Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Verzögerungstaktik der Verwaltung

ShortId
02.1101
Id
20021101
Updated
24.06.2025 23:25
Language
de
Title
Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Verzögerungstaktik der Verwaltung
AdditionalIndexing
12;freie Schlagwörter: B;St. Gallen (Kanton);Vollzug von Beschlüssen;Bundesgericht
1
  • L05K0505010301, Bundesgericht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Stand des Projektes</p><p>1.1 Aufbau der Projektorganisation</p><p>Am 5. März 2002 haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 28. September 2001 die Projektoberleitung (POL) für den Aufbau des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes eingesetzt. Präsidiert wird die POL von Professor Dr. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz. Mitglieder sind Daniel Uhlmann, Stv. Generalsekretär EJPD, Jules Busslinger, Stv. Generalsekretär EFD, Dr. iur. Paul Tschümperlin, Generalsekretär des Schweizerischen Bundesgerichtes, Bruno Huber, Präsident der Schweizerischen Asylrekurskommission, Claude Nicati, Stv. Bundesanwalt, Dr. Hans-Rudolf Arta, Vertreter des Kantons St. Gallen, Giorgio Battaglioni, Vertreter des Kantons Tessin, Bernardo Stadelmann, Projektleiter "Neue Bundesgerichte".</p><p>Die POL hat zum Auftrag, die Projektorganisation aufzubauen und die sach- und zeitgerechte Umsetzung des Projektes "Neue Bundesgerichte" zu überwachen und zu steuern.</p><p>Der für die operative Umsetzung des Projektes "Neue Bundesgerichte" verantwortliche Projektleiter, lic. iur. Bernardo Stadelmann, ist von der POL im Sommer dieses Jahres nach einer öffentlichen Ausschreibung und der Auswertung von über 30 Kandidaturen aus der ganzen Schweiz angestellt worden. Er hat seine Tätigkeit am 5. August 2002 aufgenommen. Die Projektleitung arbeitet gegenwärtig mit dem vollamtlichen Projektleiter, einer 60-prozentigen Projektassistentin, einer Projektmitarbeiterin für Human Ressources aus den Parlamentsdiensten und zwei nebenamtlichen Teilprojektleitern für Recht und Kommunikation. Der weitere Ausbau der Projektleitung sieht in den nächsten Wochen die Anstellung eines Teilprojektleiters Finanzen, Personal und Bauten sowie eines Teilprojektleiters für die Informatik vor, deren Stellen öffentlich ausgeschrieben worden sind.</p><p>Gestützt auf die entsprechende Anordnung des EJPD und des EFD hat die Projektoberleitung zudem einen Beirat eingesetzt, der sie unterstützen muss und dem Vertreter von Behörden und Organisationen angehören, die durch die Neuorganisation der Bundesrechtspflege besonders betroffen sind (Eidgenössische Rekurskommissionen und departementale Beschwerdedienste). Der Beirat hat sich am 14. August 2002 konstituiert und wird vom Präsidenten der Rekurskommission UVEK, Bruno Wallimann, präsidiert.</p><p>1.2 Stand der Arbeiten</p><p>Am Tag der Verabschiedung des Gesetzes über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes hat die Vorsteherin des EJPD schriftlich mit den Kantonen Tessin und St. Gallen Kontakt aufgenommen und sie über die Einsetzung der Projektorganisation für den Aufbau der Gerichte informiert. Unmittelbar darauf wurden die beiden Standortkantone von der Projektoberleitung aufgefordert, je eine Kontaktperson sowie eine oder einen Delegierten in die Projektoberleitung zu bestimmen. Am 21. August 2002 konnte die Projektoberleitung zum ersten Mal in vollständiger Besetzung tagen.</p><p>Nachdem das Parlament im Gerichtssitzgesetz eine gesetzliche Grundlage für die zwischen dem Bund und den Standortkantonen abzuschliessenden Verträge über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen hatte, erteilte der Bundesrat der Projektorganisation für den Aufbau der neuen Bundesgerichte und dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Auftrag, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln (Beschluss vom 3. Juli 2002). Gleichzeitig legte er als Zielvorgabe für die Verhandlungen fest, dass die Standortkantone das Grundstück zur Verfügung zu stellen und sich an den Gebäudeerstellungskosten in angemessener Weise zu beteiligen hätten, wobei eine Beteiligung von 50 Prozent der gesamten Baukosten anzustreben sei.