Tunesische Regierung behindert Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf

ShortId
02.1048
Id
20021048
Updated
24.06.2025 22:55
Language
de
Title
Tunesische Regierung behindert Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf
AdditionalIndexing
12;08;UNO (speziell);Tunesien;politische Verfolgung;Gewaltenteilung;richterliche Gewalt;Menschenrechte
1
  • L06K030401020103, Tunesien
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L03K050405, richterliche Gewalt
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L04K08020501, Gewaltenteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der Menschenrechtssituation in Tunesien; ihm ist auch der vorliegende Vorfall bekannt. Eine alleinige Intervention der Schweiz rechtfertigt sich im Fall von Mokhtar Yahyaoui jedoch nicht und würde von Tunesien als erneute Einmischung unsererseits in innere Angelegenheiten interpretiert.</p><p>Mokhtar Yahyaoui ist vom Sonderberichterstatter des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte und nicht von der Schweiz eingeladen worden. Deshalb ist es an den Vereinten Nationen, entsprechend zu reagieren.</p><p>Die Schweiz setzt sich regelmässig für Anliegen tunesischer Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsorganisationen ein und interveniert in diesem Sinne bei den Behörden dieses Landes. Ein Mitglied der schweizerischen Botschaft in Tunis ist jeweils anwesend bei Prozessverfahren gegen tunesische Staatsbürger, die sich für eine Verbesserung der Grundrechte einsetzen und deswegen zu masslosen Gefängnisstrafen verurteilt werden.</p><p>Jüngstes Beispiel: Unsere Botschaft in Tunis beobachtete beispielsweise den Prozess gegen Hamma Hammami, Abdeljabbar Madouri, Samir Taamallah, die drei prominenten Vertreter des "Parti communiste des ouvriers tunisiens". Dabei wurden Unregelmässigkeiten im Verfahren festgestellt, worauf eine Démarche bei den tunesischen Behörden unternommen wurde. Die Schweiz hat u. a. betont, dass bei obgenanntem Gerichtsverfahren die Menschenrechtsstandards gemäss dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, von dem Tunesien Vertragsstaat ist, nicht eingehalten worden sind.</p><p>Der Bundesrat wird die Menschenrechtslage in Tunesien auch weiterhin genau verfolgen und gegebenenfalls bei den tunesischen Behörden intervenieren, damit die individuellen Grundrechte besser respektiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der tunesische Richter Mokhtar Yahyaoui, Präsident der 5. Kammer des Gerichtes erster Instanz in Tunis, hat im Juli 2001 aussergewöhnlichen Mut bewiesen, indem er es wagte, in einem offenen Brief an den tunesischen Staatspräsidenten, General Ben Ali, die mangelnde Unabhängigkeit der tunesischen Justiz und deren Unterordnung unter die politische Gewalt anzuprangern.</p><p>Wegen dieser Stellungnahme wurde auf Richter Mokhtar Yahyaoui erheblicher Druck ausgeübt. Trotzdem hat er sie nicht zurückgezogen. Dies hat schliesslich zu seiner Absetzung und zur sofortigen Einstellung der Gehaltszahlungen geführt.</p><p>Das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte hat Param Cumara Swamy, Sonderberichterstatter für den Schutz von Richtern und Anwälten, beauftragt, einen Bericht über diese Absetzung zu verfassen. Selbstverständlich wollte der Sonderberichterstatter den Betroffenen, Richter Mokhtar Yahyaoui, in Genf anhören und ihn zu den Umständen seiner Absetzung befragen. Er setzte die Anhörung auf den 5. April 2002 an.</p><p>Als Richter Mokhtar Yahyaoui das Flugzeug nach Genf besteigen wollte, wurde er von der tunesischen Polizei an der Ausreise gehindert, trotz der an ihn ergangenen Einladung durch den Sonderberichterstatter. In den vergangenen Tagen ist er von der tunesischen Polizei weiter belästigt worden; diese hat ihn z. B. abgeholt und in zwanzig Kilometern Entfernung von Tunis irgendwo auf freiem Feld abgesetzt.</p><p>Einmal mehr hat die tunesische Regierung damit die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welche Tunesien beim Uno-Beitritt unterzeichnet hat, garantierten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Füssen getreten. Noch schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die tunesische Regierung das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte mit Sitz in Genf daran gehindert hat, seinen Auftrag an Ort und Stelle, d. h. in unserem Land, wahrzunehmen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte nicht von Uno-Mitgliedstaaten an der Erfüllung seines Auftrages in Genf gehindert wird?</p><p>Wird er im konkreten Fall bei der tunesischen Regierung vorstellig werden, damit diese ihren Verpflichtungen gegenüber den internationalen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben, nachkommt und sich einer erneuten Einladung, die das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte an Richter Mokhtar Yahyaoui richten könnte, nicht nochmals widersetzt?</p>
