Stahlkrieg. Konsequenzen für den Welthandel und die Beschäftigung in der Schweiz
- ShortId
-
02.1063
- Id
-
20021063
- Updated
-
24.06.2025 22:59
- Language
-
de
- Title
-
Stahlkrieg. Konsequenzen für den Welthandel und die Beschäftigung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
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15;Zollerhöhung;Wirtschaftsbeziehungen;Eisen- und Stahlindustrie;Beschäftigungssicherheit;Protektionismus;Handelsbeschränkung;Stahl;USA
- 1
-
- L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
- L06K070502020203, Stahl
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L05K0701040112, Zollerhöhung
- L05K0702030307, Beschäftigungssicherheit
- L05K0704010211, Protektionismus
- L04K03050305, USA
- L05K0701020308, Wirtschaftsbeziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die von den USA eingeführten Massnahmen beruhen auf einem Entscheid von Präsident Bush, ab dem 20. März Schutzmassnahmen für gewisse Stahlprodukte anzuordnen, die eine Erhöhung der Einfuhrzölle von bis zu 30 Prozent ad valorem vorsehen können. Die Schweiz und zahlreiche andere von diesen Massnahmen betroffene Länder haben sich für eine Lösung des Problems mit den USA eingesetzt und Konsultationen nach den Regeln der WTO geführt sowie in Washington durch ihre Botschaften interveniert.</p><p>Da der Streit mit diesen Interventionen nicht beigelegt werden konnte, hat die Schweiz am 3. Juni 2002 bei der WTO einen Antrag zur Einsetzung einer speziellen Gruppe (Panel) eingereicht, welche die Vereinbarkeit der amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln, insbesondere dem Übereinkommen über Schutzmassnahmen, prüfen soll. Beim WTO-Streitbeilegungsorgan handelt es sich um die multilaterale Instanz, die es den WTO-Mitgliedern erlaubt, Handelsstreitigkeiten beurteilen zu lassen. Diese Verfahren sind ein effizientes Mittel, um "Handelskriege" zu vermeiden, auch wenn sie unilaterale Massnahmen nicht verhindern können.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stehen die amerikanischen Massnahmen nicht im Einklang mit den WTO-Regeln und setzen zudem ein negatives Zeichen zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, insbesondere vor dem Hintergrund einer neuen Verhandlungsrunde, die im November 2001 in Doha eingeläutet wurde. Stahl gehört mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu den Produkten, für die Entwicklungsländer, die vermehrt am multilateralen Prozess teilhaben sollen, einen besseren Zugang zum Markt in den Einfuhrstaaten erreichen wollen.</p><p>2. Die Schweiz ist der Ansicht, dass das Ergreifen unilateraler Massnahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um einen Handelsstreit zu regeln, weil dadurch die von der WTO zu diesem Zweck aufgestellten Regeln ignoriert würden.</p><p>Die Schweiz hat aber der WTO am 17. Mai 2002 die Liste der Konzessionen zugunsten der Vereinigten Staaten zukommen lassen, die aufgehoben werden sollen, falls das Streitbeilegungsorgan die amerikanischen Massnahmen als WTO-widrig erklären wird. Auf diese Weise sollen die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz gewahrt werden. Die Schweiz hält damit die vorgegebenen multilateralen Mechanismen ein.</p><p>3. Die Frage, ob die amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln konform sind, dürfte innerhalb von rund 18 Monaten geklärt werden; diese Periode erklärt sich aufgrund der Fristen, die das WTO-Streitbeilegungsverfahren vorsieht, und angesichts der Tatsache, dass die Vereinigten Staaten mit grosser Wahrscheinlichkeit vor dem Berufungsorgan gegen den Entscheid der speziellen Gruppe appellieren werden, wenn dieser für sie ungünstig ausfallen sollte.</p><p>Aufgrund der sehr engen Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union (EU), die bei weitem den wichtigsten Handelspartner der Schweiz darstellt, gilt das Augenmerk der Schweiz mehr den von der EU ergriffenen vorübergehenden Schutzmassnahmen. Die EU darf diese Massnahmen nur maximal 200 Tage anwenden, wie dies das WTO-Übereinkommen über Schutzmassnahmen vorsieht. Innerhalb dieser Frist muss die EU eine Untersuchung durchführen und entscheiden, ob sie eine endgültige Schutzmassnahme verabschiedet.