Personensicherheit auf Passagierschiffen auf Schweizer Seen und Grenzgewässern
- ShortId
-
02.1125
- Id
-
20021125
- Updated
-
24.06.2025 23:01
- Language
-
de
- Title
-
Personensicherheit auf Passagierschiffen auf Schweizer Seen und Grenzgewässern
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrssicherheit;Sicherheitsnorm;Wasserfahrzeug;Flussschifffahrt;Binnenschiffsverkehr;Vergnügungsboot
- 1
-
- L03K180502, Binnenschiffsverkehr
- L04K18050204, Flussschifffahrt
- L06K070601020106, Sicherheitsnorm
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- L04K18050101, Wasserfahrzeug
- L05K1805010104, Vergnügungsboot
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vorfall wurde durch die Unabhängige Unfalluntersuchungsstelle im GS - UVEK (UUS) untersucht. Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Ursache der Steuerunfähigkeit des Schiffes ist auf einen Ausfall der Steuerspannung während des Anlegemanövers zurückzuführen. Vor der Anlegestelle wechselte der Schiffsführer zum rechten Aussenfahrstand, um beim Anlegen eine bessere Sicht zu haben. Der Wechsel verlief normal, und das Schiff war vorerst auch von diesem Fahrstand aus steuerbar. Kurz vor dem Anlegen kuppelte der Schiffsführer den rechten Antriebsmotor aus. Nach diesem Auskuppeln reagierte die Steuerung nicht mehr.</p><p>2. Gemäss Artikel 3 der Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) ist die Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Schifffahrtsunternehmen das Bundesamt für Verkehr.</p><p>3. Das Steuersystem entsprach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme und ist auch heute noch mit der SBV konform.</p><p>4. Vergleiche Ziffern 2 und 3.</p><p>5. Die periodischen Kontrollen und auch die letzte Prüfung vor dem Unfall durch das Bundesamt für Verkehr ergaben keine Mängel. Bei der letzten periodischen Kontrolle der elektrischen Anlagen durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat wurden keine Mängel im Zusammenhang mit der ausgefallenen Steuerung festgestellt.</p><p>6. Der Zustand oder die Funktionsfähigkeit der Steuerung bzw. deren technische Zuverlässigkeit sind nicht beanstandet worden.</p><p>7. Es wird abgeklärt, ob und inwieweit für gewisse Komponenten der Steuerung, die bisher eine hohe Zuverlässigkeit aufwiesen, neue sicherheitstechnische Verfahren vorgeschrieben werden müssen (Risikoanalyse durch "überwachte Redundanz"). Dies würde eine Anpassung der SBV bedingen. Im Rahmen dieser Abklärungen wird auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen sein, da bisher solche Ausfälle nicht bekannt waren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 12. September 2001 erlitt das Motorschiff "Arenenberg" der Schifffahrtsgesellschaft "Untersee und Rhein" auf dem Rhein vor Gottlieben eine Kollision mit dem Bootssteg, der Rheinterrasse des Restaurants Waaghaus sowie der Ufermauer des Schlosses Gottlieben. Das Boot war offenbar zufolge des Totalausfalles der Steuerung weder zu steuern noch zu bremsen. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden, weil zufällig im einstürzenden Teil der Terrasse keine Gäste an den Tischen sassen. Hingegen beläuft sich der Schaden Dritter auf mehrere Hunderttausend Franken.</p><p>Die Ursache für das Unglück war offenbar der Umstand, dass die elektrisch angetriebene Steuerung ausgefallen war. Danach soll das unsteuerbar gewordene Schiff immer schneller gefahren sein, bis es an drei Stellen mit am Ufer stehenden Bauten kollidierte.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die Ursachen des Unglücks gemäss durchgeführter Untersuchung?</p><p>2. Welche Amtsstelle ist im Sinne einer Wasserfahrzeugkontrolle für die regelmässige Überprüfung des technischen Zustandes des Motorschiffes verantwortlich?</p><p>3. Entsprach das ausgefallene Steuerungssystem dem Stand der Technik?</p><p>4. Wenn nicht, wem obliegt die Kontrolle darüber?</p><p>5. Ist bei der letzten Kontrolle die Funktionstüchtigkeit der Steuerung überprüft worden?</p><p>6. Ist der Zustand oder die Funktionsfähigkeit der Steuerung, bzw. deren technische Sicherheit beanstandet worden?</p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, damit sich gleiche Fälle mit der Gefährdung von Menschenleben nicht wiederholen können?</p>
