Patriot Act

ShortId
02.1012
Id
20021012
Updated
24.06.2025 23:01
Language
de
Title
Patriot Act
AdditionalIndexing
12;Terrorismus;nationales Recht;öffentliche Ordnung;Recht des Einzelnen;Staatsschutz;USA
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L04K03050305, USA
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorgeschichte</p><p>Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 steht in den USA die Bekämpfung des Terrorismus im Zentrum auch der gesetzgeberischen Anstrengungen. Neben der wesentlichen Verstärkung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse und einer gewissen Einschränkung des umfassenden Rechtsschutzes im Ermittlungsbereich konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Unterbindung der für terroristische Anschläge nutzbaren Finanzströme.</p><p>Die beiden Kammern des amerikanischen Kongresses verabschiedeten in kürzester Zeit und über die Parteigrenzen hinweg ein komplexes Gesetzgebungswerk, dessen Auswirkungen erst mittelfristig anhand der konkreten Anwendung und Auslegung vollständig erkennbar sein werden. Mit der Verabschiedung des Patriot Act hat das amerikanische Parlament das Seine dazu beigetragen, Amerikas Krieg gegen den Terrorismus zu unterstützen. Dies zeigen auch die überaus klaren Abstimmungsergebnisse (Abgeordnetenhaus: 357 zu 66; Senat: 98 zu 1).</p><p>1. Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäscherei</p><p>Der USA Patriot Act vom 26. Oktober 2001 enthält einerseits zahlreiche Bestimmungen mit polizeilichem Charakter: Darunter fallen die Vereinfachung der elektronischen und telefonischen Überwachung, der verstärkte Schutz der Landesgrenzen zur Unterbindung der illegalen Immigration sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Andere Bestimmungen mit straf- und strafprozessrechtlichem Charakter verschärfen die Strafandrohungen für terroristische Handlungen sowie die Polizeihaft gegenüber Ausländern unter Terrorismusverdacht. Andererseits umfasst der Patriot Act ein vollständiges Geldwäschereigesetz (Money Laundering Abatement Act). Dieses führt in den USA Regeln ein, welche in zahlreichen anderen Ländern und insbesondere in der Schweiz schon seit längerer Zeit gelten (beispielsweise Verbesserung der Kundenidentifikation sowie stärkere und effizientere Überwachung der Tätigkeiten der Banken und der Wertschriftenhändler).</p><p>Das neue Geldwäschereigesetz geht vom Grundgedanken aus, dass vor allem ausländische Kunden des amerikanischen Bankenwesens ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen. Die Verschärfung des Instrumentariums richtet sich hauptsächlich gegen Personen und Organisationen mit Wohnsitz im Ausland. Dem US-Schatzamt wird eine wichtige Rolle in der Umsetzung dieses Gesetzes zukommen: Es wird eine Vielzahl von Verordnungen erlassen müssen, welche das Gesetz konkretisieren.</p><p>Dem Schatzkanzler werden umfassende Befugnisse eingeräumt. So kann er ausländische Bankinstitute in den USA mit Sanktionen belegen, wenn im jeweiligen Heimatstaat der Bank keine Möglichkeit besteht, Informationen über Kontenbewegungen von Personen oder Organisationen, die der Zusammenarbeit mit Terroristen verdächtigt werden, zu sammeln. Diese Sanktionen können im Extremfall bis zur Schliessung der amerikanischen Tochter einer ausländischen Bank gehen.</p><p>2. Auswirkungen auf die Schweiz</p><p>In Bezug auf die polizeilichen und strafrechtlichen Bestimmungen des USA Patriot Act sind unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz nicht ersichtlich. Als bedeutender Finanzplatz ist die Schweiz besonders von den neuen Geldwäschereibestimmungen betroffen. Durch die Einführung neuer Anforderungen an die Finanzintermediäre (z. B. Verbesserung der Kundenidentifikation und der Sorgfaltspflichten) sowie die erweiterte Unterstellung des Finanzsektors (z. B. der Wertpapierhändler) unter die Geldwäschereibestimmungen, die in der Schweiz bereits seit längerem eingeführt sind, tragen die USA dazu bei, Lücken im internationalen Anti-Geldwäschereidispositiv zu schliessen und den Kampf gegen die internationale Finanzkriminalität zu verstärken. Im Gegensatz zur Schweiz war man allerdings in den USA nicht entschlossen, den gesamten Nichtbankenbereich umfassend zu reglementieren.