  • Tunesische Regierung behindert Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der Menschenrechtssituation in Tunesien; ihm ist auch der vorliegende Vorfall bekannt. Eine alleinige Intervention der Schweiz rechtfertigt sich im Fall von Mokhtar Yahyaoui jedoch nicht und würde von Tunesien als erneute Einmischung unsererseits in innere Angelegenheiten interpretiert.</p><p>Mokhtar Yahyaoui ist vom Sonderberichterstatter des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte und nicht von der Schweiz eingeladen worden. Deshalb ist es an den Vereinten Nationen, entsprechend zu reagieren.</p><p>Die Schweiz setzt sich regelmässig für Anliegen tunesischer Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsorganisationen ein und interveniert in diesem Sinne bei den Behörden dieses Landes. Ein Mitglied der schweizerischen Botschaft in Tunis ist jeweils anwesend bei Prozessverfahren gegen tunesische Staatsbürger, die sich für eine Verbesserung der Grundrechte einsetzen und deswegen zu masslosen Gefängnisstrafen verurteilt werden.</p><p>Jüngstes Beispiel: Unsere Botschaft in Tunis beobachtete beispielsweise den Prozess gegen Hamma Hammami, Abdeljabbar Madouri, Samir Taamallah, die drei prominenten Vertreter des "Parti communiste des ouvriers tunisiens". Dabei wurden Unregelmässigkeiten im Verfahren festgestellt, worauf eine Démarche bei den tunesischen Behörden unternommen wurde. Die Schweiz hat u. a. betont, dass bei obgenanntem Gerichtsverfahren die Menschenrechtsstandards gemäss dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, von dem Tunesien Vertragsstaat ist, nicht eingehalten worden sind.</p><p>Der Bundesrat wird die Menschenrechtslage in Tunesien auch weiterhin genau verfolgen und gegebenenfalls bei den tunesischen Behörden intervenieren, damit die individuellen Grundrechte besser respektiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der tunesische Richter Mokhtar Yahyaoui, Präsident der 5. Kammer des Gerichtes erster Instanz in Tunis, hat im Juli 2001 aussergewöhnlichen Mut bewiesen, indem er es wagte, in einem offenen Brief an den tunesischen Staatspräsidenten, General Ben Ali, die mangelnde Unabhängigkeit der tunesischen Justiz und deren Unterordnung unter die politische Gewalt anzuprangern.</p><p>Wegen dieser Stellungnahme wurde auf Richter Mokhtar Yahyaoui erheblicher Druck ausgeübt. Trotzdem hat er sie nicht zurückgezogen. Dies hat schliesslich zu seiner Absetzung und zur sofortigen Einstellung der Gehaltszahlungen geführt.</p><p>Das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte hat Param Cumara Swamy, Sonderberichterstatter für den Schutz von Richtern und Anwälten, beauftragt, einen Bericht über diese Absetzung zu verfassen. Selbstverständlich wollte der Sonderberichterstatter den Betroffenen, Richter Mokhtar Yahyaoui, in Genf anhören und ihn zu den Umständen seiner Absetzung befragen. Er setzte die Anhörung auf den 5. April 2002 an.</p><p>Als Richter Mokhtar Yahyaoui das Flugzeug nach Genf besteigen wollte, wurde er von der tunesischen Polizei an der Ausreise gehindert, trotz der an ihn ergangenen Einladung durch den Sonderberichterstatter. In den vergangenen Tagen ist er von der tunesischen Polizei weiter belästigt worden; diese hat ihn z. B. abgeholt und in zwanzig Kilometern Entfernung von Tunis irgendwo auf freiem Feld abgesetzt.</p><p>Einmal mehr hat die tunesische Regierung damit die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welche Tunesien beim Uno-Beitritt unterzeichnet hat, garantierten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Füssen getreten. Noch schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die tunesische Regierung das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte mit Sitz in Genf daran gehindert hat, seinen Auftrag an Ort und Stelle, d. h. in unserem Land, wahrzunehmen.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte nicht von Uno-Mitgliedstaaten an der Erfüllung seines Auftrages in Genf gehindert wird?</p><p>Wird er im konkreten Fall bei der tunesischen Regierung vorstellig werden, damit diese ihren Verpflichtungen gegenüber den internationalen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben, nachkommt und sich einer erneuten Einladung, die das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte an Richter Mokhtar Yahyaoui richten könnte, nicht nochmals widersetzt?</p>
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