Eisenbahnlinie Praille-Eaux-Vives/GE. Finanzierung

ShortId
02.1122
Id
20021122
Updated
14.11.2025 07:29
Language
de
Title
Eisenbahnlinie Praille-Eaux-Vives/GE. Finanzierung
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Bahn 2000;Schienennetz;Genf (Kanton);Finanzierung
1
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K18030201, Bahn 2000
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die erste Etappe der "Bahn 2000" sollte am 12. Dezember 2004 abgeschlossen sein, wobei von den finanziellen Ressourcen wahrscheinlich ein Betrag von etwa 1,5 Milliarden Franken übrig bleiben wird. Der genaue Betrag wird erst nach Beendigung der Arbeiten feststehen.</p><p>Am 4. April 2001 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid getroffen, diesen Betrag für den Bau von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs zu benützen und ihn bis zu seiner Verwendung im Fonds für den öffentlichen Verkehr zu belassen. Nötigenfalls könnte damit bei einem oder mehreren Projekten der gerechtfertigte Bedarf an zusätzlichen Finanzen gedeckt werden.</p><p>Zudem hat der Bundesrat am 3. Juli 2002 beschlossen, dem Protokoll vom 26. April 2002 zwischen den Parteien zuzustimmen, die von der Auslegung und der Umsetzung des Staatsvertrages vom 7. Mai 1912 zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf über eine Bahnverbindung zwischen Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse betroffen sind. Die Gesamtkosten für dieses Projekt wurden auf 950 Millionen Franken geschätzt, wovon 400 Millionen zulasten des Kantons gehen und 550 Millionen Franken vom Bund und den SBB getragen werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Verpflichtungen der Eidgenossenschaft und der SBB im Staatsvertrag von 1912 anerkannt. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2003-2006 mit den SBB ist eine erste Kredittranche von 40 Millionen Franken vorgesehen. Doch verlangt die finanzielle Lage des Bundes Budgetkürzungen, deren Auswirkungen auf die laufenden Projekte noch nicht definitiv veranschlagt werden können.</p><p>Für die Finanzierung des restlichen Projektes kann sich der Bundesrat heute nicht fest verpflichten, denn es obliegt dem Parlament, in letzter Instanz über die Ausgaben des Bundes zu entscheiden. Für diesen Zweck könnten die neuen finanziellen Mittel, die für den Agglomerationsverkehr oder für andere Zwecke wie z. B. die Leistungsvereinbarung 2007-2010 oder die zweite Etappe von "Bahn 2000" bestimmt sind, in Betracht gefasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kosten für die erste Etappe der "Bahn 2000" werden über 1 Milliarde Franken unter dem bewilligten Projektkredit liegen. Welche Verwendung ist für diesen Betrag vorgesehen?</p><p>Genf hat einen Kredit von mehr als 400 Millionen Franken für den Bau der Eisenbahnlinie Praille-Eaux-Vives bewilligt. Könnte da nicht ein Teil des Kreditrestes von "Bahn 2000" zur Finanzierung des Bundesanteils dienen?</p>
  • Eisenbahnlinie Praille-Eaux-Vives/GE. Finanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die erste Etappe der "Bahn 2000" sollte am 12. Dezember 2004 abgeschlossen sein, wobei von den finanziellen Ressourcen wahrscheinlich ein Betrag von etwa 1,5 Milliarden Franken übrig bleiben wird. Der genaue Betrag wird erst nach Beendigung der Arbeiten feststehen.</p><p>Am 4. April 2001 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid getroffen, diesen Betrag für den Bau von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs zu benützen und ihn bis zu seiner Verwendung im Fonds für den öffentlichen Verkehr zu belassen. Nötigenfalls könnte damit bei einem oder mehreren Projekten der gerechtfertigte Bedarf an zusätzlichen Finanzen gedeckt werden.</p><p>Zudem hat der Bundesrat am 3. Juli 2002 beschlossen, dem Protokoll vom 26. April 2002 zwischen den Parteien zuzustimmen, die von der Auslegung und der Umsetzung des Staatsvertrages vom 7. Mai 1912 zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf über eine Bahnverbindung zwischen Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse betroffen sind. Die Gesamtkosten für dieses Projekt wurden auf 950 Millionen Franken geschätzt, wovon 400 Millionen zulasten des Kantons gehen und 550 Millionen Franken vom Bund und den SBB getragen werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Verpflichtungen der Eidgenossenschaft und der SBB im Staatsvertrag von 1912 anerkannt. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2003-2006 mit den SBB ist eine erste Kredittranche von 40 Millionen Franken vorgesehen. Doch verlangt die finanzielle Lage des Bundes Budgetkürzungen, deren Auswirkungen auf die laufenden Projekte noch nicht definitiv veranschlagt werden können.</p><p>Für die Finanzierung des restlichen Projektes kann sich der Bundesrat heute nicht fest verpflichten, denn es obliegt dem Parlament, in letzter Instanz über die Ausgaben des Bundes zu entscheiden. Für diesen Zweck könnten die neuen finanziellen Mittel, die für den Agglomerationsverkehr oder für andere Zwecke wie z. B. die Leistungsvereinbarung 2007-2010 oder die zweite Etappe von "Bahn 2000" bestimmt sind, in Betracht gefasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kosten für die erste Etappe der "Bahn 2000" werden über 1 Milliarde Franken unter dem bewilligten Projektkredit liegen. Welche Verwendung ist für diesen Betrag vorgesehen?</p><p>Genf hat einen Kredit von mehr als 400 Millionen Franken für den Bau der Eisenbahnlinie Praille-Eaux-Vives bewilligt. Könnte da nicht ein Teil des Kreditrestes von "Bahn 2000" zur Finanzierung des Bundesanteils dienen?</p>
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