Zukunft der direkten Demokratie im Rahmen der europäischen Integration

ShortId
02.1086
Id
20021086
Updated
24.06.2025 23:20
Language
de
Title
Zukunft der direkten Demokratie im Rahmen der europäischen Integration
AdditionalIndexing
10;Demokratie;Europäische Union;Demokratisierung;Perspektiven der Gemeinschaft;direkte Demokratie
1
  • L02K0903, Europäische Union
  • L05K0807010202, Demokratie
  • L06K080701020201, direkte Demokratie
  • L04K08020304, Demokratisierung
  • L04K09020208, Perspektiven der Gemeinschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Staatssekretär von Däniken hat einerseits festgehalten, dass die Vorstellung der unmittelbaren Übertragung des schweizerischen Föderalismus und allgemein der schweizerischen Lösungen auf die Europäische Union zu relativieren sei. Andererseits hat er aber auch auf die historischen Parallelen zwischen der schweizerischen Entwicklung vom Staatenbund zum Bundesstaat und den Grundfragen, mit denen sich die Europäische Union heute befasst, verwiesen. Zudem hat er seine Rede mit der Aussage beendet, dass die Verfassungsgeschichten föderalistischer Staaten wie der Schweiz für die Entwicklung der Europäischen Union Anstösse geben können. Damit hat er die schweizerische Verfassungsgeschichte als Inspirationsquelle für die Zukunft der Europäischen Union explizit genannt.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in den letzten zehn Jahren im Rahmen der europäischen Integration vermehrt nationale Referenden stattgefunden haben. Er begrüsst den Trend, dass Bürgerinnen und Bürger in den Ländern Europas vermehrt zu Sachfragen Stellung nehmen können.</p><p>In diesem Zusammenhang ist allerdings zweierlei hervorzuheben: Erstens handelt es sich um nationale Referenden. Ob und in welcher Form Referendumsrechte in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgesehen werden, ist die alleinige Sache dieser Mitgliedstaaten. Und zweitens handelt es sich bei manchen dieser nationalen Referenden um rein konsultative Referenden, die sich zweifelsohne von unseren fakultativen oder obligatorischen Referenden unterscheiden.</p><p>3. Die heutige Ausgestaltung der direkten Demokratie in der Schweiz ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Der Bundesstaat von 1848 kannte bezüglich der direkt-demokratischen Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen andere, weniger weit gehende Verfassungsbestimmungen als die heutige Schweiz. Daher die als Frage formulierte These des Staatssekretärs, dass die Notwendigkeit der demokratischen Abstützung von politischen Entscheiden umso grösser ist, je höher der Integrationsgrad eines Staates und seiner Gesellschaft.</p><p>4. Aus verschiedenen zustimmenden Reaktionen von Teilnehmern war zu schliessen, dass bezüglich der Gedankenführung des Staatssekretärs keine Missverständnisse vorlagen. Dies gilt besonders auch für sein am Schluss vorgetragenes Postulat, dass sich die EU ein politisches System geben möge, welches von den Bürgerinnen und Bürgern "partizipativ mitgetragen wird".</p><p>5. Es kann nicht Aufgabe der Schweizer Regierung sein, als Nicht-EU-Mitglied direkt in die laufende Debatte über die Zukunft der Europäischen Union einzugreifen. Diese Haltung hat auch der Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates anlässlich des Besuchs des Vizepräsidenten des Europäischen Konvents vor der Presse bestätigt. Im Übrigen arbeitet die Verwaltung im Rahmen der laufenden europapolitischen Anhörungen eng mit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates zusammen und stellt über diplomatische Kanäle Kontakte zu Vertretern des Konvents her. Bei den regelmässigen Kontakten zwischen den schweizerischen und irischen Behörden findet jeweils auch ein Meinungsaustausch über die Arbeiten im Europäischen Konvent statt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende April meinte Staatssekretär von Däniken auf einer Tagung auf der Lenzburg, die direkte Demokratie sei als Objekt und Quelle "Inspiration" für die kommende politische Struktur der EU "schwer vorstellbar", denn sie wäre in der EU nicht "integrationsfördernd".