Ambulante psychiatrische Pflege
- ShortId
-
02.1130
- Id
-
20021130
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Ambulante psychiatrische Pflege
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenpflege;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Psychiatrie;psychische Krankheit
- 1
-
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K01050107, psychische Krankheit
- L04K16030202, Psychiatrie
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat die Absichtserklärungen gewisser Versicherer der Presse entnommen. Er hat deshalb das Bundesamt für Sozialversicherung als Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer beauftragt, den in der Einfachen Anfrage angesprochenen Sachverhalt abzuklären. Der Bundesrat hat zurzeit keine Kenntnis von einer Praxis, wonach die Krankenversicherer psychisch kranke Personen systematisch diskriminieren und die Übernahme von Spitalleistungen der Kostenübernahme ambulanter Leistungen vorziehen würden. Wie die Autorin der Einfachen Anfrage richtig bemerkt, liefe ein solches Vorgehen dem Wortlaut wie auch dem Grundgedanken des Krankenversicherungsgesetzes zuwider.</p><p>Sollte die Untersuchung, die zusammen mit den Patientenvereinigungen und den betroffenen Leistungserbringern durchgeführt wird, zeigen, dass einzelne Versicherer die Gesetzesbestimmungen zur Leistungsübernahme nicht beachten, können diese allenfalls mit einer allgemeinen Weisung oder anderen zur Verfügung stehenden Aufsichtsmassnahmen an ihre Pflichten erinnert werden.</p><p>Der Bundesrat verfügt nicht über die nötigen Kompetenzen im Bereich des Gesundheitswesens, um einzelne Behandlungsformen aktiv zu fördern. Im Projekt von Bund und Kantonen zur schweizerischen Gesundheitspolitik wird das Thema der geistigen Gesundheit bevorzugt behandelt.</p><p>Empfehlungen werden im Frühjahr 2003 herausgegeben. Im Übrigen wird die umfassende Problematik der Pflegeleistungen auch bei den Vorbereitungsarbeiten zur dritten Teilrevision des KVG untersucht. Erste Ergebnisse werden dem Bundesrat im Juni 2003 vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass Krankenversicherer die Kostenübernahme von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen verweigern. Sie interpretieren Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung dahingehend, dass sich die Leistungspflicht bei Patienten mit einem psychiatrischen Krankheitsbild im ambulanten Sektor nicht auf alle Massnahmen beziehe. Die Krankenversicherer weigern sich, psychiatrische Pflegeleistungen der Abklärung und Beratung im ambulanten Sektor zu übernehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kernelemente der psychiatrischen Pflege, die Unterstützung und Anleitung von psychisch Kranken und ihrer Angehörigen in ihrer Alltagsbewältigung sowie die Begleitung in Krisensituationen oder die Förderung ihrer Copingstrategien von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden. Patienten mit psychischen Krankheitsbildern müssen demzufolge ihre ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen selber bezahlen, was dem Grundsatz der sozialen Krankenversicherung klar widerspricht und zu einer krassen Diskriminierung psychisch kranker Menschen führt.</p><p>Wie wertvoll und notwendig psychiatrische Pflegeleistungen im ambulanten Sektor sind, wird von keiner Seite bestritten. Gemäss Schätzungen von Fachleuten könnten 30 bis 40 Prozent aller Patienten, die in psychiatrischen Kliniken eingewiesen sind, ambulant behandelt werden, wenn sie von ambulanten Pflegeteams problemorientiert betreut würden.</p><p>Im Weiteren entspricht die Stärkung der ambulanten psychiatrischen Pflege den Anforderungen von Artikel 32 Absatz 2 des KVG, wonach die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Voraussetzung der Leistungspflicht der Krankenversicherer darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an, welche Massnahmen er zu treffen gedenkt, um</p><p>- die Gesetzeslage bezüglich Kostenübernahme von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen zu klären;</p><p>- die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen in der obligatorischen Krankenversicherung zu beenden; und</p><p>- ambulante Behandlungsformen zu fördern.</p>
