Massnahmen gegen die Besetzung der palästinensischen Territorien durch die israelische Armee
- ShortId
-
02.1042
- Id
-
20021042
- Updated
-
24.06.2025 21:14
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen die Besetzung der palästinensischen Territorien durch die israelische Armee
- AdditionalIndexing
-
08;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;diplomatische Sanktion;militärische Besetzung;Israel;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage;Waffenausfuhr
- 1
-
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K03030108, Israel
- L04K04010207, militärische Besetzung
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
- L05K1002010501, diplomatische Sanktion
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K10020105, internationale Sanktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Beim Beschluss des Bundesrates vom 10. April 2002 geht es nicht um das Ergreifen von Sanktionen gegen Israel, sondern um eine Überprüfung bestimmter Modalitäten der Zusammenarbeit im Lichte einer Kriegssituation, welche die Sicherheit und Stabilität der Region beeinträchtigt. Der Bundesrat misst der Kohärenz seiner Bemühungen zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechtes auf der Welt im Allgemeinen und im Nahen Osten im Besonderen grosse Bedeutung zu. Er hat deshalb am vergangenen 10. April beschlossen, angesichts der zahlreichen Rechtsverletzungen einerseits die Möglichkeiten zu prüfen, die zur Verringerung seiner militärischen Zusammenarbeit mit Israel zur Verfügung stehen - insbesondere auf dem Gebiet der Planung künftiger Beschaffungen militärischen Materials -, und andererseits festzustellen, ob gewisse Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Israel verletzt worden sind. Hinsichtlich der möglichen Missachtungen von Bestimmungen des Abkommens hat der Bundesrat das EVD und das EFD beauftragt, die Situation zu analysieren und gegebenenfalls die Konsequenzen zu ziehen.</p><p>In Übereinstimmung mit einer auf der strikten Einhaltung des Gesetzes über das Kriegsmaterial gründenden ständigen Praxis liefert die Schweiz zweien sich in einem Konflikt befindenden Parteien keine Waffen. Sie liefert auch kein Kriegsmaterial an Parteien, die das Kriegsmaterial allenfalls an die sich in Konflikt befindlichen Parteien weiterleiten.</p><p>In seinem Beschluss vom 10. April 2002 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die militärische Zusammenarbeit mit Israel zu überprüfen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Planung künftiger Beschaffungen militärischen Materials. Der Bundesrat hat also am 10. April keinen Entscheid zur Ergreifung restriktiver Massnahmen gefällt. Das VBS prüft derzeit die Möglichkeit solcher Massnahmen und wird dem Bundesrat Bericht erstatten. Der Bundesrat wird zudem im Lichte der Entwicklung der Situation im Nahen Osten und aufgrund der vom EVD und vom EFD eingehenden Berichte prüfen, welche Massnahmen ihm zur Überwachung der Einhaltung von Ursprungsregeln zweckdienlich erscheinen, die sich aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Israel ergeben.</p><p>2. Die Schweiz führt gegenwärtig Gespräche mit der EU, den USA, Russland und der Uno in der Absicht, die internationale Gemeinschaft dazu zu bewegen, die Achtung des humanitären Völkerrechtes vermehrt in die Friedensbemühungen im Nahen Osten zu integrieren. Angesichts des Ernstes der humanitären Lage und in Berücksichtigung des politischen Umfeldes beabsichtigt die Schweiz, die Konsultationen mit ihren internationalen Partnern weiterzuverfolgen. Angestrebt wird damit die Achtung des internationalen Völkerrechtes in den besetzten Gebieten, die Gewährleistung von Handlungsfreiheit und Schutz der humanitären Akteure sowie deren Zugang zu den Opfern und zur Zivilbevölkerung. Anschliessend beabsichtigt die Schweiz - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Partnern -, mit den Konfliktparteien in Verbindung zu treten, um sie dazu zu bewegen, das humanitäre Völkerrecht zu achten und auf diese Weise das Mindestmass an Vertrauen wiederherzustellen, das Voraussetzung für jegliche Wiederaufnahme des politischen Dialogs ist.