</p><p>In der Folge hatte die Projektorganisation in dieser Sache verschiedentlich Kontakt mit den Standortkantonen. Eine Begegnung zwischen den Vorstehern des EFD und des EJPD und einer Regierungsdelegation der Kantone Tessin und St. Gallen fand am 11. November 2002 in Bern statt. Die Vertreter der Kantone erklärten sich dabei grundsätzlich bereit, einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Erstellungskosten der beiden Gerichte zu leisten. Über das Ausmass ihrer Beteiligung wird verhandelt werden, wenn die konkreten Projekte vorliegen und eine zuverlässige Schätzung der Kosten möglich ist.</p><p>In der Zwischenzeit sind mit den Kantonen Tessin und St. Gallen auch auf technischer Ebene Gespräche aufgenommen worden. Unmittelbar nach der Bestimmung der beiden Sitzkantone wurde das BBL von der Projektorganisation beauftragt, die Standortvorschläge für die Unterbringung der beiden Gerichte einer ersten Prüfung zu unterziehen und mit der entsprechenden Bauplanung zu beginnen. In diesem Zusammenhang fanden am 26. August 2002 und am 6. September 2002 die ersten Besuche in den Kantonen St.Gallen und Tessin statt, bei denen von den Vorschlägen der Kantone Kenntnis genommen werden konnte.</p><p>Gegenwärtig ist das BBL mit der Grundlagenprüfung verschiedener Objekte für die Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona und des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen befasst. Diese Prüfung wird in Zusammenarbeit mit der Projektorganisation und mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden durchgeführt.</p><p>In St. Gallen hat die Prüfung ergeben, dass der Bund darauf verzichten musste, sich innert einer von der Kantonsregierung auf Ende September 2002 angesetzten Frist definitiv für das Bauprojekt an der St. Leonhardstrasse zu entscheiden. Dies ist auf zahlreiche Probleme in Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Umbaumöglichkeiten sowie dem Bezugstermin des Gebäudes zurückzuführen. In intensiver Zusammenarbeit mit den Kantons- und Gemeindebehörden werden zurzeit verschiedene taugliche Alternativmöglichkeiten geprüft, was zu Beginn des nächsten Jahres eine definitive Standortwahl erlauben wird.</p><p>In Bellinzona hat sich gezeigt, dass das BBL die vom Kanton vorgeschlagene Unterbringungslösung wegen des Zustands der Gebäude und der beschränkten Verfügbarkeit vorerst einer Machbarkeitsstudie unterziehen muss. Unter diesen Umständen ist ein Bezug eines definitiven Gebäudes auf den 1. Januar 2004 ausgeschlossen.</p><p>Um eine Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona auf den 1. Januar 2004 trotzdem zu gewährleisten, hat eine besondere Arbeitsgruppe die bauliche Projektdefinition für eine provisorische Einrichtung erarbeitet. An diesen Arbeiten waren sowohl Gerichts- und Strafrechtsexperten als auch Vertreter des BBL und des Kantons Tessin beteiligt.</p><p>Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit der Bereitstellung der IT-Infrastruktur für das Provisorium in Bellinzona. Mit der Erarbeitung eines Projektantrages und der notwendigen Pflichtenhefte wurde im Rahmen der Voranalyse das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation beauftragt.</p><p>Auch in den Teilbereichen Finanzen, Personal, Kommunikation, Recht und Organisation ist die Arbeit aufgenommen worden. In finanzieller Hinsicht sind der Nachtragskredit II für das laufende Jahr, das Budget 2003 und der Finanzplan 2004-2006 erstellt worden. Die Vorbereitung des Budgets 2004 ist im Gange. Im Personalwesen ist die Vorbereitung der Richterwahlen für das Bundesstrafgericht in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten an die Hand genommen worden. Zudem wird der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Auflösung der Eidgenössischen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in Absprache mit dem EFD und dem EPA analysiert. Daraus ergibt sich schon verwaltungsintern ein bedeutendes Informationsbedürfnis, das anhand eines allgemeinen Kommunikationskonzeptes, welches einen Internetauftritt, schriftliche Mitteilungen und Informationsveranstaltungen vorsieht, abgedeckt werden soll.