Gratispässe für Kinder

ShortId
02.1070
Id
20021070
Updated
24.06.2025 21:06
Language
de
Title
Gratispässe für Kinder
AdditionalIndexing
28;Familienbudget;Ausweis;Preisrückgang;Kind;Familienunterhalt;Preisfestsetzung
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01030305, Familienunterhalt
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K0704050207, Familienbudget
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie heute schon bei der Identitätskarte (IDK) werden Kinder inskünftig auch einen eigenen Pass haben müssen. In der Botschaft zum Ausweisgesetz wurde zu Artikel 3 bereits dargelegt, dass damit Kindesentführungen erschwert und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit nicht verheirateten Eltern oder bei Scheidungen vermieden werden können. In diesen Fällen spielen Kindereinträge in Erwachsenenpässen oftmals eine unschöne Rolle. Indem nun auch beim Pass der Grundsatz "1 Person, 1 Ausweis" vollzogen wird, erfüllt die Schweiz neu auch diese Empfehlung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation, gleich wie fünf EU-Staaten. Die Schweiz und auch andere Staaten haben aber noch eine Vielzahl weiterer Gründe, vom Kindereintrag Abstand zu nehmen.</p><p>- Der Pass muss maschinenlesbar sein (wie die IDK). In dieser maschinenlesbaren Zeile können technisch nur die Daten einer Person eingebracht werden. Der Kindereintrag wäre somit nicht maschinenlesbar, womit die Einreise in viele Länder zum Problem werden könnte.</p><p>- Würde dennoch ein maschinenlesbarer Kindereintrag eingebracht (mit einem Sticker, eingebracht auf eine separate Seite), gäbe es Unstimmigkeiten im "Elternpass". Dieser ist zehn Jahre gültig. Bei Ablauf der reduzierten Gültigkeit des Kindereintrages müsste der Elternpass frühzeitig ersetzt werden.</p><p>- Die Mitführung des Kindereintrages in der zentralen Datenbank gäbe immense organisatorische Probleme. Dies würde bei einer Neubeantragung oder Grenzkontrolle dem Kunden nicht dienen, da die Überprüfung kompliziert würde.</p><p>- Nebst technisch-organisatorischen Problemen trägt die Lösung auch der heutigen hohen Mobilität Rechnung. Kinder reisen ohne die Eltern in ferne Länder zusammen mit Freunden, Bekannten, Grosseltern oder machen Schulaufenthalte dort. Mit Pässen mit Kindereintrag gibt es für die Kunden da nur Probleme, da der Pass nicht aufteilbar ist.</p><p>Wie in der Antwort zur Einfachen Anfrage Berberat eingehend dargelegt, hat das eidgenössische Parlament das Ausweisgesetz beraten und verabschiedet. Darin enthalten war auch der Auftrag an den Bundesrat, echte (kostendeckende) Gebühren festzulegen. Erstmals überhaupt wurden bei den involvierten Behörden (Gemeinde und Kanton) die Aufwände detailliert analysiert. Der Aufwand bei der antrag- und der ausstellenden Behörde bildete, zusammen mit den anfallenden Kosten beim Bund (für die Informatik, Zentralverwaltung und Ausweisproduktion), die Gestehungskosten pro Ausweis. Letztlich mussten die Gebühren für die IDK und den Pass für die Jugendlichen ausgeglichen werden. Dies dem Äquivalenzprinzip folgend, da diese Ausweise weniger lange gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass. Damit sind die IDK und der Pass für Jugendliche deutlich günstiger als der Pass für Erwachsene. Dies ist aus staatspolitischen Gründen auch gewollt, haben doch die öffentliche Hand auf allen Stufen wie auch Handel und Gewerbe ein Interesse, dass die Staatsangehörigen einen qualitativ hochwertigen Ausweis auf sich tragen, wie die IDK es ist.</p><p>Die Gebührenvorschläge des Bundesrates wurden mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) kommuniziert. Die VAwG war bis Ende März 2002 bei allen Kantonen, Gemeindeverbänden und Parteien in Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser monierte die Gebührenhöhen nicht. Wie der überarbeiteten und vom Bundesrat genehmigten VAwG (Anhang 2) zu entnehmen ist, konnten die Ausweisgebühren für die IDK generell und den Pass für die Kinder um 5 Franken reduziert werden. Dem Anhang 3 kann entnommen werden, dass sich die Gebühren zwischen dem Bund und dem Kanton sowie der Gemeinde im Verhältnis 20,6 zu 79,4 Prozent (bei IDK) bzw. 37,5 zu 62,5 Prozent (beim Pass) aufteilen.