</p><p>3. Die Frage 3 wird in der Antwort zur Frage 1 beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem Beginn der israelischen Offensive mit dem Ziel der Wiederbesetzung der palästinensischen Gebiete hat der Bundesrat, namentlich der Vorsteher des EDA, Joseph Deiss, klar Stellung bezogen. Er hat die Verletzung des humanitären Völkerrechtes scharf kritisiert und die israelischen Truppen zum sofortigen Rückzug aufgefordert. Die Presse hat darüber berichtet und die ungewohnte Schärfe im Tonfall der offiziellen Schweiz unterstrichen: man spricht von "scharfen Worten" und von einem "Ton, der sich von der üblichen vorsichtigen Ausdrucksweise abhebt". Wir freuen uns über die Klarheit, mit welcher der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Einhaltung der Menschenrechte fordert und mit der er auf die Genfer Konvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist, hinweist. Ebenso klar hat die Schweiz ihre Ablehnung der palästinensischen Selbstmordattentate zum Ausdruck gebracht, die unter der israelischen Zivilbevölkerung Tod und Schrecken verbreiten. Die Antwort der Regierung Sharon steht aber in keinem Verhältnis dazu und muss unmissverständlich verurteilt werden.</p><p>Diese Erklärungen werden aber leider von keinen konkreten Massnahmen begleitet. In seiner offiziellen Pressemitteilung vom 10. April spricht der Bundesrat zwar davon, "diplomatische Demarchen zu unternehmen im Hinblick darauf, die EU, die USA, Russland und die Uno dazu zu bewegen, das humanitäre Völkerrecht vermehrt in ihre Friedensbemühungen zu integrieren" (es ist allerdings nur schwer vorstellbar, was diese Erklärung konkret bedeuten könnte); ebenso soll das VBS beauftragt werden, "mögliche Mittel zur Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel zu prüfen". Zudem soll untersucht werden, ob im Rahmen des Freihandelsabkommens der Efta mit Israel die Bestimmungen über die Ursprungsregeln verletzt wurden oder nicht. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, schnell auf das Vorgehen der israelischen Armee in Palästina zu reagieren, sind die geplanten Massnahmen zu zögerlich. Wahrscheinlich werden sie erst viel zu spät wirksam werden können, nämlich dann, wenn fast nichts mehr übrig ist von der palästinensischen Autonomiebehörde, deren Einrichtungen und vielleicht auch einem grossen Teil der palästinensischen Bevölkerung, die man entweder umgebracht oder eingesperrt hat oder die aus einem zerstörten und ausgebluteten Land fliehen muss. Wir sind der Ansicht, dass jetzt sofort gehandelt werden muss. Die "scharfen Worte" wurden mit einer solch grossen Vorsicht gegenüber jeder Handlung, mit der man anecken könnte, ausgesprochen, dass unsere Glaubwürdigkeit geschmälert und der Verdacht verstärkt wird, unsere wirtschaftlichen Interessen hinderten uns an einem aktiven Handeln.</p><p>Die Schweiz verfügt über diplomatische Mittel im Hinblick darauf, dass die Uno interveniert, namentlich dass sie eine Puffermission und eine Mission zum Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung entsendet. Daneben hat sie weitere Druckmittel. Die Armeematerialbestellungen belaufen sich bis ins Jahr 2003 auf rund 200 Millionen Franken. Diese Verträge und die Verträge über die militärische Zusammenarbeit müssen eingefroren werden. Weiter muss das Verbot von Waffenlieferungen nach Israel strikte eingehalten und kontrolliert werden. Wir sind zudem der Ansicht, dass die Schweiz ihre Handelsbeziehungen zu Israel bis zum Ende der Besetzung unterbrechen oder zumindest den Import von Produkten aus den jüdischen Siedlungen und den besetzten Gebieten verbieten muss.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Absicht verfolgt er wirklich im Zusammenhang mit möglichen Sanktionen gegen Israel? Ist er nicht der Ansicht, dass ihm wegen seiner abwartenden Haltung vorgeworfen werden könnte, dass er nicht handeln, sondern nur seine Interessen schützen will? Glaubt er, dass er das Ziel erreicht, wenn er zum sofortigen Rückzug der israelischen Armee aus den besetzten Gebieten aufruft, ohne dabei Druck auszuüben?</p><p>2. Wie steht es heute genau mit den angekündigten diplomatischen Bemühungen, die Israel zur Einhaltung der Genfer Konvention und des humanitären Völkerrechtes bewegen sollen? Was trägt die Schweiz dazu bei, dass die Uno eine Puffertruppe entsenden kann?</p><p>3. Wie weit ist man bei der Prüfung der in der Pressemitteilung vom 10. April angekündigten Massnahmen, nämlich der Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel, der Kontrolle der Waffenlieferungen nach Israel und in die arabischen Länder und dem Importstopp für Produkte aus den besetzten Gebieten?</p>