</p><p>Zwei Informationsveranstaltungen mit den Parlamentariern der Kantone Tessin und St. Gallen fanden während der letzten Session statt. Schliesslich wurden auch die Arbeiten für den strukturellen und organisatorischen Aufbau des Bundesstrafgerichtes aufgenommen, nachdem nun das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht vom Parlament verabschiedet worden ist.</p><p>2. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht wird nach dem Gesagten seine Tätigkeit in St. Gallen nicht per Anfang 2005 aufnehmen können. Ein Termin kann beim heutigen Stand der Gesetzgebungsarbeiten und der Bauplanung nicht bestimmt werden. Die für die Einsetzung des Gerichtes notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden indessen mit aller Wahrscheinlichkeit frühestens im Jahr 2006 in Kraft treten können. Auf der anderen Seite muss bei der Bauplanung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bestimmung des Standorts noch aussteht und die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen planerischen Massnahmen noch unbekannt sind.</p><p>3. Massnahmen gegen Verzögerungsbestrebungen</p><p>Der Bundesrat hat alle Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes aufnehmen kann.</p><p>Einerseits ist die Projektorganisation aufgebaut und teilweise schon eingesetzt worden. Sie hat ihre Arbeiten auf allen Ebenen aufgenommen und wird sie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Standortkantone und mit den beteiligten Instanzen des Bundes (Eidgenössische Rekurskommissionen, departamentale Beschwerdedienste, Bundesgericht, Bundesanwaltschaft, EJPD, EFD usw.) ohne Verzug weiterführen.</p><p>Andererseits unterstützt der Bundesrat die Projektorganisation und das BBL aktiv bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung mit den Standortkantonen über deren finanzielle Beteiligung, damit diese im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag abgeschlossen werden.</p><p>Die Projektorganisation ist bisher mit keinerlei Verzögerungsmanövern konfrontiert worden, welche ihre Arbeit aufhalten könnten. Die Projektarbeiten werden plangemäss zügig vorangetrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Bundesbeschluss soll das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Anfang 2005 seine Arbeit aufnehmen. Über den Entscheid des Standortes St. Gallen waren verständlicherweise nicht alle Bediensteten der verschiedenen künftig im Verwaltungsgericht zusammengefassten Rekurskommissionen erfreut. Für viele von ihnen wird die Inbetriebnahme des Gerichtes in St. Gallen einen Wohnortwechsel zur Folge haben.</p><p>Offenbar löst dies Widerstand von verschiedenen betroffenen Seiten aus. Es wird versucht, den Standortwechsel nach St. Gallen so lange wie möglich hinauszuzögern. Diese Verzögerungstaktik ist durchaus geeignet, Mehrkosten nach sich zu ziehen. So macht die Asylrekurskommission geltend, dass das Zusammentreffen verschiedener EDV-Plattformen im neuen Gericht grosse Probleme aufwerfe und deshalb ein Umzug noch längere Zeit aufgeschoben werden müsse.</p><p>Auch verschiedene Kreise in Parlament und Verwaltung versuchen eine zügige Aufnahme der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit in St. Gallen zu verzögern. Auf diese Weise werden den noch nötigen rechtlichen Grundlagen nicht gerade Priorität eingeräumt. Zudem ist seitens des Bundes plötzlich auch zu hören, dass das Gebäude, in welchem das Verwaltungsgericht untergebracht werden soll, zu wenig repräsentativ sei und die Räumlichkeiten noch entsprechend angepasst werden müssten. Vorher könne man nicht einziehen.</p><p>Angesichts dieser unbefriedigenden Situation wird der Bundesrat gebeten, Auskunft über folgende Fragen zu geben:</p><p>1. Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die Umsetzung des Verwaltungsgerichtes in St. Gallen?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass das Eidgenössische Verwaltungsgericht in St. Gallen termingerecht per Anfang 2005 seinen Betrieb aufnehmen kann?</p><p>3. Was unternimmt er, um die oben geschilderten Verzögerungsmassnahmen zu unterbinden?</p>
  • Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Verzögerungstaktik der Verwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Stand des Projektes</p><p>1.1 Aufbau der Projektorganisation</p><p>Am 5. März 2002 haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 28. September 2001 die Projektoberleitung (POL) für den Aufbau des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes eingesetzt. Präsidiert wird die POL von Professor Dr. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz. Mitglieder sind Daniel Uhlmann, Stv. Generalsekretär EJPD, Jules Busslinger, Stv. Generalsekretär EFD, Dr. iur. Paul Tschümperlin, Generalsekretär des Schweizerischen Bundesgerichtes, Bruno Huber, Präsident der Schweizerischen Asylrekurskommission, Claude Nicati, Stv. Bundesanwalt, Dr. Hans-Rudolf Arta, Vertreter des Kantons St. Gallen, Giorgio Battaglioni, Vertreter des Kantons Tessin, Bernardo Stadelmann, Projektleiter "Neue Bundesgerichte".</p><p>Die POL hat zum Auftrag, die Projektorganisation aufzubauen und die sach- und zeitgerechte Umsetzung des Projektes "Neue Bundesgerichte" zu überwachen und zu steuern.</p><p>Der für die operative Umsetzung des Projektes "Neue Bundesgerichte" verantwortliche Projektleiter, lic. iur. Bernardo Stadelmann, ist von der POL im Sommer dieses Jahres nach einer öffentlichen Ausschreibung und der Auswertung von über 30 Kandidaturen aus der ganzen Schweiz angestellt worden. Er hat seine Tätigkeit am 5. August 2002 aufgenommen. Die Projektleitung arbeitet gegenwärtig mit dem vollamtlichen Projektleiter, einer 60-prozentigen Projektassistentin, einer Projektmitarbeiterin für Human Ressources aus den Parlamentsdiensten und zwei nebenamtlichen Teilprojektleitern für Recht und Kommunikation. Der weitere Ausbau der Projektleitung sieht in den nächsten Wochen die Anstellung eines Teilprojektleiters Finanzen, Personal und Bauten sowie eines Teilprojektleiters für die Informatik vor, deren Stellen öffentlich ausgeschrieben worden sind.</p><p>Gestützt auf die entsprechende Anordnung des EJPD und des EFD hat die Projektoberleitung zudem einen Beirat eingesetzt, der sie unterstützen muss und dem Vertreter von Behörden und Organisationen angehören, die durch die Neuorganisation der Bundesrechtspflege besonders betroffen sind (Eidgenössische Rekurskommissionen und departementale Beschwerdedienste). Der Beirat hat sich am 14. August 2002 konstituiert und wird vom Präsidenten der Rekurskommission UVEK, Bruno Wallimann, präsidiert.</p><p>1.2 Stand der Arbeiten</p><p>Am Tag der Verabschiedung des Gesetzes über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes hat die Vorsteherin des EJPD schriftlich mit den Kantonen Tessin und St. Gallen Kontakt aufgenommen und sie über die Einsetzung der Projektorganisation für den Aufbau der Gerichte informiert. Unmittelbar darauf wurden die beiden Standortkantone von der Projektoberleitung aufgefordert, je eine Kontaktperson sowie eine oder einen Delegierten in die Projektoberleitung zu bestimmen. Am 21. August 2002 konnte die Projektoberleitung zum ersten Mal in vollständiger Besetzung tagen.</p><p>Nachdem das Parlament im Gerichtssitzgesetz eine gesetzliche Grundlage für die zwischen dem Bund und den Standortkantonen abzuschliessenden Verträge über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Errichtung des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen hatte, erteilte der Bundesrat der Projektorganisation für den Aufbau der neuen Bundesgerichte und dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Auftrag, mit den Kantonen Tessin und St. Gallen eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln (Beschluss vom 3. Juli 2002). Gleichzeitig legte er als Zielvorgabe für die Verhandlungen fest, dass die Standortkantone das Grundstück zur Verfügung zu stellen und sich an den Gebäudeerstellungskosten in angemessener Weise zu beteiligen hätten, wobei eine Beteiligung von 50 Prozent der gesamten Baukosten anzustreben sei.