Betriebssparkassen. Wie weiter?
- ShortId
-
02.1154
- Id
-
20021154
- Updated
-
24.06.2025 22:58
- Language
-
de
- Title
-
Betriebssparkassen. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
24;Sparkasse;Unternehmen;Anlegerschutz;Kompetenzregelung;Gläubiger/in;Bankrecht;Gesetzgebungsverfahren;Beziehung Legislative-Exekutive
- 1
-
- L05K1104010206, Sparkasse
- L04K07030601, Unternehmen
- L04K11040209, Bankrecht
- L04K11040201, Anlegerschutz
- L06K110403010201, Gläubiger/in
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L06K110403010201, Gläubiger/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Vernehmlassungsergebnisse wurden Mitte Januar 2003 veröffentlicht.</p><p>2. Die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen ist ein komplexes Vorhaben, denn es wirft verschiedene volkswirtschaftliche Fragen auf. Überdies fehlen zurzeit auch noch gewisse Daten über die existierenden Betriebssparkassen. Das EFD hat ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, das die notwendigen Grundlagen zum Entscheid über das Revisionsvorhaben liefern soll. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in der ersten Hälfte 2003 vorliegen.</p><p>3. Die Prüfung von Kompromisslösungen, nach denen Betriebssparkassen beispielsweise nur zulässig sind, wenn die Einlagen versichert werden, ist Gegenstand des in Auftrag gegebenen Gutachtens. Darin liegt ein weiterer Grund, weshalb das EFD vor dem Entscheid über das Revisionsprojekt einen externen Gutachter beauftragt hat.</p><p>4. Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass es nicht möglich ist, die Bankenverordnung bis zum Beginn der Frühjahrssession 2003 zu ändern. Eine Änderung auf dieses Datum hin wäre wegen der noch fehlenden Grundlagen unverantwortlich. Nach Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens wird der Bundesrat aber so bald als möglich über das Revisionsprojekt entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Zusammenbruch der Swissair und ihrer Betriebssparkasse machte die Problematik von Betriebssparkassen deutlich. Sie wirken im Alltag für die Einleger - die jetzigen und oft auch die ehemaligen Arbeitnehmer eines Unternehmens - wie eine Bank, unterstehen aber nicht dem Bankengesetz, werden dementsprechend auch nicht staatlich kontrolliert und für Guthaben bei ihnen besteht auch nicht der bei den Banken vorhandene Gläubigerschutz.</p><p>Das EFD führte eine Vernehmlassung über ein Verbot der Betriebssparkassen durch. Der Vorsteher EFD erklärte anlässlich der Fragestunde vom 2. Dezember 2002, dass dieser Vorschlag von den politischen Parteien und den meisten Kantonen befürwortet und von den Unternehmen, die selber Betriebssparkassen führten, abgelehnt werde. Eine Veröffentlichung der Vernehmlassungsergebnisse wurde für Anfang 2003 in Aussicht gestellt.</p><p>Waren die Ereignisse bei der Swissair Anlass dafür, über das Problem der Betriebssparkassen nachzudenken, so sollten die Ereignisse bei der SDF Anlass zum Handeln sein, da sich die wirtschaftliche Lage derart verändert hat, dass mit weiteren Zusammenbrüchen von Unternehmen und ihren Betriebssparkassen gerechnet werden muss.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, das laufende Verfahren für eine Revision der Bankenverordnung nach Möglichkeit zu beschleunigen, um weiteren Schaden zu verhüten? Die Vernehmlassungsfrist lief am 2. September 2002 ab. Ist es wirklich nicht möglich, innerhalb von zwei Monaten eine Vernehmlassung, die sich auf die Veränderung einer einzelnen Bestimmung bezieht, auszuwerten?</p><p>2. Mit der Delegation von Verordnungskompetenzen an den Bundesrat will das Parlament u. a. eine rasche Rechtsetzung ermöglichen. In dringenden Angelegenheiten bringt es sogar das Parlament fertig, innerhalb eines halben Jahres Normen zu erlassen, um weiteren Schaden abzuwenden.</p><p>Seit den Ereignissen bei der Swissair ist mehr als ein Jahr verstrichen. Hätte es nicht dem Sinn und Geist der fraglichen Kompetenzdelegation entsprochen, wenn er für eine der Dringlichkeit des Problems angemessene Geschwindigkeit des Verfahrens gesorgt hätte?</p><p>3. Offenbar besteht ein Widerstand gegen ein Verbot bei jenen Unternehmen, die sich durch Betriebssparkassen billiges Geld beschaffen können. Es ist auch denkbar, dass zusätzlicher Widerstand bei den Einlegern mobilisiert werden kann, die sich der günstigen Konditionen, nicht aber des hohen Risikos bewusst sind. Prüft der Bundesrat unter diesen Umständen die Möglichkeit einer Kompromisslösung, bei der Betriebssparkassen nur dann zulässig wären, wenn deren Verbindlichkeiten durch erstklassige Sicherheiten wie Grundpfanddarlehen oder durch eine Versicherung zugunsten der Gläubiger abgedeckt wären? Mit einer solchen Lösung müsste den Einlegern klar werden, dass ihre Betriebssparkasse bestehen bleiben könnte, falls sie sicher genug wäre.</p><p>4. Kann der Bundesrat versprechen, dass bis zum Beginn der Frühjahrssession 2003 dieses Problem gelöst, d. h. die Bankenverordnung geändert ist?</p>