- Ambulante psychiatrische Pflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat die Absichtserklärungen gewisser Versicherer der Presse entnommen. Er hat deshalb das Bundesamt für Sozialversicherung als Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer beauftragt, den in der Einfachen Anfrage angesprochenen Sachverhalt abzuklären. Der Bundesrat hat zurzeit keine Kenntnis von einer Praxis, wonach die Krankenversicherer psychisch kranke Personen systematisch diskriminieren und die Übernahme von Spitalleistungen der Kostenübernahme ambulanter Leistungen vorziehen würden. Wie die Autorin der Einfachen Anfrage richtig bemerkt, liefe ein solches Vorgehen dem Wortlaut wie auch dem Grundgedanken des Krankenversicherungsgesetzes zuwider.</p><p>Sollte die Untersuchung, die zusammen mit den Patientenvereinigungen und den betroffenen Leistungserbringern durchgeführt wird, zeigen, dass einzelne Versicherer die Gesetzesbestimmungen zur Leistungsübernahme nicht beachten, können diese allenfalls mit einer allgemeinen Weisung oder anderen zur Verfügung stehenden Aufsichtsmassnahmen an ihre Pflichten erinnert werden.</p><p>Der Bundesrat verfügt nicht über die nötigen Kompetenzen im Bereich des Gesundheitswesens, um einzelne Behandlungsformen aktiv zu fördern. Im Projekt von Bund und Kantonen zur schweizerischen Gesundheitspolitik wird das Thema der geistigen Gesundheit bevorzugt behandelt.</p><p>Empfehlungen werden im Frühjahr 2003 herausgegeben. Im Übrigen wird die umfassende Problematik der Pflegeleistungen auch bei den Vorbereitungsarbeiten zur dritten Teilrevision des KVG untersucht. Erste Ergebnisse werden dem Bundesrat im Juni 2003 vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass Krankenversicherer die Kostenübernahme von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen verweigern. Sie interpretieren Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung dahingehend, dass sich die Leistungspflicht bei Patienten mit einem psychiatrischen Krankheitsbild im ambulanten Sektor nicht auf alle Massnahmen beziehe. Die Krankenversicherer weigern sich, psychiatrische Pflegeleistungen der Abklärung und Beratung im ambulanten Sektor zu übernehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kernelemente der psychiatrischen Pflege, die Unterstützung und Anleitung von psychisch Kranken und ihrer Angehörigen in ihrer Alltagsbewältigung sowie die Begleitung in Krisensituationen oder die Förderung ihrer Copingstrategien von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden. Patienten mit psychischen Krankheitsbildern müssen demzufolge ihre ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen selber bezahlen, was dem Grundsatz der sozialen Krankenversicherung klar widerspricht und zu einer krassen Diskriminierung psychisch kranker Menschen führt.</p><p>Wie wertvoll und notwendig psychiatrische Pflegeleistungen im ambulanten Sektor sind, wird von keiner Seite bestritten. Gemäss Schätzungen von Fachleuten könnten 30 bis 40 Prozent aller Patienten, die in psychiatrischen Kliniken eingewiesen sind, ambulant behandelt werden, wenn sie von ambulanten Pflegeteams problemorientiert betreut würden.</p><p>Im Weiteren entspricht die Stärkung der ambulanten psychiatrischen Pflege den Anforderungen von Artikel 32 Absatz 2 des KVG, wonach die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Voraussetzung der Leistungspflicht der Krankenversicherer darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an, welche Massnahmen er zu treffen gedenkt, um</p><p>- die Gesetzeslage bezüglich Kostenübernahme von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen zu klären;</p><p>- die Diskriminierung von psychisch kranken Menschen in der obligatorischen Krankenversicherung zu beenden; und</p><p>- ambulante Behandlungsformen zu fördern.</p>
- Ambulante psychiatrische Pflege
Back to List