Durchgängigkeit des Wasserkraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen
- ShortId
-
02.1014
- Id
-
20021014
- Updated
-
24.06.2025 23:09
- Language
-
de
- Title
-
Durchgängigkeit des Wasserkraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen
- AdditionalIndexing
-
52;Wasserkraftwerk;Wasserlauf;Konzession;Fisch;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L05K0806010103, Konzession
- L05K1401060102, Fisch
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K06030110, Wasserlauf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Baugenehmigung vom 12. März 1990 verpflichtet die Kraftwerksbetreiber zur Sanierung der Fischtreppe am Schweizer Ufer, allerdings mit der Vorgabe, dass über die Lage und die Ausgestaltung des Treppeneinstiegs erst nach Inbetriebnahme der neuen Turbinen aufgrund des dann zu erwartenden Unterwasserströmungsbildes zu entscheiden sei. Diese Sanierung ist bisher unterblieben. Die Migration der Fische durch die Staustufe erfolgt auf Schweizer Seite weiterhin durch die Schiffsschleuse. Seit 1914 werden zur Gewährleistung des Fischaufstiegs Leerschleusungen vorgenommen.</p><p>2. In den Jahren 1991 bis 1995 wurden die Kraftwerksanlagen um- und ausgebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten führten die Kraftwerksbetreiber nach Rücksprache mit den Behörden die gebotenen Abklärungen im Hinblick auf die bestmögliche Anordnung des Fischtreppeneinstiegs durch. Dabei stellte sich heraus, dass das Problem nicht einfach zu lösen und die Funktionstüchtigkeit der Fischtreppe nie ganz optimal sein würde. Der mit den Abklärungen betraute Fischereiexperte schlug deshalb vor, das Augenmerk auf die Optimierung der Fischschleusungen zu richten und die hierfür benötigten Grundlagen zu erheben. Wegen ungünstiger Abflussverhältnisse und anderer unerwarteter Schwierigkeiten zogen sich diese Erhebungen, über welche die Behörden unterrichtet waren, in die Länge und dauerten bis zum Jahre 2001 an. </p><p>3. Die Bestrebungen der Kraftwerksbetreiber und der Behörden zielen darauf ab, die Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen weiter zu erhöhen. Nachdem der Fischereiexperte das Ergebnis seiner Abklärungen vorgelegt hatte, fand Ende 2001 eine Besprechung der interessierten Behörden mit den Kraftwerksbetreibern zum weiteren Vorgehen statt. Dabei kam man überein, die speziellen Fischschleusungen in der vom Fischereiexperten vorgeschlagenen modifizierten Weise weiterzuführen und die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand noch mögliche Verbesserung der Fischtreppe abzuklären. Ferner sagten die Kraftwerksbetreiber zu, ihre Überlegungen zur Realisierbarkeit eines Umgehungsgewässers darzulegen. </p><p>4. Die in der Antwort auf Frage 3 erwähnten Projekte für eine bessere Durchgängigkeit der Staustufe liegen erst Anfang 2003 vor. Danach kann die Wahl der weiterzuverfolgenden Lösung getroffen und deren Umsetzung in Angriff genommen werden. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die heute vorgenommenen modifizierten Fischschleusungen an Effizienz den anderen Fischpassanlagen am Hochrhein ebenbürtig sind und auf der deutschen Seite der Staustufe zwei weitere Aufstiegsanlagen zur Verfügung stehen. Ab 2004 wird die Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen dann so weitgehend gewährleistet sein, als dies technisch und finanziell machbar ist.</p><p>5. Vergleiche Antwort auf Frage 4.</p><p>6. Seit der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens wurden die Fischerei- und Naturschutzorganisationen nicht mehr förmlich angehört. Zwischen den Kraftwerksbetreibern und diesen Kreisen fanden aber laufend informelle Kontakte statt. Wie den in der Arbeitsgemeinschaft Renaturierung des Hochrhein vertretenen Organisationen bereits in Aussicht gestellt worden ist, wird deren Meinung vor einem behördlichen Entscheid über die noch anzuordnenden Massnahmen eingeholt werden. Auch alle anderen Personen, die ein Interesse an diesem Entscheid geltend machen können, werden Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.</p><p>7. Vergleiche Antwort auf Frage 6. </p><p>8. So lange noch keine Klarheit herrscht über die möglichen Optionen zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Staustufe und die entsprechenden Abklärungen den Behörden noch nicht vorliegen, ist eine Orientierung der interessierten Organisationen verfrüht. Eine solche ist im Herbst dieses Jahres vorgesehen; die Organisationen werden dann ihre Vorstellungen in die Projektierung einbringen können. Ein förmliches Verfahren mit Einsprachemöglichkeiten wird jedoch nur durchgeführt werden, wenn dies nach kantonalem Baurecht erforderlich ist, etwa im Falle der Realisierung eines Umgehungsgewässers.