</p><p>Demgegenüber empfahl der irische Professor Brendan O'Leary in einem grossen Artikel der "Irish Times" vom 11. Juni 2002 der irischen Regierung als Beitrag Irlands zur gegenwärtigen europäischen Verfassungsdebatte rund um den Konvent die "direkte Demokratie" als "effizienten Weg im Kampf gegen das eiserne Gesetz der Oligarchisierung" von demokratisch mangelhaft ausgestalteten Strukturen wie die EU. O'Leary empfahl der irischen Regierung, das "schweizerische System des doppelten Mehrs für EU-Verfassungsrevisionen". Selbst die Volksinitiative für künftige EU-Verfassungsrevisionsentwürfe legt O'Leary seiner Regierung nahe als Mittel, um für künftige Veränderungen einen Konsens mit den betroffenen Bürgern zu finden, welche heute "apathisch und ohnmächtig" dem Wandel der EU zusehen würden, ohne irgendeine diesbezügliche Mitgestaltungsmöglichkeit. O'Leary's letzter Satz in seinem Appell: "Wenn Irland lieb sein will mit Europa, sollte es den anderen EU-Staaten Veränderungen im schweizerischen Stil vorschlagen."</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was veranlasst den Staatssekretär zu einer so apodiktischen Annahme?</p><p>2. Ist er sich dabei bewusst, dass seit 1972 im Rahmen der europäischen Intergration 29 Referenden stattgefunden haben - allgemein in Europa zwischen 1990 und 2000 fast doppelt so viele wie zwischen 1980 und 1990 - und bis 2004 noch mindestens 14 wohl folgen werden?</p><p>3. Weshalb will der Staatssekretär der EU ausgerechnet die segensreichste Funktion der direkten Demokratie, die Integration von Vielfalt, nicht zukommen lassen, für die die Schweiz möglicherweise als paradigmatisches Beispiel angesehen werden kann?</p><p>4. Ist er bereit, inskünftig dazu beizutragen, damit in der EU Missverständnisse der direkten Demokratie, wie sie der Staatssekretär auf der Lenzburg zum Ausdruck brachte, verhindert werden können?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, mit der irischen Regierung einen Dialog über die Anregungen von Professor O'Leary aufzunehmen?</p>
  • Zukunft der direkten Demokratie im Rahmen der europäischen Integration
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Staatssekretär von Däniken hat einerseits festgehalten, dass die Vorstellung der unmittelbaren Übertragung des schweizerischen Föderalismus und allgemein der schweizerischen Lösungen auf die Europäische Union zu relativieren sei. Andererseits hat er aber auch auf die historischen Parallelen zwischen der schweizerischen Entwicklung vom Staatenbund zum Bundesstaat und den Grundfragen, mit denen sich die Europäische Union heute befasst, verwiesen. Zudem hat er seine Rede mit der Aussage beendet, dass die Verfassungsgeschichten föderalistischer Staaten wie der Schweiz für die Entwicklung der Europäischen Union Anstösse geben können. Damit hat er die schweizerische Verfassungsgeschichte als Inspirationsquelle für die Zukunft der Europäischen Union explizit genannt.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in den letzten zehn Jahren im Rahmen der europäischen Integration vermehrt nationale Referenden stattgefunden haben. Er begrüsst den Trend, dass Bürgerinnen und Bürger in den Ländern Europas vermehrt zu Sachfragen Stellung nehmen können.</p><p>In diesem Zusammenhang ist allerdings zweierlei hervorzuheben: Erstens handelt es sich um nationale Referenden. Ob und in welcher Form Referendumsrechte in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgesehen werden, ist die alleinige Sache dieser Mitgliedstaaten. Und zweitens handelt es sich bei manchen dieser nationalen Referenden um rein konsultative Referenden, die sich zweifelsohne von unseren fakultativen oder obligatorischen Referenden unterscheiden.