</p><p>Die neuen Bestimmungen sollen namentlich dazu beitragen, den internationalen Kampf gegen die Finanzkriminalität und die internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu verstärken. Gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung der internationalen Terrorismusfinanzierung hat die Schweiz unter Beweis gestellt, dass diese Zusammenarbeit funktioniert. So wird beispielsweise die Aktion schweizerischer Behörden gegen al Taqwa in den USA als ein grosser internationaler Schlag in der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angesehen. Wie verschiedene Treffen auf allen Stufen (Finanzminister, hohe Beamte usw.) in den letzten Monaten gezeigt haben, wird die Zusammenarbeit von beiden Seiten als ausgezeichnet gewürdigt.</p><p>Die Bestimmungen des USA Patriot Act richten sich nicht gegen den Finanzplatz Schweiz. Zum einen verfügt der Finanzplatz Schweiz über ein weitgehendes und international anerkanntes Anti-Geldwäschereidispositiv, zum anderen bestehen bei der internationalen Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen und den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden die nötigen Instrumente und die nötige Kooperationsbereitschaft für einen effizienten und rechtlich einwandfreien Austausch von relevanten Informationen. Ob die im Gesetz enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten die künftigen internationalen Finanzbeziehungen beeinträchtigen werden, hängt wesentlich davon ab, wie die amerikanische Administration mit den gesetzlichen Instrumenten umgehen wird.</p><p>Die Schweiz hat der amerikanischen Administration auf verschiedenen Ebenen hinlänglich klar gemacht, dass sie erwartet, dass die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ausländischen Bankinstituten in den USA mit grösster Zurückhaltung ausgeübt werden. Ebenso hat sie bei verschiedenen Gelegenheiten betont, dass beim Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte unbedingt eingehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird die Schweiz die konkrete Ausformulierung und die Anwendung der Ausführungsbestimmungen zum amerikanischen Patriot Act aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat darlegen, welche Auswirkungen der amerikanische Patriot Act auf die Schweiz und die schweizerische Rechtsordnung hat?</p>
  • Patriot Act
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorgeschichte</p><p>Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 steht in den USA die Bekämpfung des Terrorismus im Zentrum auch der gesetzgeberischen Anstrengungen. Neben der wesentlichen Verstärkung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse und einer gewissen Einschränkung des umfassenden Rechtsschutzes im Ermittlungsbereich konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Unterbindung der für terroristische Anschläge nutzbaren Finanzströme.</p><p>Die beiden Kammern des amerikanischen Kongresses verabschiedeten in kürzester Zeit und über die Parteigrenzen hinweg ein komplexes Gesetzgebungswerk, dessen Auswirkungen erst mittelfristig anhand der konkreten Anwendung und Auslegung vollständig erkennbar sein werden. Mit der Verabschiedung des Patriot Act hat das amerikanische Parlament das Seine dazu beigetragen, Amerikas Krieg gegen den Terrorismus zu unterstützen. Dies zeigen auch die überaus klaren Abstimmungsergebnisse (Abgeordnetenhaus: 357 zu 66; Senat: 98 zu 1).</p><p>1. Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäscherei</p><p>Der USA Patriot Act vom 26. Oktober 2001 enthält einerseits zahlreiche Bestimmungen mit polizeilichem Charakter: Darunter fallen die Vereinfachung der elektronischen und telefonischen Überwachung, der verstärkte Schutz der Landesgrenzen zur Unterbindung der illegalen Immigration sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Andere Bestimmungen mit straf- und strafprozessrechtlichem Charakter verschärfen die Strafandrohungen für terroristische Handlungen sowie die Polizeihaft gegenüber Ausländern unter Terrorismusverdacht. Andererseits umfasst der Patriot Act ein vollständiges Geldwäschereigesetz (Money Laundering Abatement Act). Dieses führt in den USA Regeln ein, welche in zahlreichen anderen Ländern und insbesondere in der Schweiz schon seit längerer Zeit gelten (beispielsweise Verbesserung der Kundenidentifikation sowie stärkere und effizientere Überwachung der Tätigkeiten der Banken und der Wertschriftenhändler).