Schulen ans Netz

ShortId
02.1144
Id
20021144
Updated
14.11.2025 08:41
Language
de
Title
Schulen ans Netz
AdditionalIndexing
32;34;automatisierter Unterricht;Computerkriminalität;Schule;Prävention;Jugendschutz;Lernsoftware;Pädagogik;Pornographie;Sucht;Internet
1
  • L03K130204, Schule
  • L04K13010402, Lernsoftware
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K12030301, Computerkriminalität
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K13030302, automatisierter Unterricht
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01010210, Pornographie
  • L04K01010201, Sucht
  • L04K16030102, Pädagogik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Initiative "Private Public Partnership - Schule im Netz" (PPP-SiN) leistet der Bund finanzielle Beiträge in der Höhe von 81 Millionen Franken an kantonale Projekte zur "Förderung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen". Unterstützt werden insbesondere Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Diese Massnahmen können als Impulse des Bundes oder als Zusatz zu den kantonalen Beiträgen verstanden werden. Die Initiative wird von diversen Partnern unterstützt: vom Bund, den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und mehreren Unternehmen aus der Privatwirtschaft.</p><p>Aufgrund dieser Vorbemerkung nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Gemäss der Subsidiarität der Aufgaben definieren die Kantone den Inhalt der Ausbildungen von Lehrpersonen und Schülern. Die im Gesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung festgesetzten Beitragsvoraussetzungen bieten keine Interventionsmöglichkeit im Bereich der Einfachen Anfrage Vermot-Mangold, d. h. der Integration des Internets im Unterricht und der diesbezüglichen Präventionsmassnahmen. Beiträge werden gewährt, wenn:</p><p>a. die Massnahmen Teil eines Entwicklungskonzeptes des Kantons oder mehrerer Kantone für die Nutzung von IKT in den Schulen sind;</p><p>b. die Gleichstellung der Geschlechter im Konzept sichergestellt ist;</p><p>c. der Bedarf ausgewiesen ist.</p><p>Das mit dem Dossier betraute Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) stellt jedoch mit Genugtuung fest, dass diese Frage mehreren Kantonen am Herzen liegt und sieht für diesen Aspekt eine besondere Finanzierungskategorie vor. Das BBT ist sich über den Ernst der dargelegten Problematik im Klaren und unterstützt daher die unternommenen Anstrengungen. Mehrere der im Rahmen der Initiative PPP-SiN geförderten Ausbildungen von Lehrpersonen enthalten einen Bereich, der sich mit der Verwendung des Internets und den entsprechenden Präventionsmassnahmen befasst.</p><p>Von den 16 per 31. Dezember 2002 subventionierten Projekten beinhalten zwei Drittel explizit eine Sensibilisierung für diese Frage. Beispielsweise enthalten die Ausbildungen von Ausbildnerinnen und Ausbildnern für die in und von den Kantonen Bern (französischer Teil), Genf, Jura, Neuenburg und Wallis bereitgestellte Nutzung von ICT ein Ausbildungsmodul mit dem Titel "Ethik und soziale Auswirkungen bei der Verwendung der MBICT (Medien, Bilder, ICT)".</p><p>Andere Kantone wiederum, z. B. die Kantone Aargau, Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Neuenburg und Zürich, haben spezielle gesetzgeberische Massnahmen zur Integration der ICT im Unterricht erlassen. Lauterkeit, Prävention und Ethik gehören nicht zu den Prioritäten; an erster Stelle stehen die eigentliche Integration der ICT im Unterricht und die Einführung der entsprechenden Infrastruktur.</p><p>Die schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (wird zum Teil vom Bund finanziert) hat im Auftrag der EDK für die Kantone Empfehlungen der Expertengruppe für die Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrpersonen im ICT-Bereich erarbeitet. Vorgeschlagen wird ein Unterricht unter Miteinbezug der ethischen und gesetzlichen Aspekte der Verwendung von ICT. Das Vernehmlassungsverfahren ist im Gang. Es steht den kantonalen Erziehungsdirektionen frei, diese Empfehlungen anzuwenden.</p><p>Abschliessend kann gesagt werden, dass der Bund im Rahmen der Initiative PPP-SiN über einen geringen Handlungsspielraum verfügt. Die kantonalen Partner der Initiative, also die EDK und die einzelnen Erziehungsdirektionen, kümmern sich um eine Sensibilisierung für Prävention und Ethik. Deshalb kann der Bundesrat auf die Präventionsfragen und die damit verbundenen Kosten keine genauere Antwort geben. Diese speziellen Gebiete unterstehen hauptsächlich der Zuständigkeit der Kantone und der Erziehungsdirektionen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sind im Rahmen des Aktionsplanes "Schulen ans Netz" Präventionsprojekte und die Präventionsausbildung vorgesehen? Werden Lehrpersonen konkret mit Themen wie Internetsucht, die Benutzung von Chaträumen ohne Selbstgefährdung, Pornographie und Gewalt im Internet ausgebildet?</p><p>Wie sehen Präventionsprojekte konkret aus? Wie viel Geld sollen sie kosten?</p>
