Swiss Dairy Food

ShortId
02.1131
Id
20021131
Updated
24.06.2025 21:29
Language
de
Title
Swiss Dairy Food
AdditionalIndexing
55;Unternehmensbeihilfe;Milchindustrie;sektorale Beihilfe
1
  • L05K1402030108, Milchindustrie
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis vor kurzem war Swiss Dairy Food (SDF) das grösste Unternehmen der schweizerischen Milchwirtschaft, das fast 30 Prozent der Industriemilch verarbeitete und auch einen bedeutenden Anteil an der Käseherstellung hatte. SDF ist aus mehreren Fusionen stark verschuldeter regionaler Einheiten entstanden und hat es offenbar unterlassen, die notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen zu treffen, um in einem Sektor überlebensfähig zu sein, der sich rasch liberalisierte und infolge des bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union einem härteren Wettbewerb ausgesetzt ist. Der kritische Zustand der Bilanz des Unternehmens war seit mindestens zwei Jahren bekannt; durch die konjunkturellen Schwierigkeiten, mit denen die Milchwirtschaft seit dem Frühjahr 2002 zu kämpfen hat, wurde der absehbare Zusammenbruch lediglich beschleunigt.</p><p>Am 23. September 2002 wurde der SDF eine provisorische, am 22. November 2002 die definitive Nachlassstundung gewährt. Ermöglicht wurde diese Lösung durch den Bund, mit der teilweisen Entschädigung der Milchlieferanten für den Zeitraum der Zahlungsunfähigkeit vom 1. August bis zum 22. September 2002, sowie durch den von den Banken bewilligten Massenkredit. Dank der Nachlassstundung konnten die Produktionszentren weiter betrieben werden; die Milchübernahme war ohne Unterbruch gewährleistet, und die meisten Arbeitnehmer behielten ihre Stelle. Für sieben der acht Produktionszentren und für den ganzen Käsesektor der SDF gibt es Interessenten; die Verhandlungen sind bereits abgeschlossen oder weit fortgeschritten. Angesichts der grossen Herausforderung sind die Aussichten besser als befürchtet, sowohl in Bezug auf die Arbeitsstellen als auch hinsichtlich Kontinuität der Milchübernahme und -verarbeitung.</p><p>Für den Standort Gossau wurde in der Tat keine Übernahmelösung gefunden; er musste demnach seine Tore am 30. November 2002 schliessen. Eine solche Massnahme ist für die betroffenen Arbeitnehmer und die regionale Wirtschaft immer schmerzlich. Da es im Bereich der Milchabfüllung jedoch offensichtlich Überkapazitäten gibt, entspricht das mangelnde Kaufinteresse der wirtschaftlichen Logik. Es gibt allerdings verschiedene Ersatzlösungen für die Abnahme des Rohstoffes, der heute noch in Gossau verarbeitet wird.</p><p>Der Bundesrat hat deutlich erklärt, er werde sich nicht in den Restrukturierungsprozess einmischen, der durch das SDF-Debakel ausgelöst wurde. Die Anpassung der Strukturen an die neuen Gegebenheiten des Marktes muss nach privatwirtschaftlichen Regeln erfolgen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes von 1998 gibt es keine Preis- und Abnahmegarantien mehr, weder für die Milch noch für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Das Gesetz erlaubt keine Intervention zur Finanzierung von Verarbeitungsbetrieben. Der Bund muss zudem darauf achten, dass der Wettbewerb zwischen den diversen Unternehmen des Sektors nicht verzerrt wird.</p><p>Die regionalen Wirtschaftsförderungsmassnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Subsidiär sind Bürgschaften aufgrund des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete möglich. Dieser letztere kann jedoch nicht herangezogen werden, um Restrukturierungen und Betriebsübernahmen zu finanzieren. Er kommt nur bei Neuinvestitionen im Rahmen von innovativen Projekten zur Anwendung, und nur in den in der einschlägigen Verordnung vom 12. Juni 2002 definierten Gebieten.</p><p>Der Bundesrat kann somit dem Begehren des Interpellanten nicht entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Swiss Dairy Food ist in Nachlassstundung. Die Schweizer Milchproduzenten haben für eine beschränkte Zeit, d. h. bis spätestens Ende Dezember 2002, eine Defizitgarantie für die Weiterführung gewisser Betriebsteile abgegeben. Für gewisse Unternehmensteile sind Kaufinteressenten vorhanden, sie machen aber ihr Engagement zum Teil von finanziellen Garantien der Standortkantone und des Bundes abhängig. Der Bund hat ein finanzielles Angebot bisher nicht in Aussicht gestellt. Akut gefährdet trotz gewichtiger Standortvorteile ist die Milchabführung in Gossau.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Bereitschaft zu erklären, gestützt auf:</p><p>- die aktuelle, staatlich regulierte Milchordnung mit gültigen Kontingenten und garantierten Preisen und</p><p>- den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete,</p><p>die Folgen des Zusammenbruchs der Swiss Dairy Food für die produzierenden Landwirte, ihre Organisationen, die Milch verarbeitenden Betriebe und ihre Arbeitnehmer sowie die Milch transportierenden Unternehmungen durch ein aktives Engagement zusammen mit den betroffenen Standortkantonen zu mildern, insbesondere durch folgende Massnahmen:</p><p>- Hilfestellung, eventuell Beteiligung bei der Verselbständigung und beim Neustart einzelner Betriebsteile;</p><p>- subsidiäre Hilfestellung, eventuell Beteiligung an Auffanggesellschaften,</p><p>im Rahmen des hängigen Nachlassverfahrens.</p><p>Ist er bereit, seine Verantwortung auf der Basis der verfassungsrechtlichen Ordnung (Art. 104 der Bundesverfassung), des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 28ff.) und der Artikel 4ff. des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wahrzunehmen?</p>
