Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention

ShortId
02.1116
Id
20021116
Updated
24.06.2025 21:08
Language
de
Title
Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
AdditionalIndexing
12;junger Mensch;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Schaffung neuer Bundesstellen;Kind;Vollzug von Beschlüssen;Konvention UNO
1
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L05K0107010205, Kind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hatte in letzter Zeit mehrfach die Gelegenheit, auf die Bedeutung der Uno-Kinderrechtskonvention als wichtige Grundlage für eine nationale Kinder- und Jugendpolitik hinzuweisen (zuletzt in der Antwort auf die Motion Aeppli 02.3321). Er betont dabei jeweils, dass Kinder- und Jugendpolitik eine Querschnittaufgabe ist, die Aktivitäten in den verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen erfordert und den Bund, die Kantone und die Gemeinden als auch die Zivilgesellschaft anspricht. </p><p>Dies gilt auch für die Uno-Kinderrechtskonvention, die praktisch den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre anspricht. Bei der Bekanntmachung und Umsetzung steht neben der Berücksichtigung und Verwirklichung der Konvention innerhalb der Bundesverwaltung auch die Koordination und Kooperation mit Verwaltungs- und Fachstellen der Kantone, der Wissenschaft und der NGO im Vordergrund. Diese Vielfalt der möglichen Akteure und das in unserem Land immer noch grosse Bedürfnis, die Kinderrechtskonvention in breiten Kreisen bekannt zu machen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, schlägt sich auch auf die bundesverwaltungsinterne Arbeitsweise für die Konventionsumsetzung nieder.</p><p>1.-4. Es ist richtig, dass ursprünglich das Konzept bestand, eine 100-Prozent-Stelle für die Umsetzungsarbeiten zu schaffen. Bei der konkreten Stellenbesetzung bot es sich jedoch an, die Stelle zu 50 Prozent mit einer erfahrenen Expertin zu besetzen und die restlichen finanziellen Mittel dazu zu verwenden, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die Koordination mit Wissenschaft und NGO zu fördern und gemeinsame Projekte zu lancieren. </p><p>Dieses Konzept hat sich in den letzten Jahren, in denen es vor allem darum ging, in einer ersten Phase die Konvention bekannt zu machen, die interessierten Kreise miteinander zu vernetzen und verschiedene Aktivitäten aufzubauen, bewährt. Zu diesen erfolgreichen Aktivitäten gehören neben der bundesverwaltungsinternen Tätigkeit: verschiedene Tagungen (z. B. zum Thema Ombudsarbeit für Kinder oder zur Frage des "Kindeswohls"); zwei interdisziplinäre Weiterbildungen zur Konvention von fünf und acht Kurstagen; die Publikation der Veranstaltungsergebnisse; die Mitherausgabe und redaktionelle Mitarbeit der dreimal jährlich erscheinenden Zeitschrift "Kinderpolitik aktuell"; Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Kinderrechte, regelmässige Koordinations- und Informationstreffen mit NGO und ausserparlamentarischen Kommissionssekretariaten usw.</p><p>Die Stelle wird auf Anfang des kommenden Jahres neu zu besetzen sein. Dies wird Anlass sein, das bisherige Konzept, das sich in den ersten vier Jahren bewährt hat, zu überprüfen und allenfalls auch Modifikationen bei der Verteilung der Ressourcen vorzunehmen.</p><p>5. Eine aktuelle Umfrage in der Bundesverwaltung zeigt, dass zwar in allen Departementen Personen mit der Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung regelmässig beschäftigt sind, aber längst nicht alle diese Stellen entsprechende Prozente in ihren Pflichtenheften - zumindest im tatsächlichen Ausmass - ausgewiesen haben. Eine Auflistung nach Prozentsätzen muss daher ungenau bleiben.</p><p>Im EDA (Direktion für Völkerrecht (für die Ausarbeitung des ersten Staatenberichtes), Politische Abteilung IV (für die aussenpolitische Komponente der Kinderpolitik) Deza) sind bisher faktisch rund 150 Prozent eingesetzt worden. Die Stellenprozente der Direktion für Völkerrecht fallen allerdings künftig weg.</p><p>Im EDI (GS, BAK, BSV, BAG, BFS) dürften es insgesamt ebenfalls etwa 150 Prozent sein.</p><p>Im EJPD beschäftigen sich in den verschiedenen Abteilungen Mitarbeitende mit der Konventionsumsetzung, auch wenn diese Arbeit in Gesetzgebung, Adoptionsarbeit und Tätigkeit gegen Kindsentführung nicht direkt als Uno-KRK-Aktivität ausgewiesen wird.</p><p>Im EVD (Seco) rechnet man mit einer tatsächlichen Beschäftigung von 10 bis 50 Prozent, je nach Arbeitsanfall.