Projekt Infostar. Auf wessen Kosten?

ShortId
02.1038
Id
20021038
Updated
24.06.2025 21:13
Language
de
Title
Projekt Infostar. Auf wessen Kosten?
AdditionalIndexing
04;12;Gemeinkosten;Software;Nachtragskredit;Kostenrechnung;Familienstand;Kanton;Aufgabenteilung;Finanzierungsart;Finanzierungsplan
1
  • L04K12030202, Software
  • L04K11020207, Nachtragskredit
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K1109020103, Finanzierungsplan
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
  • L05K1109020102, Finanzierungsart
  • L03K010305, Familienstand
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit dem Projekt Infostar wird nicht nur der Übergang zur informatisierten und vernetzten Führung der Zivilstandsregister vollzogen, sondern es erfolgt auch ein notwendiger Wechsel vom familienweisen zum personenbezogenen Sammeln der Zivilstandsdaten. Vor allem dieser Übergang vom bisherigen Familienregister zum individuellen Standesregister erweist sich bei der Realisierung des Systems als bedeutend komplexer, als in der Konzeptphase voraus gesehen wurde, und verzögert die Einführung von Infostar gegenüber dem ursprünglichen Plan um mehr als ein Jahr.</p><p>Die Kantone spielten beim Entscheid betreffend den Übergang zu einem neuen System der Registerführung im Zivilstandswesen eine massgebende Rolle. Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen forderte bereits 1995 die Ausarbeitung eines Projektes zur Informatisierung der Registerführung und den Wechsel vom Familienregister zum personenbezogenen Standesregister. Eine sehr deutliche Mehrheit der Kantone stimmte dem Infostarkonzept wiederholt zu, so namentlich im Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf betreffend die Änderung des Zivilgesetzbuches. Varianten, die nicht den Bund zum Betrieb der Datenbank verpflichtet hätten, wurden verworfen. Den Kantonen soll nicht Verantwortung für die zu optimistische Aufwandschätzung und die Verzögerung bei der Realisierung angelastet werden, aber sie befürworteten im Hinblick auf die erwartete Effizienzsteigerung bei der Registerführung eine umfassende und anspruchsvolle Lösung und trugen damit natürlich zum hohen Aufwand bei.</p><p>2. Das Zivilstandswesen ist seit 1876 eine den Kantonen zum Vollzug übertragene Bundesaufgabe. Die Kantone haben nach allgemein geltenden Grundsätzen die Vollzugskosten zu tragen. Daran ändert auch nichts, wenn der Bund sinnvollerweise das Projekt zur gesamtschweizerischen Vernetzung der Zivilstandsregister erarbeitet und die zentrale Datenbank für die Kantone führt. So weist denn auch das Zivilgesetzbuch in der Fassung vom 5. Oktober 2001 die Finanzierung der Datenbank den Kantonen zu (Art. 45a Abs. 2 ZGB) und führt damit die herkömmliche Aufgabenteilung weiter. Wenn der Bund das Projekt Infostar nicht in Angriff genommen hätte, wäre es selbstverständlich gewesen, dass die Kantone Informatiklösungen beschafft und diese selbst bezahlt hätten.</p><p>Der Bundesrat war im Sinne eines Entgegenkommens ursprünglich bereit, im Hinblick auf die Leistungen der Kantone zur Einführung des neuen Systems auf die Rückforderung eines Teils der vom Bund vorfinanzierten Kosten der zentralen Datenbank bis zu maximal 2,5 Millionen Franken zu verzichten. In der parlamentarischen Beratung wurde der Beitrag des Bundes auf maximal 5 Millionen Franken erhöht (Art. 6a Abs. 2 SchlTzZGB). Nach der allgemein für die Finanzierung der Datenbank geltenden Regelung ist der dieses Kostendach übersteigende Betrag von den Kantonen zu tragen. Der Bundesrat hat nicht die Kompetenz, den vom Parlament in einem Gesetz festgelegten Bundesbeitrag abzuändern.</p><p>Bei der Beurteilung der Belastung ist auch die für die Kantone realisierbare Effizienzsteigerung zu berücksichtigen. Sobald das System Infostar über einen nennenswerten Datenbestand verfügt, können die Kantone nach Abzug der Kosten für den Betrieb der zentralen Datenbank im Zivilstandswesen gesamtschweizerisch Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 10 Millionen Franken erzielen. Zudem sind die auf die einzelnen Kantone entfallenden Beiträge an die zentrale Datenbank verhältnismässig gering. Der Bund wird den Kantonen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung für den Betrieb der Datenbank sowie für die Amortisation der (überschiessenden) Investitionskosten jährlich Rechnung stellen. Nach dem Finanzierungskonzept von 1999 ergaben sich bei Investitionskosten von rund 4 Millionen Franken für die einzelnen Kantone jährliche Betriebsbeiträge zwischen rund 400 000 (Zürich) und 5000 Franken (Appenzell I.