  • Schulen ans Netz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Initiative "Private Public Partnership - Schule im Netz" (PPP-SiN) leistet der Bund finanzielle Beiträge in der Höhe von 81 Millionen Franken an kantonale Projekte zur "Förderung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen". Unterstützt werden insbesondere Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Diese Massnahmen können als Impulse des Bundes oder als Zusatz zu den kantonalen Beiträgen verstanden werden. Die Initiative wird von diversen Partnern unterstützt: vom Bund, den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und mehreren Unternehmen aus der Privatwirtschaft.</p><p>Aufgrund dieser Vorbemerkung nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Gemäss der Subsidiarität der Aufgaben definieren die Kantone den Inhalt der Ausbildungen von Lehrpersonen und Schülern. Die im Gesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung festgesetzten Beitragsvoraussetzungen bieten keine Interventionsmöglichkeit im Bereich der Einfachen Anfrage Vermot-Mangold, d. h. der Integration des Internets im Unterricht und der diesbezüglichen Präventionsmassnahmen. Beiträge werden gewährt, wenn:</p><p>a. die Massnahmen Teil eines Entwicklungskonzeptes des Kantons oder mehrerer Kantone für die Nutzung von IKT in den Schulen sind;</p><p>b. die Gleichstellung der Geschlechter im Konzept sichergestellt ist;</p><p>c. der Bedarf ausgewiesen ist.</p><p>Das mit dem Dossier betraute Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) stellt jedoch mit Genugtuung fest, dass diese Frage mehreren Kantonen am Herzen liegt und sieht für diesen Aspekt eine besondere Finanzierungskategorie vor. Das BBT ist sich über den Ernst der dargelegten Problematik im Klaren und unterstützt daher die unternommenen Anstrengungen. Mehrere der im Rahmen der Initiative PPP-SiN geförderten Ausbildungen von Lehrpersonen enthalten einen Bereich, der sich mit der Verwendung des Internets und den entsprechenden Präventionsmassnahmen befasst.</p><p>Von den 16 per 31. Dezember 2002 subventionierten Projekten beinhalten zwei Drittel explizit eine Sensibilisierung für diese Frage. Beispielsweise enthalten die Ausbildungen von Ausbildnerinnen und Ausbildnern für die in und von den Kantonen Bern (französischer Teil), Genf, Jura, Neuenburg und Wallis bereitgestellte Nutzung von ICT ein Ausbildungsmodul mit dem Titel "Ethik und soziale Auswirkungen bei der Verwendung der MBICT (Medien, Bilder, ICT)".</p><p>Andere Kantone wiederum, z. B. die Kantone Aargau, Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Neuenburg und Zürich, haben spezielle gesetzgeberische Massnahmen zur Integration der ICT im Unterricht erlassen. Lauterkeit, Prävention und Ethik gehören nicht zu den Prioritäten; an erster Stelle stehen die eigentliche Integration der ICT im Unterricht und die Einführung der entsprechenden Infrastruktur.</p><p>Die schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (wird zum Teil vom Bund finanziert) hat im Auftrag der EDK für die Kantone Empfehlungen der Expertengruppe für die Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrpersonen im ICT-Bereich erarbeitet. Vorgeschlagen wird ein Unterricht unter Miteinbezug der ethischen und gesetzlichen Aspekte der Verwendung von ICT. Das Vernehmlassungsverfahren ist im Gang. Es steht den kantonalen Erziehungsdirektionen frei, diese Empfehlungen anzuwenden.</p><p>Abschliessend kann gesagt werden, dass der Bund im Rahmen der Initiative PPP-SiN über einen geringen Handlungsspielraum verfügt. Die kantonalen Partner der Initiative, also die EDK und die einzelnen Erziehungsdirektionen, kümmern sich um eine Sensibilisierung für Prävention und Ethik. Deshalb kann der Bundesrat auf die Präventionsfragen und die damit verbundenen Kosten keine genauere Antwort geben. Diese speziellen Gebiete unterstehen hauptsächlich der Zuständigkeit der Kantone und der Erziehungsdirektionen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sind im Rahmen des Aktionsplanes "Schulen ans Netz" Präventionsprojekte und die Präventionsausbildung vorgesehen? Werden Lehrpersonen konkret mit Themen wie Internetsucht, die Benutzung von Chaträumen ohne Selbstgefährdung, Pornographie und Gewalt im Internet ausgebildet?</p><p>Wie sehen Präventionsprojekte konkret aus? Wie viel Geld sollen sie kosten?</p>
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