Projet triangulaire. Widersprüchliche Aussagen zur Intervention des ETH-Ratspräsidenten
- ShortId
-
02.1000
- Id
-
20021000
- Updated
-
24.06.2025 23:15
- Language
-
de
- Title
-
Projet triangulaire. Widersprüchliche Aussagen zur Intervention des ETH-Ratspräsidenten
- AdditionalIndexing
-
04;ETH-Rat;Abstimmungskomitee;Präsidium;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Hochschulwesen;Waadt;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L06K080406010101, ETH-Rat
- L04K08020333, Präsidium
- L05K0801020104, Abstimmungskomitee
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L05K0301010120, Waadt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die am 30. Juni 2000 erfolgte Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, die Vorsteherin der Erziehungsdirektion des Kantons Waadt und die Vorsteherin der Erziehungsdirektion des Kantons Genf schuf den politischen Rahmen des "projet triangulaire", eines Projektes der Zusammenarbeit zwischen der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL), der Universität Lausanne und der Universität Genf. Die unterzeichnenden Parteien unterstützen darin namentlich "einen Koordinationsteil der verschiedenen Fachbereiche, damit die kritische Masse erreicht und die Komplementarität der drei Hochschulen erhöht werden können. Dieser Teil umfasst die Überführung der Abteilungen Mathematik, Physik und Chemie von der Universität Lausanne in die entsprechenden Abteilungen der ETHL, die anschliessende Verschiebung der nuklearphysikalischen und astronomischen Laboratorien von der ETHL an die Universität Genf und das Zusammenführen der Westschweizer Pharmazieschule an der Universität Genf." Gemäss den Worten der Absichtserklärung waren sich die Partner bewusst, dass der Erfolg des Vorhabens von der Einlösung der Verpflichtungen eines jeden Partners abhängt.</p><p>Am 28. Juni 2000 ergänzte der Bundesrat den Leistungsauftrag 2000-2003 des ETH-Rates durch einen Zusatz, in dem namentlich festgehalten wird: "Der Bundesrat erwartet vom ETH-Rat, dass er Projekten, die in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Hochschulen entstehen, den Vorrang gibt, und dass er den ETH und den Forschungsanstalten die nötigen Mittel für eine Teilnahme an den Projekten zur Verfügung stellt." Ausserdem beschloss der Bundesrat, dass die Mittel für jedes einzelne Teilprojekt erst von dem Moment an freigegeben werden sollten, an dem die Zustimmung aller Partner vorliegen würde. Mit dem so gesteckten politischen Rahmen hatte der ETH-Rat bzw. sein Präsidium den klaren Auftrag, zum Erfolg des gesamten "projet triangulaire" beizutragen. </p><p>Die Zusammenlegung der Westschweizer Pharmazieschule in Genf erforderte eine Änderung des Universitätsgesetzes sowie einen Finanzbeschluss über den Beitrag des Kantons Waadt an die Genfer Pharmazieschule. Ein zustande gekommenes Referendum gegen die beiden Erlasse führte zu einer Volksabstimmung im Kanton Waadt am 10. Juni 2001. Die Änderung des Universitätsgesetzes wurde mit 359 063 zu 135 647 Stimmen und der Finanzbeschluss zur Verlagerung der Pharmazie mit 359 063 zu 153 661 Stimmen angenommen. Am 13. Juli 2001 wurde das Projekt mit der Unterzeichnung einer akademischen Vereinbarung zwischen den drei beteiligten Hochschulen besiegelt.</p><p>Während des Abstimmungskampfes kristallisierte sich die Diskussion zu einem bestimmten Zeitpunkt um folgende Frage: Würden die anderen Teilprojekte des "projet triangulaire", namentlich die Verlegung der Grundlagenwissenschaften von der Universität Lausanne an die ETH, gefährdet, wenn der Transfer der Pharmazie von Lausanne nach Genf nicht zustande käme? Diese Verlegung war mit bedeutenden Bundesmitteln verbunden (60 bis 70 Millionen Franken in den Jahren 2000-2003, die dem ETH-Rat in der oben erwähnten Ergänzung zum Leistungsauftrag in Aussicht gestellt wurden). Zu diesem Punkt wurde namentlich von der Presse um eine Stellungnahme des Präsidenten des ETH-Rates ersucht (Antwort des Bundesrates auf die am 18. Juni 2001 eingereichte und vom Nationalrat am 14. Dezember erledigte Interpellation Vaudroz 01.3311). Zu Recht hielt Präsident Waldvogel fest, dass das gesamte Vorhaben neu ausgehandelt werden müsste, falls sich der Transfer der Pharmazie nicht realisieren liesse. Dabei skizzierte er drei Szenarien, von welchen eines vorsah, dass die Region des gesamten Bundesbeitrages verlustig gehen würde. Der nun vom Interpellanten erwähnte Brief, nämlich eine Antwort von Präsident Waldvogel an den Sekretär des waadtländischen Abstimmungskomitees "Für die Stärkung der Hochschulen" Roger Nordmann, ist in den Rahmen dieser Diskussion einzuordnen.