</p><p>In der Folge hatte die Projektorganisation in dieser Sache verschiedentlich Kontakt mit den Standortkantonen. Eine Begegnung zwischen den Vorstehern des EFD und des EJPD und einer Regierungsdelegation der Kantone Tessin und St. Gallen fand am 11. November 2002 in Bern statt. Die Vertreter der Kantone erklärten sich dabei grundsätzlich bereit, einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Erstellungskosten der beiden Gerichte zu leisten. Über das Ausmass ihrer Beteiligung wird verhandelt werden, wenn die konkreten Projekte vorliegen und eine zuverlässige Schätzung der Kosten möglich ist.</p><p>In der Zwischenzeit sind mit den Kantonen Tessin und St. Gallen auch auf technischer Ebene Gespräche aufgenommen worden. Unmittelbar nach der Bestimmung der beiden Sitzkantone wurde das BBL von der Projektorganisation beauftragt, die Standortvorschläge für die Unterbringung der beiden Gerichte einer ersten Prüfung zu unterziehen und mit der entsprechenden Bauplanung zu beginnen. In diesem Zusammenhang fanden am 26. August 2002 und am 6. September 2002 die ersten Besuche in den Kantonen St.Gallen und Tessin statt, bei denen von den Vorschlägen der Kantone Kenntnis genommen werden konnte.</p><p>Gegenwärtig ist das BBL mit der Grundlagenprüfung verschiedener Objekte für die Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona und des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen befasst. Diese Prüfung wird in Zusammenarbeit mit der Projektorganisation und mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden durchgeführt.</p><p>In St. Gallen hat die Prüfung ergeben, dass der Bund darauf verzichten musste, sich innert einer von der Kantonsregierung auf Ende September 2002 angesetzten Frist definitiv für das Bauprojekt an der St. Leonhardstrasse zu entscheiden. Dies ist auf zahlreiche Probleme in Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Umbaumöglichkeiten sowie dem Bezugstermin des Gebäudes zurückzuführen. In intensiver Zusammenarbeit mit den Kantons- und Gemeindebehörden werden zurzeit verschiedene taugliche Alternativmöglichkeiten geprüft, was zu Beginn des nächsten Jahres eine definitive Standortwahl erlauben wird.</p><p>In Bellinzona hat sich gezeigt, dass das BBL die vom Kanton vorgeschlagene Unterbringungslösung wegen des Zustands der Gebäude und der beschränkten Verfügbarkeit vorerst einer Machbarkeitsstudie unterziehen muss. Unter diesen Umständen ist ein Bezug eines definitiven Gebäudes auf den 1. Januar 2004 ausgeschlossen.</p><p>Um eine Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona auf den 1. Januar 2004 trotzdem zu gewährleisten, hat eine besondere Arbeitsgruppe die bauliche Projektdefinition für eine provisorische Einrichtung erarbeitet. An diesen Arbeiten waren sowohl Gerichts- und Strafrechtsexperten als auch Vertreter des BBL und des Kantons Tessin beteiligt.</p><p>Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit der Bereitstellung der IT-Infrastruktur für das Provisorium in Bellinzona. Mit der Erarbeitung eines Projektantrages und der notwendigen Pflichtenhefte wurde im Rahmen der Voranalyse das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation beauftragt.</p><p>Auch in den Teilbereichen Finanzen, Personal, Kommunikation, Recht und Organisation ist die Arbeit aufgenommen worden. In finanzieller Hinsicht sind der Nachtragskredit II für das laufende Jahr, das Budget 2003 und der Finanzplan 2004-2006 erstellt worden. Die Vorbereitung des Budgets 2004 ist im Gange. Im Personalwesen ist die Vorbereitung der Richterwahlen für das Bundesstrafgericht in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten an die Hand genommen worden. Zudem wird der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Auflösung der Eidgenössischen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in Absprache mit dem EFD und dem EPA analysiert. Daraus ergibt sich schon verwaltungsintern ein bedeutendes Informationsbedürfnis, das anhand eines allgemeinen Kommunikationskonzeptes, welches einen Internetauftritt, schriftliche Mitteilungen und Informationsveranstaltungen vorsieht, abgedeckt werden soll.