  • Swiss Dairy Food
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis vor kurzem war Swiss Dairy Food (SDF) das grösste Unternehmen der schweizerischen Milchwirtschaft, das fast 30 Prozent der Industriemilch verarbeitete und auch einen bedeutenden Anteil an der Käseherstellung hatte. SDF ist aus mehreren Fusionen stark verschuldeter regionaler Einheiten entstanden und hat es offenbar unterlassen, die notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen zu treffen, um in einem Sektor überlebensfähig zu sein, der sich rasch liberalisierte und infolge des bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union einem härteren Wettbewerb ausgesetzt ist. Der kritische Zustand der Bilanz des Unternehmens war seit mindestens zwei Jahren bekannt; durch die konjunkturellen Schwierigkeiten, mit denen die Milchwirtschaft seit dem Frühjahr 2002 zu kämpfen hat, wurde der absehbare Zusammenbruch lediglich beschleunigt.</p><p>Am 23. September 2002 wurde der SDF eine provisorische, am 22. November 2002 die definitive Nachlassstundung gewährt. Ermöglicht wurde diese Lösung durch den Bund, mit der teilweisen Entschädigung der Milchlieferanten für den Zeitraum der Zahlungsunfähigkeit vom 1. August bis zum 22. September 2002, sowie durch den von den Banken bewilligten Massenkredit. Dank der Nachlassstundung konnten die Produktionszentren weiter betrieben werden; die Milchübernahme war ohne Unterbruch gewährleistet, und die meisten Arbeitnehmer behielten ihre Stelle. Für sieben der acht Produktionszentren und für den ganzen Käsesektor der SDF gibt es Interessenten; die Verhandlungen sind bereits abgeschlossen oder weit fortgeschritten. Angesichts der grossen Herausforderung sind die Aussichten besser als befürchtet, sowohl in Bezug auf die Arbeitsstellen als auch hinsichtlich Kontinuität der Milchübernahme und -verarbeitung.</p><p>Für den Standort Gossau wurde in der Tat keine Übernahmelösung gefunden; er musste demnach seine Tore am 30. November 2002 schliessen. Eine solche Massnahme ist für die betroffenen Arbeitnehmer und die regionale Wirtschaft immer schmerzlich. Da es im Bereich der Milchabfüllung jedoch offensichtlich Überkapazitäten gibt, entspricht das mangelnde Kaufinteresse der wirtschaftlichen Logik. Es gibt allerdings verschiedene Ersatzlösungen für die Abnahme des Rohstoffes, der heute noch in Gossau verarbeitet wird.</p><p>Der Bundesrat hat deutlich erklärt, er werde sich nicht in den Restrukturierungsprozess einmischen, der durch das SDF-Debakel ausgelöst wurde. Die Anpassung der Strukturen an die neuen Gegebenheiten des Marktes muss nach privatwirtschaftlichen Regeln erfolgen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes von 1998 gibt es keine Preis- und Abnahmegarantien mehr, weder für die Milch noch für die anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Das Gesetz erlaubt keine Intervention zur Finanzierung von Verarbeitungsbetrieben. Der Bund muss zudem darauf achten, dass der Wettbewerb zwischen den diversen Unternehmen des Sektors nicht verzerrt wird.</p><p>Die regionalen Wirtschaftsförderungsmassnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Subsidiär sind Bürgschaften aufgrund des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete möglich. Dieser letztere kann jedoch nicht herangezogen werden, um Restrukturierungen und Betriebsübernahmen zu finanzieren. Er kommt nur bei Neuinvestitionen im Rahmen von innovativen Projekten zur Anwendung, und nur in den in der einschlägigen Verordnung vom 12. Juni 2002 definierten Gebieten.</p><p>Der Bundesrat kann somit dem Begehren des Interpellanten nicht entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Swiss Dairy Food ist in Nachlassstundung. Die Schweizer Milchproduzenten haben für eine beschränkte Zeit, d. h. bis spätestens Ende Dezember 2002, eine Defizitgarantie für die Weiterführung gewisser Betriebsteile abgegeben. Für gewisse Unternehmensteile sind Kaufinteressenten vorhanden, sie machen aber ihr Engagement zum Teil von finanziellen Garantien der Standortkantone und des Bundes abhängig. Der Bund hat ein finanzielles Angebot bisher nicht in Aussicht gestellt. Akut gefährdet trotz gewichtiger Standortvorteile ist die Milchabführung in Gossau.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Bereitschaft zu erklären, gestützt auf:</p><p>- die aktuelle, staatlich regulierte Milchordnung mit gültigen Kontingenten und garantierten Preisen und</p><p>- den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete,</p><p>die Folgen des Zusammenbruchs der Swiss Dairy Food für die produzierenden Landwirte, ihre Organisationen, die Milch verarbeitenden Betriebe und ihre Arbeitnehmer sowie die Milch transportierenden Unternehmungen durch ein aktives Engagement zusammen mit den betroffenen Standortkantonen zu mildern, insbesondere durch folgende Massnahmen:</p><p>- Hilfestellung, eventuell Beteiligung bei der Verselbständigung und beim Neustart einzelner Betriebsteile;</p><p>- subsidiäre Hilfestellung, eventuell Beteiligung an Auffanggesellschaften,</p><p>im Rahmen des hängigen Nachlassverfahrens.</p><p>Ist er bereit, seine Verantwortung auf der Basis der verfassungsrechtlichen Ordnung (Art. 104 der Bundesverfassung), des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 28ff.) und der Artikel 4ff. des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wahrzunehmen?</p>
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