Wie weit geht die schriftstellerische Freiheit eines höheren Bundesangestellten?

ShortId
02.1158
Id
20021158
Updated
24.06.2025 22:50
Language
de
Title
Wie weit geht die schriftstellerische Freiheit eines höheren Bundesangestellten?
AdditionalIndexing
04;Personalbeurteilung;Beamtenrecht;Informations- und Dokumentationsdienst VBS;Informationsverbreitung;Vertraulichkeit;Amtsgeheimnis
1
  • L05K0804030302, Informations- und Dokumentationsdienst VBS
  • L07K08060103010101, Beamtenrecht
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0702010208, Personalbeurteilung
  • L05K1201020202, Vertraulichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesangestellte geniessen grundsätzlich Meinungsäusserungsfreiheit. Sofern es sich bei persönlich gehaltenen und publizierten Beiträgen um Angelegenheiten des Bundes handelt, gilt für den Bundesangestellten die Treue- und Loyalitätspflicht. Der Bundesrat stellt fest, dass diese Pflichten durch keinen der von Oswald Sigg veröffentlichten Texte verletzt worden sind. Insbesondere hat er nicht, wie der Fragesteller behauptet, Parlamentarier verhöhnt und diffamiert. Der Informationschef des VBS hat auch nicht im hängigen Verfahren in Sachen Nachrichtendienst/Südafrika "Stimmung verbreitet".</p><p>Oswald Sigg geniesst weiterhin das Vertrauen des Vorstehers VBS.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Oswald Sigg ist Informationschef des VBS. Er und die VBS-Sprecher sind beauftragt, den Medien Auskünfte über Vorgänge aus dem VBS zu erteilen. Die Pflicht zur Information ist in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzgebung ausdrücklich festgehalten. Oswald Sigg und die VBS-Sprecher sind vom Chef VBS beauftragt, diese Funktion wahrzunehmen.</p><p>Nun verfasst Oswald Sigg, Pressesprecher von Bundesrat Schmid, als Informationschef des VBS seit einiger Zeit regelmässig Kolumnen in der Gewerkschaftszeitung "work". Zwar ist jeweils in einer Fussnote erwähnt, Herr Dr. Sigg schreibe in dieser Kolumne "nicht amtlich, sondern persönlich". Immerhin befasst er sich aber nicht nur mit Fragen um Gott und die Welt, sondern auch mit Themen, welche Gegenstand seines arbeitgebenden Departementes bilden und dort aktuell bearbeitet werden. Man erinnert sich an Berichte zur Affäre Bellasi. Die Verunglimpfung von Personen, auch von Parlamentariern, macht Schule.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach es für Bundesangestellte nicht angehen kann, in einem bundesfremden Medium Stellungnahmen zu politischen bzw. personellen Problemen aus dem eigenen Departement zum Besten zu geben?</p><p>2. Findet er es angebracht, dass Oswald Sigg in einer Kolumne das noch hängige Verfahren gegen Hauptmann Dino Bellasi kommentiert hat?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass das Pflichtenheft des Informationschefs VBS keinerlei Auftrag zur Verhöhnung von Parlamentariern fordert (Kolumne in "work" über Nationalrat Bortoluzzi) und dass Oswald Sigg mit seinen diffamierenden Exzessen in dieser Kolumne seine besondere Vertrauensposition als Bundesangestellter schändlich missbraucht hat?</p><p>4. Wie empfindet er die Tatsache, dass Herr Sigg mit wohldosierten, zeitlich gestaffelten und als "Bestätigungen auf Anfrage" getarnten Informationen das Feuerchen in der Angelegenheit des von Bundesrat Adolf Ogi stillos freigestellten Divisionärs Peter Regli und der Administrativuntersuchung Nachrichtendienst und Südafrika am Glühen gehalten hat? Gehört es zu den Aufgaben des Infochefs VBS, in einem hängigen Verfahren Stimmung zu verbreiten?</p><p>5. Ist er bereit, das vom Vorsteher VBS in der Antwort vom 22. Mai 2002 auf die Anfrage Baumann J. Alexander 02.1019, "Mobbing durch den Info-Chef des VBS?", seinem Pressesprecher gegenüber ausgesprochene "uneingeschränkte" Vertrauen unter den vorliegenden Umständen einer Überprüfung zu unterziehen, zumindest bezüglich dessen Aktivitäten als Kolumnenschreiber?</p>