</p><p>Aufgrund dieser Vorbemerkungen kann der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:</p><p>1. Die vorangehende Interpellation (01.2211) erwähnte einen von Herrn Waldvogel an Frau Staatsrätin Francine Jeanprêtre gerichteten Brief. Einen solchen Brief hat es nicht gegeben und die Antwort des Bundesrates war somit zutreffend. Richtigzustellen ist allerdings eine andere Aussage der Antwort auf die Interpellation 01.3311, nämlich die Aussage, dass die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten in einem Interview bestand. Der an das "Comité vaudois pour le renforcement des hautes écoles" gerichtete Brief war ebenfalls eine Beteiligung am Abstimmungskampf.</p><p>2. Der oben erwähnte Brief enthält keine anderen Aussagen als die von Präsident Waldvogel in seinen Interviews gemachten Äusserungen. Der Bundesrat hatte den ETH-Rat beauftragt, sich am "projet triangulaire" zu beteiligen. Als Präsident des ETH-Rates war es an Professor Waldvogel (und nicht am Bundesrat), den ETH-Bereich als übergeordnete Behörde der ETHL zu vertreten. Seine Beantwortung von Fragen des Unterstützungskomitees war somit zulässig.</p><p>3. Professor Waldvogel äusserte sich in seiner Eigenschaft als Präsident des ETH-Rates, der gemäss ETH-Gesetz eine autonome Hochschulstruktur bildet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat meine Interpellation vom 18. Juni 2001 zum Eingreifen von Professor Francis Waldvogel, Präsident des ETH-Rates, in die Waadtländer Abstimmung vom 10. Juni 2001 über das Projekt des Universitätendreiecks am Genfersee ("projet triangulaire") am 12. September 2001 beantwortet. Ich danke dem Bundesrat für seine Analyse und seine Antworten.</p><p>Leider erscheinen mir die Antworten ziemlich widersprüchlich. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es den Brief nicht, mit dem sich der Präsident des ETH-Rates vierzehn Tage vor der Abstimmung vom 10. Juni 2001 an die Befürworterinnen und Befürworter des Projektes gewendet hat und in dem er ausgeführt hat, der Bundesbeitrag von 63 Millionen Franken zugunsten der ETH Lausanne für die Jahre 2001-2003 sei infrage gestellt, falls die Waadtländer Stimmbevölkerung die Überführung der Pharmazieschule Lausanne nach Genf ablehnen sollte. Um jegliches Missverständnis auszuräumen, zitiere ich die entsprechende Passage aus der bundesrätlichen Antwort: "(Es) soll noch Folgendes richtig gestellt werden: Es ist unzutreffend, dass der Präsident des ETH-Rates dem Regierungsrat des Kantons Waadt einen Brief geschrieben habe. Die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten bestand in einem Interview, das er der Tageszeitung 'L'Agefi' und der 'Tribune de Genève' gab und das am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde."</p><p>Indessen hat Regierungsrätin Francine Jeanprêtre, Vorsteherin des Erziehungsdepartementes, auf eine Anfrage des Abgeordneten Olivier Feller in der Fragestunde des Waadtländer Grossen Rates in der Dezembersession 2001 geantwortet, der Präsident des ETH-Rates habe zwei Wochen vor der Abstimmung vom 10. Juni sehr wohl einen Brief vorgenannten Inhalts geschrieben, nicht jedoch dem Regierungsrat, sondern dem Waadtländer Unterstützungskomitee für das "projet triangulaire". Das Komitee habe ihr dann eine Kopie des Schreibens zugestellt.