</p><p>Zwei Informationsveranstaltungen mit den Parlamentariern der Kantone Tessin und St. Gallen fanden während der letzten Session statt. Schliesslich wurden auch die Arbeiten für den strukturellen und organisatorischen Aufbau des Bundesstrafgerichtes aufgenommen, nachdem nun das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht vom Parlament verabschiedet worden ist.</p><p>2. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht wird nach dem Gesagten seine Tätigkeit in St. Gallen nicht per Anfang 2005 aufnehmen können. Ein Termin kann beim heutigen Stand der Gesetzgebungsarbeiten und der Bauplanung nicht bestimmt werden. Die für die Einsetzung des Gerichtes notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden indessen mit aller Wahrscheinlichkeit frühestens im Jahr 2006 in Kraft treten können. Auf der anderen Seite muss bei der Bauplanung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bestimmung des Standorts noch aussteht und die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen planerischen Massnahmen noch unbekannt sind.</p><p>3. Massnahmen gegen Verzögerungsbestrebungen</p><p>Der Bundesrat hat alle Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes aufnehmen kann.</p><p>Einerseits ist die Projektorganisation aufgebaut und teilweise schon eingesetzt worden. Sie hat ihre Arbeiten auf allen Ebenen aufgenommen und wird sie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Standortkantone und mit den beteiligten Instanzen des Bundes (Eidgenössische Rekurskommissionen, departamentale Beschwerdedienste, Bundesgericht, Bundesanwaltschaft, EJPD, EFD usw.) ohne Verzug weiterführen.</p><p>Andererseits unterstützt der Bundesrat die Projektorganisation und das BBL aktiv bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung mit den Standortkantonen über deren finanzielle Beteiligung, damit diese im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag abgeschlossen werden.</p><p>Die Projektorganisation ist bisher mit keinerlei Verzögerungsmanövern konfrontiert worden, welche ihre Arbeit aufhalten könnten. Die Projektarbeiten werden plangemäss zügig vorangetrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Bundesbeschluss soll das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Anfang 2005 seine Arbeit aufnehmen. Über den Entscheid des Standortes St. Gallen waren verständlicherweise nicht alle Bediensteten der verschiedenen künftig im Verwaltungsgericht zusammengefassten Rekurskommissionen erfreut. Für viele von ihnen wird die Inbetriebnahme des Gerichtes in St. Gallen einen Wohnortwechsel zur Folge haben.</p><p>Offenbar löst dies Widerstand von verschiedenen betroffenen Seiten aus. Es wird versucht, den Standortwechsel nach St. Gallen so lange wie möglich hinauszuzögern. Diese Verzögerungstaktik ist durchaus geeignet, Mehrkosten nach sich zu ziehen. So macht die Asylrekurskommission geltend, dass das Zusammentreffen verschiedener EDV-Plattformen im neuen Gericht grosse Probleme aufwerfe und deshalb ein Umzug noch längere Zeit aufgeschoben werden müsse.</p><p>Auch verschiedene Kreise in Parlament und Verwaltung versuchen eine zügige Aufnahme der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit in St. Gallen zu verzögern. Auf diese Weise werden den noch nötigen rechtlichen Grundlagen nicht gerade Priorität eingeräumt. Zudem ist seitens des Bundes plötzlich auch zu hören, dass das Gebäude, in welchem das Verwaltungsgericht untergebracht werden soll, zu wenig repräsentativ sei und die Räumlichkeiten noch entsprechend angepasst werden müssten. Vorher könne man nicht einziehen.</p><p>Angesichts dieser unbefriedigenden Situation wird der Bundesrat gebeten, Auskunft über folgende Fragen zu geben:</p><p>1. Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die Umsetzung des Verwaltungsgerichtes in St. Gallen?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass das Eidgenössische Verwaltungsgericht in St. Gallen termingerecht per Anfang 2005 seinen Betrieb aufnehmen kann?</p><p>3. Was unternimmt er, um die oben geschilderten Verzögerungsmassnahmen zu unterbinden?</p>
    • Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Verzögerungstaktik der Verwaltung

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