</p><p>Auch im VBS (namentlich Baspo) und UVEK (Bakom und Unabhängige Beschwerdeinstanz, UBI) wird Umsetzungsarbeit zur Konvention geleistet, obwohl keine direkten Ressourcen zusätzlich zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kinderrechtsfachleute sind sich einig, dass die Schweiz für die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene mehr Stellenprozente benötigt als jene 50 Prozent, die im Bundesamt für Sozialversicherungen effektiv besetzt sind.</p><p>Meines Wissens gibt es auch einen entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 1998, der eine 100-Prozent-Stelle explizit für die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorgesehen hat. Dies geht auch aus der Homepage des Vereins Menschenrechte Schweiz hervor:</p><p>Berichterstattung durch die Schweiz</p><p>"Es handelt sich um das erste Menschenrechtsabkommen, für das die Zuständigkeiten durch Bundesratsbeschluss (18. Februar 1998) klar definiert und zwischen EDA und EDI aufgeteilt wurden. Das EDI koordiniert die Umsetzung des Übereinkommens im Inland und erhält dafür eine Stelle (inklusive Kredit) vom EDA. Die Direktion für Völkerrecht/EDA koordiniert die Arbeiten an den Berichten und vertritt die Schweiz vor dem Ausschuss."</p><p>Verschiedene politische Vorstösse wurden vom Bundesrat mit dem Hinweis auf die fehlenden Ressourcen zurückgewiesen, obwohl gleichzeitig die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendpolitik betont wird (Motionen Wyss, Janiak und Aeppli).</p><p>Die Bundesverwaltung scheint folglich zurzeit wegen den fehlenden Ressourcen nicht in der Lage zu sein, sich dieser Thematik intensiver anzunehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. War die Schaffung einer 100-Prozent-Stelle in einem Bundesratsbeschluss tatsächlich vorgesehen?</p><p>2. Wenn ja, weshalb ist diese Stelle bis heute nur mit 50 Prozent besetzt?</p><p>3. Weshalb hat man sich entschieden, die Ressourcen nicht wie vom Bundesrat vorgesehen in die Koordinationsarbeit zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention im Inland zu investieren?</p><p>4. Wofür wurden und/oder werden dann die eingeplanten Ressourcen der übrigen 50 Prozent gebraucht?</p><p>5. Welche Ressourcen stehen für die Umsetzung der Kinderrechte dem Bund überhaupt zur Verfügung und wie werden sie verwendet?</p>
  • Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hatte in letzter Zeit mehrfach die Gelegenheit, auf die Bedeutung der Uno-Kinderrechtskonvention als wichtige Grundlage für eine nationale Kinder- und Jugendpolitik hinzuweisen (zuletzt in der Antwort auf die Motion Aeppli 02.3321). Er betont dabei jeweils, dass Kinder- und Jugendpolitik eine Querschnittaufgabe ist, die Aktivitäten in den verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen erfordert und den Bund, die Kantone und die Gemeinden als auch die Zivilgesellschaft anspricht. </p><p>Dies gilt auch für die Uno-Kinderrechtskonvention, die praktisch den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre anspricht. Bei der Bekanntmachung und Umsetzung steht neben der Berücksichtigung und Verwirklichung der Konvention innerhalb der Bundesverwaltung auch die Koordination und Kooperation mit Verwaltungs- und Fachstellen der Kantone, der Wissenschaft und der NGO im Vordergrund. Diese Vielfalt der möglichen Akteure und das in unserem Land immer noch grosse Bedürfnis, die Kinderrechtskonvention in breiten Kreisen bekannt zu machen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, schlägt sich auch auf die bundesverwaltungsinterne Arbeitsweise für die Konventionsumsetzung nieder.</p><p>1.-4. Es ist richtig, dass ursprünglich das Konzept bestand, eine 100-Prozent-Stelle für die Umsetzungsarbeiten zu schaffen. Bei der konkreten Stellenbesetzung bot es sich jedoch an, die Stelle zu 50 Prozent mit einer erfahrenen Expertin zu besetzen und die restlichen finanziellen Mittel dazu zu verwenden, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die Koordination mit Wissenschaft und NGO zu fördern und gemeinsame Projekte zu lancieren. </p><p>Dieses Konzept hat sich in den letzten Jahren, in denen es vor allem darum ging, in einer ersten Phase die Konvention bekannt zu machen, die interessierten Kreise miteinander zu vernetzen und verschiedene Aktivitäten aufzubauen, bewährt. Zu diesen erfolgreichen Aktivitäten gehören neben der bundesverwaltungsinternen Tätigkeit: verschiedene Tagungen (z. B. zum Thema Ombudsarbeit für Kinder oder zur Frage des "Kindeswohls"); zwei interdisziplinäre Weiterbildungen zur Konvention von fünf und acht Kurstagen; die Publikation der Veranstaltungsergebnisse; die Mitherausgabe und redaktionelle Mitarbeit der dreimal jährlich erscheinenden Zeitschrift "Kinderpolitik aktuell"; Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Kinderrechte, regelmässige Koordinations- und Informationstreffen mit NGO und ausserparlamentarischen Kommissionssekretariaten usw.