Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger

ShortId
02.1080
Id
20021080
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger
AdditionalIndexing
2811;Ausschaffung;Rückkehrbeihilfe;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Afrika;Rückwanderung;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L02K0304, Afrika
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik beim Vollzug von Wegweisungen, insbesondere in afrikanische Staaten, bewusst. Die Gründe für die bestehenden Schwierigkeiten sind vielfältig und variieren je nach Herkunftsstaat, besonderen Gegebenheiten und aktuellen Ereignissen. Die hauptsächlichen Ursachen liegen einerseits in der Schwierigkeit, die weggewiesenen Personen zu identifizieren und andererseits im mangelnden Interesse oder in den fehlenden Möglichkeiten (keine Botschaft in der Schweiz; ungenügende administrative Strukturen im Herkunftsstaat; instabile Lage aufgrund von Konflikten) gewisser Herkunftsstaaten bei der Rückkehr ihrer Staatsangehörigen rasch und effizient Hand zu bieten. Der Bundesrat misst dieser Problematik grosse Bedeutung zu und hat daher Massnahmen in die Wege geleitet, die mittel- bis langfristig eine Verbesserung bringen sollen. Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Solche Verhandlungen sind erfahrungsgemäss anspruchsvoll und zeitintensiv. Das EDA vertritt bei bilateralen Kontakten engagiert die Interessen der Schweiz und strebt dabei auch eine optimale Berücksichtigung unserer migrationspolitischen Anliegen im Rahmen namentlich der wirtschaftlichen und politischen Interessen und Möglichkeiten der Schweiz an (vgl. dazu Interpellation Fehr Hans 02.3199, "Wegweisungsvollzug in afrikanische Staaten"; Interpellation FDP-Fraktion 02.3265, "Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug").</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Bestand der Personen des Asylbereichs (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) trotz der in den letzten Monaten erfolgten Zunahme neuer Asylgesuche in den vergangenen 18 Monaten von über 120 000 auf den tiefsten Stand seit zwölf Jahren von gegenwärtig rund 67 000 zurückgegangen ist. Davon kommen 16 922 Personen, d. h. rund ein Viertel, aus Afrika Subsahara (Stand 31. Juli 2002).</p><p>1. Mit keinem der 54 afrikanischen Staaten besteht zurzeit ein Rückübernahme- oder Transitabkommen. Seit über einem Jahr sind Verhandlungen im Gange mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire. Weitere Verhandlungen sind in die Wege geleitet worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass solche Verhandlungen mit Herkunfts- oder Transitstaaten schwierig und langwierig sind: einerseits weil die Migration lange Zeit allgemein als rein innenpolitische Frage betrachtet wurde und daher mit der Schaffung der für jegliche Verhandlungen notwendigen Rahmenbedingungen (Kontakte knüpfen, Verbindungsnetz schaffen, Vertrauen bilden) erst vor kurzem begonnen werden konnte. Andererseits können derartige Verhandlungen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind als Teil der gesamten Beziehungen zwischen den beiden beteiligten Staaten anzusehen. Dies heisst konkret, dass viele, oft gegensätzliche Interessen nicht nur der beteiligten Staaten, sondern auch innerhalb einer Vertragspartei berücksichtigt werden müssen. Gerade im Bereich von Rückübernahme- oder Transitabkommen ist offensichtlich, dass das Interesse am Abschluss aufseiten der Schweiz grösser ist als bei den Vertragspartnern. Es muss daher ein Interessenausgleich stattfinden. Trotz all dieser Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hat bereits 1999 entschieden, bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen das Prinzip der Konditionalität anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Schweiz Leistungen gegenüber Drittstaaten grundsätzlich von deren Kooperation im Migrationsbereich abhängig macht. Dabei sind vor allem wirtschaftliche Leistungen und die Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen. Die humanitäre Hilfe hingegen ist vom Prinzip der Konditionalität ausgenommen. Mit einer solchen Konditionalität soll den grundlegenden schweizerischen Rechtsprinzipien ein noch stärkeres Gewicht in den aussenpolitischen Angelegenheiten garantiert werden, was gerade auch im Bereich der Migration von Bedeutung ist. Das Prinzip der Konditionalität kann jedoch nicht automatisch angewendet werden, es ist im Gegenteil differenziert vorzugehen: Erst aufgrund einer Gesamtbeurteilung der bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und den innerstaatlichen Interessen kann entschieden werden, in welchem Fall die Anwendung des Prinzips der Konditionalität sinnvoll und möglich ist.