</p><p>2. Gemäss dem verwendeten Kalkulationsmodell würde die Abgabe von Gratispässen an Kinder jährlich etwa 2,8 Millionen Franken kosten. Dieser Verlust würde gemäss Verteilerschlüssel (vgl. Antwort zu Frage 1) vom Bund, den Kantonen (und den Gemeinden) getragen. Damit das Ausweissystem kostendeckend bleiben würde, müsste die Ausweisgebühr für den Erwachsenenpass um weitere 20 auf 140 Franken heraufgesetzt werden.</p><p>3. Der Bundesrat muss das Ausweissystem mit Pass (für Erwachsene und Kinder) und IDK (für Erwachsene und Kinder) gesamtheitlich betrachten. Dem Äquivalenzprinzip und der Tatsache folgend, dass die Kinderausweise (Pass und IDK) weniger lang gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass, wurden die einzelnen Ausweisgebühren festgelegt. Wie unter Frage 1 dargelegt, hat der Bundesrat vom Parlament den Auftrag zur Erarbeitung kostendeckender Gebühren erhalten. Eine Gratisabgabe von Kinderpässen würde diesem Willen vollständig widersprechen. Dies wurde im Rahmen der Vernehmlassung auch von keiner einzigen Seite gefordert. Eine weitere Gebührenumverlagerung zugunsten der Kinderpässe wie auch ein Verzicht auf die Gebühr bei Kinderpässen ist deshalb nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz wird einen neuen Pass erhalten. Schön sei er und sicher. Doch leider auch teurer, insbesondere für Familien. Während heute die Eltern ihre Kinder in ihrem Pass für Erwachsene eintragen lassen konnten, brauchen die Kinder künftig einen eigenen und müssen diesen auch bezahlen. 60 Franken soll er kosten. Für unter dreijährige Kinder sind die Pässe jeweils drei Jahre gültig, anschliessend fünf Jahre. Das heisst, ein Kind kann drei bis vier Pässe benötigen, bis es erwachsen ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, uns in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was waren die Überlegungen, die Kinderpässe einzuführen und sie mit diesem Preis zu versehen?</p><p>2. Mit welchen Kosten rechnet er, wenn er die Kinderpässe gratis abgeben würde?</p><p>3. Ist er bereit, die Preise der Kinderpässe noch einmal zu überdenken und zumindest nicht für jede Erneuerung den vollen Preis zu verlangen?</p>
  • Gratispässe für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie heute schon bei der Identitätskarte (IDK) werden Kinder inskünftig auch einen eigenen Pass haben müssen. In der Botschaft zum Ausweisgesetz wurde zu Artikel 3 bereits dargelegt, dass damit Kindesentführungen erschwert und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit nicht verheirateten Eltern oder bei Scheidungen vermieden werden können. In diesen Fällen spielen Kindereinträge in Erwachsenenpässen oftmals eine unschöne Rolle. Indem nun auch beim Pass der Grundsatz "1 Person, 1 Ausweis" vollzogen wird, erfüllt die Schweiz neu auch diese Empfehlung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation, gleich wie fünf EU-Staaten. Die Schweiz und auch andere Staaten haben aber noch eine Vielzahl weiterer Gründe, vom Kindereintrag Abstand zu nehmen.</p><p>- Der Pass muss maschinenlesbar sein (wie die IDK). In dieser maschinenlesbaren Zeile können technisch nur die Daten einer Person eingebracht werden. Der Kindereintrag wäre somit nicht maschinenlesbar, womit die Einreise in viele Länder zum Problem werden könnte.</p><p>- Würde dennoch ein maschinenlesbarer Kindereintrag eingebracht (mit einem Sticker, eingebracht auf eine separate Seite), gäbe es Unstimmigkeiten im "Elternpass". Dieser ist zehn Jahre gültig. Bei Ablauf der reduzierten Gültigkeit des Kindereintrages müsste der Elternpass frühzeitig ersetzt werden.</p><p>- Die Mitführung des Kindereintrages in der zentralen Datenbank gäbe immense organisatorische Probleme. Dies würde bei einer Neubeantragung oder Grenzkontrolle dem Kunden nicht dienen, da die Überprüfung kompliziert würde.</p><p>- Nebst technisch-organisatorischen Problemen trägt die Lösung auch der heutigen hohen Mobilität Rechnung. Kinder reisen ohne die Eltern in ferne Länder zusammen mit Freunden, Bekannten, Grosseltern oder machen Schulaufenthalte dort. Mit Pässen mit Kindereintrag gibt es für die Kunden da nur Probleme, da der Pass nicht aufteilbar ist.