125-Kubikzentimeter-Motorräder für 16-Jährige?

ShortId
02.1083
Id
20021083
Updated
24.06.2025 22:26
Language
de
Title
125-Kubikzentimeter-Motorräder für 16-Jährige?
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;junger Mensch;Zweiradfahrzeug;Vernehmlassungsverfahren;Sicherheit im Strassenverkehr;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K18030105, Zweiradfahrzeug
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das UVEK hat entgegen der Behauptung des Fragestellers die Revision der Verkehrszulassungsverordnung nicht nur der Fahrzeugindustrie, den Autoverbänden und den Fahrlehrern unterbreitet, sondern eine sehr breite Vernehmlassung bei den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenenen politischen Parteien, bei den Verbänden der Verkehrsteilnehmenden sowie weiteren Organisationen durchgeführt. Beispielsweise wurden die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Verkehrssicherheitsrat, die Vereinigung für Familien der Strassenopfer (Road Cross), aber auch die Schweizerische Vereinigung für Strafrecht in die Vernehmlassung einbezogen. Die betroffenen Kreise hatten deshalb genügend Gelegenheit, ihren Standpunkt im Rahmen der begrüssten Stellen darzulegen. Zudem gingen zahlreiche Vernehmlassungen nicht begrüsster Stellen ein, die selbstverständlich auch in die Überlegungen einbezogen worden sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2002 darauf verzichtet, das Mindestalter zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimer von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Vernehmlassung zur "Änderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr" enthielt den brisanten Vorschlag, 125-Kubikzentimeter-Motorräder mit Leistungsbegrenzung bereits ab 16 Jahren freizugeben. Im Kommentar zur Vernehmlassung wurden die ökonomischen Vorteile der Herabsetzung des Alters herausgestrichen und die Gefahren für Leib und Leben der Lenkerinnen und Lenker und der übrigen Strassenbenützer heruntergespielt mit dem Hinweis auf verbesserte Ausbildung der Lenkerinnen und Lenker. So kommt es, dass nicht einmal Familienparteien gemerkt haben, dass der Teufel im Detail hockt.</p><p>Das Resultat der Vernehmlassung insgesamt ist denn auch überwiegende Zustimmung zur Senkung der Alterslimite (wie in den meisten Mitgliedländern der EU, was in der Schweiz Anlass für die geplante Änderung gab).</p><p>Das bfu rechnet für die Schweiz mit bis zu 10 Toten mehr und 100 Schwerverletzten mehr pro Jahr bei Herabsetzung der Altersgrenze. Road Cross (Strassenopfer-Vereinigung) rechnet mit der doppelten Zahl an Opfern, dies hauptsächlich deshalb, weil sich die jungen Fahrer einen Sport daraus machen werden, die Maschinen zu frisieren und auszureizen (gemäss Fachleuten sind 90 Prozent aller heute für 14-Jährige erlaubten Kleinmotorräder frisiert und fahren weitaus schneller als die erlaubten 30 Stundenkilometer): Massive Tempoüberschreitungen werden an der Tagesordnung sein, 16-Jährige, die bisher (meist recht disziplinlos) allenfalls Velo und Kleinmotorrad gefahren sind, können plötzlich mit weit über 100 auf die Autobahn; in einer Schweizer Fachzeitschrift wird eine Marke gepriesen, mit der 170 Stundenkilometer gefahren werden kann.</p><p>Von 16-Jährigen zu erwarten, dass sie diesen Reizen nicht erliegen, ist zuviel verlangt: 16-Jährige haben in der Regel noch kaum ein Risikobewusstsein, es kann auch nicht mit verbesserter Ausbildung herangezüchtet werden. Dies bestätigen Jugendanwälte, Eltern- und Lehrervereine und gar Zusammenschlüsse von Jugendlichen (wie z. B. die Schweizezische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände) selbst.</p><p>Allerdings wurde genau deren Meinung nicht eingeholt. Stattdessen richtete sich die Vernehmlassung vornehmlich an Kreise wie diejenigen der Fahrzeugindustrie, der Autoverbände, der Fahrlehrer: also an Kreise mit einem ökonomischen Interesse, junge Menschen möglichst früh zu intensiver Mobilität anzuhalten - unter den Fahrlehrern ist denn auch ein heftiger Streit entbrannt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Meinung der am stärksten Betroffenen (also Jugendorganisationen, Lehrer- und Elternvereine, Jugendanwälte) in diesem speziellen Fall eingeholt werden muss?</p><p>2. Könnte er in diesem speziellen Fall auf vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU verzichten und sich verhalten wie Österreich: das Alter für das Führen von 125-Kubikzentimeter-Motorräder nicht von 18 auf 16 Jahre zu senken?</p>