</p><p>5. Einige der Massnahmen, die in den letzten Jahren zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungsentscheiden eingeleitet wurden - wie das Prinzip der Konditionalität, der Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen oder die Unterstützung der Kantone bei der Beschaffung von Reisepapieren -, stellen verhältnismässig neue und mittelfristig wirksame Instrumente dar. Wie oben dargelegt, handelt es sich dabei um eine komplexe Materie mit vielen Einflussfaktoren. Sofortige und sichtbare Erfolge können dabei realistischerweise nicht erwartet werden. Es ist daher noch zu früh für eine definitive Beurteilung und entsprechende Schlussfolgerungen. </p><p>6. Die Bestrebungen der übrigen europäischen Staaten im Bereich Rückkehr gehen in die gleiche Richtung wie diejenigen der Schweiz. Die Schweiz hat hier gar eine gewisse Vorreiterrolle, insbesondere was die Rückkehrhilfeprojekte betrifft. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Europäische Union (EU) mit ihrem politischen und wirtschaftlichen Gewicht bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen sehr viel mehr Möglichkeiten hat als die Schweiz. Die EU verfügt über Verhandlungsmandate bezüglich Rückübernahme- und Transitabkommen mit China, der Türkei, Russland und Marokko. Mit Sri Lanka und der Sonderverwaltungsregion Hongkong hat sie soeben ein Rückübernahmeabkommen paraphiert. Die Schweiz hat mit letzteren Staaten bereits einen Notenwechsel bzw. ein Abkommen abgeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Anbetracht der schwerwiegenden Probleme mit afrikanischen Staatsangehörigen, insbesondere auch in der Ostschweiz, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit welchen Staaten bestehen bereits Abkommen über die Rückübernahme, wo sind Verhandlungen im Gange und mit welchen Erfolgschancen und Terminen?</p><p>2. Was unternimmt er, um nicht kooperationswillige Staaten zur Rücknahme zu veranlassen?</p><p>3. Sieht er vor, dass bei Abkommen, die bestimmte Leistungen der Schweiz an Empfängerstaaten beinhalten - insbesondere wirtschaftliche Rahmenabkommen -, die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger als Bedingung für die schweizerische Leistung geknüpft wird?</p><p>4. Sieht er vor, auch im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen als Bedingung einzuführen?</p><p>5. Welche Konsequenzen zieht er aus der Tatsache, dass gewisse Staaten nicht kooperationswillig sind?</p><p>6. Was unternehmen andere europäische Staaten in diesem Problembereich und mit welchem Erfolg?</p>
  • Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik beim Vollzug von Wegweisungen, insbesondere in afrikanische Staaten, bewusst. Die Gründe für die bestehenden Schwierigkeiten sind vielfältig und variieren je nach Herkunftsstaat, besonderen Gegebenheiten und aktuellen Ereignissen. Die hauptsächlichen Ursachen liegen einerseits in der Schwierigkeit, die weggewiesenen Personen zu identifizieren und andererseits im mangelnden Interesse oder in den fehlenden Möglichkeiten (keine Botschaft in der Schweiz; ungenügende administrative Strukturen im Herkunftsstaat; instabile Lage aufgrund von Konflikten) gewisser Herkunftsstaaten bei der Rückkehr ihrer Staatsangehörigen rasch und effizient Hand zu bieten. Der Bundesrat misst dieser Problematik grosse Bedeutung zu und hat daher Massnahmen in die Wege geleitet, die mittel- bis langfristig eine Verbesserung bringen sollen. Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Solche Verhandlungen sind erfahrungsgemäss anspruchsvoll und zeitintensiv. Das EDA vertritt bei bilateralen Kontakten engagiert die Interessen der Schweiz und strebt dabei auch eine optimale Berücksichtigung unserer migrationspolitischen Anliegen im Rahmen namentlich der wirtschaftlichen und politischen Interessen und Möglichkeiten der Schweiz an (vgl. dazu Interpellation Fehr Hans 02.3199, "Wegweisungsvollzug in afrikanische Staaten"; Interpellation FDP-Fraktion 02.3265, "Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug").</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Bestand der Personen des Asylbereichs (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) trotz der in den letzten Monaten erfolgten Zunahme neuer Asylgesuche in den vergangenen 18 Monaten von über 120 000 auf den tiefsten Stand seit zwölf Jahren von gegenwärtig rund 67 000 zurückgegangen ist. Davon kommen 16 922 Personen, d. h. rund ein Viertel, aus Afrika Subsahara (Stand 31. Juli 2002).