-Rh.), insbesondere für den Kanton Wallis rund 87 000 Franken. Nachdem der Bund nun einen Beitrag von maximal 5 Millionen Franken an die Kosten der Erstinvestition zu leisten hat, werden die jährlichen Beiträge pro Kanton trotz Mehrkosten die 1999 errechneten und bekannt gegebenen Beträge nicht übersteigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Parlament hat vor ein paar Monaten einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt, mit der die elektronische Führung der Zivilstandsregister eingeführt wurde. Aufgrund von Artikel 6 des Schlusstitels verpflichtet sich der Bund, für die Investitionen im Zusammenhang mit der Zentralen Datenbank einen Beitrag von bis zu 5 Millionen Franken zu bezahlen. Nun verzögert sich aber die Erarbeitung des Informatikprogramms. Dadurch könnten Mehrkosten in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken entstehen.</p><p>Anlässlich einer Zusammenkunft der Aufsichtsbehörden im Bereich des Zivilstandswesens der französischsprachigen Kantone und der Kantone Bern und Tessin hat der Chef des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen, Martin Jäger, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber informiert, dass die Kantone für diese Zusatzkosten aufkommen müssten, da der Bund durch Artikel 6 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches nicht mehr Mittel aufwenden dürfe.</p><p>Darum frage ich:</p><p>1. Geht die Verzögerung bei der Erarbeitung des Programms ganz oder teilweise auf die Kantone zurück?</p><p>2. Die Kantone müssen allein für die Umstrukturierung, die Neuerfassung und die Finanzierung der Kosten für den Betrieb des Programms Infostar grosse Anstrengungen unternehmen. Will der Bund angesichts dieser Situation wirklich den Kantonen auch diese Mehrkosten aufbürden?</p>
  • Projekt Infostar. Auf wessen Kosten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit dem Projekt Infostar wird nicht nur der Übergang zur informatisierten und vernetzten Führung der Zivilstandsregister vollzogen, sondern es erfolgt auch ein notwendiger Wechsel vom familienweisen zum personenbezogenen Sammeln der Zivilstandsdaten. Vor allem dieser Übergang vom bisherigen Familienregister zum individuellen Standesregister erweist sich bei der Realisierung des Systems als bedeutend komplexer, als in der Konzeptphase voraus gesehen wurde, und verzögert die Einführung von Infostar gegenüber dem ursprünglichen Plan um mehr als ein Jahr.</p><p>Die Kantone spielten beim Entscheid betreffend den Übergang zu einem neuen System der Registerführung im Zivilstandswesen eine massgebende Rolle. Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen forderte bereits 1995 die Ausarbeitung eines Projektes zur Informatisierung der Registerführung und den Wechsel vom Familienregister zum personenbezogenen Standesregister. Eine sehr deutliche Mehrheit der Kantone stimmte dem Infostarkonzept wiederholt zu, so namentlich im Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf betreffend die Änderung des Zivilgesetzbuches. Varianten, die nicht den Bund zum Betrieb der Datenbank verpflichtet hätten, wurden verworfen. Den Kantonen soll nicht Verantwortung für die zu optimistische Aufwandschätzung und die Verzögerung bei der Realisierung angelastet werden, aber sie befürworteten im Hinblick auf die erwartete Effizienzsteigerung bei der Registerführung eine umfassende und anspruchsvolle Lösung und trugen damit natürlich zum hohen Aufwand bei.