Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno
- ShortId
-
02.1066
- Id
-
20021066
- Updated
-
24.06.2025 22:49
- Language
-
de
- Title
-
Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno
- AdditionalIndexing
-
08;UNO (speziell);Kleinstaat;Neutralität;Gute Dienste;Beitritt zu einer internationalen Organisation
- 1
-
- L04K10010503, Neutralität
- L03K150402, UNO (speziell)
- L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
- L04K08070103, Kleinstaat
- L03K100108, Gute Dienste
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich zum Stellenwert der Neutralität und zu ihrer Verträglichkeit mit dem Uno-Beitritt wiederholt geäussert, insbesondere in seinem Bericht über die Neutralität von 1993, in seiner Botschaft von 2000 über die Volksinitiative für den Uno-Beitritt sowie in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse.</p><p>Die Schweiz bleibt auch als Uno-Mitglied neutral. Wie bereits angekündigt, hält das Uno-Beitrittsgesuch der Schweiz - das dem Uno-Generalsekretär im Frühsommer unterbreitet wird - ausdrücklich fest, dass die Schweiz neutral bleibt. Die Beibehaltung der Neutralität wird auch in der ersten Erklärung wiederholt werden, die der Bundespräsident im kommenden September vor der Uno-Generalversammlung abgeben wird.</p><p>1. Weder das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten noch der Bundesrat haben je verlauten lassen, dass sich die Schweiz innerhalb der Uno den Stellungnahmen der EU anpassen soll.</p><p>2./3. Der Bundesrat hält an der Neutralität fest. Auf internationaler Ebene wird die Neutralität gestärkt, wenn sie inskünftig auch formell im Rahmen der Uno im Dienste des Friedens und der Gerechtigkeit eingesetzt werden kann, insbesondere auch bezüglich der Guten Dienste (vgl. Ziff. 4). Der Uno-Beitritt und danach eine aktive und glaubwürdige Präsenz der Schweiz innerhalb der Uno bilden ein Mittel zur Stärkung der internationalen Stellung unseres Landes und leisten einen Beitrag zur Respektierung unserer Neutralität.</p><p>4. Der Uno-Beitritt stärkt die internationale Position der Schweiz. Die Rechte als Uno-Mitglied ermöglichen es unserem Land, Interessen effizienter wahrzunehmen und zu schützen. Sie erlauben ihm auch, sich als neutrales Land sichtbarer einzusetzen. Diese Rechte machen die Schweiz zu einem interessanteren und geachteteren Partner, denn sie wird sich frei ausdrücken und - sofern es ihren Interessen entspricht - Vorschläge anderer Staaten unterstützen können. Seit der Volksabstimmung vom 3. März 2002 haben uns verschiedene Länder aufgefordert, die gemeinsame Zusammenarbeit innerhalb der Uno zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat hat die Prioritäten für die erste Teilnahme der Schweiz an der Uno-Generalversammlung als Mitglied festgelegt. Diese Prioritäten wurden den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes übermittelt, damit diese während des Sommers noch darüber beraten können. Unter diesen Prioritäten figurieren namentlich die humanitäre Zusammenarbeit sowie die Friedensförderung und Bestrebungen zur Konfliktstabilisierung.</p><p>Was die Guten Dienste betrifft, so sind diese seit langem integraler Bestandteil der Aussenpolitik unseres Landes. Der Bundesrat unterzieht die Möglichkeiten, unsere Guten Dienste wirkungsvoll anzubieten einer regelmässigen Prüfung. Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt, dass die Guten Dienste oftmals innerhalb der Uno oder sogar von der Uno geleistet werden. Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass eine aktive, glaubwürdige und sichtbare Präsenz der Schweiz bei der Uno für unsere Politik der Guten Dienste einen gewichtigen Trumpf darstellt.