Verschreibung von Ritalin

ShortId
02.1079
Id
20021079
Updated
24.06.2025 23:08
Language
de
Title
Verschreibung von Ritalin
AdditionalIndexing
2841;Pädiatrie;medizinische Diagnose;Betäubungsmittel;Narkotikum;Schweizerisches Heilmittelinstitut;Psychiatrie;Medikament;psychische Krankheit
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K01050212, Pädiatrie
  • L05K0105030105, Narkotikum
  • L04K16030202, Psychiatrie
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L06K010102010201, Betäubungsmittel
  • L04K08040110, Schweizerisches Heilmittelinstitut
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ritalin ist die pharmakologische Behandlung für das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit Hyperaktivität des Kindes, die sowohl auf internationaler Ebene wie von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, anerkannt ist.</p><p>Erfolgt die Indikation für die Behandlung korrekt, so ist die Gefahr in Bezug auf die Sicherheit (Nebenwirkungen, Missbrauch) bei Ritalin wahrscheinlich geringer als bei anderen in der Pädiatrie verschriebenen Beruhigungsmitteln. Bei leichten Fällen des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms mögen psychotherapeutische Massnahmen oder eine Begleitung in Familie oder Schule genügen, aber solche Massnahmen sind nicht unbedingt leicht durchzuführen.</p><p>2. Die Information, die durch die medizinischen Fachgesellschaften (Weiterbildung) und durch die Gesundheitsbehörden (Bundesamt für Gesundheit, Swissmedic) erfolgt, stellt das beste Mittel zur Förderung einer angemessenen medizinischen Praxis im Rahmen der Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms mit Hyperaktivität des Kindes dar.</p><p>Die von Swissmedic genehmigte Begleitinformation zu Ritalin weist klar auf die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes (psychosozial, erzieherisch) bei der Behandlung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit Hyperaktivität des Kindes hin. Die beiden erwähnten Elemente können jedoch nicht vollständig gewährleisten, dass die Behandlung nach den Regeln der Kunst erfolgt, wie dies wünschbar wäre. Eine solche Garantie würde eine rigorose administrative Kontrolle erfordern, die mit Nachteilen behaftet wäre (Kosten, Datenschutz usw.).</p><p>3. Swissmedic verfügt über genaue Angaben über die Verwendung von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken, zu denen auch Ritalin gehört. Die Daten werden den kantonalen Gesundheitsbehörden (Kantonsarzt und -apotheker) zur Verfügung gestellt, die für die Kontrolle der Ärzte und Apotheken, die diese Produkte abgeben, zuständig sind. Die kantonalen Instanzen sind befugt, Erklärungen und Rechtfertigungen anzufordern und nötigenfalls geeignete Massnahmen zu treffen. </p><p>Mit dem eingesetzten Informatiksystem können Ärzte und Apotheker, die Ritalin in grossen Mengen einkaufen, problemlos und sofort eruiert werden. Diese werden bei den Kontrollen der kantonalen Behörden besonders ins Auge gefasst. </p><p>Im Übrigen sammelt und verwaltet Swissmedic bereits pharmako-epidemiologische Daten, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit. Die betroffenen Partner werden über neue Erkenntnisse, die eine Optimierung der Behandlung ermöglichen, unverzüglich informiert.</p><p>4. Die bestehende Gesetzgebung sieht nicht vor, dass die zuständigen Behörden die Verschreibung eines Medikamentes formell auf bestimmte Gruppen von Spezialärztinnen und -ärzten beschränken können. Daher haben die Behörden nicht die Möglichkeit, die Abgabe von Ritalin einzig FMH-Ärztinnen und -Ärzten für Psychiatrie und Kinderpsychiatrie zu gestatten. Artikel 11 des Betäubungsmittelgesetzes verpflichtet Ärzte und Tierärzte, Betäubungsmittel nur in dem Umfang zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist. Gemäss den Kenntnissen der Kontrollbehörden stützt die grosse Mehrheit der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte ihre Therapie auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse.