Zweite Bahnreform und Randregionen

ShortId
02.1077
Id
20021077
Updated
24.06.2025 22:56
Language
de
Title
Zweite Bahnreform und Randregionen
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Randregion;Beziehung Bund-Kanton;Schienenverkehr;Schienennetz
1
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vorlage der zweiten Bahnreform ist zurzeit in Vorbereitung. Im Herbst 2002 soll die Vernehmlassung eröffnet werden.</p><p>Der Bundesrat fasst die Antworten auf die vier Fragen wie folgt zusammen:</p><p>Übergeordnetes Ziel der Bahnreform ist die Steigerung von Effizienz und Produktivität. Im Rahmen der ersten Bahnreform wurde diese Zielsetzung vor allem im Verkehrsbereich umgesetzt. Die zweite Bahnreform konzentriert sich nun auf den Infrastrukturbereich. Die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung steht dabei im Vordergrund.</p><p>Der Bund prüft zurzeit die Aufteilung der Eisenbahninfrastruktur in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Der Bund wäre für das Grundnetz, die Kantone wären für das Ergänzungsnetz verantwortlich. Heute folgen die Aufgabenzuteilungen auf Bund und Kantone kaum funktionalen Kriterien, sondern vielmehr historischen Zufälligkeiten. Ausserdem entsprechen die Verantwortlichkeiten nicht mehr der Bedeutung der jeweiligen Strecken. Eine Folge davon ist eine unterschiedliche Behandlung des Marktleaders SBB und der so genannten Privatbahnen.</p><p>Die Netzaufteilung darf weder auf Bundes- noch auf Kantonsseite zu finanziellen Mehrbelastungen führen; vielmehr muss sie haushaltsneutral erfolgen. Ferner liegt der zweiten Bahnreform die Prämisse zugrunde, dass grundsätzlich kein Abbau des Service public erfolgen darf, auch sollen damit Randregionen nicht benachteiligt werden. Im Übrigen soll der Zusammenhalt der Netze durch die zweite Bahnreform nicht gefährdet werden.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung werden alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit erhalten, zur geplanten Vorlage Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die zweite Bahnreform, über die wahrscheinlich im Herbst beraten wird, ist bereits teilweise enthüllt worden.</p><p>Die verfügbaren Informationen sind dazu angetan - sofern sie stimmen -, insbesondere die Randregionen zu beunruhigen.</p><p>Offensichtlich ist eine hierarchische Gliederung des Eisenbahnnetzes in zwei Ebenen vorgesehen. Die erste wäre landesweit und würde aus dem Budget des Bundes finanziert, während die zweite regional wäre und in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fallen würde.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bund vor, das Eisenbahnnetz in zwei Ebenen zu gliedern?</p><p>2. Wenn ja: Werden Lasten vom Bund auf die Kantone überwälzt?</p><p>3. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die ungleich hohen verfügbaren Mittel die Randregionen benachteiligt werden, nachdem diese bereits von der Politik des Bundes übergangen worden sind?</p><p>4. Was wird aus dem Zusammenhalt der regionalen Netze und Linien der SBB mit denjenigen der regionalen Bahngesellschaften?</p>
  • Zweite Bahnreform und Randregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorlage der zweiten Bahnreform ist zurzeit in Vorbereitung. Im Herbst 2002 soll die Vernehmlassung eröffnet werden.</p><p>Der Bundesrat fasst die Antworten auf die vier Fragen wie folgt zusammen:</p><p>Übergeordnetes Ziel der Bahnreform ist die Steigerung von Effizienz und Produktivität. Im Rahmen der ersten Bahnreform wurde diese Zielsetzung vor allem im Verkehrsbereich umgesetzt. Die zweite Bahnreform konzentriert sich nun auf den Infrastrukturbereich. Die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung steht dabei im Vordergrund.</p><p>Der Bund prüft zurzeit die Aufteilung der Eisenbahninfrastruktur in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Der Bund wäre für das Grundnetz, die Kantone wären für das Ergänzungsnetz verantwortlich. Heute folgen die Aufgabenzuteilungen auf Bund und Kantone kaum funktionalen Kriterien, sondern vielmehr historischen Zufälligkeiten. Ausserdem entsprechen die Verantwortlichkeiten nicht mehr der Bedeutung der jeweiligen Strecken. Eine Folge davon ist eine unterschiedliche Behandlung des Marktleaders SBB und der so genannten Privatbahnen.</p><p>Die Netzaufteilung darf weder auf Bundes- noch auf Kantonsseite zu finanziellen Mehrbelastungen führen; vielmehr muss sie haushaltsneutral erfolgen. Ferner liegt der zweiten Bahnreform die Prämisse zugrunde, dass grundsätzlich kein Abbau des Service public erfolgen darf, auch sollen damit Randregionen nicht benachteiligt werden. Im Übrigen soll der Zusammenhalt der Netze durch die zweite Bahnreform nicht gefährdet werden.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung werden alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit erhalten, zur geplanten Vorlage Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die zweite Bahnreform, über die wahrscheinlich im Herbst beraten wird, ist bereits teilweise enthüllt worden.</p><p>Die verfügbaren Informationen sind dazu angetan - sofern sie stimmen -, insbesondere die Randregionen zu beunruhigen.</p><p>Offensichtlich ist eine hierarchische Gliederung des Eisenbahnnetzes in zwei Ebenen vorgesehen. Die erste wäre landesweit und würde aus dem Budget des Bundes finanziert, während die zweite regional wäre und in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fallen würde.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bund vor, das Eisenbahnnetz in zwei Ebenen zu gliedern?</p><p>2. Wenn ja: Werden Lasten vom Bund auf die Kantone überwälzt?</p><p>3. Besteht nicht die Gefahr, dass durch die ungleich hohen verfügbaren Mittel die Randregionen benachteiligt werden, nachdem diese bereits von der Politik des Bundes übergangen worden sind?</p><p>4. Was wird aus dem Zusammenhalt der regionalen Netze und Linien der SBB mit denjenigen der regionalen Bahngesellschaften?</p>
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