- Betriebssparkassen. Wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Vernehmlassungsergebnisse wurden Mitte Januar 2003 veröffentlicht.</p><p>2. Die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen ist ein komplexes Vorhaben, denn es wirft verschiedene volkswirtschaftliche Fragen auf. Überdies fehlen zurzeit auch noch gewisse Daten über die existierenden Betriebssparkassen. Das EFD hat ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, das die notwendigen Grundlagen zum Entscheid über das Revisionsvorhaben liefern soll. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in der ersten Hälfte 2003 vorliegen.</p><p>3. Die Prüfung von Kompromisslösungen, nach denen Betriebssparkassen beispielsweise nur zulässig sind, wenn die Einlagen versichert werden, ist Gegenstand des in Auftrag gegebenen Gutachtens. Darin liegt ein weiterer Grund, weshalb das EFD vor dem Entscheid über das Revisionsprojekt einen externen Gutachter beauftragt hat.</p><p>4. Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass es nicht möglich ist, die Bankenverordnung bis zum Beginn der Frühjahrssession 2003 zu ändern. Eine Änderung auf dieses Datum hin wäre wegen der noch fehlenden Grundlagen unverantwortlich. Nach Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens wird der Bundesrat aber so bald als möglich über das Revisionsprojekt entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Zusammenbruch der Swissair und ihrer Betriebssparkasse machte die Problematik von Betriebssparkassen deutlich. Sie wirken im Alltag für die Einleger - die jetzigen und oft auch die ehemaligen Arbeitnehmer eines Unternehmens - wie eine Bank, unterstehen aber nicht dem Bankengesetz, werden dementsprechend auch nicht staatlich kontrolliert und für Guthaben bei ihnen besteht auch nicht der bei den Banken vorhandene Gläubigerschutz.</p><p>Das EFD führte eine Vernehmlassung über ein Verbot der Betriebssparkassen durch. Der Vorsteher EFD erklärte anlässlich der Fragestunde vom 2. Dezember 2002, dass dieser Vorschlag von den politischen Parteien und den meisten Kantonen befürwortet und von den Unternehmen, die selber Betriebssparkassen führten, abgelehnt werde. Eine Veröffentlichung der Vernehmlassungsergebnisse wurde für Anfang 2003 in Aussicht gestellt.</p><p>Waren die Ereignisse bei der Swissair Anlass dafür, über das Problem der Betriebssparkassen nachzudenken, so sollten die Ereignisse bei der SDF Anlass zum Handeln sein, da sich die wirtschaftliche Lage derart verändert hat, dass mit weiteren Zusammenbrüchen von Unternehmen und ihren Betriebssparkassen gerechnet werden muss.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, das laufende Verfahren für eine Revision der Bankenverordnung nach Möglichkeit zu beschleunigen, um weiteren Schaden zu verhüten? Die Vernehmlassungsfrist lief am 2. September 2002 ab. Ist es wirklich nicht möglich, innerhalb von zwei Monaten eine Vernehmlassung, die sich auf die Veränderung einer einzelnen Bestimmung bezieht, auszuwerten?</p><p>2. Mit der Delegation von Verordnungskompetenzen an den Bundesrat will das Parlament u. a. eine rasche Rechtsetzung ermöglichen. In dringenden Angelegenheiten bringt es sogar das Parlament fertig, innerhalb eines halben Jahres Normen zu erlassen, um weiteren Schaden abzuwenden.</p><p>Seit den Ereignissen bei der Swissair ist mehr als ein Jahr verstrichen. Hätte es nicht dem Sinn und Geist der fraglichen Kompetenzdelegation entsprochen, wenn er für eine der Dringlichkeit des Problems angemessene Geschwindigkeit des Verfahrens gesorgt hätte?</p><p>3. Offenbar besteht ein Widerstand gegen ein Verbot bei jenen Unternehmen, die sich durch Betriebssparkassen billiges Geld beschaffen können. Es ist auch denkbar, dass zusätzlicher Widerstand bei den Einlegern mobilisiert werden kann, die sich der günstigen Konditionen, nicht aber des hohen Risikos bewusst sind. Prüft der Bundesrat unter diesen Umständen die Möglichkeit einer Kompromisslösung, bei der Betriebssparkassen nur dann zulässig wären, wenn deren Verbindlichkeiten durch erstklassige Sicherheiten wie Grundpfanddarlehen oder durch eine Versicherung zugunsten der Gläubiger abgedeckt wären? Mit einer solchen Lösung müsste den Einlegern klar werden, dass ihre Betriebssparkasse bestehen bleiben könnte, falls sie sicher genug wäre.</p><p>4. Kann der Bundesrat versprechen, dass bis zum Beginn der Frühjahrssession 2003 dieses Problem gelöst, d. h. die Bankenverordnung geändert ist?</p>
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