Demütigende Behandlung von Gastarbeitern
- ShortId
-
02.1082
- Id
-
20021082
- Updated
-
24.06.2025 23:05
- Language
-
de
- Title
-
Demütigende Behandlung von Gastarbeitern
- AdditionalIndexing
-
08;Konsulat;Südosteuropa;Verwaltungsformalität;Ausweis;Reise;Einreise von Ausländern/-innen;Kampf gegen die Diskriminierung;Fremdarbeiter/in
- 1
-
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L06K100201020106, Konsulat
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L05K0101010311, Reise
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K05060104, Ausweis
- L03K030102, Südosteuropa
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Empfangsstaat kann sich nicht in die internen Angelegenheiten der diplomatischen Missionen oder konsularischen Posten einmischen und ihnen Anweisungen jedweder Art oder Vorschläge bezüglich Einreisebedingungen für ausländische Staatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet erteilen. Folglich ist der Bundesrat nicht in der Lage, bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Posten in Visumantragsverfahren einzugreifen, um diese zu beschleunigen.</p><p>Die Probleme für in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger, welche ein Visum für den Schengen-Raum benötigen, sind dem Bundesrat jedoch bekannt. Die Schweiz hat sich verschiedentlich bemüht, mit der EU Möglichkeiten der Harmonisierung der Visumspolitik auszuloten. Bisher war die EU nicht bereit, auf diese Vorschläge einzutreten. Eine Assoziation der Schweiz an den Schengen-Raum würde das Problem lösen. Diesbezügliche Verhandlungen haben vor der Sommerpause begonnen. Durch eine solche Assoziation würde die Schweiz in den Schengener Visumsraum integriert. Die Kontrollen würden an die Schengen-Aussengrenzen verlagert. Das heisst, Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, könnten während bis zu drei Monaten frei in die übrigen Schengen-Länder reisen.</p><p>Die Vertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten verfügen bei der Erteilung eines Schengen-Visums nur über einen beschränkten Handlungsspielraum. Dieser wird jedoch ausgenutzt. So haben verschiedene EU-Vertretungen in der Schweiz vor kurzem beschlossen, für in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige vermehrt längerfristig gültige Transit- und Besuchsvisa auszustellen, welche eine mehrfache Einreise erlauben. Der Bundesrat begrüsst diese Erleichterungen.</p><p>In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Europäischen Parlament hat die Europäische Kommission zudem kürzlich nicht ausgeschlossen, dass die EU für in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige mittelfristig auf die Visapflicht verzichten könnte.</p><p>Angehörige von Drittstaaten, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, können sich bei Auftreten von Schwierigkeiten bei der Erteilung von Transit- oder Einreisevisa in einen anderen Staat an die diplomatische Mission oder an den konsularischen Posten ihres Heimatstaates wenden. Der Heimatstaat des Antragstellers hat sodann zu entscheiden, ob er im gegebenen Fall konsularischen Schutz gewähren und beim Transit- oder Zielstaat über angemessene diplomatische Wege intervenieren will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Über die Medien wurde bekannt, dass Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und ihre Familien, vornehmlich aus dem Balkan, keine Möglichkeiten haben, über die Sommerferien auf dem kostengünstigen Landweg ihre Angehörigen in den Heimatländern zu besuchen. Der Grund ist, dass die Konsulate der Durchfahrtländer wenig Interesse zeigen, ein Durchfahrtvisum zu erstellen, jedoch angeben, mit entsprechenden Gesuchen hoffnungslos überlastet zu sein. Die Telefone der Konsulate werden deshalb nicht bedient oder es ertönt ein dauerndes Besetztzeichen. (Der Autor dieses Vorstosses hat dies mit dem italienischen Generalkonsulat selber ausprobiert.) Antragsteller für ein Durchfahrtsvisum müssen sich daher auf den Konsulaten stundenlang anstellen und dies oft dreimal und zwar:</p><p>1. für den Erhalt des Formulars;</p><p>2. für den Antrag selbst (meist nicht am selben Tag);</p><p>3. für die Abholung des Visums.</p><p>Zurzeit werden, nach Angaben des italienischen Generalkonsulats, Visa frühestens nach der Sommerpause abgegeben, für den Herbst.</p><p>Die Behandlung der Antragsteller ist insgesamt entwürdigend; es handelt sich meist um Minimalverdienende, die sich keine Flugbillette leisten können.</p><p>Die Verschleppungstaktik der Konsulate geschieht in unserem Land und tangiert damit den Ruf unseres Landes. Während wir einerseits Millionen von Franken aufwenden, um unser Land in den schönsten Farben zu präsentieren, lassen wir es bei unserem Einsatz für menschenwürdige Behandlung von Migranten und Migrantinnen andererseits zu, dass Konsulate anderer Länder bei uns einen schwarzen Schandtupfer setzen und Menschen, die ihre Arbeitskraft unserem Land zur Verfügung stellen, unwürdig und demütigend behandelt werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat, was er tun kann und tun will, um die Konsularvertretungen in unserem Land zu pflichtgerechtem Verhalten anzuhalten?</p>