</p><p>Ich möchte betonen, dass die Gegnerinnen und Gegner der Schliessung der Pharmazieschule Lausanne keine schlechten Verlierer sind und sich nicht etwa "rächen" wollen. Vielmehr geht es hier um eine Frage, die das Funktionieren unserer direkten Demokratie, die Achtung der Volksrechte und die Integrität von Mitgliedern politischer und akademischer Behörden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene betrifft. Aufgabe der vom Volk gewählten Personen und insbesondere der Parlamentsmitglieder ist es, verworrene Angelegenheiten nach dem Grundsatz einer transparenten Demokratie zu klären. Ich erinnere daran, dass die Befürworterinnen und Befürworter des Projektes in Abstimmungsdebatten (namentlich Frau Jeanprêtre im Fernsehen) sehr oft auf den Brief von Professor Waldvogel Bezug genommen haben und dass seine Inhalte in Inserate aufgenommen wurden. Dies hat die Schlussphase des Abstimmungskampfes beeinflusst. Deshalb ist es zumindest verwunderlich, wenn der Bundesrat ausdrücklich festhält, Herr Waldvogel habe sich während der Abstimmungskampagne darauf beschränkt, zwei Zeitungen ein Interview zu gewähren, während Francine Jeanprêtre sagt, dass Herr Waldvogel tatsächlich einen Brief an die Waadtländer Befürworterinnen und Befürworter des Projektes geschrieben habe.</p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation versichert, dass der einzige Beitrag von Herrn Waldvogel zur Abstimmungsdebatte in einem Interview für "L'Agefi" und die "Tribune de Genève" bestanden habe, obwohl Herr Waldvogel dem Waadtländer Unterstützungskomitee für das "projet triangulaire" einen Brief geschrieben hat?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat als zulässig, dass der Präsident des ETH-Rates wenige Tage vor der Waadtländer Volksabstimmung einen solchen Brief schreibt, und dies nicht etwa an den Regierungsrat (d. h. an die Behörde, die gegebenenfalls zum Empfang von "präzisen Angaben über fachliche und finanzielle Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des ETH-Bereiches" berechtigt wäre), sondern an ein privates Komitee, welches das "projet triangulaire" unterstützt? Warum wurde dieses Schreiben nicht auch dem Komitee gegen eine Schliessung der Pharmazieschule geschickt, was im Sinne der Gleichbehandlung gewesen wäre?</p><p>3. Hat Professor Waldvogel diesen Brief als Privatperson oder in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates geschrieben?</p>
- Projet triangulaire. Widersprüchliche Aussagen zur Intervention des ETH-Ratspräsidenten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die am 30. Juni 2000 erfolgte Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, die Vorsteherin der Erziehungsdirektion des Kantons Waadt und die Vorsteherin der Erziehungsdirektion des Kantons Genf schuf den politischen Rahmen des "projet triangulaire", eines Projektes der Zusammenarbeit zwischen der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL), der Universität Lausanne und der Universität Genf. Die unterzeichnenden Parteien unterstützen darin namentlich "einen Koordinationsteil der verschiedenen Fachbereiche, damit die kritische Masse erreicht und die Komplementarität der drei Hochschulen erhöht werden können. Dieser Teil umfasst die Überführung der Abteilungen Mathematik, Physik und Chemie von der Universität Lausanne in die entsprechenden Abteilungen der ETHL, die anschliessende Verschiebung der nuklearphysikalischen und astronomischen Laboratorien von der ETHL an die Universität Genf und das Zusammenführen der Westschweizer Pharmazieschule an der Universität Genf." Gemäss den Worten der Absichtserklärung waren sich die Partner bewusst, dass der Erfolg des Vorhabens von der Einlösung der Verpflichtungen eines jeden Partners abhängt.