</p><p>Die Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von Kautionen durch die EU konnten im letzten April dadurch minimiert werden, dass erst nach Erschöpfung von 75 Prozent der Kontingente Kautionen bezahlt werden müssen. Die Schweizer Wirtschaft ist von diesen Bestimmungen im Moment noch wenig betroffen. Die weitere Entwicklung hängt von möglichen definitiven Schutzmassnahmen ab, welche die EU in diesem Herbst ergreifen könnte. Der Bundesrat wird auch weiter dafür sorgen, dass diese den gewöhnlichen Warenverkehr nicht berühren.</p><p>Zusätzlich zu diesen Massnahmen unterliegen seit Anfang dieses Jahres sämtliche Stahlimporte einer statistischen Überwachung durch die Abgabe von Importlizenzen. Produkte aus Efta-Staaten und der Türkei fielen bis 31. Juli 2002 nicht unter diese Regelung. Mit Wirkung ab dem 1. August 2002 wurde diese Ausnahmeregelung aufgehoben, sodass alle Stahleinfuhren in die EU künftig bewilligungspflichtig sind.</p><p>Bei der Abgabe dieser Lizenzen treten indessen verschiedene Handelshemmnisse auf. Der Bundesrat steht in Kontakt mit der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU und setzt alles daran, damit diese Massnahmen so gestaltet werden, dass die Schweizer Stahlausfuhren in die EU so wenig als möglich beeinträchtigt werden.</p><p>4. Die Vereinigten Staaten gehören zu den Hauptakteuren im Welthandel. Die von ihnen getroffenen Massnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Handelspartner. Doch die Vereinigten Staaten sind seit deren Gründung Mitglied der WTO, sowie vorher des Gatt, und unterliegen daher den verbindlichen Regeln dieser Organisation. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO hat sich bewährt. 261 Beschwerden sind bisher beim zuständigen Organ der WTO für Streitbeilegung eingereicht worden. Der Grossteil dieser Beschwerden konnte bereits in der Konsultationsphase zwischen den Parteien geregelt werden. Dieses System ist für die kleinen wie auch die grossen WTO-Staaten eine Garantie, dass sie ihre Rechte geltend machen können und ein unparteiisches Urteil erwarten dürfen.</p><p>Die Vereinigten Staaten waren seit 1995 in vielen Fällen klagende oder beklagte Partei.</p><p>Im Textilbereich wurde in den Vereinigten Staaten sowie in Kanada und in der EU vor Jahren ein Quotensystem eingeführt. Dieses System entspricht den WTO-Regeln, wobei sämtliche Tarifquoten für Textilien bis spätestens 1. Januar 2005 aufgehoben werden müssen. Was die kürzlich getroffenen Massnahmen in der Landwirtschaft anbelangt, so wurde ihre Unvereinbarkeit mit den Regeln und Pflichten der WTO noch nicht nachgewiesen. Doch auch diese Massnahmen sind ein Rückschlag für die internationale Gemeinschaft, die ja eigentlich über die schrittweise Öffnung der Märkte und den Abbau der internen Stützung verhandeln sollte, wie dies die Minister an ihrer letzten Ministerkonferenz in Doha beschlossen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten haben die USA immer mehr staatliche Massnahmen ergriffen, um bestimmte Wirtschaftssektoren zu schützen oder ihre Entwicklung zu fördern. Von der Lobby der Eisen- und Stahlindustrie unter Druck gesetzt, hat die Regierung Bush, die sonst Globalisierung und Liberalismus predigt, u. a. einen Zollzuschlag von bis zu 30 Prozent für Stahlimporte eingeführt, eine Massnahme, die praktisch einer Schliessung der Grenzen entspricht. Diese Politik steht im Widerspruch zu den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und hat einen regelrechten "Stahlkrieg" zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ausgelöst.</p><p>Diese Situation veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen "Stahlkrieg", und welche Massnahmen beabsichtigt er zu ergreifen, um zur Beilegung dieses Konfliktes beizutragen und negative Auswirkungen auf den Welthandel zu verhindern?</p><p>2. Auf Antrag der Europäischen Union (EU) hat die WTO eine spezielle Gruppe eingesetzt, welche die Zulässigkeit der Zollzuschläge bei Stahlimporten aus der EU untersuchen soll. Die Schweiz und Norwegen haben einen ähnlichen Antrag gestellt. Die amerikanischen Massnahmen betreffen Schweizer Exporte in die USA in der Höhe von 20 Millionen Dollar. Hält der Bundesrat angesichts dieser Tatsache sein Vorgehen für ausreichend? Sollte sich die Schweiz nicht den von der EU vorgesehenen Massnahmen gegen die Vereinigten Staaten anschliessen (höhere Zölle in bestimmten Bereichen), falls diese bei Stahlimporten weiterhin erhöhte Abgaben verlangen?</p><p>3. Welche Auswirkungen wären für die Schweizer Industrie zu befürchten, und wie viele Arbeitsplätze wären in unserem Land bedroht, sollte dieser "Stahlkrieg" länger andauern?</p><p>4. Die USA haben nicht nur beim Stahl Schutzzölle eingeführt, sondern auch in anderen Sektoren (namentlich Textilindustrie und Landwirtschaft). Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass die anderen Länder der Welt gemeinsam etwas unternehmen sollten, um das unerlässliche Gleichgewicht wiederherzustellen?</p>