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Februar 1988 hat der Bundesrat den Kraftübertragungswerken Rheinfelden AG in Rheinfelden und der Kraftwerk Augst AG in Augst für 80 Jahre das Recht erteilt, die Wasserkraft des Rheins bei Augst und Wyhlen zu nutzen. Diese Verleihung wurde an verschiedene Auflagen geknüpft. So heisst es u. a. zur Fischerei in Artikel 27, Absatz 2: "Die Kraftwerksunternehmen haben die erforderlichen Einrichtungen zur Ermöglichung des Durchzugs der Fische bei allen Wasserständen zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere können die beidseitigen Fischereibehörden verlangen, dass, je nach den örtlichen Verhältnissen, an einem oder beiden Ufern Fischpässe erstellt werden."</p><p>Der auf der Schweizer Seite des Rheins seit 1912 bestehende Fischpass ist seit längerer Zeit nicht mehr in Betrieb. Für Fische und andere Wasserlebewesen besteht hier nur die Möglichkeit, im Rahmen von Schleusungen das Kraftwerk zu passieren, was zur Erfüllung der Auflagen gemäss oben genannter Konzessionserteilung von 1988 klar nicht ausreicht.</p><p>Das Kraftwerk Augst-Wyhlen hat für die Wanderung von Fischen und anderen Wasserorganismen im Hochrhein und als Durchgangspforte vom Oberrhein zu den weiter oben liegenden Abschnitten des Hochrheins eine ganz zentrale Bedeutung.</p><p>Grundsätzlich ist die Durchwanderbarkeit des Rheins für Wasserorganismen auf seiner ganzen Länge in den letzten Jahren in den Mittelpunkt des Interesses der Rheinanliegerstaaten gerückt. So wird u. a. im von der Rhein-Ministerkonferenz 2001 verabschiedeten Programm "Rhein 2020 - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins" ".... die ökologische Durchgängigkeit (Auf- und Abwärtswanderung) des Rheins vom Bodensee bis zur Nordsee ...." als wichtigstes Ziel zur Verbesserung des Ökosystems Rhein aufgeführt.</p><p>Die Durchgängigkeit des Rheins ist auch Grundvoraussetzung für einen Erfolg des von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) lancierten Programms "Lachs 2000". Dieses wirkt seit 1987 und hat zum Ziel, Wanderfischen wie dem Lachs die Rückkehr in einen sanierten Rhein zu ermöglichen. In der IKSR arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Luxemburg und die EU auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen.</p><p>Während in den anderen Rheinanliegerstaaten grosse Anstrengungen unternommen werden, diesen internationalen Verpflichtungen nachzukommen - jüngstes Beispiel: Die Inbetriebnahme des Fischpasses bei Iffezheim (F), Kosten: etwa 15 Millionen Franken -, hinkt das entsprechende Engagement der Schweiz weit hinten nach, wodurch der Erfolg der entsprechenden internationalen Programme stark gefährdet bzw. verzögert wird. Gerade in der jetzigen Zeit, in der die Schweiz das Präsidium der IKSR inne hat, ist hier eine Trendwende und ein vorbildliches Engagement unseres Landes speziell angezeigt. Das Kraftwerk Augst-Wyhlen, wenige Kilometer oberhalb der Stelle, an der der Rhein Schweizer Boden "betritt", hat hierbei eine wichtige Signalwirkung.</p><p>Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass seit der Konzessionserteilung 1988 keinerlei bauliche Massnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen auf der Schweizer Seite getroffen wurden?</p><p>2. Falls ja, weshalb haben mehr als zehn Jahre seit Erteilung der Konzession die zuständigen Bundesbehörden den Auflagen für eine ausreichende Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen noch keine Nachachtung verschafft?</p><p>3. Bestehen konkrete Projekte, die Durchgängigkeit in naher Zukunft zu ermöglichen?</p><p>4. Falls ja, wie sehen diese aus, und bis wann sollen diese realisiert werden? Besteht tatsächlich Gewähr, dass diese eine optimale Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für alle Wasserorganismen ermöglichen?</p><p>5. Falls nein, wie gedenken die zuständigen Bundesbehörden der Erfüllung der entsprechenden Konzessionsauflagen möglichst rasch Nachachtung zu verleihen?</p><p>6. Sind die Fischerei- und Naturschutzorganisationen der Kantone Baselland und Aargau, die ein berechtigtes Interesse an einer Erfüllung der oben genannten Konzessionsauflagen geltend machen können, in den Prozess zur Realisierung der Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen einbezogen?</p><p>7. Wenn ja, in welcher Form?</p><p>8. Wenn nein, weshalb wurden sie bisher nicht einbezogen, und sind die zuständigen Bundesbehörden gewillt, diese Verbände ab sofort an der Lösungsfindung bzw. Projektierung angemessen mitwirken zu lassen?</p>
