Bedeutung und Bekämpfung des Zigarettenschmuggels

ShortId
02.1017
Id
20021017
Updated
24.06.2025 21:09
Language
de
Title
Bedeutung und Bekämpfung des Zigarettenschmuggels
AdditionalIndexing
12;organisiertes Verbrechen;polizeiliche Zusammenarbeit;betrügerisches Handelsgeschäft;Tabak;Tabaksteuer
1
  • L05K1402020104, Tabak
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K11070108, Tabaksteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bis heute erhob die Eidgenossenschaft eine niedrigere Steuer auf den Zigaretten als die EU-Staaten. Der Schweizer Markt ist mit lediglich 7 Millionen Einwohnern - im Vergleich zum EU-Raum - zudem sehr eingeschränkt. Deshalb kennt die Schweiz keinen Zigarettenschmuggel in einem Ausmass wie in den Staaten der EU.</p><p>Einen eigentlichen organisierten Zigarettenschmuggel zum steuerlichen Nachteil der Schweiz gibt es nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass kleinere Mengen von illegalen Zigaretten auf dem schweizerischen Schwarzmarkt zu finden sind. Es existieren keine diesbezügliche Untersuchungen.</p><p>Die Schweiz wird jedoch hin und wieder für Schmuggeltätigkeiten zum Nachteil von EU-Staaten benützt. So war denn auch der letzte wichtige Zigarettenschmuggelfall, der 1999 von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgedeckt wurde, nicht zur Verletzung von schweizerischen, sondern von EU-staatlichen Steuerinteressen organisiert worden: Unter Zollkontrolle stehende Zigaretten wurden in der Schweiz illegal dem Transitverfahren entwendet und anschliessend illegal als "Leergut" in die EU-Staaten eingeschmuggelt. Der Zigarettenschmuggel zum Nachteil von EU-Staaten wird auch zum Teil neu durch in der Schweiz wohnhafte Personen organisiert bzw. die Finanzierung wird über die Schweiz abgewickelt. Dies geht aus verschiedenen Rechtshilfeersuchen des Auslands hervor.</p><p>2. In den letzten Jahren wurde keine zunehmende Entwicklung des Zigarettenschmuggels in der Schweiz verzeichnet.</p><p>3. Allfällige entgangene Steuereinnahmen können nicht geschätzt werden.</p><p>4. Täglich gelangen 10 000 Lastwagen, 300 000 Autos und 700 000 Reisende in die Schweiz. Der Schweizer Zoll überwacht 379 Strassen und 1882 Grenzkilometer. Während aus bestimmten Kreisen der Ruf nach schärferen Kontrollen ertönt, gibt es Branchen, die ein liberaleres Regime verlangen. Dies ist das Spannungsfeld, in dem die 4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung ihre Aufgaben erfüllen.</p><p>Jährlich wächst der Reiseverkehr über die Schweizergrenze. Auch im Warenverkehr waren in den letzten Jahren massive Zunahmen zu verzeichnen. Um eine rasche Abfertigung sicherzustellen und um dem Rechtsraum Schweiz Nachachtung zu verschaffen, optimiert der Zoll die "risikogerechte" Grenzkontrolle laufend. Mit modernen computergestützten Verfahren werden die Grenzzollstellen im Warenverkehr (z. B. durch Verzollung im Domizil des Empfängers) entlastet. Das Prinzip der gezielten Stichproben an Waren, Personen und Transportmitteln, deren Modus teilweise täglich geändert wird, verbessert die Aufdeckungschancen für Unregelmässigkeiten. In diesem Rahmen optimiert die Eidgenössische Zollverwaltung nach Möglichkeit auch ihre technischen Mittel.</p><p>Da der Zigarettenschmuggel zum Nachteil der Schweiz zurzeit eher unbedeutend ist, bestehen seitens der Zollverwaltung auch keine spezifischen, auf diese Art der Schmuggeltätigkeit ausgerichteten Massnahmen.</p><p>5. Gemäss Zusatzprotokoll vom 9. Juni 1997 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (RS 0.632.401.02) leisten die Vertragsparteien einander Amtshilfe bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Zollrechtes, insbesondere bei der Verhütung und Aufdeckung von Widerhandlungen gegen das Zollrecht und bei Ermittlungen im Zollbereich. Der Geltungsbereich umfasst jede von der Europäischen Gemeinschaft oder der Schweiz erlassene Rechts- oder Verwaltungsvorschrift über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, einschliesslich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen.</p><p>Um den Zigarettenschmuggel gegen die EU zu verhindern, meldet die Eidgenössische Zollverwaltung jeden Zigarettentransport, der die Schweiz im Transit verlässt, auf elektronischem Weg sowohl der Grenzübergangsstelle als auch der Bestimmungszollstelle und der EU-Kommission. Damit wird es den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, den Weg der Sendung zu verfolgen und gegen allfällige Widerhandlungen einzuschreiten. Ferner hat die Oberzolldirektion allein über 300 Ersuchen um Amtshilfe von EU-Staaten aufgrund des vorerwähnten Zusatzabkommens über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich im Jahre 2001 beantwortet. Davon betrafen etwa 20 Prozent Zigaretten- und Tabakschmuggel.</p><p>Die Massnahmen im Rahmen der Amtshilfe genügen indes oft nicht, um Widerhandlungen zu verhindern bzw. abzuklären. Zur Aufklärung solcher Widerhandlungen sind dann meistens umfangreiche Ermittlungen nötig. Zur Unterstützung solcher Ermittlungen leistet die Schweiz auf entsprechendes Gesuch hin gestützt auf das Europäische Rechtshilfeübereinkommen (SR 0.351.1) und das Rechtshilfegesetz (SR 351.1) Rechtshilfe, sofern Abgabebetrug nach schweizerischem Recht vorliegt, was bei den Zigarettenschmuggelfällen meistens zutrifft. 2001 hat die Eidgenössische Zollverwaltung 23 ausländische Rechthilfeersuchen über das Bundesamt für Justiz zur Behandlung überwiesen erhalten. 4 davon betrafen Zigaretten und Tabakwaren.</p><p>In der neuen Verhandlungsrunde EU-Schweiz über die Betrugsbekämpfung hat die Schweiz stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinne hat sie im Interesse einer rascheren und wirksameren Betrugsbekämpfung der EU konkrete Vorschläge gemacht, die weit über den Zigarettenschmuggel hinausgegangen wären und alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst hätten. Weil jedoch die EU auf ihrer Forderung zur vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands ("Acquis communautaire") weitgehend beharrte, sind die Verhandlungen zurzeit nicht weiter gekommen.</p><p>Verstärkte Massnahmen sind momentan nicht geplant. Im Falle einer Zunahme des nationalen und internationalen Zigarettenschmuggels wäre jedoch der Einsatz von zusätzlichen personellen Mitteln und technischen Überwachungsmöglichkeiten vorzusehen, da für Widerhandlungen der vorliegenden Art eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowohl bei der Erledigung von nationalen Geschäften wie auch beim Vollzug von Rechtshilfeersuchen nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Hinblick auf die Diskussionen zur Erhöhung der Besteuerung des Tabakkonsums wird immer wieder der Aspekt des potenziellen Zigarettenschmuggels ins Feld geführt. Ich bitte deshalb den Bundesrat, zum folgenden Themenkomplex Stellung zu nehmen:</p><p>Der internationale Tabakschmuggel nimmt immer grössere Ausmasse an. Allein die Staaten der EU rechnen damit, dass ihnen deswegen pro Jahr 2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen. In den letzten Jahren haben mehrere Länder wie Italien, Grossbritannien und Deutschland mit Erfolg ihre Massnahmen (zusätzliches Personal, Lastwagen-Scanner, Spürhunde usw.) im Kampf gegen den organisierten Schmuggel verstärkt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch ist zurzeit der Anteil an geschmuggelten Zigaretten bzw. der auf dem Schwarzmarkt verkauften Zigaretten? Wie viel davon kommt von Privaten (Kleinschmuggel) bzw. von organisierten Banden?</p><p>2. Haben diese Anteile an geschmuggelten und auf dem Schwarzmarkt verkauften Zigaretten in den letzten Jahren zugenommen?</p><p>3. Wie viele Einnahmen entgehen dem Bund wegen dem Zigarettenschmuggel?</p><p>4. Was unternimmt der Bund zurzeit, um den Schmuggel zu bekämpfen? Wie viel Geld wird dafür ausgegeben?</p><p>5. Sind verstärkte Massnahmen im Kampf gegen den Zigarettenschmuggel geplant, und wie viele Mittel werden dafür investiert? Wie steht es mit der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich?</p>