  • Wie weit geht die schriftstellerische Freiheit eines höheren Bundesangestellten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesangestellte geniessen grundsätzlich Meinungsäusserungsfreiheit. Sofern es sich bei persönlich gehaltenen und publizierten Beiträgen um Angelegenheiten des Bundes handelt, gilt für den Bundesangestellten die Treue- und Loyalitätspflicht. Der Bundesrat stellt fest, dass diese Pflichten durch keinen der von Oswald Sigg veröffentlichten Texte verletzt worden sind. Insbesondere hat er nicht, wie der Fragesteller behauptet, Parlamentarier verhöhnt und diffamiert. Der Informationschef des VBS hat auch nicht im hängigen Verfahren in Sachen Nachrichtendienst/Südafrika "Stimmung verbreitet".</p><p>Oswald Sigg geniesst weiterhin das Vertrauen des Vorstehers VBS.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Oswald Sigg ist Informationschef des VBS. Er und die VBS-Sprecher sind beauftragt, den Medien Auskünfte über Vorgänge aus dem VBS zu erteilen. Die Pflicht zur Information ist in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzgebung ausdrücklich festgehalten. Oswald Sigg und die VBS-Sprecher sind vom Chef VBS beauftragt, diese Funktion wahrzunehmen.</p><p>Nun verfasst Oswald Sigg, Pressesprecher von Bundesrat Schmid, als Informationschef des VBS seit einiger Zeit regelmässig Kolumnen in der Gewerkschaftszeitung "work". Zwar ist jeweils in einer Fussnote erwähnt, Herr Dr. Sigg schreibe in dieser Kolumne "nicht amtlich, sondern persönlich". Immerhin befasst er sich aber nicht nur mit Fragen um Gott und die Welt, sondern auch mit Themen, welche Gegenstand seines arbeitgebenden Departementes bilden und dort aktuell bearbeitet werden. Man erinnert sich an Berichte zur Affäre Bellasi. Die Verunglimpfung von Personen, auch von Parlamentariern, macht Schule.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach es für Bundesangestellte nicht angehen kann, in einem bundesfremden Medium Stellungnahmen zu politischen bzw. personellen Problemen aus dem eigenen Departement zum Besten zu geben?</p><p>2. Findet er es angebracht, dass Oswald Sigg in einer Kolumne das noch hängige Verfahren gegen Hauptmann Dino Bellasi kommentiert hat?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass das Pflichtenheft des Informationschefs VBS keinerlei Auftrag zur Verhöhnung von Parlamentariern fordert (Kolumne in "work" über Nationalrat Bortoluzzi) und dass Oswald Sigg mit seinen diffamierenden Exzessen in dieser Kolumne seine besondere Vertrauensposition als Bundesangestellter schändlich missbraucht hat?</p><p>4. Wie empfindet er die Tatsache, dass Herr Sigg mit wohldosierten, zeitlich gestaffelten und als "Bestätigungen auf Anfrage" getarnten Informationen das Feuerchen in der Angelegenheit des von Bundesrat Adolf Ogi stillos freigestellten Divisionärs Peter Regli und der Administrativuntersuchung Nachrichtendienst und Südafrika am Glühen gehalten hat? Gehört es zu den Aufgaben des Infochefs VBS, in einem hängigen Verfahren Stimmung zu verbreiten?</p><p>5. Ist er bereit, das vom Vorsteher VBS in der Antwort vom 22. Mai 2002 auf die Anfrage Baumann J. Alexander 02.1019, "Mobbing durch den Info-Chef des VBS?", seinem Pressesprecher gegenüber ausgesprochene "uneingeschränkte" Vertrauen unter den vorliegenden Umständen einer Überprüfung zu unterziehen, zumindest bezüglich dessen Aktivitäten als Kolumnenschreiber?</p>
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