</p><p>In der Schweiz und im Ausland wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um genauer zu erfahren, wer die Ritalin verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sind. Eine im Kanton Neuenburg realisierte Studie stellte fest, dass der Grossteil der Verschreibungen durch Kinderärztinnen und -ärzte, Kinderpsychiaterinnen und -psychiater sowie Psychiaterinnen und Psychiater erfolgt. Zwar verschrieben auch Allgemeinärztinnen und -ärzte Ritalin, aber meistens handelte es sich nur um eine Erneuerung von Rezepten, die durch die oben erwähnten Spezialistinnen und Spezialisten erstverschrieben worden waren. In einzelnen Fällen nahmen Allgemeinärzte eine Erstverschreibung vor, ohne einen Spezialisten zu konsultieren. Diese Beobachtungen werden durch Untersuchungen aus dem Ausland bestätigt.</p><p>Auf Grundlage dieser Tatsachen sieht der Bundesrat nicht vor, die Gesetzgebung zu ändern, um einschränkende Bestimmungen einzuführen, deren Nutzen umstritten ist. Die zuständigen Behörden verfolgen die Entwicklung bei der Verwendung dieses Medikamentes aber mit grosser Aufmerksamkeit und schliessen nicht aus, gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zahlreiche Eltern sind über die zunehmende Verschreibung von Ritalin beunruhigt. Hauptsächlich liegt das bestimmt daran, dass das Medikament zur Kategorie der Betäubungsmittel gehört und rezeptpflichtig ist. Deswegen werden Abhängigkeit und bleibende Schäden im Falle von Überkonsum befürchtet. Dieser Aspekt wurde bereits in der Fragestunde vom 17. Juni 2002 behandelt. Bundesrätin Ruth Dreifuss erläuterte in ihrer Antwort zudem, dass Ritalin öfter verschrieben werde, weil das Hyperaktivitätssyndrom heute besser bekannt sei. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass diese Behandlungsmethode ohne eine angemessene psychiatrische Betreuung nicht in Frage komme. Gemäss Aussage eines Kinderpsychiatriespezialisten bedeutet das nicht, dass der behandelnde Arzt von der Betreuung ausgeschlossen wird. Nicht vertretbar sei aber, dass der behandelnde Arzt alleine zuständig sei.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist Ritalin nicht nur eine bequeme Lösung für Hausärzte, die hyperaktive Kinder behandeln, bei denen die in der Pädiatrie gewöhnlich eingesetzten Beruhigungsmittel nicht wirken? </p><p>2. Wie kann man gewährleisten, dass ein Team von Ärzten verschiedener Sparten zuständig ist und psychiatrische Betreuung anbietet, so wie das unbedingt der Fall sein sollte? </p><p>3. Über welche Mittel verfügt das Institut Swissmedic, um den Markt zu "überwachen"? </p><p>4. Sollte die Verschreibung von Ritalin nicht FMH-Ärztinnen und -Ärzten vorbehalten sein, die sich auf Psychiatrie und Kinderpsychiatrie spezialisiert haben?</p>
  • Verschreibung von Ritalin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ritalin ist die pharmakologische Behandlung für das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit Hyperaktivität des Kindes, die sowohl auf internationaler Ebene wie von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, anerkannt ist.</p><p>Erfolgt die Indikation für die Behandlung korrekt, so ist die Gefahr in Bezug auf die Sicherheit (Nebenwirkungen, Missbrauch) bei Ritalin wahrscheinlich geringer als bei anderen in der Pädiatrie verschriebenen Beruhigungsmitteln. Bei leichten Fällen des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms mögen psychotherapeutische Massnahmen oder eine Begleitung in Familie oder Schule genügen, aber solche Massnahmen sind nicht unbedingt leicht durchzuführen.</p><p>2. Die Information, die durch die medizinischen Fachgesellschaften (Weiterbildung) und durch die Gesundheitsbehörden (Bundesamt für Gesundheit, Swissmedic) erfolgt, stellt das beste Mittel zur Förderung einer angemessenen medizinischen Praxis im Rahmen der Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms mit Hyperaktivität des Kindes dar.</p><p>Die von Swissmedic genehmigte Begleitinformation zu Ritalin weist klar auf die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes (psychosozial, erzieherisch) bei der Behandlung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit Hyperaktivität des Kindes hin. Die beiden erwähnten Elemente können jedoch nicht vollständig gewährleisten, dass die Behandlung nach den Regeln der Kunst erfolgt, wie dies wünschbar wäre. Eine solche Garantie würde eine rigorose administrative Kontrolle erfordern, die mit Nachteilen behaftet wäre (Kosten, Datenschutz usw.).