</p><p>Die Stelle wird auf Anfang des kommenden Jahres neu zu besetzen sein. Dies wird Anlass sein, das bisherige Konzept, das sich in den ersten vier Jahren bewährt hat, zu überprüfen und allenfalls auch Modifikationen bei der Verteilung der Ressourcen vorzunehmen.</p><p>5. Eine aktuelle Umfrage in der Bundesverwaltung zeigt, dass zwar in allen Departementen Personen mit der Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung regelmässig beschäftigt sind, aber längst nicht alle diese Stellen entsprechende Prozente in ihren Pflichtenheften - zumindest im tatsächlichen Ausmass - ausgewiesen haben. Eine Auflistung nach Prozentsätzen muss daher ungenau bleiben.</p><p>Im EDA (Direktion für Völkerrecht (für die Ausarbeitung des ersten Staatenberichtes), Politische Abteilung IV (für die aussenpolitische Komponente der Kinderpolitik) Deza) sind bisher faktisch rund 150 Prozent eingesetzt worden. Die Stellenprozente der Direktion für Völkerrecht fallen allerdings künftig weg.</p><p>Im EDI (GS, BAK, BSV, BAG, BFS) dürften es insgesamt ebenfalls etwa 150 Prozent sein.</p><p>Im EJPD beschäftigen sich in den verschiedenen Abteilungen Mitarbeitende mit der Konventionsumsetzung, auch wenn diese Arbeit in Gesetzgebung, Adoptionsarbeit und Tätigkeit gegen Kindsentführung nicht direkt als Uno-KRK-Aktivität ausgewiesen wird.</p><p>Im EVD (Seco) rechnet man mit einer tatsächlichen Beschäftigung von 10 bis 50 Prozent, je nach Arbeitsanfall.</p><p>Auch im VBS (namentlich Baspo) und UVEK (Bakom und Unabhängige Beschwerdeinstanz, UBI) wird Umsetzungsarbeit zur Konvention geleistet, obwohl keine direkten Ressourcen zusätzlich zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kinderrechtsfachleute sind sich einig, dass die Schweiz für die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene mehr Stellenprozente benötigt als jene 50 Prozent, die im Bundesamt für Sozialversicherungen effektiv besetzt sind.</p><p>Meines Wissens gibt es auch einen entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 1998, der eine 100-Prozent-Stelle explizit für die Koordination der Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorgesehen hat. Dies geht auch aus der Homepage des Vereins Menschenrechte Schweiz hervor:</p><p>Berichterstattung durch die Schweiz</p><p>"Es handelt sich um das erste Menschenrechtsabkommen, für das die Zuständigkeiten durch Bundesratsbeschluss (18. Februar 1998) klar definiert und zwischen EDA und EDI aufgeteilt wurden. Das EDI koordiniert die Umsetzung des Übereinkommens im Inland und erhält dafür eine Stelle (inklusive Kredit) vom EDA. Die Direktion für Völkerrecht/EDA koordiniert die Arbeiten an den Berichten und vertritt die Schweiz vor dem Ausschuss."</p><p>Verschiedene politische Vorstösse wurden vom Bundesrat mit dem Hinweis auf die fehlenden Ressourcen zurückgewiesen, obwohl gleichzeitig die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendpolitik betont wird (Motionen Wyss, Janiak und Aeppli).</p><p>Die Bundesverwaltung scheint folglich zurzeit wegen den fehlenden Ressourcen nicht in der Lage zu sein, sich dieser Thematik intensiver anzunehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. War die Schaffung einer 100-Prozent-Stelle in einem Bundesratsbeschluss tatsächlich vorgesehen?</p><p>2. Wenn ja, weshalb ist diese Stelle bis heute nur mit 50 Prozent besetzt?</p><p>3. Weshalb hat man sich entschieden, die Ressourcen nicht wie vom Bundesrat vorgesehen in die Koordinationsarbeit zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention im Inland zu investieren?</p><p>4. Wofür wurden und/oder werden dann die eingeplanten Ressourcen der übrigen 50 Prozent gebraucht?</p><p>5. Welche Ressourcen stehen für die Umsetzung der Kinderrechte dem Bund überhaupt zur Verfügung und wie werden sie verwendet?</p>
    • Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention

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