</p><p>Am 28. Juni 2000 ergänzte der Bundesrat den Leistungsauftrag 2000-2003 des ETH-Rates durch einen Zusatz, in dem namentlich festgehalten wird: "Der Bundesrat erwartet vom ETH-Rat, dass er Projekten, die in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Hochschulen entstehen, den Vorrang gibt, und dass er den ETH und den Forschungsanstalten die nötigen Mittel für eine Teilnahme an den Projekten zur Verfügung stellt." Ausserdem beschloss der Bundesrat, dass die Mittel für jedes einzelne Teilprojekt erst von dem Moment an freigegeben werden sollten, an dem die Zustimmung aller Partner vorliegen würde. Mit dem so gesteckten politischen Rahmen hatte der ETH-Rat bzw. sein Präsidium den klaren Auftrag, zum Erfolg des gesamten "projet triangulaire" beizutragen. </p><p>Die Zusammenlegung der Westschweizer Pharmazieschule in Genf erforderte eine Änderung des Universitätsgesetzes sowie einen Finanzbeschluss über den Beitrag des Kantons Waadt an die Genfer Pharmazieschule. Ein zustande gekommenes Referendum gegen die beiden Erlasse führte zu einer Volksabstimmung im Kanton Waadt am 10. Juni 2001. Die Änderung des Universitätsgesetzes wurde mit 359 063 zu 135 647 Stimmen und der Finanzbeschluss zur Verlagerung der Pharmazie mit 359 063 zu 153 661 Stimmen angenommen. Am 13. Juli 2001 wurde das Projekt mit der Unterzeichnung einer akademischen Vereinbarung zwischen den drei beteiligten Hochschulen besiegelt.</p><p>Während des Abstimmungskampfes kristallisierte sich die Diskussion zu einem bestimmten Zeitpunkt um folgende Frage: Würden die anderen Teilprojekte des "projet triangulaire", namentlich die Verlegung der Grundlagenwissenschaften von der Universität Lausanne an die ETH, gefährdet, wenn der Transfer der Pharmazie von Lausanne nach Genf nicht zustande käme? Diese Verlegung war mit bedeutenden Bundesmitteln verbunden (60 bis 70 Millionen Franken in den Jahren 2000-2003, die dem ETH-Rat in der oben erwähnten Ergänzung zum Leistungsauftrag in Aussicht gestellt wurden). Zu diesem Punkt wurde namentlich von der Presse um eine Stellungnahme des Präsidenten des ETH-Rates ersucht (Antwort des Bundesrates auf die am 18. Juni 2001 eingereichte und vom Nationalrat am 14. Dezember erledigte Interpellation Vaudroz 01.3311). Zu Recht hielt Präsident Waldvogel fest, dass das gesamte Vorhaben neu ausgehandelt werden müsste, falls sich der Transfer der Pharmazie nicht realisieren liesse. Dabei skizzierte er drei Szenarien, von welchen eines vorsah, dass die Region des gesamten Bundesbeitrages verlustig gehen würde. Der nun vom Interpellanten erwähnte Brief, nämlich eine Antwort von Präsident Waldvogel an den Sekretär des waadtländischen Abstimmungskomitees "Für die Stärkung der Hochschulen" Roger Nordmann, ist in den Rahmen dieser Diskussion einzuordnen.</p><p>Aufgrund dieser Vorbemerkungen kann der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:</p><p>1. Die vorangehende Interpellation (01.2211) erwähnte einen von Herrn Waldvogel an Frau Staatsrätin Francine Jeanprêtre gerichteten Brief. Einen solchen Brief hat es nicht gegeben und die Antwort des Bundesrates war somit zutreffend. Richtigzustellen ist allerdings eine andere Aussage der Antwort auf die Interpellation 01.3311, nämlich die Aussage, dass die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten in einem Interview bestand. Der an das "Comité vaudois pour le renforcement des hautes écoles" gerichtete Brief war ebenfalls eine Beteiligung am Abstimmungskampf.</p><p>2. Der oben erwähnte Brief enthält keine anderen Aussagen als die von Präsident Waldvogel in seinen Interviews gemachten Äusserungen. Der Bundesrat hatte den ETH-Rat beauftragt, sich am "projet triangulaire" zu beteiligen. Als Präsident des ETH-Rates war es an Professor Waldvogel (und nicht am Bundesrat), den ETH-Bereich als übergeordnete Behörde der ETHL zu vertreten. Seine Beantwortung von Fragen des Unterstützungskomitees war somit zulässig.</p><p>3. Professor Waldvogel äusserte sich in seiner Eigenschaft als Präsident des ETH-Rates, der gemäss ETH-Gesetz eine autonome Hochschulstruktur bildet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat meine Interpellation vom 18. Juni 2001 zum Eingreifen von Professor Francis Waldvogel, Präsident des ETH-Rates, in die Waadtländer Abstimmung vom 10. Juni 2001 über das Projekt des Universitätendreiecks am Genfersee ("projet triangulaire") am 12. September 2001 beantwortet. Ich danke dem Bundesrat für seine Analyse und seine Antworten.</p><p>Leider erscheinen mir die Antworten ziemlich widersprüchlich. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es den Brief nicht, mit dem sich der Präsident des ETH-Rates vierzehn Tage vor der Abstimmung vom 10. Juni 2001 an die Befürworterinnen und Befürworter des Projektes gewendet hat und in dem er ausgeführt hat, der Bundesbeitrag von 63 Millionen Franken zugunsten der ETH Lausanne für die Jahre 2001-2003 sei infrage gestellt, falls die Waadtländer Stimmbevölkerung die Überführung der Pharmazieschule Lausanne nach Genf ablehnen sollte. Um jegliches Missverständnis auszuräumen, zitiere ich die entsprechende Passage aus der bundesrätlichen Antwort: "(Es) soll noch Folgendes richtig gestellt werden: Es ist unzutreffend, dass der Präsident des ETH-Rates dem Regierungsrat des Kantons Waadt einen Brief geschrieben habe. Die einzige Beteiligung des ETH-Ratspräsidenten bestand in einem Interview, das er der Tageszeitung 'L'Agefi' und der 'Tribune de Genève' gab und das am 7. Juni 2001 veröffentlicht wurde."</p><p>Indessen hat Regierungsrätin Francine Jeanprêtre, Vorsteherin des Erziehungsdepartementes, auf eine Anfrage des Abgeordneten Olivier Feller in der Fragestunde des Waadtländer Grossen Rates in der Dezembersession 2001 geantwortet, der Präsident des ETH-Rates habe zwei Wochen vor der Abstimmung vom 10. Juni sehr wohl einen Brief vorgenannten Inhalts geschrieben, nicht jedoch dem Regierungsrat, sondern dem Waadtländer Unterstützungskomitee für das "projet triangulaire". Das Komitee habe ihr dann eine Kopie des Schreibens zugestellt.</p><p>Ich möchte betonen, dass die Gegnerinnen und Gegner der Schliessung der Pharmazieschule Lausanne keine schlechten Verlierer sind und sich nicht etwa "rächen" wollen. Vielmehr geht es hier um eine Frage, die das Funktionieren unserer direkten Demokratie, die Achtung der Volksrechte und die Integrität von Mitgliedern politischer und akademischer Behörden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene betrifft. Aufgabe der vom Volk gewählten Personen und insbesondere der Parlamentsmitglieder ist es, verworrene Angelegenheiten nach dem Grundsatz einer transparenten Demokratie zu klären. Ich erinnere daran, dass die Befürworterinnen und Befürworter des Projektes in Abstimmungsdebatten (namentlich Frau Jeanprêtre im Fernsehen) sehr oft auf den Brief von Professor Waldvogel Bezug genommen haben und dass seine Inhalte in Inserate aufgenommen wurden. Dies hat die Schlussphase des Abstimmungskampfes beeinflusst. Deshalb ist es zumindest verwunderlich, wenn der Bundesrat ausdrücklich festhält, Herr Waldvogel habe sich während der Abstimmungskampagne darauf beschränkt, zwei Zeitungen ein Interview zu gewähren, während Francine Jeanprêtre sagt, dass Herr Waldvogel tatsächlich einen Brief an die Waadtländer Befürworterinnen und Befürworter des Projektes geschrieben habe.</p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation versichert, dass der einzige Beitrag von Herrn Waldvogel zur Abstimmungsdebatte in einem Interview für "L'Agefi" und die "Tribune de Genève" bestanden habe, obwohl Herr Waldvogel dem Waadtländer Unterstützungskomitee für das "projet triangulaire" einen Brief geschrieben hat?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat als zulässig, dass der Präsident des ETH-Rates wenige Tage vor der Waadtländer Volksabstimmung einen solchen Brief schreibt, und dies nicht etwa an den Regierungsrat (d. h. an die Behörde, die gegebenenfalls zum Empfang von "präzisen Angaben über fachliche und finanzielle Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich des ETH-Bereiches" berechtigt wäre), sondern an ein privates Komitee, welches das "projet triangulaire" unterstützt? Warum wurde dieses Schreiben nicht auch dem Komitee gegen eine Schliessung der Pharmazieschule geschickt, was im Sinne der Gleichbehandlung gewesen wäre?</p><p>3. Hat Professor Waldvogel diesen Brief als Privatperson oder in seiner Funktion als Präsident des ETH-Rates geschrieben?</p>
- Projet triangulaire. Widersprüchliche Aussagen zur Intervention des ETH-Ratspräsidenten
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