</p><p>2. Das Zivilstandswesen ist seit 1876 eine den Kantonen zum Vollzug übertragene Bundesaufgabe. Die Kantone haben nach allgemein geltenden Grundsätzen die Vollzugskosten zu tragen. Daran ändert auch nichts, wenn der Bund sinnvollerweise das Projekt zur gesamtschweizerischen Vernetzung der Zivilstandsregister erarbeitet und die zentrale Datenbank für die Kantone führt. So weist denn auch das Zivilgesetzbuch in der Fassung vom 5. Oktober 2001 die Finanzierung der Datenbank den Kantonen zu (Art. 45a Abs. 2 ZGB) und führt damit die herkömmliche Aufgabenteilung weiter. Wenn der Bund das Projekt Infostar nicht in Angriff genommen hätte, wäre es selbstverständlich gewesen, dass die Kantone Informatiklösungen beschafft und diese selbst bezahlt hätten.</p><p>Der Bundesrat war im Sinne eines Entgegenkommens ursprünglich bereit, im Hinblick auf die Leistungen der Kantone zur Einführung des neuen Systems auf die Rückforderung eines Teils der vom Bund vorfinanzierten Kosten der zentralen Datenbank bis zu maximal 2,5 Millionen Franken zu verzichten. In der parlamentarischen Beratung wurde der Beitrag des Bundes auf maximal 5 Millionen Franken erhöht (Art. 6a Abs. 2 SchlTzZGB). Nach der allgemein für die Finanzierung der Datenbank geltenden Regelung ist der dieses Kostendach übersteigende Betrag von den Kantonen zu tragen. Der Bundesrat hat nicht die Kompetenz, den vom Parlament in einem Gesetz festgelegten Bundesbeitrag abzuändern.</p><p>Bei der Beurteilung der Belastung ist auch die für die Kantone realisierbare Effizienzsteigerung zu berücksichtigen. Sobald das System Infostar über einen nennenswerten Datenbestand verfügt, können die Kantone nach Abzug der Kosten für den Betrieb der zentralen Datenbank im Zivilstandswesen gesamtschweizerisch Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 10 Millionen Franken erzielen. Zudem sind die auf die einzelnen Kantone entfallenden Beiträge an die zentrale Datenbank verhältnismässig gering. Der Bund wird den Kantonen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung für den Betrieb der Datenbank sowie für die Amortisation der (überschiessenden) Investitionskosten jährlich Rechnung stellen. Nach dem Finanzierungskonzept von 1999 ergaben sich bei Investitionskosten von rund 4 Millionen Franken für die einzelnen Kantone jährliche Betriebsbeiträge zwischen rund 400 000 (Zürich) und 5000 Franken (Appenzell I.-Rh.), insbesondere für den Kanton Wallis rund 87 000 Franken. Nachdem der Bund nun einen Beitrag von maximal 5 Millionen Franken an die Kosten der Erstinvestition zu leisten hat, werden die jährlichen Beiträge pro Kanton trotz Mehrkosten die 1999 errechneten und bekannt gegebenen Beträge nicht übersteigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Parlament hat vor ein paar Monaten einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt, mit der die elektronische Führung der Zivilstandsregister eingeführt wurde. Aufgrund von Artikel 6 des Schlusstitels verpflichtet sich der Bund, für die Investitionen im Zusammenhang mit der Zentralen Datenbank einen Beitrag von bis zu 5 Millionen Franken zu bezahlen. Nun verzögert sich aber die Erarbeitung des Informatikprogramms. Dadurch könnten Mehrkosten in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken entstehen.</p><p>Anlässlich einer Zusammenkunft der Aufsichtsbehörden im Bereich des Zivilstandswesens der französischsprachigen Kantone und der Kantone Bern und Tessin hat der Chef des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen, Martin Jäger, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber informiert, dass die Kantone für diese Zusatzkosten aufkommen müssten, da der Bund durch Artikel 6 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches nicht mehr Mittel aufwenden dürfe.</p><p>Darum frage ich:</p><p>1. Geht die Verzögerung bei der Erarbeitung des Programms ganz oder teilweise auf die Kantone zurück?</p><p>2. Die Kantone müssen allein für die Umstrukturierung, die Neuerfassung und die Finanzierung der Kosten für den Betrieb des Programms Infostar grosse Anstrengungen unternehmen. Will der Bund angesichts dieser Situation wirklich den Kantonen auch diese Mehrkosten aufbürden?</p>
    • Projekt Infostar. Auf wessen Kosten?

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