- Durchgängigkeit des Wasserkraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Baugenehmigung vom 12. März 1990 verpflichtet die Kraftwerksbetreiber zur Sanierung der Fischtreppe am Schweizer Ufer, allerdings mit der Vorgabe, dass über die Lage und die Ausgestaltung des Treppeneinstiegs erst nach Inbetriebnahme der neuen Turbinen aufgrund des dann zu erwartenden Unterwasserströmungsbildes zu entscheiden sei. Diese Sanierung ist bisher unterblieben. Die Migration der Fische durch die Staustufe erfolgt auf Schweizer Seite weiterhin durch die Schiffsschleuse. Seit 1914 werden zur Gewährleistung des Fischaufstiegs Leerschleusungen vorgenommen.</p><p>2. In den Jahren 1991 bis 1995 wurden die Kraftwerksanlagen um- und ausgebaut. Nach Abschluss der Bauarbeiten führten die Kraftwerksbetreiber nach Rücksprache mit den Behörden die gebotenen Abklärungen im Hinblick auf die bestmögliche Anordnung des Fischtreppeneinstiegs durch. Dabei stellte sich heraus, dass das Problem nicht einfach zu lösen und die Funktionstüchtigkeit der Fischtreppe nie ganz optimal sein würde. Der mit den Abklärungen betraute Fischereiexperte schlug deshalb vor, das Augenmerk auf die Optimierung der Fischschleusungen zu richten und die hierfür benötigten Grundlagen zu erheben. Wegen ungünstiger Abflussverhältnisse und anderer unerwarteter Schwierigkeiten zogen sich diese Erhebungen, über welche die Behörden unterrichtet waren, in die Länge und dauerten bis zum Jahre 2001 an. </p><p>3. Die Bestrebungen der Kraftwerksbetreiber und der Behörden zielen darauf ab, die Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen weiter zu erhöhen. Nachdem der Fischereiexperte das Ergebnis seiner Abklärungen vorgelegt hatte, fand Ende 2001 eine Besprechung der interessierten Behörden mit den Kraftwerksbetreibern zum weiteren Vorgehen statt. Dabei kam man überein, die speziellen Fischschleusungen in der vom Fischereiexperten vorgeschlagenen modifizierten Weise weiterzuführen und die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand noch mögliche Verbesserung der Fischtreppe abzuklären. Ferner sagten die Kraftwerksbetreiber zu, ihre Überlegungen zur Realisierbarkeit eines Umgehungsgewässers darzulegen. </p><p>4. Die in der Antwort auf Frage 3 erwähnten Projekte für eine bessere Durchgängigkeit der Staustufe liegen erst Anfang 2003 vor. Danach kann die Wahl der weiterzuverfolgenden Lösung getroffen und deren Umsetzung in Angriff genommen werden. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die heute vorgenommenen modifizierten Fischschleusungen an Effizienz den anderen Fischpassanlagen am Hochrhein ebenbürtig sind und auf der deutschen Seite der Staustufe zwei weitere Aufstiegsanlagen zur Verfügung stehen. Ab 2004 wird die Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen dann so weitgehend gewährleistet sein, als dies technisch und finanziell machbar ist.</p><p>5. Vergleiche Antwort auf Frage 4.</p><p>6. Seit der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens wurden die Fischerei- und Naturschutzorganisationen nicht mehr förmlich angehört. Zwischen den Kraftwerksbetreibern und diesen Kreisen fanden aber laufend informelle Kontakte statt. Wie den in der Arbeitsgemeinschaft Renaturierung des Hochrhein vertretenen Organisationen bereits in Aussicht gestellt worden ist, wird deren Meinung vor einem behördlichen Entscheid über die noch anzuordnenden Massnahmen eingeholt werden. Auch alle anderen Personen, die ein Interesse an diesem Entscheid geltend machen können, werden Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.</p><p>7. Vergleiche Antwort auf Frage 6. </p><p>8. So lange noch keine Klarheit herrscht über die möglichen Optionen zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Staustufe und die entsprechenden Abklärungen den Behörden noch nicht vorliegen, ist eine Orientierung der interessierten Organisationen verfrüht. Eine solche ist im Herbst dieses Jahres vorgesehen; die Organisationen werden dann ihre Vorstellungen in die Projektierung einbringen können. Ein förmliches Verfahren mit Einsprachemöglichkeiten wird jedoch nur durchgeführt werden, wenn dies nach kantonalem Baurecht erforderlich ist, etwa im Falle der Realisierung eines Umgehungsgewässers.