</p><p>Wie in der Antwort zur Einfachen Anfrage Berberat eingehend dargelegt, hat das eidgenössische Parlament das Ausweisgesetz beraten und verabschiedet. Darin enthalten war auch der Auftrag an den Bundesrat, echte (kostendeckende) Gebühren festzulegen. Erstmals überhaupt wurden bei den involvierten Behörden (Gemeinde und Kanton) die Aufwände detailliert analysiert. Der Aufwand bei der antrag- und der ausstellenden Behörde bildete, zusammen mit den anfallenden Kosten beim Bund (für die Informatik, Zentralverwaltung und Ausweisproduktion), die Gestehungskosten pro Ausweis. Letztlich mussten die Gebühren für die IDK und den Pass für die Jugendlichen ausgeglichen werden. Dies dem Äquivalenzprinzip folgend, da diese Ausweise weniger lange gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass. Damit sind die IDK und der Pass für Jugendliche deutlich günstiger als der Pass für Erwachsene. Dies ist aus staatspolitischen Gründen auch gewollt, haben doch die öffentliche Hand auf allen Stufen wie auch Handel und Gewerbe ein Interesse, dass die Staatsangehörigen einen qualitativ hochwertigen Ausweis auf sich tragen, wie die IDK es ist.</p><p>Die Gebührenvorschläge des Bundesrates wurden mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) kommuniziert. Die VAwG war bis Ende März 2002 bei allen Kantonen, Gemeindeverbänden und Parteien in Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser monierte die Gebührenhöhen nicht. Wie der überarbeiteten und vom Bundesrat genehmigten VAwG (Anhang 2) zu entnehmen ist, konnten die Ausweisgebühren für die IDK generell und den Pass für die Kinder um 5 Franken reduziert werden. Dem Anhang 3 kann entnommen werden, dass sich die Gebühren zwischen dem Bund und dem Kanton sowie der Gemeinde im Verhältnis 20,6 zu 79,4 Prozent (bei IDK) bzw. 37,5 zu 62,5 Prozent (beim Pass) aufteilen.</p><p>2. Gemäss dem verwendeten Kalkulationsmodell würde die Abgabe von Gratispässen an Kinder jährlich etwa 2,8 Millionen Franken kosten. Dieser Verlust würde gemäss Verteilerschlüssel (vgl. Antwort zu Frage 1) vom Bund, den Kantonen (und den Gemeinden) getragen. Damit das Ausweissystem kostendeckend bleiben würde, müsste die Ausweisgebühr für den Erwachsenenpass um weitere 20 auf 140 Franken heraufgesetzt werden.</p><p>3. Der Bundesrat muss das Ausweissystem mit Pass (für Erwachsene und Kinder) und IDK (für Erwachsene und Kinder) gesamtheitlich betrachten. Dem Äquivalenzprinzip und der Tatsache folgend, dass die Kinderausweise (Pass und IDK) weniger lang gültig sind und die IDK auch nur einen beschränkten Nutzen hat gegenüber dem weltweit anerkannten Pass, wurden die einzelnen Ausweisgebühren festgelegt. Wie unter Frage 1 dargelegt, hat der Bundesrat vom Parlament den Auftrag zur Erarbeitung kostendeckender Gebühren erhalten. Eine Gratisabgabe von Kinderpässen würde diesem Willen vollständig widersprechen. Dies wurde im Rahmen der Vernehmlassung auch von keiner einzigen Seite gefordert. Eine weitere Gebührenumverlagerung zugunsten der Kinderpässe wie auch ein Verzicht auf die Gebühr bei Kinderpässen ist deshalb nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz wird einen neuen Pass erhalten. Schön sei er und sicher. Doch leider auch teurer, insbesondere für Familien. Während heute die Eltern ihre Kinder in ihrem Pass für Erwachsene eintragen lassen konnten, brauchen die Kinder künftig einen eigenen und müssen diesen auch bezahlen. 60 Franken soll er kosten. Für unter dreijährige Kinder sind die Pässe jeweils drei Jahre gültig, anschliessend fünf Jahre. Das heisst, ein Kind kann drei bis vier Pässe benötigen, bis es erwachsen ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, uns in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was waren die Überlegungen, die Kinderpässe einzuführen und sie mit diesem Preis zu versehen?</p><p>2. Mit welchen Kosten rechnet er, wenn er die Kinderpässe gratis abgeben würde?</p><p>3. Ist er bereit, die Preise der Kinderpässe noch einmal zu überdenken und zumindest nicht für jede Erneuerung den vollen Preis zu verlangen?</p>
    • Gratispässe für Kinder

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