</p><p>Dies unterstrich bereits die Ernennung einer Schweizerin, Botschafterin Heidi Tagliavini, durch den Uno-Generalsekretär als Sonderbeauftragte für Georgien. Ihre Wahl ist ein konkretes Signal für die konstruktive Rolle, welche die Schweiz im Rahmen der Uno oder auf dem internationalen Parkett übernehmen kann. Botschafterin Tagliavini wird in ihrer neuen Funktion die Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien leiten. Die rund 350 Personen umfassende Mission hat zur Aufgabe, den 1994 von den am georgisch-abchasischen Konflikt beteiligten Parteien unterzeichneten Waffenstillstand zu überwachen und ihnen zu helfen, eine umfassende politische Lösung für diesen Konflikt zu finden.</p><p>5. Die schweizerische Aussenpolitik wird auf eigenständige und souveräne Art und Weise festgelegt. Um ihre volle Wirkung entfalten zu können, muss die Aussenpolitik indes die Haltung anderer Länder mitberücksichtigen, die in einigen Bereichen die gleichen Interessen und Anliegen aufweisen. Innerhalb der Uno stehen dabei im Vordergrund jene Ländergruppen, denen die Schweiz angehört, wie die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG), die Konsultativgruppe JUSCANZ (Japan, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Island und Südkorea) oder andere wichtige Gruppierungen wie die EU und die Gruppe der Entwicklungsländer G-77.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einem Volksmehr von 55 Prozent und einem hauchdünnen Ständemehr hat das Schweizervolk am 3. März 2002 den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Im Abstimmungskampf wurde von Befürworterseite stets unterstrichen, dass die schweizerische Neutralität mit einem Uno-Beitritt absolut vereinbar sei und sogar noch gestärkt werde. Das war für mich und für eine sehr grosse Zahl von Abstimmenden in allen Teilen unseres Landes ein wesentlicher Grund für ein Ja zur Uno.</p><p>Auf grosses Interesse stiess während des Abstimmungskampfes auch die Frage, wie sich die Schweiz in der Uno einbringen werde. An seiner Sitzung vom 29. Mai 2002 hat der Bundesrat seine Uno-Politik festgelegt. Dabei will er vor allem in den Bereichen Friedensförderung, Sicherheits- und Entwicklungspolitik Schwerpunkte setzen.</p><p>Bezüglich des Einbringens der schweizerischen Neutralität in die Uno und der Gewichtung und Interpretation dieser Frage durch den Bundesrat ist eine gewisse Verunsicherung entstanden. Nachdem der offizielle Beitritt zur Uno am 10. September 2002 erfolgen wird, erachte ich es, auch in Berücksichtigung des für das Schweizervolk ausserordentlich hohen Stellenwertes des Neutralitätsbegriffes, als sehr dringend und zwingend notwendig, dass die Öffentlichkeit noch vor diesem Datum über folgende, vom Bundesrat zu beantwortende offene Fragen informiert wird:</p><p>1. Wie beurteilt er den internationalen Stellenwert der schweizerischen Neutralität? Teilt er diesbezüglich die Meinung des Aussenministers, dass sich die Schweiz innerhalb der Uno den Stellungnahmen der EU anpassen soll? Erachtet er dies mit der Aussage, dass sich durch den Uno-Beitritt in der Aussenpolitik der Schweiz nichts ändern werde, vereinbar? Welche diesbezüglichen Überlegungen sind im EDA-Papier zur Uno-Politik der Schweiz enthalten?</p><p>2. Ist er bereit, innerhalb der Uno die Neutralität ohne "Wenn" und "Aber" durchzuziehen?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, um seine Versprechungen im Abstimmungskampf in Bezug auf die Stärkung der schweizerischen Neutralität innerhalb der Uno, insbesondere im Hinblick auf künftige Konfliktherde, einzulösen?</p><p>4. Mit welchen konkreten Massnahmen plant er, die Stellung der Schweiz als neutraler Kleinstaat zu stärken? Was beabsichtigt er zu unternehmen, um insbesondere die guten Dienste der Schweiz zu aktivieren? Sind auch humanitäre Aktionen, für die unser Land besonders befähigt ist, vorgesehen?</p><p>5. Wie soll sich die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates in der Uno bewegen? Gedenkt er einen eigenständigen Kurs zu fahren oder wird er versuchen, sich anderen Ländern, namentlich EU-Staaten, anzuschliessen? In welchen Punkten sieht er insbesondere Möglichkeiten für eine eigenständige Aussenpolitik?</p>
- Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat sich zum Stellenwert der Neutralität und zu ihrer Verträglichkeit mit dem Uno-Beitritt wiederholt geäussert, insbesondere in seinem Bericht über die Neutralität von 1993, in seiner Botschaft von 2000 über die Volksinitiative für den Uno-Beitritt sowie in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse.</p><p>Die Schweiz bleibt auch als Uno-Mitglied neutral. Wie bereits angekündigt, hält das Uno-Beitrittsgesuch der Schweiz - das dem Uno-Generalsekretär im Frühsommer unterbreitet wird - ausdrücklich fest, dass die Schweiz neutral bleibt. Die Beibehaltung der Neutralität wird auch in der ersten Erklärung wiederholt werden, die der Bundespräsident im kommenden September vor der Uno-Generalversammlung abgeben wird.</p><p>1. Weder das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten noch der Bundesrat haben je verlauten lassen, dass sich die Schweiz innerhalb der Uno den Stellungnahmen der EU anpassen soll.</p><p>2./3. Der Bundesrat hält an der Neutralität fest. Auf internationaler Ebene wird die Neutralität gestärkt, wenn sie inskünftig auch formell im Rahmen der Uno im Dienste des Friedens und der Gerechtigkeit eingesetzt werden kann, insbesondere auch bezüglich der Guten Dienste (vgl. Ziff. 4). Der Uno-Beitritt und danach eine aktive und glaubwürdige Präsenz der Schweiz innerhalb der Uno bilden ein Mittel zur Stärkung der internationalen Stellung unseres Landes und leisten einen Beitrag zur Respektierung unserer Neutralität.</p><p>4. Der Uno-Beitritt stärkt die internationale Position der Schweiz. Die Rechte als Uno-Mitglied ermöglichen es unserem Land, Interessen effizienter wahrzunehmen und zu schützen. Sie erlauben ihm auch, sich als neutrales Land sichtbarer einzusetzen. Diese Rechte machen die Schweiz zu einem interessanteren und geachteteren Partner, denn sie wird sich frei ausdrücken und - sofern es ihren Interessen entspricht - Vorschläge anderer Staaten unterstützen können. Seit der Volksabstimmung vom 3. März 2002 haben uns verschiedene Länder aufgefordert, die gemeinsame Zusammenarbeit innerhalb der Uno zu verstärken.</p><p>Der Bundesrat hat die Prioritäten für die erste Teilnahme der Schweiz an der Uno-Generalversammlung als Mitglied festgelegt. Diese Prioritäten wurden den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes übermittelt, damit diese während des Sommers noch darüber beraten können. Unter diesen Prioritäten figurieren namentlich die humanitäre Zusammenarbeit sowie die Friedensförderung und Bestrebungen zur Konfliktstabilisierung.</p><p>Was die Guten Dienste betrifft, so sind diese seit langem integraler Bestandteil der Aussenpolitik unseres Landes. Der Bundesrat unterzieht die Möglichkeiten, unsere Guten Dienste wirkungsvoll anzubieten einer regelmässigen Prüfung. Die Praxis der vergangenen Jahre zeigt, dass die Guten Dienste oftmals innerhalb der Uno oder sogar von der Uno geleistet werden. Der Bundesrat ist deshalb überzeugt, dass eine aktive, glaubwürdige und sichtbare Präsenz der Schweiz bei der Uno für unsere Politik der Guten Dienste einen gewichtigen Trumpf darstellt.</p><p>Dies unterstrich bereits die Ernennung einer Schweizerin, Botschafterin Heidi Tagliavini, durch den Uno-Generalsekretär als Sonderbeauftragte für Georgien. Ihre Wahl ist ein konkretes Signal für die konstruktive Rolle, welche die Schweiz im Rahmen der Uno oder auf dem internationalen Parkett übernehmen kann. Botschafterin Tagliavini wird in ihrer neuen Funktion die Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien leiten. Die rund 350 Personen umfassende Mission hat zur Aufgabe, den 1994 von den am georgisch-abchasischen Konflikt beteiligten Parteien unterzeichneten Waffenstillstand zu überwachen und ihnen zu helfen, eine umfassende politische Lösung für diesen Konflikt zu finden.