- Stahlkrieg. Konsequenzen für den Welthandel und die Beschäftigung in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die von den USA eingeführten Massnahmen beruhen auf einem Entscheid von Präsident Bush, ab dem 20. März Schutzmassnahmen für gewisse Stahlprodukte anzuordnen, die eine Erhöhung der Einfuhrzölle von bis zu 30 Prozent ad valorem vorsehen können. Die Schweiz und zahlreiche andere von diesen Massnahmen betroffene Länder haben sich für eine Lösung des Problems mit den USA eingesetzt und Konsultationen nach den Regeln der WTO geführt sowie in Washington durch ihre Botschaften interveniert.</p><p>Da der Streit mit diesen Interventionen nicht beigelegt werden konnte, hat die Schweiz am 3. Juni 2002 bei der WTO einen Antrag zur Einsetzung einer speziellen Gruppe (Panel) eingereicht, welche die Vereinbarkeit der amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln, insbesondere dem Übereinkommen über Schutzmassnahmen, prüfen soll. Beim WTO-Streitbeilegungsorgan handelt es sich um die multilaterale Instanz, die es den WTO-Mitgliedern erlaubt, Handelsstreitigkeiten beurteilen zu lassen. Diese Verfahren sind ein effizientes Mittel, um "Handelskriege" zu vermeiden, auch wenn sie unilaterale Massnahmen nicht verhindern können.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stehen die amerikanischen Massnahmen nicht im Einklang mit den WTO-Regeln und setzen zudem ein negatives Zeichen zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, insbesondere vor dem Hintergrund einer neuen Verhandlungsrunde, die im November 2001 in Doha eingeläutet wurde. Stahl gehört mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu den Produkten, für die Entwicklungsländer, die vermehrt am multilateralen Prozess teilhaben sollen, einen besseren Zugang zum Markt in den Einfuhrstaaten erreichen wollen.</p><p>2. Die Schweiz ist der Ansicht, dass das Ergreifen unilateraler Massnahmen kein geeignetes Mittel darstellt, um einen Handelsstreit zu regeln, weil dadurch die von der WTO zu diesem Zweck aufgestellten Regeln ignoriert würden.</p><p>Die Schweiz hat aber der WTO am 17. Mai 2002 die Liste der Konzessionen zugunsten der Vereinigten Staaten zukommen lassen, die aufgehoben werden sollen, falls das Streitbeilegungsorgan die amerikanischen Massnahmen als WTO-widrig erklären wird. Auf diese Weise sollen die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz gewahrt werden. Die Schweiz hält damit die vorgegebenen multilateralen Mechanismen ein.</p><p>3. Die Frage, ob die amerikanischen Massnahmen mit den WTO-Regeln konform sind, dürfte innerhalb von rund 18 Monaten geklärt werden; diese Periode erklärt sich aufgrund der Fristen, die das WTO-Streitbeilegungsverfahren vorsieht, und angesichts der Tatsache, dass die Vereinigten Staaten mit grosser Wahrscheinlichkeit vor dem Berufungsorgan gegen den Entscheid der speziellen Gruppe appellieren werden, wenn dieser für sie ungünstig ausfallen sollte.</p><p>Aufgrund der sehr engen Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union (EU), die bei weitem den wichtigsten Handelspartner der Schweiz darstellt, gilt das Augenmerk der Schweiz mehr den von der EU ergriffenen vorübergehenden Schutzmassnahmen. Die EU darf diese Massnahmen nur maximal 200 Tage anwenden, wie dies das WTO-Übereinkommen über Schutzmassnahmen vorsieht. Innerhalb dieser Frist muss die EU eine Untersuchung durchführen und entscheiden, ob sie eine endgültige Schutzmassnahme verabschiedet.</p><p>Die Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von Kautionen durch die EU konnten im letzten April dadurch minimiert werden, dass erst nach Erschöpfung von 75 Prozent der Kontingente Kautionen bezahlt werden müssen. Die Schweizer Wirtschaft ist von diesen Bestimmungen im Moment noch wenig betroffen. Die weitere Entwicklung hängt von möglichen definitiven Schutzmassnahmen ab, welche die EU in diesem Herbst ergreifen könnte. Der Bundesrat wird auch weiter dafür sorgen, dass diese den gewöhnlichen Warenverkehr nicht berühren.