Preise der Identitätsdokumente

ShortId
02.1052
Id
20021052
Updated
24.06.2025 23:14
Language
de
Title
Preise der Identitätsdokumente
AdditionalIndexing
12;Preis (speziell);Ausweis;Kind;Familienunterhalt;Ländervergleich;Familie (speziell);kinderreiche Familie
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L03K110504, Preis (speziell)
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01030305, Familienunterhalt
  • L04K01030307, kinderreiche Familie
  • L04K02022201, Ländervergleich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das eidgenössische Parlament hat das Ausweisgesetz beraten und verabschiedet. Darin enthalten war auch der Auftrag an den Bundesrat, echte (kostendeckende) Gebühren festzulegen. Erstmals überhaupt wurden bei den involvierten Behörden (Gemeinde, Kanton und Bund) die Aufwände und Kosten detailliert analysiert. Hierzu wurde die durchschnittliche Bearbeitung eines Ausweisantrages evaluiert, wobei bei einigen Aspekten Annahmen getroffen werden mussten. Dies, weil heute noch keine Referenzwerte bestehen (insbesondere auch neue Tätigkeiten). Bei der Analyse musste berücksichtigt werden, dass wir unterschiedlich grosse Kantone und Gemeinden haben und sich alle im kostendeckenden System wiederfinden müssen. </p><p>Der Aufwand bei der antrag- und der ausstellenden Behörde bildete, zusammen mit den Kosten des Bundes (für die Informatik, die Zentralverwaltung und die Ausweisproduktion), die Gestehungskosten pro Ausweis.</p><p>Letztlich mussten die Gebühren für die Identitätskarte (IDK) und den Pass für die Jugendlichen ausgeglichen werden. Dies deshalb, weil diese Ausweise weniger lang gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass (Äquivalenzprinzip). Damit ist die IDK deutlich günstiger als der Pass. Dies ist aus staatspolitischen Gründen auch gewollt, hat doch die öffentliche Hand auf allen Stufen wie auch der Handel und das Gewerbe ein Interesse, dass die Staatsangehörigen einen qualitativ hochwertigen Ausweis auf sich tragen, wie die IDK es ist. </p><p>Der Preisüberwacher analysierte auf Bürgeranfragen hin das Gebührenkonzept des Bundesrates, wobei er Einblick in sämtliche Unterlagen hatte. Er unterstützt den Ausgleich der IDK über den Pass, erachtet jedoch die Gebühren generell, vor allem bei der IDK als zu hoch. Indem er - anders als der Bundesrat - von einem schweizerischen, generell optimierten Einheitsprozessablauf für alle Kantone und Gemeinden ausgeht, erachtet er tiefere Ausweisgebühren als möglich. Seine Vorschläge sind zum Teil gar tiefer als sie es heute sind. </p><p>Die Differenz zwischen den Vorschlägen des Preisüberwachers und denjenigen des Bundesrates liegen in der unterschiedlichen Optik. Während der Bundesrat berücksichtigen muss, dass das Gebührensystem kostendeckend ist und sich alle Kantone und Gemeinden irgendwie im Einheitssystem finden müssen, betrachtet der Preisüberwacher das System aus Konsumentensicht.</p><p>Die Gebührenvorschläge des Bundesrates wurden mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) kommuniziert. Wie der VAwG (Anhang 3) zu entnehmen ist, verteilen sich die Aufwände zwischen dem Bund und dem Kanton und der Gemeinde im Verhältnis 28,5 zu 71,5 Prozent (bei IDK) bzw. 37,5 zu 62,5 Prozent (beim Pass). Die VAwG war bis Ende März 2002 bei allen Kantonen, Gemeindeverbänden und Parteien in Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser monierte die Gebührenhöhen nicht.</p><p>2. Wenn der Bürger heute einen Pass haben will, der zehn Jahre gültig ist, muss er diesen nach fünf Jahren verlängern lassen. Ohne die noch hinzukommenden Gemeindegebühren für Erstausstellung und Verlängerung sowie die notwendigen Behördengänge zu rechnen, kostet dies für ein Büchlein mit 40 Seiten, je nach Kanton, zwischen 80 Franken (ZG) und 160 Franken (GE). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 113 Franken. Verzichtet eine Familie auf den kostengünstigeren Kindereintrag (pro Eintrag bis zu 25 Franken) und bestellt für ein Kind einen eigenen Pass, was aus Mobilitätsgründen oft der Fall ist, bezahlt sie dafür den selben Preis wie für einen Erwachsenenpass (vgl. Tabellen zu Frage 5). </p><p>Bei der Erarbeitung des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige waren die Gebühren ein intensiv diskutiertes Thema. Da die Kantone auf die Gewinne verzichten müssen, welche sie heute mit der Ausstellung des Passes erwirtschaften, verlangten sie auf jeden Fall, dass ihre Kosten gedeckt sind. Letztlich erhielt der Bundesrat vom Parlament den Auftrag, kostendeckende Gebühren zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Gebühren nicht überhöht, sondern im Zeitvergleich zum Teil gar günstiger sind als heute (vgl. Tabelle zu Frage 5). Darüber hinaus wird mit dem neuen Ausweissystem der gegenüber früher deutlich erhöhten Mobilität der Gesellschaft und der Sicherheit Rechnung getragen (die Bürger und Bürgerinnen erhalten Ausweise auf höchstem Niveau und einen bisher nie dagewesenen Schutz gegen Missbrauch ihrer Identität), zum anderen ist der Aspekt der Reduktion der Ausweisgebühren für Jugendliche bereits erfüllt.</p><p>3. Bei der Entwicklung des Passes wurde ein dem heutigen Technologiestand entsprechender, sinnvoller Sicherheitsstandard gewählt, sodass der Pass auf die nächsten Jahre hinaus ein sehr sicheres Reisedokument bleiben wird. Auf Luxus wurde aber bewusst verzichtet. Eine Reduktion der Sicherheit würde die Gesamtgebühren aber nur marginal senken, machen doch die Gesamtproduktionskosten beim Bund lediglich zwischen 21,3 und 28 Prozent aus (vgl. VAwG, Anhang 3). Das Gros der Gestehungskosten beruht auf dem Arbeitsaufwand, der in den antragstellenden und ausstellenden Behörden (Gemeinde und Kanton) anfällt.</p><p>4. Wie zu Frage 1 hiervor dargelegt, hat der Bundesrat einen Auftrag erhalten, kostendeckende Gebühren festzulegen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Gebührenvorschläge weitgehendst akzeptiert werden.</p><p>5. Die Ausweisgebühren der umliegenden Länder variieren zum Teil erheblich. Dies hängt von unterschiedlichen Kostenstrukturen und Produktionsbedingungen/-zahlen ab, aber auch davon, ob kostendeckende Gebühren verlangt sind oder nicht. Aus der Vielzahl der Gebührenvarianten sind nur die wichtigsten aufgeführt. Gebühren in der Schweiz - Aktuell und ab 2003 (gem. VAwG).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende März hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement den neuen Schweizer Pass vorgestellt, der sehr aufwendig gestaltet erscheint und auch den neuesten Anforderungen zur Verhinderung von Fälschungen genügt.</p><p>Ein Schönheitsfehler ist aber, dass dieses Dokument, das nur die schweizerische Nationalität seiner Inhaberin oder seines Inhabers feststellt, sehr kostspielig ist, besonders für Familien.</p><p>Tatsächlich müssen Kinder, die heute bis zu ihrem 15. Altersjahr im Pass ihrer Eltern eingetragen sein können, ab 2003 einen eigenen Pass haben. Dieser kostet für den Zeitraum von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr 60 Franken und danach alle fünf Jahre bis zur Volljährigkeit wieder 60 Franken. Für Erwachsene wird der Pass für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 120 Franken kosten. </p><p>Natürlich genügt es weiterhin, nur eine Identitätskarte zu haben. Diese wird 35 Franken (plus 10) bzw. 70 Franken (plus 35) kosten für die gleiche Gültigkeitsdauer, wie sie für den Pass vorgesehen ist. Identitätskarten sind aber nur für Reisen in die europäischen Länder gültig.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann er uns darlegen, wie sich die Preise von Pass und Identitätskarte zusammensetzen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass der Preis des Passes sehr hoch, ja sogar zu hoch ist, vor allem für Familien mit Kindern?</p><p>3. Könnte der Preis für den Pass nicht erheblich gesenkt werden, wenn sein Aussehen und seine Produktion vereinfacht würden, ohne dass beim hohen Sicherheitsstandard Abstriche gemacht würden?</p><p>4. Hat sich der Bundesrat je überlegt, den Pass und die Identitätskarte, die ja nur dazu da sind, eine Nationalität zu beweisen, gratis oder zumindest zu einem viel erschwinglicheren Preis abzugeben?</p><p>5. Kann er uns die Preise für den Pass und die Identitätskarte in unseren Nachbarländern nennen?</p>