- Demütigende Behandlung von Gastarbeitern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Empfangsstaat kann sich nicht in die internen Angelegenheiten der diplomatischen Missionen oder konsularischen Posten einmischen und ihnen Anweisungen jedweder Art oder Vorschläge bezüglich Einreisebedingungen für ausländische Staatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet erteilen. Folglich ist der Bundesrat nicht in der Lage, bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Posten in Visumantragsverfahren einzugreifen, um diese zu beschleunigen.</p><p>Die Probleme für in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger, welche ein Visum für den Schengen-Raum benötigen, sind dem Bundesrat jedoch bekannt. Die Schweiz hat sich verschiedentlich bemüht, mit der EU Möglichkeiten der Harmonisierung der Visumspolitik auszuloten. Bisher war die EU nicht bereit, auf diese Vorschläge einzutreten. Eine Assoziation der Schweiz an den Schengen-Raum würde das Problem lösen. Diesbezügliche Verhandlungen haben vor der Sommerpause begonnen. Durch eine solche Assoziation würde die Schweiz in den Schengener Visumsraum integriert. Die Kontrollen würden an die Schengen-Aussengrenzen verlagert. Das heisst, Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, könnten während bis zu drei Monaten frei in die übrigen Schengen-Länder reisen.</p><p>Die Vertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten verfügen bei der Erteilung eines Schengen-Visums nur über einen beschränkten Handlungsspielraum. Dieser wird jedoch ausgenutzt. So haben verschiedene EU-Vertretungen in der Schweiz vor kurzem beschlossen, für in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige vermehrt längerfristig gültige Transit- und Besuchsvisa auszustellen, welche eine mehrfache Einreise erlauben. Der Bundesrat begrüsst diese Erleichterungen.</p><p>In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Europäischen Parlament hat die Europäische Kommission zudem kürzlich nicht ausgeschlossen, dass die EU für in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige mittelfristig auf die Visapflicht verzichten könnte.</p><p>Angehörige von Drittstaaten, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, können sich bei Auftreten von Schwierigkeiten bei der Erteilung von Transit- oder Einreisevisa in einen anderen Staat an die diplomatische Mission oder an den konsularischen Posten ihres Heimatstaates wenden. Der Heimatstaat des Antragstellers hat sodann zu entscheiden, ob er im gegebenen Fall konsularischen Schutz gewähren und beim Transit- oder Zielstaat über angemessene diplomatische Wege intervenieren will.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Über die Medien wurde bekannt, dass Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und ihre Familien, vornehmlich aus dem Balkan, keine Möglichkeiten haben, über die Sommerferien auf dem kostengünstigen Landweg ihre Angehörigen in den Heimatländern zu besuchen. Der Grund ist, dass die Konsulate der Durchfahrtländer wenig Interesse zeigen, ein Durchfahrtvisum zu erstellen, jedoch angeben, mit entsprechenden Gesuchen hoffnungslos überlastet zu sein. Die Telefone der Konsulate werden deshalb nicht bedient oder es ertönt ein dauerndes Besetztzeichen. (Der Autor dieses Vorstosses hat dies mit dem italienischen Generalkonsulat selber ausprobiert.) Antragsteller für ein Durchfahrtsvisum müssen sich daher auf den Konsulaten stundenlang anstellen und dies oft dreimal und zwar:</p><p>1. für den Erhalt des Formulars;</p><p>2. für den Antrag selbst (meist nicht am selben Tag);</p><p>3. für die Abholung des Visums.</p><p>Zurzeit werden, nach Angaben des italienischen Generalkonsulats, Visa frühestens nach der Sommerpause abgegeben, für den Herbst.</p><p>Die Behandlung der Antragsteller ist insgesamt entwürdigend; es handelt sich meist um Minimalverdienende, die sich keine Flugbillette leisten können.</p><p>Die Verschleppungstaktik der Konsulate geschieht in unserem Land und tangiert damit den Ruf unseres Landes. Während wir einerseits Millionen von Franken aufwenden, um unser Land in den schönsten Farben zu präsentieren, lassen wir es bei unserem Einsatz für menschenwürdige Behandlung von Migranten und Migrantinnen andererseits zu, dass Konsulate anderer Länder bei uns einen schwarzen Schandtupfer setzen und Menschen, die ihre Arbeitskraft unserem Land zur Verfügung stellen, unwürdig und demütigend behandelt werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat, was er tun kann und tun will, um die Konsularvertretungen in unserem Land zu pflichtgerechtem Verhalten anzuhalten?</p>
- Demütigende Behandlung von Gastarbeitern
Back to List