</p><p>Zusätzlich zu diesen Massnahmen unterliegen seit Anfang dieses Jahres sämtliche Stahlimporte einer statistischen Überwachung durch die Abgabe von Importlizenzen. Produkte aus Efta-Staaten und der Türkei fielen bis 31. Juli 2002 nicht unter diese Regelung. Mit Wirkung ab dem 1. August 2002 wurde diese Ausnahmeregelung aufgehoben, sodass alle Stahleinfuhren in die EU künftig bewilligungspflichtig sind.</p><p>Bei der Abgabe dieser Lizenzen treten indessen verschiedene Handelshemmnisse auf. Der Bundesrat steht in Kontakt mit der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU und setzt alles daran, damit diese Massnahmen so gestaltet werden, dass die Schweizer Stahlausfuhren in die EU so wenig als möglich beeinträchtigt werden.</p><p>4. Die Vereinigten Staaten gehören zu den Hauptakteuren im Welthandel. Die von ihnen getroffenen Massnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Handelspartner. Doch die Vereinigten Staaten sind seit deren Gründung Mitglied der WTO, sowie vorher des Gatt, und unterliegen daher den verbindlichen Regeln dieser Organisation. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO hat sich bewährt. 261 Beschwerden sind bisher beim zuständigen Organ der WTO für Streitbeilegung eingereicht worden. Der Grossteil dieser Beschwerden konnte bereits in der Konsultationsphase zwischen den Parteien geregelt werden. Dieses System ist für die kleinen wie auch die grossen WTO-Staaten eine Garantie, dass sie ihre Rechte geltend machen können und ein unparteiisches Urteil erwarten dürfen.</p><p>Die Vereinigten Staaten waren seit 1995 in vielen Fällen klagende oder beklagte Partei.</p><p>Im Textilbereich wurde in den Vereinigten Staaten sowie in Kanada und in der EU vor Jahren ein Quotensystem eingeführt. Dieses System entspricht den WTO-Regeln, wobei sämtliche Tarifquoten für Textilien bis spätestens 1. Januar 2005 aufgehoben werden müssen. Was die kürzlich getroffenen Massnahmen in der Landwirtschaft anbelangt, so wurde ihre Unvereinbarkeit mit den Regeln und Pflichten der WTO noch nicht nachgewiesen. Doch auch diese Massnahmen sind ein Rückschlag für die internationale Gemeinschaft, die ja eigentlich über die schrittweise Öffnung der Märkte und den Abbau der internen Stützung verhandeln sollte, wie dies die Minister an ihrer letzten Ministerkonferenz in Doha beschlossen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten haben die USA immer mehr staatliche Massnahmen ergriffen, um bestimmte Wirtschaftssektoren zu schützen oder ihre Entwicklung zu fördern. Von der Lobby der Eisen- und Stahlindustrie unter Druck gesetzt, hat die Regierung Bush, die sonst Globalisierung und Liberalismus predigt, u. a. einen Zollzuschlag von bis zu 30 Prozent für Stahlimporte eingeführt, eine Massnahme, die praktisch einer Schliessung der Grenzen entspricht. Diese Politik steht im Widerspruch zu den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und hat einen regelrechten "Stahlkrieg" zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ausgelöst.</p><p>Diese Situation veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen "Stahlkrieg", und welche Massnahmen beabsichtigt er zu ergreifen, um zur Beilegung dieses Konfliktes beizutragen und negative Auswirkungen auf den Welthandel zu verhindern?</p><p>2. Auf Antrag der Europäischen Union (EU) hat die WTO eine spezielle Gruppe eingesetzt, welche die Zulässigkeit der Zollzuschläge bei Stahlimporten aus der EU untersuchen soll. Die Schweiz und Norwegen haben einen ähnlichen Antrag gestellt. Die amerikanischen Massnahmen betreffen Schweizer Exporte in die USA in der Höhe von 20 Millionen Dollar. Hält der Bundesrat angesichts dieser Tatsache sein Vorgehen für ausreichend? Sollte sich die Schweiz nicht den von der EU vorgesehenen Massnahmen gegen die Vereinigten Staaten anschliessen (höhere Zölle in bestimmten Bereichen), falls diese bei Stahlimporten weiterhin erhöhte Abgaben verlangen?</p><p>3. Welche Auswirkungen wären für die Schweizer Industrie zu befürchten, und wie viele Arbeitsplätze wären in unserem Land bedroht, sollte dieser "Stahlkrieg" länger andauern?</p><p>4. Die USA haben nicht nur beim Stahl Schutzzölle eingeführt, sondern auch in anderen Sektoren (namentlich Textilindustrie und Landwirtschaft). Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass die anderen Länder der Welt gemeinsam etwas unternehmen sollten, um das unerlässliche Gleichgewicht wiederherzustellen?</p>
- Stahlkrieg. Konsequenzen für den Welthandel und die Beschäftigung in der Schweiz
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