Posttarife in Gemeinden ohne Poststelle

ShortId
02.1108
Id
20021108
Updated
24.06.2025 23:07
Language
de
Title
Posttarife in Gemeinden ohne Poststelle
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;Post;Gemeinde;Zweigniederlassung;Gleichbehandlung;Betriebseinstellung;Posttarif;service public
1
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L04K12020202, Post
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L06K070304010207, Zweigniederlassung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08060111, service public
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Post gewährleistet den flächendeckenden Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Die Dienstleistungen des Postverkehrs umfassen die Annahme, die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche. Das Postgesetz verpflichtet die Post weiter, diese Grundversorgung in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität, zu angemessenen Preisen anzubieten. Mit anderen Worten: Jedermann hat Anspruch auf eine qualitativ gute Grundversorgung.</p><p>Im reservierten Bereich muss die Post die Dienstleistungen überdies zu einem Einheitspreis anbieten. Der Einheitspreis für die Dienstleistungen des reservierten Dienstes bildet den Schlüsselfaktor zur Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu den Dienstleistungen der Grundversorgung unabhängig vom Wohnort. Die Dienstleistungen müssen in der ganzen Schweiz - unabhängig davon, ob vor Ort eine Poststelle besteht oder nicht - zu gleichen Bedingungen erbracht werden. Die Qualität der Dienstleistungen wird jährlich überprüft. Die Post erzielt dabei auch international betrachtet Spitzenwerte. Wie diese Messungen für das Jahr 2001 wiederum gezeigt haben, nimmt die Post gerade bei den A-Briefen europaweit eine Spitzenposition ein: 97,6 Prozent aller A-Briefe hielten 2001 die vorgegebenen Laufzeiten ein. Derartige Resultate sind nur möglich, wenn alle Regionen in der Schweiz gleich gut behandelt werden. Leistungsunterschiede würden sich sogleich in Verschlechterungen der Laufzeiten abzeichnen.</p><p>Gemäss Vorgaben des Bundesrates kann der Umbau des Poststellennetzes nur umgesetzt werden, wenn die Qualität der Dienstleistungen in der ganzen Schweiz gleich hoch bleibt. Alle Regionen profitieren auch in Zukunft gleichermassen vom flächendeckenden Universaldienst zu einem Einheitspreis, wie es das Postgesetz vorsieht. Eine Anpassung des Grundsatzes des Einheitstarifs im reservierten Bereich steht für den Bundesrat nicht zur Debatte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Trend zur Schliessung von unrentablen Poststellen in bevölkerungsschwachen Regionen ist offensichtlich unvermeidlich. Das kann aber zur Folge haben, dass die postalische Grundversorgung in Gemeinden mit eigener bzw. ohne eigene Poststelle unterschiedlich ausfällt. Als Beispiel sei auf die Beförderungszeit von A-Post verwiesen, die aus Gemeinden ohne Poststelle durchaus einen Tag länger dauern könnte als aus Gemeinden mit voller Grundversorgung.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, falls solche Benachteiligungen unvermeidbar werden, diese in Form von unterschiedlichen Tarifen für die betroffenen Bevölkerungskreise auszugleichen?</p>
  • Posttarife in Gemeinden ohne Poststelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post gewährleistet den flächendeckenden Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Die Dienstleistungen des Postverkehrs umfassen die Annahme, die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche. Das Postgesetz verpflichtet die Post weiter, diese Grundversorgung in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität, zu angemessenen Preisen anzubieten. Mit anderen Worten: Jedermann hat Anspruch auf eine qualitativ gute Grundversorgung.</p><p>Im reservierten Bereich muss die Post die Dienstleistungen überdies zu einem Einheitspreis anbieten. Der Einheitspreis für die Dienstleistungen des reservierten Dienstes bildet den Schlüsselfaktor zur Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu den Dienstleistungen der Grundversorgung unabhängig vom Wohnort. Die Dienstleistungen müssen in der ganzen Schweiz - unabhängig davon, ob vor Ort eine Poststelle besteht oder nicht - zu gleichen Bedingungen erbracht werden. Die Qualität der Dienstleistungen wird jährlich überprüft. Die Post erzielt dabei auch international betrachtet Spitzenwerte. Wie diese Messungen für das Jahr 2001 wiederum gezeigt haben, nimmt die Post gerade bei den A-Briefen europaweit eine Spitzenposition ein: 97,6 Prozent aller A-Briefe hielten 2001 die vorgegebenen Laufzeiten ein. Derartige Resultate sind nur möglich, wenn alle Regionen in der Schweiz gleich gut behandelt werden. Leistungsunterschiede würden sich sogleich in Verschlechterungen der Laufzeiten abzeichnen.</p><p>Gemäss Vorgaben des Bundesrates kann der Umbau des Poststellennetzes nur umgesetzt werden, wenn die Qualität der Dienstleistungen in der ganzen Schweiz gleich hoch bleibt. Alle Regionen profitieren auch in Zukunft gleichermassen vom flächendeckenden Universaldienst zu einem Einheitspreis, wie es das Postgesetz vorsieht. Eine Anpassung des Grundsatzes des Einheitstarifs im reservierten Bereich steht für den Bundesrat nicht zur Debatte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Trend zur Schliessung von unrentablen Poststellen in bevölkerungsschwachen Regionen ist offensichtlich unvermeidlich. Das kann aber zur Folge haben, dass die postalische Grundversorgung in Gemeinden mit eigener bzw. ohne eigene Poststelle unterschiedlich ausfällt. Als Beispiel sei auf die Beförderungszeit von A-Post verwiesen, die aus Gemeinden ohne Poststelle durchaus einen Tag länger dauern könnte als aus Gemeinden mit voller Grundversorgung.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, falls solche Benachteiligungen unvermeidbar werden, diese in Form von unterschiedlichen Tarifen für die betroffenen Bevölkerungskreise auszugleichen?</p>
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