</p><p>Das neue Geldwäschereigesetz geht vom Grundgedanken aus, dass vor allem ausländische Kunden des amerikanischen Bankenwesens ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen. Die Verschärfung des Instrumentariums richtet sich hauptsächlich gegen Personen und Organisationen mit Wohnsitz im Ausland. Dem US-Schatzamt wird eine wichtige Rolle in der Umsetzung dieses Gesetzes zukommen: Es wird eine Vielzahl von Verordnungen erlassen müssen, welche das Gesetz konkretisieren.</p><p>Dem Schatzkanzler werden umfassende Befugnisse eingeräumt. So kann er ausländische Bankinstitute in den USA mit Sanktionen belegen, wenn im jeweiligen Heimatstaat der Bank keine Möglichkeit besteht, Informationen über Kontenbewegungen von Personen oder Organisationen, die der Zusammenarbeit mit Terroristen verdächtigt werden, zu sammeln. Diese Sanktionen können im Extremfall bis zur Schliessung der amerikanischen Tochter einer ausländischen Bank gehen.</p><p>2. Auswirkungen auf die Schweiz</p><p>In Bezug auf die polizeilichen und strafrechtlichen Bestimmungen des USA Patriot Act sind unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz nicht ersichtlich. Als bedeutender Finanzplatz ist die Schweiz besonders von den neuen Geldwäschereibestimmungen betroffen. Durch die Einführung neuer Anforderungen an die Finanzintermediäre (z. B. Verbesserung der Kundenidentifikation und der Sorgfaltspflichten) sowie die erweiterte Unterstellung des Finanzsektors (z. B. der Wertpapierhändler) unter die Geldwäschereibestimmungen, die in der Schweiz bereits seit längerem eingeführt sind, tragen die USA dazu bei, Lücken im internationalen Anti-Geldwäschereidispositiv zu schliessen und den Kampf gegen die internationale Finanzkriminalität zu verstärken. Im Gegensatz zur Schweiz war man allerdings in den USA nicht entschlossen, den gesamten Nichtbankenbereich umfassend zu reglementieren.</p><p>Die neuen Bestimmungen sollen namentlich dazu beitragen, den internationalen Kampf gegen die Finanzkriminalität und die internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu verstärken. Gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung der internationalen Terrorismusfinanzierung hat die Schweiz unter Beweis gestellt, dass diese Zusammenarbeit funktioniert. So wird beispielsweise die Aktion schweizerischer Behörden gegen al Taqwa in den USA als ein grosser internationaler Schlag in der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angesehen. Wie verschiedene Treffen auf allen Stufen (Finanzminister, hohe Beamte usw.) in den letzten Monaten gezeigt haben, wird die Zusammenarbeit von beiden Seiten als ausgezeichnet gewürdigt.</p><p>Die Bestimmungen des USA Patriot Act richten sich nicht gegen den Finanzplatz Schweiz. Zum einen verfügt der Finanzplatz Schweiz über ein weitgehendes und international anerkanntes Anti-Geldwäschereidispositiv, zum anderen bestehen bei der internationalen Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen und den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden die nötigen Instrumente und die nötige Kooperationsbereitschaft für einen effizienten und rechtlich einwandfreien Austausch von relevanten Informationen. Ob die im Gesetz enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten die künftigen internationalen Finanzbeziehungen beeinträchtigen werden, hängt wesentlich davon ab, wie die amerikanische Administration mit den gesetzlichen Instrumenten umgehen wird.</p><p>Die Schweiz hat der amerikanischen Administration auf verschiedenen Ebenen hinlänglich klar gemacht, dass sie erwartet, dass die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ausländischen Bankinstituten in den USA mit grösster Zurückhaltung ausgeübt werden. Ebenso hat sie bei verschiedenen Gelegenheiten betont, dass beim Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte unbedingt eingehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird die Schweiz die konkrete Ausformulierung und die Anwendung der Ausführungsbestimmungen zum amerikanischen Patriot Act aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat darlegen, welche Auswirkungen der amerikanische Patriot Act auf die Schweiz und die schweizerische Rechtsordnung hat?</p>
    • Patriot Act

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