</p><p>1. Mit keinem der 54 afrikanischen Staaten besteht zurzeit ein Rückübernahme- oder Transitabkommen. Seit über einem Jahr sind Verhandlungen im Gange mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire. Weitere Verhandlungen sind in die Wege geleitet worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass solche Verhandlungen mit Herkunfts- oder Transitstaaten schwierig und langwierig sind: einerseits weil die Migration lange Zeit allgemein als rein innenpolitische Frage betrachtet wurde und daher mit der Schaffung der für jegliche Verhandlungen notwendigen Rahmenbedingungen (Kontakte knüpfen, Verbindungsnetz schaffen, Vertrauen bilden) erst vor kurzem begonnen werden konnte. Andererseits können derartige Verhandlungen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind als Teil der gesamten Beziehungen zwischen den beiden beteiligten Staaten anzusehen. Dies heisst konkret, dass viele, oft gegensätzliche Interessen nicht nur der beteiligten Staaten, sondern auch innerhalb einer Vertragspartei berücksichtigt werden müssen. Gerade im Bereich von Rückübernahme- oder Transitabkommen ist offensichtlich, dass das Interesse am Abschluss aufseiten der Schweiz grösser ist als bei den Vertragspartnern. Es muss daher ein Interessenausgleich stattfinden. Trotz all dieser Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden.</p><p>2.-4. Der Bundesrat hat bereits 1999 entschieden, bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen das Prinzip der Konditionalität anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Schweiz Leistungen gegenüber Drittstaaten grundsätzlich von deren Kooperation im Migrationsbereich abhängig macht. Dabei sind vor allem wirtschaftliche Leistungen und die Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen. Die humanitäre Hilfe hingegen ist vom Prinzip der Konditionalität ausgenommen. Mit einer solchen Konditionalität soll den grundlegenden schweizerischen Rechtsprinzipien ein noch stärkeres Gewicht in den aussenpolitischen Angelegenheiten garantiert werden, was gerade auch im Bereich der Migration von Bedeutung ist. Das Prinzip der Konditionalität kann jedoch nicht automatisch angewendet werden, es ist im Gegenteil differenziert vorzugehen: Erst aufgrund einer Gesamtbeurteilung der bilateralen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und den innerstaatlichen Interessen kann entschieden werden, in welchem Fall die Anwendung des Prinzips der Konditionalität sinnvoll und möglich ist.</p><p>5. Einige der Massnahmen, die in den letzten Jahren zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungsentscheiden eingeleitet wurden - wie das Prinzip der Konditionalität, der Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen oder die Unterstützung der Kantone bei der Beschaffung von Reisepapieren -, stellen verhältnismässig neue und mittelfristig wirksame Instrumente dar. Wie oben dargelegt, handelt es sich dabei um eine komplexe Materie mit vielen Einflussfaktoren. Sofortige und sichtbare Erfolge können dabei realistischerweise nicht erwartet werden. Es ist daher noch zu früh für eine definitive Beurteilung und entsprechende Schlussfolgerungen. </p><p>6. Die Bestrebungen der übrigen europäischen Staaten im Bereich Rückkehr gehen in die gleiche Richtung wie diejenigen der Schweiz. Die Schweiz hat hier gar eine gewisse Vorreiterrolle, insbesondere was die Rückkehrhilfeprojekte betrifft. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Europäische Union (EU) mit ihrem politischen und wirtschaftlichen Gewicht bei Verhandlungen über Rückübernahme- und Transitabkommen sehr viel mehr Möglichkeiten hat als die Schweiz. Die EU verfügt über Verhandlungsmandate bezüglich Rückübernahme- und Transitabkommen mit China, der Türkei, Russland und Marokko. Mit Sri Lanka und der Sonderverwaltungsregion Hongkong hat sie soeben ein Rückübernahmeabkommen paraphiert. Die Schweiz hat mit letzteren Staaten bereits einen Notenwechsel bzw. ein Abkommen abgeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Anbetracht der schwerwiegenden Probleme mit afrikanischen Staatsangehörigen, insbesondere auch in der Ostschweiz, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit welchen Staaten bestehen bereits Abkommen über die Rückübernahme, wo sind Verhandlungen im Gange und mit welchen Erfolgschancen und Terminen?</p><p>2. Was unternimmt er, um nicht kooperationswillige Staaten zur Rücknahme zu veranlassen?</p><p>3. Sieht er vor, dass bei Abkommen, die bestimmte Leistungen der Schweiz an Empfängerstaaten beinhalten - insbesondere wirtschaftliche Rahmenabkommen -, die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger als Bedingung für die schweizerische Leistung geknüpft wird?</p><p>4. Sieht er vor, auch im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen als Bedingung einzuführen?</p><p>5. Welche Konsequenzen zieht er aus der Tatsache, dass gewisse Staaten nicht kooperationswillig sind?</p><p>6. Was unternehmen andere europäische Staaten in diesem Problembereich und mit welchem Erfolg?</p>
    • Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger

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