- Personensicherheit auf Passagierschiffen auf Schweizer Seen und Grenzgewässern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Vorfall wurde durch die Unabhängige Unfalluntersuchungsstelle im GS - UVEK (UUS) untersucht. Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Ursache der Steuerunfähigkeit des Schiffes ist auf einen Ausfall der Steuerspannung während des Anlegemanövers zurückzuführen. Vor der Anlegestelle wechselte der Schiffsführer zum rechten Aussenfahrstand, um beim Anlegen eine bessere Sicht zu haben. Der Wechsel verlief normal, und das Schiff war vorerst auch von diesem Fahrstand aus steuerbar. Kurz vor dem Anlegen kuppelte der Schiffsführer den rechten Antriebsmotor aus. Nach diesem Auskuppeln reagierte die Steuerung nicht mehr.</p><p>2. Gemäss Artikel 3 der Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) ist die Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Schifffahrtsunternehmen das Bundesamt für Verkehr.</p><p>3. Das Steuersystem entsprach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme und ist auch heute noch mit der SBV konform.</p><p>4. Vergleiche Ziffern 2 und 3.</p><p>5. Die periodischen Kontrollen und auch die letzte Prüfung vor dem Unfall durch das Bundesamt für Verkehr ergaben keine Mängel. Bei der letzten periodischen Kontrolle der elektrischen Anlagen durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat wurden keine Mängel im Zusammenhang mit der ausgefallenen Steuerung festgestellt.</p><p>6. Der Zustand oder die Funktionsfähigkeit der Steuerung bzw. deren technische Zuverlässigkeit sind nicht beanstandet worden.</p><p>7. Es wird abgeklärt, ob und inwieweit für gewisse Komponenten der Steuerung, die bisher eine hohe Zuverlässigkeit aufwiesen, neue sicherheitstechnische Verfahren vorgeschrieben werden müssen (Risikoanalyse durch "überwachte Redundanz"). Dies würde eine Anpassung der SBV bedingen. Im Rahmen dieser Abklärungen wird auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen sein, da bisher solche Ausfälle nicht bekannt waren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 12. September 2001 erlitt das Motorschiff "Arenenberg" der Schifffahrtsgesellschaft "Untersee und Rhein" auf dem Rhein vor Gottlieben eine Kollision mit dem Bootssteg, der Rheinterrasse des Restaurants Waaghaus sowie der Ufermauer des Schlosses Gottlieben. Das Boot war offenbar zufolge des Totalausfalles der Steuerung weder zu steuern noch zu bremsen. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden, weil zufällig im einstürzenden Teil der Terrasse keine Gäste an den Tischen sassen. Hingegen beläuft sich der Schaden Dritter auf mehrere Hunderttausend Franken.</p><p>Die Ursache für das Unglück war offenbar der Umstand, dass die elektrisch angetriebene Steuerung ausgefallen war. Danach soll das unsteuerbar gewordene Schiff immer schneller gefahren sein, bis es an drei Stellen mit am Ufer stehenden Bauten kollidierte.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welches sind die Ursachen des Unglücks gemäss durchgeführter Untersuchung?</p><p>2. Welche Amtsstelle ist im Sinne einer Wasserfahrzeugkontrolle für die regelmässige Überprüfung des technischen Zustandes des Motorschiffes verantwortlich?</p><p>3. Entsprach das ausgefallene Steuerungssystem dem Stand der Technik?</p><p>4. Wenn nicht, wem obliegt die Kontrolle darüber?</p><p>5. Ist bei der letzten Kontrolle die Funktionstüchtigkeit der Steuerung überprüft worden?</p><p>6. Ist der Zustand oder die Funktionsfähigkeit der Steuerung, bzw. deren technische Sicherheit beanstandet worden?</p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, damit sich gleiche Fälle mit der Gefährdung von Menschenleben nicht wiederholen können?</p>
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