- Massnahmen gegen die Besetzung der palästinensischen Territorien durch die israelische Armee
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Beim Beschluss des Bundesrates vom 10. April 2002 geht es nicht um das Ergreifen von Sanktionen gegen Israel, sondern um eine Überprüfung bestimmter Modalitäten der Zusammenarbeit im Lichte einer Kriegssituation, welche die Sicherheit und Stabilität der Region beeinträchtigt. Der Bundesrat misst der Kohärenz seiner Bemühungen zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechtes auf der Welt im Allgemeinen und im Nahen Osten im Besonderen grosse Bedeutung zu. Er hat deshalb am vergangenen 10. April beschlossen, angesichts der zahlreichen Rechtsverletzungen einerseits die Möglichkeiten zu prüfen, die zur Verringerung seiner militärischen Zusammenarbeit mit Israel zur Verfügung stehen - insbesondere auf dem Gebiet der Planung künftiger Beschaffungen militärischen Materials -, und andererseits festzustellen, ob gewisse Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Israel verletzt worden sind. Hinsichtlich der möglichen Missachtungen von Bestimmungen des Abkommens hat der Bundesrat das EVD und das EFD beauftragt, die Situation zu analysieren und gegebenenfalls die Konsequenzen zu ziehen.</p><p>In Übereinstimmung mit einer auf der strikten Einhaltung des Gesetzes über das Kriegsmaterial gründenden ständigen Praxis liefert die Schweiz zweien sich in einem Konflikt befindenden Parteien keine Waffen. Sie liefert auch kein Kriegsmaterial an Parteien, die das Kriegsmaterial allenfalls an die sich in Konflikt befindlichen Parteien weiterleiten.</p><p>In seinem Beschluss vom 10. April 2002 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die militärische Zusammenarbeit mit Israel zu überprüfen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Planung künftiger Beschaffungen militärischen Materials. Der Bundesrat hat also am 10. April keinen Entscheid zur Ergreifung restriktiver Massnahmen gefällt. Das VBS prüft derzeit die Möglichkeit solcher Massnahmen und wird dem Bundesrat Bericht erstatten. Der Bundesrat wird zudem im Lichte der Entwicklung der Situation im Nahen Osten und aufgrund der vom EVD und vom EFD eingehenden Berichte prüfen, welche Massnahmen ihm zur Überwachung der Einhaltung von Ursprungsregeln zweckdienlich erscheinen, die sich aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Israel ergeben.</p><p>2. Die Schweiz führt gegenwärtig Gespräche mit der EU, den USA, Russland und der Uno in der Absicht, die internationale Gemeinschaft dazu zu bewegen, die Achtung des humanitären Völkerrechtes vermehrt in die Friedensbemühungen im Nahen Osten zu integrieren. Angesichts des Ernstes der humanitären Lage und in Berücksichtigung des politischen Umfeldes beabsichtigt die Schweiz, die Konsultationen mit ihren internationalen Partnern weiterzuverfolgen. Angestrebt wird damit die Achtung des internationalen Völkerrechtes in den besetzten Gebieten, die Gewährleistung von Handlungsfreiheit und Schutz der humanitären Akteure sowie deren Zugang zu den Opfern und zur Zivilbevölkerung. Anschliessend beabsichtigt die Schweiz - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Partnern -, mit den Konfliktparteien in Verbindung zu treten, um sie dazu zu bewegen, das humanitäre Völkerrecht zu achten und auf diese Weise das Mindestmass an Vertrauen wiederherzustellen, das Voraussetzung für jegliche Wiederaufnahme des politischen Dialogs ist.