</p><p>5. Die schweizerische Aussenpolitik wird auf eigenständige und souveräne Art und Weise festgelegt. Um ihre volle Wirkung entfalten zu können, muss die Aussenpolitik indes die Haltung anderer Länder mitberücksichtigen, die in einigen Bereichen die gleichen Interessen und Anliegen aufweisen. Innerhalb der Uno stehen dabei im Vordergrund jene Ländergruppen, denen die Schweiz angehört, wie die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG), die Konsultativgruppe JUSCANZ (Japan, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Island und Südkorea) oder andere wichtige Gruppierungen wie die EU und die Gruppe der Entwicklungsländer G-77.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einem Volksmehr von 55 Prozent und einem hauchdünnen Ständemehr hat das Schweizervolk am 3. März 2002 den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Im Abstimmungskampf wurde von Befürworterseite stets unterstrichen, dass die schweizerische Neutralität mit einem Uno-Beitritt absolut vereinbar sei und sogar noch gestärkt werde. Das war für mich und für eine sehr grosse Zahl von Abstimmenden in allen Teilen unseres Landes ein wesentlicher Grund für ein Ja zur Uno.</p><p>Auf grosses Interesse stiess während des Abstimmungskampfes auch die Frage, wie sich die Schweiz in der Uno einbringen werde. An seiner Sitzung vom 29. Mai 2002 hat der Bundesrat seine Uno-Politik festgelegt. Dabei will er vor allem in den Bereichen Friedensförderung, Sicherheits- und Entwicklungspolitik Schwerpunkte setzen.</p><p>Bezüglich des Einbringens der schweizerischen Neutralität in die Uno und der Gewichtung und Interpretation dieser Frage durch den Bundesrat ist eine gewisse Verunsicherung entstanden. Nachdem der offizielle Beitritt zur Uno am 10. September 2002 erfolgen wird, erachte ich es, auch in Berücksichtigung des für das Schweizervolk ausserordentlich hohen Stellenwertes des Neutralitätsbegriffes, als sehr dringend und zwingend notwendig, dass die Öffentlichkeit noch vor diesem Datum über folgende, vom Bundesrat zu beantwortende offene Fragen informiert wird:</p><p>1. Wie beurteilt er den internationalen Stellenwert der schweizerischen Neutralität? Teilt er diesbezüglich die Meinung des Aussenministers, dass sich die Schweiz innerhalb der Uno den Stellungnahmen der EU anpassen soll? Erachtet er dies mit der Aussage, dass sich durch den Uno-Beitritt in der Aussenpolitik der Schweiz nichts ändern werde, vereinbar? Welche diesbezüglichen Überlegungen sind im EDA-Papier zur Uno-Politik der Schweiz enthalten?</p><p>2. Ist er bereit, innerhalb der Uno die Neutralität ohne "Wenn" und "Aber" durchzuziehen?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, um seine Versprechungen im Abstimmungskampf in Bezug auf die Stärkung der schweizerischen Neutralität innerhalb der Uno, insbesondere im Hinblick auf künftige Konfliktherde, einzulösen?</p><p>4. Mit welchen konkreten Massnahmen plant er, die Stellung der Schweiz als neutraler Kleinstaat zu stärken? Was beabsichtigt er zu unternehmen, um insbesondere die guten Dienste der Schweiz zu aktivieren? Sind auch humanitäre Aktionen, für die unser Land besonders befähigt ist, vorgesehen?</p><p>5. Wie soll sich die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates in der Uno bewegen? Gedenkt er einen eigenständigen Kurs zu fahren oder wird er versuchen, sich anderen Ländern, namentlich EU-Staaten, anzuschliessen? In welchen Punkten sieht er insbesondere Möglichkeiten für eine eigenständige Aussenpolitik?</p>
- Die Neutralität der Schweiz innerhalb der Uno
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