  • Preise der Identitätsdokumente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das eidgenössische Parlament hat das Ausweisgesetz beraten und verabschiedet. Darin enthalten war auch der Auftrag an den Bundesrat, echte (kostendeckende) Gebühren festzulegen. Erstmals überhaupt wurden bei den involvierten Behörden (Gemeinde, Kanton und Bund) die Aufwände und Kosten detailliert analysiert. Hierzu wurde die durchschnittliche Bearbeitung eines Ausweisantrages evaluiert, wobei bei einigen Aspekten Annahmen getroffen werden mussten. Dies, weil heute noch keine Referenzwerte bestehen (insbesondere auch neue Tätigkeiten). Bei der Analyse musste berücksichtigt werden, dass wir unterschiedlich grosse Kantone und Gemeinden haben und sich alle im kostendeckenden System wiederfinden müssen. </p><p>Der Aufwand bei der antrag- und der ausstellenden Behörde bildete, zusammen mit den Kosten des Bundes (für die Informatik, die Zentralverwaltung und die Ausweisproduktion), die Gestehungskosten pro Ausweis.</p><p>Letztlich mussten die Gebühren für die Identitätskarte (IDK) und den Pass für die Jugendlichen ausgeglichen werden. Dies deshalb, weil diese Ausweise weniger lang gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass (Äquivalenzprinzip). Damit ist die IDK deutlich günstiger als der Pass. Dies ist aus staatspolitischen Gründen auch gewollt, hat doch die öffentliche Hand auf allen Stufen wie auch der Handel und das Gewerbe ein Interesse, dass die Staatsangehörigen einen qualitativ hochwertigen Ausweis auf sich tragen, wie die IDK es ist. </p><p>Der Preisüberwacher analysierte auf Bürgeranfragen hin das Gebührenkonzept des Bundesrates, wobei er Einblick in sämtliche Unterlagen hatte. Er unterstützt den Ausgleich der IDK über den Pass, erachtet jedoch die Gebühren generell, vor allem bei der IDK als zu hoch. Indem er - anders als der Bundesrat - von einem schweizerischen, generell optimierten Einheitsprozessablauf für alle Kantone und Gemeinden ausgeht, erachtet er tiefere Ausweisgebühren als möglich. Seine Vorschläge sind zum Teil gar tiefer als sie es heute sind. </p><p>Die Differenz zwischen den Vorschlägen des Preisüberwachers und denjenigen des Bundesrates liegen in der unterschiedlichen Optik. Während der Bundesrat berücksichtigen muss, dass das Gebührensystem kostendeckend ist und sich alle Kantone und Gemeinden irgendwie im Einheitssystem finden müssen, betrachtet der Preisüberwacher das System aus Konsumentensicht.</p><p>Die Gebührenvorschläge des Bundesrates wurden mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) kommuniziert. Wie der VAwG (Anhang 3) zu entnehmen ist, verteilen sich die Aufwände zwischen dem Bund und dem Kanton und der Gemeinde im Verhältnis 28,5 zu 71,5 Prozent (bei IDK) bzw. 37,5 zu 62,5 Prozent (beim Pass). Die VAwG war bis Ende März 2002 bei allen Kantonen, Gemeindeverbänden und Parteien in Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser monierte die Gebührenhöhen nicht.</p><p>2. Wenn der Bürger heute einen Pass haben will, der zehn Jahre gültig ist, muss er diesen nach fünf Jahren verlängern lassen. Ohne die noch hinzukommenden Gemeindegebühren für Erstausstellung und Verlängerung sowie die notwendigen Behördengänge zu rechnen, kostet dies für ein Büchlein mit 40 Seiten, je nach Kanton, zwischen 80 Franken (ZG) und 160 Franken (GE). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 113 Franken. Verzichtet eine Familie auf den kostengünstigeren Kindereintrag (pro Eintrag bis zu 25 Franken) und bestellt für ein Kind einen eigenen Pass, was aus Mobilitätsgründen oft der Fall ist, bezahlt sie dafür den selben Preis wie für einen Erwachsenenpass (vgl. Tabellen zu Frage 5). </p><p>Bei der Erarbeitung des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige waren die Gebühren ein intensiv diskutiertes Thema. Da die Kantone auf die Gewinne verzichten müssen, welche sie heute mit der Ausstellung des Passes erwirtschaften, verlangten sie auf jeden Fall, dass ihre Kosten gedeckt sind. Letztlich erhielt der Bundesrat vom Parlament den Auftrag, kostendeckende Gebühren zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Gebühren nicht überhöht, sondern im Zeitvergleich zum Teil gar günstiger sind als heute (vgl. Tabelle zu Frage 5). Darüber hinaus wird mit dem neuen Ausweissystem der gegenüber früher deutlich erhöhten Mobilität der Gesellschaft und der Sicherheit Rechnung getragen (die Bürger und Bürgerinnen erhalten Ausweise auf höchstem Niveau und einen bisher nie dagewesenen Schutz gegen Missbrauch ihrer Identität), zum anderen ist der Aspekt der Reduktion der Ausweisgebühren für Jugendliche bereits erfüllt.</p><p>3. Bei der Entwicklung des Passes wurde ein dem heutigen Technologiestand entsprechender, sinnvoller Sicherheitsstandard gewählt, sodass der Pass auf die nächsten Jahre hinaus ein sehr sicheres Reisedokument bleiben wird. Auf Luxus wurde aber bewusst verzichtet. Eine Reduktion der Sicherheit würde die Gesamtgebühren aber nur marginal senken, machen doch die Gesamtproduktionskosten beim Bund lediglich zwischen 21,3 und 28 Prozent aus (vgl. VAwG, Anhang 3). Das Gros der Gestehungskosten beruht auf dem Arbeitsaufwand, der in den antragstellenden und ausstellenden Behörden (Gemeinde und Kanton) anfällt.</p><p>4. Wie zu Frage 1 hiervor dargelegt, hat der Bundesrat einen Auftrag erhalten, kostendeckende Gebühren festzulegen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Gebührenvorschläge weitgehendst akzeptiert werden.</p><p>5. Die Ausweisgebühren der umliegenden Länder variieren zum Teil erheblich. Dies hängt von unterschiedlichen Kostenstrukturen und Produktionsbedingungen/-zahlen ab, aber auch davon, ob kostendeckende Gebühren verlangt sind oder nicht. Aus der Vielzahl der Gebührenvarianten sind nur die wichtigsten aufgeführt. Gebühren in der Schweiz - Aktuell und ab 2003 (gem. VAwG).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende März hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement den neuen Schweizer Pass vorgestellt, der sehr aufwendig gestaltet erscheint und auch den neuesten Anforderungen zur Verhinderung von Fälschungen genügt.</p><p>Ein Schönheitsfehler ist aber, dass dieses Dokument, das nur die schweizerische Nationalität seiner Inhaberin oder seines Inhabers feststellt, sehr kostspielig ist, besonders für Familien.</p><p>Tatsächlich müssen Kinder, die heute bis zu ihrem 15. Altersjahr im Pass ihrer Eltern eingetragen sein können, ab 2003 einen eigenen Pass haben. Dieser kostet für den Zeitraum von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr 60 Franken und danach alle fünf Jahre bis zur Volljährigkeit wieder 60 Franken. Für Erwachsene wird der Pass für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 120 Franken kosten. </p><p>Natürlich genügt es weiterhin, nur eine Identitätskarte zu haben. Diese wird 35 Franken (plus 10) bzw. 70 Franken (plus 35) kosten für die gleiche Gültigkeitsdauer, wie sie für den Pass vorgesehen ist. Identitätskarten sind aber nur für Reisen in die europäischen Länder gültig.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann er uns darlegen, wie sich die Preise von Pass und Identitätskarte zusammensetzen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass der Preis des Passes sehr hoch, ja sogar zu hoch ist, vor allem für Familien mit Kindern?</p><p>3. Könnte der Preis für den Pass nicht erheblich gesenkt werden, wenn sein Aussehen und seine Produktion vereinfacht würden, ohne dass beim hohen Sicherheitsstandard Abstriche gemacht würden?</p><p>4. Hat sich der Bundesrat je überlegt, den Pass und die Identitätskarte, die ja nur dazu da sind, eine Nationalität zu beweisen, gratis oder zumindest zu einem viel erschwinglicheren Preis abzugeben?</p><p>5. Kann er uns die Preise für den Pass und die Identitätskarte in unseren Nachbarländern nennen?</p>
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