Weiterbildung im Arbeitsrecht

ShortId
02.1011
Id
20021011
Updated
24.06.2025 22:02
Language
de
Title
Weiterbildung im Arbeitsrecht
AdditionalIndexing
15;Bericht;Weiterbildung;Arbeitsrecht
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Überweisung des Postulates 96.3094 durch das Parlament haben diverse Verschiebungen administrativer Natur zu der Verzögerung geführt, auf die der Autor der Einfachen Anfrage hinweist.</p><p>Zurzeit ist bei der interdepartementalen Arbeitsgruppe AGBA (Beschäftigung-Ausbildung-Ausländische Arbeitskräfte) ein Bericht des Bundesrates an das Parlament in Vorbereitung. Die Arbeitsgruppe wird geleitet von der Direktion für Arbeit des Seco und setzt sich namentlich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des BBT, des BFA und des BSV. Der Bundesrat beabsichtigt, seinen Bericht bis Ende 2002 dem Parlament zu übermitteln.</p><p>Wie er es in seiner Stellungnahme auf die in ein Postulat umgewandelte Motion aufgezeigt hat, ist sich der Bundesrat der Bedeutung der Weiterbildung vollkommen bewusst; er sorgt sich um ihre Förderung, die Verbesserung der entsprechenden Angebote und den Zugang zur Weiterbildung.</p><p>Der Bericht des Bundesrates wird einerseits eine Analyse der tatsächlichen Situation der Weiterbildung in der Schweiz und andererseits Vorschläge für die Beantwortung der verschiedenen in der Stellungnahme auf die Motion erwähnten Punkte enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Parlament hat 1996 das Postulat 96.3094 überwiesen, das die Verankerung der Weiterbildung im Arbeitsvertragsrecht verlangt hat.</p><p>Obschon der Postulatsbericht anscheinend seit langem vorliegt, ist er dem Parlament bis heute nicht zugeleitet worden.</p><p>Auf welche Gründe sind die Verzögerungen zurückzuführen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die berufliche Weiterbildung ein wichtiges Anliegen ist und arbeitsrechtlich gestützt werden sollte?</p><p>Mit welchen konkreten Massnahmen kann bis wann gerechnet werden?</p>
  • Weiterbildung im Arbeitsrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Überweisung des Postulates 96.3094 durch das Parlament haben diverse Verschiebungen administrativer Natur zu der Verzögerung geführt, auf die der Autor der Einfachen Anfrage hinweist.</p><p>Zurzeit ist bei der interdepartementalen Arbeitsgruppe AGBA (Beschäftigung-Ausbildung-Ausländische Arbeitskräfte) ein Bericht des Bundesrates an das Parlament in Vorbereitung. Die Arbeitsgruppe wird geleitet von der Direktion für Arbeit des Seco und setzt sich namentlich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des BBT, des BFA und des BSV. Der Bundesrat beabsichtigt, seinen Bericht bis Ende 2002 dem Parlament zu übermitteln.</p><p>Wie er es in seiner Stellungnahme auf die in ein Postulat umgewandelte Motion aufgezeigt hat, ist sich der Bundesrat der Bedeutung der Weiterbildung vollkommen bewusst; er sorgt sich um ihre Förderung, die Verbesserung der entsprechenden Angebote und den Zugang zur Weiterbildung.</p><p>Der Bericht des Bundesrates wird einerseits eine Analyse der tatsächlichen Situation der Weiterbildung in der Schweiz und andererseits Vorschläge für die Beantwortung der verschiedenen in der Stellungnahme auf die Motion erwähnten Punkte enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Parlament hat 1996 das Postulat 96.3094 überwiesen, das die Verankerung der Weiterbildung im Arbeitsvertragsrecht verlangt hat.</p><p>Obschon der Postulatsbericht anscheinend seit langem vorliegt, ist er dem Parlament bis heute nicht zugeleitet worden.</p><p>Auf welche Gründe sind die Verzögerungen zurückzuführen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die berufliche Weiterbildung ein wichtiges Anliegen ist und arbeitsrechtlich gestützt werden sollte?</p><p>Mit welchen konkreten Massnahmen kann bis wann gerechnet werden?</p>
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