  • 125-Kubikzentimeter-Motorräder für 16-Jährige?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das UVEK hat entgegen der Behauptung des Fragestellers die Revision der Verkehrszulassungsverordnung nicht nur der Fahrzeugindustrie, den Autoverbänden und den Fahrlehrern unterbreitet, sondern eine sehr breite Vernehmlassung bei den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenenen politischen Parteien, bei den Verbänden der Verkehrsteilnehmenden sowie weiteren Organisationen durchgeführt. Beispielsweise wurden die Beratungsstelle für Unfallverhütung, der Verkehrssicherheitsrat, die Vereinigung für Familien der Strassenopfer (Road Cross), aber auch die Schweizerische Vereinigung für Strafrecht in die Vernehmlassung einbezogen. Die betroffenen Kreise hatten deshalb genügend Gelegenheit, ihren Standpunkt im Rahmen der begrüssten Stellen darzulegen. Zudem gingen zahlreiche Vernehmlassungen nicht begrüsster Stellen ein, die selbstverständlich auch in die Überlegungen einbezogen worden sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2002 darauf verzichtet, das Mindestalter zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimer von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Vernehmlassung zur "Änderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr" enthielt den brisanten Vorschlag, 125-Kubikzentimeter-Motorräder mit Leistungsbegrenzung bereits ab 16 Jahren freizugeben. Im Kommentar zur Vernehmlassung wurden die ökonomischen Vorteile der Herabsetzung des Alters herausgestrichen und die Gefahren für Leib und Leben der Lenkerinnen und Lenker und der übrigen Strassenbenützer heruntergespielt mit dem Hinweis auf verbesserte Ausbildung der Lenkerinnen und Lenker. So kommt es, dass nicht einmal Familienparteien gemerkt haben, dass der Teufel im Detail hockt.</p><p>Das Resultat der Vernehmlassung insgesamt ist denn auch überwiegende Zustimmung zur Senkung der Alterslimite (wie in den meisten Mitgliedländern der EU, was in der Schweiz Anlass für die geplante Änderung gab).</p><p>Das bfu rechnet für die Schweiz mit bis zu 10 Toten mehr und 100 Schwerverletzten mehr pro Jahr bei Herabsetzung der Altersgrenze. Road Cross (Strassenopfer-Vereinigung) rechnet mit der doppelten Zahl an Opfern, dies hauptsächlich deshalb, weil sich die jungen Fahrer einen Sport daraus machen werden, die Maschinen zu frisieren und auszureizen (gemäss Fachleuten sind 90 Prozent aller heute für 14-Jährige erlaubten Kleinmotorräder frisiert und fahren weitaus schneller als die erlaubten 30 Stundenkilometer): Massive Tempoüberschreitungen werden an der Tagesordnung sein, 16-Jährige, die bisher (meist recht disziplinlos) allenfalls Velo und Kleinmotorrad gefahren sind, können plötzlich mit weit über 100 auf die Autobahn; in einer Schweizer Fachzeitschrift wird eine Marke gepriesen, mit der 170 Stundenkilometer gefahren werden kann.</p><p>Von 16-Jährigen zu erwarten, dass sie diesen Reizen nicht erliegen, ist zuviel verlangt: 16-Jährige haben in der Regel noch kaum ein Risikobewusstsein, es kann auch nicht mit verbesserter Ausbildung herangezüchtet werden. Dies bestätigen Jugendanwälte, Eltern- und Lehrervereine und gar Zusammenschlüsse von Jugendlichen (wie z. B. die Schweizezische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände) selbst.</p><p>Allerdings wurde genau deren Meinung nicht eingeholt. Stattdessen richtete sich die Vernehmlassung vornehmlich an Kreise wie diejenigen der Fahrzeugindustrie, der Autoverbände, der Fahrlehrer: also an Kreise mit einem ökonomischen Interesse, junge Menschen möglichst früh zu intensiver Mobilität anzuhalten - unter den Fahrlehrern ist denn auch ein heftiger Streit entbrannt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Meinung der am stärksten Betroffenen (also Jugendorganisationen, Lehrer- und Elternvereine, Jugendanwälte) in diesem speziellen Fall eingeholt werden muss?</p><p>2. Könnte er in diesem speziellen Fall auf vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU verzichten und sich verhalten wie Österreich: das Alter für das Führen von 125-Kubikzentimeter-Motorräder nicht von 18 auf 16 Jahre zu senken?</p>
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