Flughafen Zürich. Finanzielle Perspektive
- ShortId
-
02.1118
- Id
-
20021118
- Updated
-
24.06.2025 23:14
- Language
-
de
- Title
-
Flughafen Zürich. Finanzielle Perspektive
- AdditionalIndexing
-
48;Unternehmensbeihilfe;Flughafen;Betriebskonto;Zürich (Kanton);Wirtschaftsanalyse;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K18040104, Luftverkehr
- L06K070302010301, Betriebskonto
- L03K070404, Wirtschaftsanalyse
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat selber hat keinen Einblick in die Geschäftsbücher der Flughafen Zürich AG. Hingegen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Rahmen seiner Aufsichtsfunktionen bereits vor einiger Zeit ein Monitoring in die Wege geleitet. Anhand eines Kennzahlensystems wird die jeweilige wirtschaftliche Situation des Flughafens Zürich periodisch überprüft. Zudem orientiert Unique das Bazl regelmässig über die Quartalsabschlüsse. Das Bazl steht ausserdem in regelmässigem Kontakt mit dem Bundesvertreter im Swiss-Verwaltungsrat.</p><p>Mit Schreiben vom 17. Dezember 2002 an den Vorsteher des UVEK hat der Regierungsrat des Kantons Zürich zum Ausdruck gebracht, dass er im Falle existenzieller wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Flughafengesellschaft erwartet, dass der Bund finanzielle Hilfeleistungen erbringt.</p><p>Am 30. Januar 2003 hat der Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Herr Regierungsrat Jeker, dem Vorsteher des UVEK die Beurteilung der Zürcher Regierung zur wirtschaftliche Situation der Flughafen Zürich AG dargelegt. Der Vorsteher des UVEK hat den Bundesrat über diese Beurteilung informiert. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Liquidität der Flughafen Zürich AG bis auf weiteres gesichert ist.</p><p>Verständlicherweise kann der Bundesrat aber nicht ausschliessen, dass die Gesellschaft bei einer längerfristig ungünstigen Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz und auf internationaler Ebene in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnte.</p><p>In der Tat besteht für den Bund gemäss Luftfahrtgesetz die Möglichkeit, sich an Flughäfen zu beteiligen und Darlehen zu leisten, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund bereits mit seinem Anteil an der Finanzierung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft Swiss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Infrastrukturen der schweizerischen Luftfahrt - namentlich des Flughafens Zürich - geleistet hat. In der Finanzierungsbotschaft hat der Bundesrat dies dargelegt und das klare Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Hilfe an den Flughafen durch den Standortkanton zu übernehmen sei. Angesichts dieser Ausgangslage und der angespannten Finanzlage des Bundes kann eine finanzielle Unterstützung der Flughafengesellschaft nicht infrage kommen.</p><p>Als grösster Aktionär des Flughafens verfügt der Kanton Zürich über drei Mitglieder sowie über eine Sperrminorität im Verwaltungsrat. Der Bundesrat möchte festhalten, dass es bei der Erkennung ernsthafter finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft Sache des Kantons wäre, rechtzeitig die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Das Dock Midfield soll auf den 1. September 2003 in Betrieb gehen. Mitte Januar stimmte das Bazl einer Erhöhung der Passagiergebühren nach Inbetriebnahme des Docks Midfield zu. Die höheren Gebühren dienen einerseits zur Finanzierung der Betriebskosten der fünften Ausbauetappe, andererseits sollen sie dem Flughafen auch eine angemessene Verzinsung des Kapitals ermöglichen.</p><p>Mit Blick auf das schwierige Umfeld, in welchem sich die Schweizer Zivilluftfahrt befindet, stuft das Bazl das Interesse an einer langfristig funktionierenden und finanziell gesicherten Infrastruktur höher ein als dasjenige des einzelnen Flugpassagiers.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der neue Flughafenterminal Midfield wird zurzeit fertig gestellt. Aus Spargründen soll der neue Terminal, welcher vom Zürcher Regierungsrat in der Volksabstimmung als zwingend und dringend bezeichnet worden war, jedoch nicht mehr dem Verkehr übergeben werden. Die Flughafenbetreiberin Unique vermeidet damit rund 40 bis 50 Millionen Franken an Abschreibungskosten, welche die Betriebsrechnung belasten würden.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass die Flughafenbetreiberin Unique in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt, sonst müsste sie nicht mit solchen Tricks ihre Betriebsbuchhaltung schönen.</p><p>Da der Flughafen Zürich eine verkehrspolitisch bedeutungsvolle Infrastruktur darstellt, kann es dem Bund nicht gleichgültig sein, wie die finanzielle Situation der Konzessionsnehmerin des Flughafens Zürich aussieht. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Hat er Einsicht in die Bücher der Unternehmung Unique?</p><p>- Welche Massnahmen würde der Bund treffen, wenn sich Unique einem Konkurs nähern würde?</p><p>- Ist es denkbar, dass die Eidgenossenschaft der Flughafenbetreiberin Unique finanziell unter die Arme greifen würde oder müsste der Kanton Zürich als Grossaktionär von Unique einspringen?</p><p>- Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Nichtinbetriebnahme des neuen Terminals Midfield?</p>