</p><p>3. Swissmedic verfügt über genaue Angaben über die Verwendung von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken, zu denen auch Ritalin gehört. Die Daten werden den kantonalen Gesundheitsbehörden (Kantonsarzt und -apotheker) zur Verfügung gestellt, die für die Kontrolle der Ärzte und Apotheken, die diese Produkte abgeben, zuständig sind. Die kantonalen Instanzen sind befugt, Erklärungen und Rechtfertigungen anzufordern und nötigenfalls geeignete Massnahmen zu treffen. </p><p>Mit dem eingesetzten Informatiksystem können Ärzte und Apotheker, die Ritalin in grossen Mengen einkaufen, problemlos und sofort eruiert werden. Diese werden bei den Kontrollen der kantonalen Behörden besonders ins Auge gefasst. </p><p>Im Übrigen sammelt und verwaltet Swissmedic bereits pharmako-epidemiologische Daten, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit. Die betroffenen Partner werden über neue Erkenntnisse, die eine Optimierung der Behandlung ermöglichen, unverzüglich informiert.</p><p>4. Die bestehende Gesetzgebung sieht nicht vor, dass die zuständigen Behörden die Verschreibung eines Medikamentes formell auf bestimmte Gruppen von Spezialärztinnen und -ärzten beschränken können. Daher haben die Behörden nicht die Möglichkeit, die Abgabe von Ritalin einzig FMH-Ärztinnen und -Ärzten für Psychiatrie und Kinderpsychiatrie zu gestatten. Artikel 11 des Betäubungsmittelgesetzes verpflichtet Ärzte und Tierärzte, Betäubungsmittel nur in dem Umfang zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist. Gemäss den Kenntnissen der Kontrollbehörden stützt die grosse Mehrheit der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte ihre Therapie auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse.</p><p>In der Schweiz und im Ausland wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um genauer zu erfahren, wer die Ritalin verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sind. Eine im Kanton Neuenburg realisierte Studie stellte fest, dass der Grossteil der Verschreibungen durch Kinderärztinnen und -ärzte, Kinderpsychiaterinnen und -psychiater sowie Psychiaterinnen und Psychiater erfolgt. Zwar verschrieben auch Allgemeinärztinnen und -ärzte Ritalin, aber meistens handelte es sich nur um eine Erneuerung von Rezepten, die durch die oben erwähnten Spezialistinnen und Spezialisten erstverschrieben worden waren. In einzelnen Fällen nahmen Allgemeinärzte eine Erstverschreibung vor, ohne einen Spezialisten zu konsultieren. Diese Beobachtungen werden durch Untersuchungen aus dem Ausland bestätigt.</p><p>Auf Grundlage dieser Tatsachen sieht der Bundesrat nicht vor, die Gesetzgebung zu ändern, um einschränkende Bestimmungen einzuführen, deren Nutzen umstritten ist. Die zuständigen Behörden verfolgen die Entwicklung bei der Verwendung dieses Medikamentes aber mit grosser Aufmerksamkeit und schliessen nicht aus, gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zahlreiche Eltern sind über die zunehmende Verschreibung von Ritalin beunruhigt. Hauptsächlich liegt das bestimmt daran, dass das Medikament zur Kategorie der Betäubungsmittel gehört und rezeptpflichtig ist. Deswegen werden Abhängigkeit und bleibende Schäden im Falle von Überkonsum befürchtet. Dieser Aspekt wurde bereits in der Fragestunde vom 17. Juni 2002 behandelt. Bundesrätin Ruth Dreifuss erläuterte in ihrer Antwort zudem, dass Ritalin öfter verschrieben werde, weil das Hyperaktivitätssyndrom heute besser bekannt sei. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass diese Behandlungsmethode ohne eine angemessene psychiatrische Betreuung nicht in Frage komme. Gemäss Aussage eines Kinderpsychiatriespezialisten bedeutet das nicht, dass der behandelnde Arzt von der Betreuung ausgeschlossen wird. Nicht vertretbar sei aber, dass der behandelnde Arzt alleine zuständig sei.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist Ritalin nicht nur eine bequeme Lösung für Hausärzte, die hyperaktive Kinder behandeln, bei denen die in der Pädiatrie gewöhnlich eingesetzten Beruhigungsmittel nicht wirken? </p><p>2. Wie kann man gewährleisten, dass ein Team von Ärzten verschiedener Sparten zuständig ist und psychiatrische Betreuung anbietet, so wie das unbedingt der Fall sein sollte? </p><p>3. Über welche Mittel verfügt das Institut Swissmedic, um den Markt zu "überwachen"? </p><p>4. Sollte die Verschreibung von Ritalin nicht FMH-Ärztinnen und -Ärzten vorbehalten sein, die sich auf Psychiatrie und Kinderpsychiatrie spezialisiert haben?</p>
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