Diskriminierung schweizerischer Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen im EU-Raum

ShortId
02.1026
Id
20021026
Updated
24.06.2025 21:18
Language
de
Title
Diskriminierung schweizerischer Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen im EU-Raum
AdditionalIndexing
10;Anerkennung der Zeugnisse;Wintersport;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L05K0101010207, Wintersport
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden seit 1930 Skilehrer ausgebildet. 1932 wurde der Interverband für Skilauf, heute Schweizerischer Interverband für Schneesportlehrerausbildung (SIVS) gegründet. Dem SIVS gehören über dreissig nationale Institutionen an, die sich mit der Ski- und Schneesportlehrerausbildung befassen.</p><p>In den Kantonen mit intensivem Wintertourismus lag die Verantwortung für diese Kurse meist bei den Kantonen selbst. Seit der Vereinheitlichung der Skilehrerausbildung im Jahre 1996 wurden die kantonalen Ausbildungen immer mehr an den SIVS übertragen. Heute bietet nur noch der Kanton Wallis eigene Skilehrerausbildungskurse an; alle anderen Kantone haben die Höchstausbildungsstufe dem SIVS delegiert. Für Sportstudenten und Jugend+Sport-Leiter besteht die Möglichkeit, über Quereinstiege in die Höchstausbildung einzutreten und diese beim SIVS abzuschliessen.</p><p>Auf europäischer Ebene haben die Alpenländer Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und die Schweiz im Jahre 1992 die gegenseitige Anerkennung der höchsten Ausbildungsstufe vereinbart. Die Zusammenarbeit im Rahmen der "International Ski Instructor Association" (Isia) funktionierte während einigen Jahren problemlos.</p><p>Seit dem Jahre 2000 sind nun die Alpenländer Frankreich, Italien und Österreich nicht mehr bereit, die schweizerische Höchstausbildung anzuerkennen. Als Folge davon müssen schweizerische Ski- und Snowboardlehrpersonen, wenn sie in diesen Ländern unterrichten wollen, Zusatzprüfungen ablegen. Im gleichen Sinne wird die in der Schweiz von einem ausländischen Staatsbürger absolvierte Skilehrerausbildung bei der Rückkehr in diese Länder nicht anerkannt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf den 1. Juni 2002, das auch die gegenseitige Annerkennung der Berufsdiplome beinhaltet, ändern sich die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Diese Anerkennung von Diplomen wird künftig gestützt auf die jeweils relevante EU-Richtlinie erfolgen; d. h. die Annerkennung schweizerischer Diplome muss nach dem gleichen Verfahren abgewickelt werden, wie dies für die Diplome aus EU-Staaten gilt.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt ist jedoch noch unklar, inwiefern die erwähnten Alpenländer nach Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens und gestützt auf diese neue Rechtsgrundlage das schweizerische Ski- und Snowboardlehrerdiplom anerkennen werden. Dies wird sich erst aufgrund konkreter Entscheide im Wissen um diese neuen Bedingungen zeigen. Dabei ist zu beachten, dass es beim Ski- und Snowboardlehrerdiplom nicht darum geht, dieses ganz allgemein als "Diplom" anzuerkennen; vielmehr wird jeder Inhaber eines solchen Diploms dort, wo er arbeiten will, um die Anerkennung nachsuchen müssen. Nach der Regelung der anwendbaren zweiten allgemeinen Richtlinie (RL 92/51) muss zudem der Staat, in dem um die Anerkennung des Diploms nachgesucht wird, auch die Berufserfahrung des Bewerbers berücksichtigen. Sollte jedoch die Anerkennungsanfrage abgelehnt werden, so muss diese schriftlich begründet sein und darlegen, in welcher Beziehung ein wesentlicher Unterschied zwischen der Ausbildung in der Schweiz bzw. im die Anfrage behandelnden Staat besteht. Ein solcher Entscheid wäre zudem auch mit einem Rechtsmittel anfechtbar.</p><p>Nachdem die Schweiz künftig im Bereich der Diplomanerkennung im Rahmen des von ihr mit dem Abkommen übernommenen EU-Rechtes den EU- und Efta-Staaten gleichgestellt ist, könnte sich auch das Verhältnis des SIVS zum europäischen Verband Isia, der den Euro-Skilehrerpass einführen will, ändern. Der Verband könnte z. B. nach dem 1. Juni 2002 darum nachsuchen, in die Ausarbeitung einbezogen zu werden und allenfalls die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrerdiplome den Richtlinien der EU angleichen. Zu bemerken ist dazu, dass die Schweiz mit dem SIVS-Präsidenten gegenwärtig das Präsidium des Isia inne hat.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass er durch das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU die Grundlage geschaffen hat, um Diskriminierungen von schweizerischen Ski- und Snowboardlehrkräften zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen sind bisher über verschiedene Dachorganisationen dem Internationalen Skilehrerverband (Isia) angeschlossen. Mit der Isia-Marke war es bisher möglich, in Begleitung von Gästen auch in den benachbarten Alpenländern ungehindert zu unterrichten und gleichwertig bei den verschiedenen Sonderregelungen einbezogen zu sein.</p><p>Innerhalb der EU soll künftig ein so genannter Euro-Skilehrerpass eingeführt werden, womit die bisherige Isia-Marke ihre Geltungskraft zunehmend verlieren würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er von den erwähnten Entwicklungen Kenntnis?</p><p>2. Kann er - im Rahmen seiner EU-Kontakte und bilateralen Gespräche - dafür sorgen, dass die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrerinnen und -lehrer durch die Einführung eines EU-Skilehrerpasses zukünftig nicht diskriminiert werden?</p>
