den offenen europäischen Stromhandel ausgeräumt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es ist ein Elektrizitätsversorgungsgesetz auszuarbeiten. Dieses stellt die zuverlässige, effiziente, kostengünstige und ökologische Elektrizitätsversorgung in der ganzen Schweiz sicher. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:</p><p>1. Bund und Kantone initiieren die Bildung einer schweizerisch beherrschten nationalen Netzgesellschaft für das Hochspannungsnetz und legen die Beteiligung der öffentlichen Hand fest. Die Netzgesellschaft betreibt das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene und gewährleistet ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Netz. Die Netzgesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. </p><p>2. Der Netzzugang muss geregelt werden. Die internationalen Beziehungen im Strombereich (Stromtransite, Durchleitungsrechte u. a.) müssen mitberücksichtigt werden. </p><p>3. Die schweizerische Stromversorgung wird primär mit erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft sichergestellt. Produktionsform und Herkunft der Elektrizität müssen deklariert werden. Flankierende Fördermassnahmen für einzelne erneuerbare Energieträger sind möglich. </p><p>4. Regionale bzw. lokale Verteilwerke garantieren mittels Leistungsauftrag der Behörden die sichere Stromversorgung vor Ort für alle. Der Leistungsauftrag beinhaltet insbesondere folgende Punkte:</p><p>- die flächendeckende Stromversorgung innerhalb einer Region ist zu gewährleisten;</p><p>- die Preissolidarität innerhalb einer Region ist sicherzustellen;</p><p>- erneuerbare Energien müssen zu kostengünstigen Tarifen angeboten werden;</p><p>- Energiesparmassnahmen und Energieeffizienz sind bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (Haushalte, KMU, Grossbetriebe) zu fördern. </p><p>5. Die Ebenen Stromproduktion, Stromtransport und Stromversorgung müssen entflochten werden. </p><p>6. Es muss ein Tarifsystem eingeführt werden, welches Kostentransparenz gewährleistet und Anreize für das Stromsparen und den Verbrauch von erneuerbaren Energien bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (Haushalte, KMU, Grossbetriebe) schafft. Es dürfen keine Verbrauchergruppen gegenüber anderen benachteiligt werden. </p><p>7. Es muss sichergestellt werden, dass KMU kostengünstig Strom beziehen können, um international konkurrenzfähig zu sein. </p><p>8. Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern (einheimische Biomasse, Geothermie, Holz, Trink- und Abwasserturbinierung, Windenergie, Sonnenenergie) wird bei der Einspeisung ins Netz bevorzugt.</p>
- Elektrizitätsversorgungsgesetz
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