Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission

ShortId
02.1104
Id
20021104
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission
AdditionalIndexing
2811;Richter/in;Parteimitgliedschaft;Informationsverbreitung;Asylrekurskommission
1
  • L06K010801020101, Asylrekurskommission
  • L04K08050101, Parteimitgliedschaft
  • L04K05050201, Richter/in
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich in der Antwort vom 27. Februar 2002 zur Einfachen Anfrage Dunant vom 26. November 2001 (01.1124; Parteizugehörigkeit der Richter der ARK) einlässlich zur Wahl von Richtern und Richterinnen der Schweizerischen Asylrekurskommission geäussert. Die darin erwähnten Kriterien - fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit - standen auch bei den Wahlen von Frau Claudia Cotting zur Vizepräsidentin der Kommission und von Frau Prisca Leu zur Präsidentin der Kammer III im Vordergrund. Der Bundesrat hat sich nicht über ihre allfällige Parteizugehörigkeit informieren lassen. Es bestand kein Grund, neu die Parteizugehörigkeit zu einem zentralen Kriterium für die Wahl zu machen (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Dunant 02.3506, vom 30. September 2002, Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der "NZZ" war zu entnehmen, dass der Bundesrat im August 2002 Frau Cotting als Vizepräsidentin der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) sowie Frau Leu als Kammerpräsidentin gewählt hat.</p><p>Bereits mit meiner Einfachen Anfrage vom 26. November 2001 hatte ich den Bundesrat auf die besorgniserregende Rechtsprechung der ARK in Bezug auf politische und religiöse Extremisten aufmerksam gemacht und wollte die Parteizugehörigkeit der Richter der ARK in Erfahrung bringen. In seiner Antwort vom 27. Februar 2002 verweigerte der Bundesrat die Beantwortung der von mir gestellten Frage nach der Parteizugehörigkeit der Richter der ARK mit dem fadenscheinigen Argument, er kenne deren Parteizugehörigkeit nur teilweise.</p><p>Andererseits fällt auf, dass in der "NZZ" vom 26. August 2002 der parteipolitische Standort des neuen Chefs der Hauptabteilung Asylverfahren im Bundesamt für Flüchtlinge ausdrücklich genannt wurde, die ARK jedoch ein Hort von parteipolitischen Neutralen sein soll bzw. der politische Standort der Richter nach Meinung des Bundesrates gar keine Rolle spielen soll. Es ist insbesondere im hochsensiblen Asylbereich wichtig, dass die Öffentlichkeit weiss, welcher Richter welcher Partei angehört.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>Welcher Partei gehört Frau Cotting, welcher Partei gehört Frau Leu an?</p>
  • Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich in der Antwort vom 27. Februar 2002 zur Einfachen Anfrage Dunant vom 26. November 2001 (01.1124; Parteizugehörigkeit der Richter der ARK) einlässlich zur Wahl von Richtern und Richterinnen der Schweizerischen Asylrekurskommission geäussert. Die darin erwähnten Kriterien - fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit - standen auch bei den Wahlen von Frau Claudia Cotting zur Vizepräsidentin der Kommission und von Frau Prisca Leu zur Präsidentin der Kammer III im Vordergrund. Der Bundesrat hat sich nicht über ihre allfällige Parteizugehörigkeit informieren lassen. Es bestand kein Grund, neu die Parteizugehörigkeit zu einem zentralen Kriterium für die Wahl zu machen (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Dunant 02.3506, vom 30. September 2002, Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der "NZZ" war zu entnehmen, dass der Bundesrat im August 2002 Frau Cotting als Vizepräsidentin der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) sowie Frau Leu als Kammerpräsidentin gewählt hat.</p><p>Bereits mit meiner Einfachen Anfrage vom 26. November 2001 hatte ich den Bundesrat auf die besorgniserregende Rechtsprechung der ARK in Bezug auf politische und religiöse Extremisten aufmerksam gemacht und wollte die Parteizugehörigkeit der Richter der ARK in Erfahrung bringen. In seiner Antwort vom 27. Februar 2002 verweigerte der Bundesrat die Beantwortung der von mir gestellten Frage nach der Parteizugehörigkeit der Richter der ARK mit dem fadenscheinigen Argument, er kenne deren Parteizugehörigkeit nur teilweise.</p><p>Andererseits fällt auf, dass in der "NZZ" vom 26. August 2002 der parteipolitische Standort des neuen Chefs der Hauptabteilung Asylverfahren im Bundesamt für Flüchtlinge ausdrücklich genannt wurde, die ARK jedoch ein Hort von parteipolitischen Neutralen sein soll bzw. der politische Standort der Richter nach Meinung des Bundesrates gar keine Rolle spielen soll. Es ist insbesondere im hochsensiblen Asylbereich wichtig, dass die Öffentlichkeit weiss, welcher Richter welcher Partei angehört.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>Welcher Partei gehört Frau Cotting, welcher Partei gehört Frau Leu an?</p>
    • Parteipolitische Transparenz bei der Schweizerischen Asylrekurskommission

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