</p><p>3. Die Frage 3 wird in der Antwort zur Frage 1 beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem Beginn der israelischen Offensive mit dem Ziel der Wiederbesetzung der palästinensischen Gebiete hat der Bundesrat, namentlich der Vorsteher des EDA, Joseph Deiss, klar Stellung bezogen. Er hat die Verletzung des humanitären Völkerrechtes scharf kritisiert und die israelischen Truppen zum sofortigen Rückzug aufgefordert. Die Presse hat darüber berichtet und die ungewohnte Schärfe im Tonfall der offiziellen Schweiz unterstrichen: man spricht von "scharfen Worten" und von einem "Ton, der sich von der üblichen vorsichtigen Ausdrucksweise abhebt". Wir freuen uns über die Klarheit, mit welcher der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Einhaltung der Menschenrechte fordert und mit der er auf die Genfer Konvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist, hinweist. Ebenso klar hat die Schweiz ihre Ablehnung der palästinensischen Selbstmordattentate zum Ausdruck gebracht, die unter der israelischen Zivilbevölkerung Tod und Schrecken verbreiten. Die Antwort der Regierung Sharon steht aber in keinem Verhältnis dazu und muss unmissverständlich verurteilt werden.</p><p>Diese Erklärungen werden aber leider von keinen konkreten Massnahmen begleitet. In seiner offiziellen Pressemitteilung vom 10. April spricht der Bundesrat zwar davon, "diplomatische Demarchen zu unternehmen im Hinblick darauf, die EU, die USA, Russland und die Uno dazu zu bewegen, das humanitäre Völkerrecht vermehrt in ihre Friedensbemühungen zu integrieren" (es ist allerdings nur schwer vorstellbar, was diese Erklärung konkret bedeuten könnte); ebenso soll das VBS beauftragt werden, "mögliche Mittel zur Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel zu prüfen". Zudem soll untersucht werden, ob im Rahmen des Freihandelsabkommens der Efta mit Israel die Bestimmungen über die Ursprungsregeln verletzt wurden oder nicht. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, schnell auf das Vorgehen der israelischen Armee in Palästina zu reagieren, sind die geplanten Massnahmen zu zögerlich. Wahrscheinlich werden sie erst viel zu spät wirksam werden können, nämlich dann, wenn fast nichts mehr übrig ist von der palästinensischen Autonomiebehörde, deren Einrichtungen und vielleicht auch einem grossen Teil der palästinensischen Bevölkerung, die man entweder umgebracht oder eingesperrt hat oder die aus einem zerstörten und ausgebluteten Land fliehen muss. Wir sind der Ansicht, dass jetzt sofort gehandelt werden muss. Die "scharfen Worte" wurden mit einer solch grossen Vorsicht gegenüber jeder Handlung, mit der man anecken könnte, ausgesprochen, dass unsere Glaubwürdigkeit geschmälert und der Verdacht verstärkt wird, unsere wirtschaftlichen Interessen hinderten uns an einem aktiven Handeln.</p><p>Die Schweiz verfügt über diplomatische Mittel im Hinblick darauf, dass die Uno interveniert, namentlich dass sie eine Puffermission und eine Mission zum Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung entsendet. Daneben hat sie weitere Druckmittel. Die Armeematerialbestellungen belaufen sich bis ins Jahr 2003 auf rund 200 Millionen Franken. Diese Verträge und die Verträge über die militärische Zusammenarbeit müssen eingefroren werden. Weiter muss das Verbot von Waffenlieferungen nach Israel strikte eingehalten und kontrolliert werden. Wir sind zudem der Ansicht, dass die Schweiz ihre Handelsbeziehungen zu Israel bis zum Ende der Besetzung unterbrechen oder zumindest den Import von Produkten aus den jüdischen Siedlungen und den besetzten Gebieten verbieten muss.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Absicht verfolgt er wirklich im Zusammenhang mit möglichen Sanktionen gegen Israel? Ist er nicht der Ansicht, dass ihm wegen seiner abwartenden Haltung vorgeworfen werden könnte, dass er nicht handeln, sondern nur seine Interessen schützen will? Glaubt er, dass er das Ziel erreicht, wenn er zum sofortigen Rückzug der israelischen Armee aus den besetzten Gebieten aufruft, ohne dabei Druck auszuüben?</p><p>2. Wie steht es heute genau mit den angekündigten diplomatischen Bemühungen, die Israel zur Einhaltung der Genfer Konvention und des humanitären Völkerrechtes bewegen sollen? Was trägt die Schweiz dazu bei, dass die Uno eine Puffertruppe entsenden kann?</p><p>3. Wie weit ist man bei der Prüfung der in der Pressemitteilung vom 10. April angekündigten Massnahmen, nämlich der Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel, der Kontrolle der Waffenlieferungen nach Israel und in die arabischen Länder und dem Importstopp für Produkte aus den besetzten Gebieten?</p>
- Massnahmen gegen die Besetzung der palästinensischen Territorien durch die israelische Armee
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