Beziehungen zu Südafrika. Geheimabkommen von 1986

ShortId
02.1040
Id
20021040
Updated
24.06.2025 21:14
Language
de
Title
Beziehungen zu Südafrika. Geheimabkommen von 1986
AdditionalIndexing
09;Südafrika;internationales Abkommen;Vergangenheit;militärische Zusammenarbeit;Nachrichtendienst
1
  • L04K03040215, Südafrika
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L03K020101, Vergangenheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zusammenhang mit den laufenden Abklärungen hinsichtlich der Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes zur Zeit des Apartheidregimes wurde in Medienberichterstattungen verschiedentlich auch über die Existenz eines Geheimabkommens aus dem Jahre 1986 spekuliert. Dabei soll zwischen dem Schweizer Nachrichtendienst und seinem Partnerdienst in Südafrika eine Vereinbarung betreffend Zusammenarbeit im Bereich der chemischen und biologischen Waffen getroffen worden sein.</p><p>Die seit Herbst 2001 laufenden Untersuchungsverfahren verschiedener Behörden (Geschäftsprüfungsdelegation; Bundesanwaltschaft; Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) haben auch die Mutmassung über die Existenz eines solchen Geheimabkommens zum Untersuchungsgegenstand genommen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Er hat keine Kenntnis von einem Geheimabkommen aus den Achtzigerjahren zwischen Behördenstellen der Schweiz und Südafrika über die Zusammenarbeit im Bereich der chemischen und biologischen Waffen.</p><p>Dem Bundesrat ist hingegen ein so genanntes Informationsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Südafrika aus dem Jahre 1983 bekannt, welches als "geheim" klassifiziert ist. Dieses Abkommen regelt lediglich den Umgang mit Informationen zwischen Dienststellen der Vertragsländer. Solche Abkommen werden regelmässig auch mit anderen Ländern abgeschlossen.</p><p>2.-5. Im jetzigen Zeitpunkt ist es die Aufgabe der laufenden Untersuchungsverfahren, Klärung hinsichtlich der Existenz bzw. Nichtexistenz des vom Fragesteller erwähnten Geheimabkommens zu bringen. Dabei entscheiden die verfahrensverantwortlichen Stellen selbstständig und eigenverantwortlich über die notwendigen Untersuchungshandlungen.</p><p>Es kann deshalb nicht Aufgabe des Bundesrates sein, konkurrenzierend und überlagernd zu den laufenden förmlichen Untersuchungsverfahren zu wirken.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die verschiedenen Verfahren jedoch mit grösster Aufmerksamkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist das Geheimabkommen zum Vorschein gekommen, das der schweizerische Nachrichtendienst und der Geheimdienst des Apartheidregimes 1986 getroffen haben sollen, um auf dem Gebiet der chemischen und biologischen Kriegführung zusammenzuarbeiten?</p><p>2. Wenn nicht, hat der Bundesrat in dieser Frage mit der südafrikanischen Botschaft in Bern Kontakt aufgenommen?</p><p>3. Oder hat er sich über die Schweizer Botschaft in Südafrika mit der südafrikanischen Regierung in Verbindung gesetzt?</p><p>4. Wurde ein anderer Weg gewählt?</p><p>5. Welche Ergebnisse hat der Bundesrat mit seinem Vorgehen erzielt?</p>
  • Beziehungen zu Südafrika. Geheimabkommen von 1986
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zusammenhang mit den laufenden Abklärungen hinsichtlich der Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes zur Zeit des Apartheidregimes wurde in Medienberichterstattungen verschiedentlich auch über die Existenz eines Geheimabkommens aus dem Jahre 1986 spekuliert. Dabei soll zwischen dem Schweizer Nachrichtendienst und seinem Partnerdienst in Südafrika eine Vereinbarung betreffend Zusammenarbeit im Bereich der chemischen und biologischen Waffen getroffen worden sein.</p><p>Die seit Herbst 2001 laufenden Untersuchungsverfahren verschiedener Behörden (Geschäftsprüfungsdelegation; Bundesanwaltschaft; Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) haben auch die Mutmassung über die Existenz eines solchen Geheimabkommens zum Untersuchungsgegenstand genommen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den konkreten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Er hat keine Kenntnis von einem Geheimabkommen aus den Achtzigerjahren zwischen Behördenstellen der Schweiz und Südafrika über die Zusammenarbeit im Bereich der chemischen und biologischen Waffen.</p><p>Dem Bundesrat ist hingegen ein so genanntes Informationsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Südafrika aus dem Jahre 1983 bekannt, welches als "geheim" klassifiziert ist. Dieses Abkommen regelt lediglich den Umgang mit Informationen zwischen Dienststellen der Vertragsländer. Solche Abkommen werden regelmässig auch mit anderen Ländern abgeschlossen.</p><p>2.-5. Im jetzigen Zeitpunkt ist es die Aufgabe der laufenden Untersuchungsverfahren, Klärung hinsichtlich der Existenz bzw. Nichtexistenz des vom Fragesteller erwähnten Geheimabkommens zu bringen. Dabei entscheiden die verfahrensverantwortlichen Stellen selbstständig und eigenverantwortlich über die notwendigen Untersuchungshandlungen.</p><p>Es kann deshalb nicht Aufgabe des Bundesrates sein, konkurrenzierend und überlagernd zu den laufenden förmlichen Untersuchungsverfahren zu wirken.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die verschiedenen Verfahren jedoch mit grösster Aufmerksamkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist das Geheimabkommen zum Vorschein gekommen, das der schweizerische Nachrichtendienst und der Geheimdienst des Apartheidregimes 1986 getroffen haben sollen, um auf dem Gebiet der chemischen und biologischen Kriegführung zusammenzuarbeiten?</p><p>2. Wenn nicht, hat der Bundesrat in dieser Frage mit der südafrikanischen Botschaft in Bern Kontakt aufgenommen?</p><p>3. Oder hat er sich über die Schweizer Botschaft in Südafrika mit der südafrikanischen Regierung in Verbindung gesetzt?</p><p>4. Wurde ein anderer Weg gewählt?</p><p>5. Welche Ergebnisse hat der Bundesrat mit seinem Vorgehen erzielt?</p>
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