  • Bedeutung und Bekämpfung des Zigarettenschmuggels
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bis heute erhob die Eidgenossenschaft eine niedrigere Steuer auf den Zigaretten als die EU-Staaten. Der Schweizer Markt ist mit lediglich 7 Millionen Einwohnern - im Vergleich zum EU-Raum - zudem sehr eingeschränkt. Deshalb kennt die Schweiz keinen Zigarettenschmuggel in einem Ausmass wie in den Staaten der EU.</p><p>Einen eigentlichen organisierten Zigarettenschmuggel zum steuerlichen Nachteil der Schweiz gibt es nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass kleinere Mengen von illegalen Zigaretten auf dem schweizerischen Schwarzmarkt zu finden sind. Es existieren keine diesbezügliche Untersuchungen.</p><p>Die Schweiz wird jedoch hin und wieder für Schmuggeltätigkeiten zum Nachteil von EU-Staaten benützt. So war denn auch der letzte wichtige Zigarettenschmuggelfall, der 1999 von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgedeckt wurde, nicht zur Verletzung von schweizerischen, sondern von EU-staatlichen Steuerinteressen organisiert worden: Unter Zollkontrolle stehende Zigaretten wurden in der Schweiz illegal dem Transitverfahren entwendet und anschliessend illegal als "Leergut" in die EU-Staaten eingeschmuggelt. Der Zigarettenschmuggel zum Nachteil von EU-Staaten wird auch zum Teil neu durch in der Schweiz wohnhafte Personen organisiert bzw. die Finanzierung wird über die Schweiz abgewickelt. Dies geht aus verschiedenen Rechtshilfeersuchen des Auslands hervor.</p><p>2. In den letzten Jahren wurde keine zunehmende Entwicklung des Zigarettenschmuggels in der Schweiz verzeichnet.</p><p>3. Allfällige entgangene Steuereinnahmen können nicht geschätzt werden.</p><p>4. Täglich gelangen 10 000 Lastwagen, 300 000 Autos und 700 000 Reisende in die Schweiz. Der Schweizer Zoll überwacht 379 Strassen und 1882 Grenzkilometer. Während aus bestimmten Kreisen der Ruf nach schärferen Kontrollen ertönt, gibt es Branchen, die ein liberaleres Regime verlangen. Dies ist das Spannungsfeld, in dem die 4500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung ihre Aufgaben erfüllen.</p><p>Jährlich wächst der Reiseverkehr über die Schweizergrenze. Auch im Warenverkehr waren in den letzten Jahren massive Zunahmen zu verzeichnen. Um eine rasche Abfertigung sicherzustellen und um dem Rechtsraum Schweiz Nachachtung zu verschaffen, optimiert der Zoll die "risikogerechte" Grenzkontrolle laufend. Mit modernen computergestützten Verfahren werden die Grenzzollstellen im Warenverkehr (z. B. durch Verzollung im Domizil des Empfängers) entlastet. Das Prinzip der gezielten Stichproben an Waren, Personen und Transportmitteln, deren Modus teilweise täglich geändert wird, verbessert die Aufdeckungschancen für Unregelmässigkeiten. In diesem Rahmen optimiert die Eidgenössische Zollverwaltung nach Möglichkeit auch ihre technischen Mittel.</p><p>Da der Zigarettenschmuggel zum Nachteil der Schweiz zurzeit eher unbedeutend ist, bestehen seitens der Zollverwaltung auch keine spezifischen, auf diese Art der Schmuggeltätigkeit ausgerichteten Massnahmen.</p><p>5. Gemäss Zusatzprotokoll vom 9. Juni 1997 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (RS 0.632.401.02) leisten die Vertragsparteien einander Amtshilfe bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Zollrechtes, insbesondere bei der Verhütung und Aufdeckung von Widerhandlungen gegen das Zollrecht und bei Ermittlungen im Zollbereich. Der Geltungsbereich umfasst jede von der Europäischen Gemeinschaft oder der Schweiz erlassene Rechts- oder Verwaltungsvorschrift über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, einschliesslich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen.</p><p>Um den Zigarettenschmuggel gegen die EU zu verhindern, meldet die Eidgenössische Zollverwaltung jeden Zigarettentransport, der die Schweiz im Transit verlässt, auf elektronischem Weg sowohl der Grenzübergangsstelle als auch der Bestimmungszollstelle und der EU-Kommission. Damit wird es den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, den Weg der Sendung zu verfolgen und gegen allfällige Widerhandlungen einzuschreiten. Ferner hat die Oberzolldirektion allein über 300 Ersuchen um Amtshilfe von EU-Staaten aufgrund des vorerwähnten Zusatzabkommens über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich im Jahre 2001 beantwortet. Davon betrafen etwa 20 Prozent Zigaretten- und Tabakschmuggel.</p><p>Die Massnahmen im Rahmen der Amtshilfe genügen indes oft nicht, um Widerhandlungen zu verhindern bzw. abzuklären. Zur Aufklärung solcher Widerhandlungen sind dann meistens umfangreiche Ermittlungen nötig. Zur Unterstützung solcher Ermittlungen leistet die Schweiz auf entsprechendes Gesuch hin gestützt auf das Europäische Rechtshilfeübereinkommen (SR 0.351.1) und das Rechtshilfegesetz (SR 351.1) Rechtshilfe, sofern Abgabebetrug nach schweizerischem Recht vorliegt, was bei den Zigarettenschmuggelfällen meistens zutrifft. 2001 hat die Eidgenössische Zollverwaltung 23 ausländische Rechthilfeersuchen über das Bundesamt für Justiz zur Behandlung überwiesen erhalten. 4 davon betrafen Zigaretten und Tabakwaren.</p><p>In der neuen Verhandlungsrunde EU-Schweiz über die Betrugsbekämpfung hat die Schweiz stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinne hat sie im Interesse einer rascheren und wirksameren Betrugsbekämpfung der EU konkrete Vorschläge gemacht, die weit über den Zigarettenschmuggel hinausgegangen wären und alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst hätten. Weil jedoch die EU auf ihrer Forderung zur vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands ("Acquis communautaire") weitgehend beharrte, sind die Verhandlungen zurzeit nicht weiter gekommen.</p><p>Verstärkte Massnahmen sind momentan nicht geplant. Im Falle einer Zunahme des nationalen und internationalen Zigarettenschmuggels wäre jedoch der Einsatz von zusätzlichen personellen Mitteln und technischen Überwachungsmöglichkeiten vorzusehen, da für Widerhandlungen der vorliegenden Art eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowohl bei der Erledigung von nationalen Geschäften wie auch beim Vollzug von Rechtshilfeersuchen nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Hinblick auf die Diskussionen zur Erhöhung der Besteuerung des Tabakkonsums wird immer wieder der Aspekt des potenziellen Zigarettenschmuggels ins Feld geführt. Ich bitte deshalb den Bundesrat, zum folgenden Themenkomplex Stellung zu nehmen:</p><p>Der internationale Tabakschmuggel nimmt immer grössere Ausmasse an. Allein die Staaten der EU rechnen damit, dass ihnen deswegen pro Jahr 2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen. In den letzten Jahren haben mehrere Länder wie Italien, Grossbritannien und Deutschland mit Erfolg ihre Massnahmen (zusätzliches Personal, Lastwagen-Scanner, Spürhunde usw.) im Kampf gegen den organisierten Schmuggel verstärkt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie hoch ist zurzeit der Anteil an geschmuggelten Zigaretten bzw. der auf dem Schwarzmarkt verkauften Zigaretten? Wie viel davon kommt von Privaten (Kleinschmuggel) bzw. von organisierten Banden?</p><p>2. Haben diese Anteile an geschmuggelten und auf dem Schwarzmarkt verkauften Zigaretten in den letzten Jahren zugenommen?</p><p>3. Wie viele Einnahmen entgehen dem Bund wegen dem Zigarettenschmuggel?</p><p>4. Was unternimmt der Bund zurzeit, um den Schmuggel zu bekämpfen? Wie viel Geld wird dafür ausgegeben?</p><p>5. Sind verstärkte Massnahmen im Kampf gegen den Zigarettenschmuggel geplant, und wie viele Mittel werden dafür investiert? Wie steht es mit der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich?</p>
    • Bedeutung und Bekämpfung des Zigarettenschmuggels

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