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Februar 1988 hat der Bundesrat den Kraftübertragungswerken Rheinfelden AG in Rheinfelden und der Kraftwerk Augst AG in Augst für 80 Jahre das Recht erteilt, die Wasserkraft des Rheins bei Augst und Wyhlen zu nutzen. Diese Verleihung wurde an verschiedene Auflagen geknüpft. So heisst es u. a. zur Fischerei in Artikel 27, Absatz 2: "Die Kraftwerksunternehmen haben die erforderlichen Einrichtungen zur Ermöglichung des Durchzugs der Fische bei allen Wasserständen zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere können die beidseitigen Fischereibehörden verlangen, dass, je nach den örtlichen Verhältnissen, an einem oder beiden Ufern Fischpässe erstellt werden."</p><p>Der auf der Schweizer Seite des Rheins seit 1912 bestehende Fischpass ist seit längerer Zeit nicht mehr in Betrieb. Für Fische und andere Wasserlebewesen besteht hier nur die Möglichkeit, im Rahmen von Schleusungen das Kraftwerk zu passieren, was zur Erfüllung der Auflagen gemäss oben genannter Konzessionserteilung von 1988 klar nicht ausreicht.</p><p>Das Kraftwerk Augst-Wyhlen hat für die Wanderung von Fischen und anderen Wasserorganismen im Hochrhein und als Durchgangspforte vom Oberrhein zu den weiter oben liegenden Abschnitten des Hochrheins eine ganz zentrale Bedeutung.</p><p>Grundsätzlich ist die Durchwanderbarkeit des Rheins für Wasserorganismen auf seiner ganzen Länge in den letzten Jahren in den Mittelpunkt des Interesses der Rheinanliegerstaaten gerückt. So wird u. a. im von der Rhein-Ministerkonferenz 2001 verabschiedeten Programm "Rhein 2020 - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins" ".... die ökologische Durchgängigkeit (Auf- und Abwärtswanderung) des Rheins vom Bodensee bis zur Nordsee ...." als wichtigstes Ziel zur Verbesserung des Ökosystems Rhein aufgeführt.</p><p>Die Durchgängigkeit des Rheins ist auch Grundvoraussetzung für einen Erfolg des von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) lancierten Programms "Lachs 2000". Dieses wirkt seit 1987 und hat zum Ziel, Wanderfischen wie dem Lachs die Rückkehr in einen sanierten Rhein zu ermöglichen. In der IKSR arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Luxemburg und die EU auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen.</p><p>Während in den anderen Rheinanliegerstaaten grosse Anstrengungen unternommen werden, diesen internationalen Verpflichtungen nachzukommen - jüngstes Beispiel: Die Inbetriebnahme des Fischpasses bei Iffezheim (F), Kosten: etwa 15 Millionen Franken -, hinkt das entsprechende Engagement der Schweiz weit hinten nach, wodurch der Erfolg der entsprechenden internationalen Programme stark gefährdet bzw. verzögert wird. Gerade in der jetzigen Zeit, in der die Schweiz das Präsidium der IKSR inne hat, ist hier eine Trendwende und ein vorbildliches Engagement unseres Landes speziell angezeigt. Das Kraftwerk Augst-Wyhlen, wenige Kilometer oberhalb der Stelle, an der der Rhein Schweizer Boden "betritt", hat hierbei eine wichtige Signalwirkung.</p><p>Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass seit der Konzessionserteilung 1988 keinerlei bauliche Massnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen auf der Schweizer Seite getroffen wurden?</p><p>2. Falls ja, weshalb haben mehr als zehn Jahre seit Erteilung der Konzession die zuständigen Bundesbehörden den Auflagen für eine ausreichende Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen noch keine Nachachtung verschafft?</p><p>3. Bestehen konkrete Projekte, die Durchgängigkeit in naher Zukunft zu ermöglichen?</p><p>4. Falls ja, wie sehen diese aus, und bis wann sollen diese realisiert werden? Besteht tatsächlich Gewähr, dass diese eine optimale Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen für alle Wasserorganismen ermöglichen?</p><p>5. Falls nein, wie gedenken die zuständigen Bundesbehörden der Erfüllung der entsprechenden Konzessionsauflagen möglichst rasch Nachachtung zu verleihen?</p><p>6. Sind die Fischerei- und Naturschutzorganisationen der Kantone Baselland und Aargau, die ein berechtigtes Interesse an einer Erfüllung der oben genannten Konzessionsauflagen geltend machen können, in den Prozess zur Realisierung der Durchgängigkeit des Kraftwerkes Augst-Wyhlen einbezogen?</p><p>7. Wenn ja, in welcher Form?</p><p>8. Wenn nein, weshalb wurden sie bisher nicht einbezogen, und sind die zuständigen Bundesbehörden gewillt, diese Verbände ab sofort an der Lösungsfindung bzw. Projektierung angemessen mitwirken zu lassen?</p>
- Durchgängigkeit des Wasserkraftwerkes Augst-Wyhlen für Fische und andere Wasserlebewesen
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