</p><p>3. Die heutige Ausgestaltung der direkten Demokratie in der Schweiz ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Der Bundesstaat von 1848 kannte bezüglich der direkt-demokratischen Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen andere, weniger weit gehende Verfassungsbestimmungen als die heutige Schweiz. Daher die als Frage formulierte These des Staatssekretärs, dass die Notwendigkeit der demokratischen Abstützung von politischen Entscheiden umso grösser ist, je höher der Integrationsgrad eines Staates und seiner Gesellschaft.</p><p>4. Aus verschiedenen zustimmenden Reaktionen von Teilnehmern war zu schliessen, dass bezüglich der Gedankenführung des Staatssekretärs keine Missverständnisse vorlagen. Dies gilt besonders auch für sein am Schluss vorgetragenes Postulat, dass sich die EU ein politisches System geben möge, welches von den Bürgerinnen und Bürgern "partizipativ mitgetragen wird".</p><p>5. Es kann nicht Aufgabe der Schweizer Regierung sein, als Nicht-EU-Mitglied direkt in die laufende Debatte über die Zukunft der Europäischen Union einzugreifen. Diese Haltung hat auch der Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates anlässlich des Besuchs des Vizepräsidenten des Europäischen Konvents vor der Presse bestätigt. Im Übrigen arbeitet die Verwaltung im Rahmen der laufenden europapolitischen Anhörungen eng mit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates zusammen und stellt über diplomatische Kanäle Kontakte zu Vertretern des Konvents her. Bei den regelmässigen Kontakten zwischen den schweizerischen und irischen Behörden findet jeweils auch ein Meinungsaustausch über die Arbeiten im Europäischen Konvent statt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende April meinte Staatssekretär von Däniken auf einer Tagung auf der Lenzburg, die direkte Demokratie sei als Objekt und Quelle "Inspiration" für die kommende politische Struktur der EU "schwer vorstellbar", denn sie wäre in der EU nicht "integrationsfördernd".</p><p>Demgegenüber empfahl der irische Professor Brendan O'Leary in einem grossen Artikel der "Irish Times" vom 11. Juni 2002 der irischen Regierung als Beitrag Irlands zur gegenwärtigen europäischen Verfassungsdebatte rund um den Konvent die "direkte Demokratie" als "effizienten Weg im Kampf gegen das eiserne Gesetz der Oligarchisierung" von demokratisch mangelhaft ausgestalteten Strukturen wie die EU. O'Leary empfahl der irischen Regierung, das "schweizerische System des doppelten Mehrs für EU-Verfassungsrevisionen". Selbst die Volksinitiative für künftige EU-Verfassungsrevisionsentwürfe legt O'Leary seiner Regierung nahe als Mittel, um für künftige Veränderungen einen Konsens mit den betroffenen Bürgern zu finden, welche heute "apathisch und ohnmächtig" dem Wandel der EU zusehen würden, ohne irgendeine diesbezügliche Mitgestaltungsmöglichkeit. O'Leary's letzter Satz in seinem Appell: "Wenn Irland lieb sein will mit Europa, sollte es den anderen EU-Staaten Veränderungen im schweizerischen Stil vorschlagen."</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was veranlasst den Staatssekretär zu einer so apodiktischen Annahme?</p><p>2. Ist er sich dabei bewusst, dass seit 1972 im Rahmen der europäischen Intergration 29 Referenden stattgefunden haben - allgemein in Europa zwischen 1990 und 2000 fast doppelt so viele wie zwischen 1980 und 1990 - und bis 2004 noch mindestens 14 wohl folgen werden?</p><p>3. Weshalb will der Staatssekretär der EU ausgerechnet die segensreichste Funktion der direkten Demokratie, die Integration von Vielfalt, nicht zukommen lassen, für die die Schweiz möglicherweise als paradigmatisches Beispiel angesehen werden kann?</p><p>4. Ist er bereit, inskünftig dazu beizutragen, damit in der EU Missverständnisse der direkten Demokratie, wie sie der Staatssekretär auf der Lenzburg zum Ausdruck brachte, verhindert werden können?</p><p>5. Könnte er sich vorstellen, mit der irischen Regierung einen Dialog über die Anregungen von Professor O'Leary aufzunehmen?</p>
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