  • Diskriminierung schweizerischer Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen im EU-Raum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden seit 1930 Skilehrer ausgebildet. 1932 wurde der Interverband für Skilauf, heute Schweizerischer Interverband für Schneesportlehrerausbildung (SIVS) gegründet. Dem SIVS gehören über dreissig nationale Institutionen an, die sich mit der Ski- und Schneesportlehrerausbildung befassen.</p><p>In den Kantonen mit intensivem Wintertourismus lag die Verantwortung für diese Kurse meist bei den Kantonen selbst. Seit der Vereinheitlichung der Skilehrerausbildung im Jahre 1996 wurden die kantonalen Ausbildungen immer mehr an den SIVS übertragen. Heute bietet nur noch der Kanton Wallis eigene Skilehrerausbildungskurse an; alle anderen Kantone haben die Höchstausbildungsstufe dem SIVS delegiert. Für Sportstudenten und Jugend+Sport-Leiter besteht die Möglichkeit, über Quereinstiege in die Höchstausbildung einzutreten und diese beim SIVS abzuschliessen.</p><p>Auf europäischer Ebene haben die Alpenländer Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und die Schweiz im Jahre 1992 die gegenseitige Anerkennung der höchsten Ausbildungsstufe vereinbart. Die Zusammenarbeit im Rahmen der "International Ski Instructor Association" (Isia) funktionierte während einigen Jahren problemlos.</p><p>Seit dem Jahre 2000 sind nun die Alpenländer Frankreich, Italien und Österreich nicht mehr bereit, die schweizerische Höchstausbildung anzuerkennen. Als Folge davon müssen schweizerische Ski- und Snowboardlehrpersonen, wenn sie in diesen Ländern unterrichten wollen, Zusatzprüfungen ablegen. Im gleichen Sinne wird die in der Schweiz von einem ausländischen Staatsbürger absolvierte Skilehrerausbildung bei der Rückkehr in diese Länder nicht anerkannt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf den 1. Juni 2002, das auch die gegenseitige Annerkennung der Berufsdiplome beinhaltet, ändern sich die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Diese Anerkennung von Diplomen wird künftig gestützt auf die jeweils relevante EU-Richtlinie erfolgen; d. h. die Annerkennung schweizerischer Diplome muss nach dem gleichen Verfahren abgewickelt werden, wie dies für die Diplome aus EU-Staaten gilt.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt ist jedoch noch unklar, inwiefern die erwähnten Alpenländer nach Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens und gestützt auf diese neue Rechtsgrundlage das schweizerische Ski- und Snowboardlehrerdiplom anerkennen werden. Dies wird sich erst aufgrund konkreter Entscheide im Wissen um diese neuen Bedingungen zeigen. Dabei ist zu beachten, dass es beim Ski- und Snowboardlehrerdiplom nicht darum geht, dieses ganz allgemein als "Diplom" anzuerkennen; vielmehr wird jeder Inhaber eines solchen Diploms dort, wo er arbeiten will, um die Anerkennung nachsuchen müssen. Nach der Regelung der anwendbaren zweiten allgemeinen Richtlinie (RL 92/51) muss zudem der Staat, in dem um die Anerkennung des Diploms nachgesucht wird, auch die Berufserfahrung des Bewerbers berücksichtigen. Sollte jedoch die Anerkennungsanfrage abgelehnt werden, so muss diese schriftlich begründet sein und darlegen, in welcher Beziehung ein wesentlicher Unterschied zwischen der Ausbildung in der Schweiz bzw. im die Anfrage behandelnden Staat besteht. Ein solcher Entscheid wäre zudem auch mit einem Rechtsmittel anfechtbar.</p><p>Nachdem die Schweiz künftig im Bereich der Diplomanerkennung im Rahmen des von ihr mit dem Abkommen übernommenen EU-Rechtes den EU- und Efta-Staaten gleichgestellt ist, könnte sich auch das Verhältnis des SIVS zum europäischen Verband Isia, der den Euro-Skilehrerpass einführen will, ändern. Der Verband könnte z. B. nach dem 1. Juni 2002 darum nachsuchen, in die Ausarbeitung einbezogen zu werden und allenfalls die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrerdiplome den Richtlinien der EU angleichen. Zu bemerken ist dazu, dass die Schweiz mit dem SIVS-Präsidenten gegenwärtig das Präsidium des Isia inne hat.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass er durch das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU die Grundlage geschaffen hat, um Diskriminierungen von schweizerischen Ski- und Snowboardlehrkräften zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen sind bisher über verschiedene Dachorganisationen dem Internationalen Skilehrerverband (Isia) angeschlossen. Mit der Isia-Marke war es bisher möglich, in Begleitung von Gästen auch in den benachbarten Alpenländern ungehindert zu unterrichten und gleichwertig bei den verschiedenen Sonderregelungen einbezogen zu sein.</p><p>Innerhalb der EU soll künftig ein so genannter Euro-Skilehrerpass eingeführt werden, womit die bisherige Isia-Marke ihre Geltungskraft zunehmend verlieren würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er von den erwähnten Entwicklungen Kenntnis?</p><p>2. Kann er - im Rahmen seiner EU-Kontakte und bilateralen Gespräche - dafür sorgen, dass die schweizerischen Ski- und Snowboardlehrerinnen und -lehrer durch die Einführung eines EU-Skilehrerpasses zukünftig nicht diskriminiert werden?</p>
    • Diskriminierung schweizerischer Ski- und Snowboardlehrer und -lehrerinnen im EU-Raum

Back to List