- Flughafen Zürich. Finanzielle Perspektive
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat selber hat keinen Einblick in die Geschäftsbücher der Flughafen Zürich AG. Hingegen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Rahmen seiner Aufsichtsfunktionen bereits vor einiger Zeit ein Monitoring in die Wege geleitet. Anhand eines Kennzahlensystems wird die jeweilige wirtschaftliche Situation des Flughafens Zürich periodisch überprüft. Zudem orientiert Unique das Bazl regelmässig über die Quartalsabschlüsse. Das Bazl steht ausserdem in regelmässigem Kontakt mit dem Bundesvertreter im Swiss-Verwaltungsrat.</p><p>Mit Schreiben vom 17. Dezember 2002 an den Vorsteher des UVEK hat der Regierungsrat des Kantons Zürich zum Ausdruck gebracht, dass er im Falle existenzieller wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Flughafengesellschaft erwartet, dass der Bund finanzielle Hilfeleistungen erbringt.</p><p>Am 30. Januar 2003 hat der Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Herr Regierungsrat Jeker, dem Vorsteher des UVEK die Beurteilung der Zürcher Regierung zur wirtschaftliche Situation der Flughafen Zürich AG dargelegt. Der Vorsteher des UVEK hat den Bundesrat über diese Beurteilung informiert. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Liquidität der Flughafen Zürich AG bis auf weiteres gesichert ist.</p><p>Verständlicherweise kann der Bundesrat aber nicht ausschliessen, dass die Gesellschaft bei einer längerfristig ungünstigen Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz und auf internationaler Ebene in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnte.</p><p>In der Tat besteht für den Bund gemäss Luftfahrtgesetz die Möglichkeit, sich an Flughäfen zu beteiligen und Darlehen zu leisten, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Allerdings weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund bereits mit seinem Anteil an der Finanzierung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft Swiss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Infrastrukturen der schweizerischen Luftfahrt - namentlich des Flughafens Zürich - geleistet hat. In der Finanzierungsbotschaft hat der Bundesrat dies dargelegt und das klare Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Hilfe an den Flughafen durch den Standortkanton zu übernehmen sei. Angesichts dieser Ausgangslage und der angespannten Finanzlage des Bundes kann eine finanzielle Unterstützung der Flughafengesellschaft nicht infrage kommen.</p><p>Als grösster Aktionär des Flughafens verfügt der Kanton Zürich über drei Mitglieder sowie über eine Sperrminorität im Verwaltungsrat. Der Bundesrat möchte festhalten, dass es bei der Erkennung ernsthafter finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft Sache des Kantons wäre, rechtzeitig die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Das Dock Midfield soll auf den 1. September 2003 in Betrieb gehen. Mitte Januar stimmte das Bazl einer Erhöhung der Passagiergebühren nach Inbetriebnahme des Docks Midfield zu. Die höheren Gebühren dienen einerseits zur Finanzierung der Betriebskosten der fünften Ausbauetappe, andererseits sollen sie dem Flughafen auch eine angemessene Verzinsung des Kapitals ermöglichen.</p><p>Mit Blick auf das schwierige Umfeld, in welchem sich die Schweizer Zivilluftfahrt befindet, stuft das Bazl das Interesse an einer langfristig funktionierenden und finanziell gesicherten Infrastruktur höher ein als dasjenige des einzelnen Flugpassagiers.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der neue Flughafenterminal Midfield wird zurzeit fertig gestellt. Aus Spargründen soll der neue Terminal, welcher vom Zürcher Regierungsrat in der Volksabstimmung als zwingend und dringend bezeichnet worden war, jedoch nicht mehr dem Verkehr übergeben werden. Die Flughafenbetreiberin Unique vermeidet damit rund 40 bis 50 Millionen Franken an Abschreibungskosten, welche die Betriebsrechnung belasten würden.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass die Flughafenbetreiberin Unique in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt, sonst müsste sie nicht mit solchen Tricks ihre Betriebsbuchhaltung schönen.</p><p>Da der Flughafen Zürich eine verkehrspolitisch bedeutungsvolle Infrastruktur darstellt, kann es dem Bund nicht gleichgültig sein, wie die finanzielle Situation der Konzessionsnehmerin des Flughafens Zürich aussieht. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>- Hat er Einsicht in die Bücher der Unternehmung Unique?</p><p>- Welche Massnahmen würde der Bund treffen, wenn sich Unique einem Konkurs nähern würde?</p><p>- Ist es denkbar, dass die Eidgenossenschaft der Flughafenbetreiberin Unique finanziell unter die Arme greifen würde oder müsste der Kanton Zürich als Grossaktionär von Unique einspringen?</p><p>- Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Nichtinbetriebnahme des neuen Terminals Midfield?</p>
- Flughafen Zürich. Finanzielle Perspektive
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