Aufsicht über die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos

ShortId
02.1160
Id
20021160
Updated
24.06.2025 22:51
Language
de
Title
Aufsicht über die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos
AdditionalIndexing
28;Kapitalanlagegesellschaft;Kontrolle;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Wirtschaftsstrafrecht;Gesellschaftsauflösung;Stiftung;Versicherungsaufsicht
1
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0703040203, Gesellschaftsauflösung
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) war seit 1985 Aufsichtsbehörde über die Vera/Pevos Sammel- und Anlagestiftungen. Heute beaufsichtigt das BSV noch die beiden Sammelstiftungen in Liquidation, der Nachlassverwalter des Bezirks Olten-Gösgen (SO) die beiden Anlagestiftungen.</p><p>Zuständig für die Aufsicht über die involvierten Lebensversicherungsgesellschaften (Zürich und Genfer) ist das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Die Kontrollstelle untersteht keiner Aufsicht.</p><p>2. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die dringliche Interpellation von Ständerat Büttiker (96.3022). Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das BSV im Fall Vera/Pevos seinen Aufsichtspflichten nachgekommen ist.</p><p>Das BSV verfügte 1996 die Liquidation, als definitiv feststand, dass die Sanierung der Stiftungen nicht mehr möglich war. In diesen Verfügungen wurden die eingesetzten Liquidatoren u. a. angewiesen, Verantwortlichkeiten der ehemaligen Stiftungsräte sowie Dritter zu prüfen und durchzusetzen.</p><p>Konkret mussten die Liquidatoren zunächst in den Lokalitäten der Stiftungen die Akten sammeln und aufarbeiten. Anschliessend entwickelten sie ein Konzept für die Geltendmachung der Verantwortlichkeitsansprüche. Es stellte sich im Verlauf dieser Arbeiten heraus, dass offenbar Akten verschwunden waren. Deshalb wurden Strafanzeigen gegen ehemalige Stiftungsräte und Dritte eingereicht, worauf die jeweils zuständigen Untersuchungsrichter auch Hausdurchsuchungen vornahmen. Aufgrund der beschlagnahmten Akten wurden am 30. November 2002 im Kanton Solothurn strafrechtliche Voruntersuchungen gegen sechs Personen formell eröffnet.</p><p>Zurzeit sind insgesamt zwölf Schadenersatzklagen der Stiftungen und des Sicherheitsfonds BVG gegen die involvierten Lebensversicherungsgesellschaften Zürich und Genfer und gegen die BDO-Visura als Kontrollstelle bei den zuständigen Handels- und Sozialversicherungsgerichten hängig. Ob auch einzelne ehemalige Stiftungsräte zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, ist noch offen und hängt u. a. vom Ergebnis und den Erkenntnissen der schon hängigen gerichtlichen Verfahren ab.</p><p>3. Nach Bekanntwerden des Voruntersuchungsberichtes ging beim BSV am 20. Dezember 2002 von Dritter Seite eine Aufsichtsanzeige gegen verschiedene involvierte Personen ein. Es handelt sich dabei um Personen, die noch heute in unterschiedlichen Funktionen im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig sind, u. a. auch als Pensionskassenexperte. Zeitgleich ging beim BPV, das offiziell keine Kenntnis von der eingeleiteten Untersuchung hatte, von gleicher Seite eine ähnliche Anzeige gegen zwei beteiligte Personen von zwei Versicherungsgesellschaften ein, ebenfalls mit dem Antrag, allenfalls sich aufdrängende Aufsichtsmassnahmen gegen diese Personen zu ergreifen.</p><p>Das BSV und das BPV sind zurzeit daran, die gegen die genannten Personen erhobenen Vorwürfe zu prüfen und die rechtlichen Möglichkeiten von Sanktionen abzuklären.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1996 sind die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos vom Bundesamt für Sozialversicherungen wegen massiver Überschuldung in Liquidation versetzt worden. Der Zusammenbruch der Stiftungen verursachte einen Schaden von rund 200 Millionen Franken. Betroffen waren rund 200 Versicherte. Am 30. November 2002 hat der ausserordentliche Untersuchungsrichter des Kantons Solothurn nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte eine formelle Voruntersuchung wegen des Verdachts der qualifizierten Veruntreuung, des Betrugs und der Urkundenfälschung bzw. Bilanzfälschung eröffnet.</p><p>1. Welches der beiden Bundesämter, das Bundesamt für Privatversicherungen oder das Bundesamt für Sozialversicherungen, war zuständig?</p><p>2. Weshalb waren sie bisher untätig geblieben?</p><p>3. Werden unter den neuen Umständen Massnahmen eingeleitet? Immerhin hat der zuständige Untersuchungsrichter bei mindestens einem der Vertreter der involvierten Versicherungsgesellschaften auch mutmassliche strafrechtliche Verfehlungen schwerwiegender Art festgestellt.</p>
  • Aufsicht über die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) war seit 1985 Aufsichtsbehörde über die Vera/Pevos Sammel- und Anlagestiftungen. Heute beaufsichtigt das BSV noch die beiden Sammelstiftungen in Liquidation, der Nachlassverwalter des Bezirks Olten-Gösgen (SO) die beiden Anlagestiftungen.</p><p>Zuständig für die Aufsicht über die involvierten Lebensversicherungsgesellschaften (Zürich und Genfer) ist das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Die Kontrollstelle untersteht keiner Aufsicht.</p><p>2. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die dringliche Interpellation von Ständerat Büttiker (96.3022). Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das BSV im Fall Vera/Pevos seinen Aufsichtspflichten nachgekommen ist.</p><p>Das BSV verfügte 1996 die Liquidation, als definitiv feststand, dass die Sanierung der Stiftungen nicht mehr möglich war. In diesen Verfügungen wurden die eingesetzten Liquidatoren u. a. angewiesen, Verantwortlichkeiten der ehemaligen Stiftungsräte sowie Dritter zu prüfen und durchzusetzen.</p><p>Konkret mussten die Liquidatoren zunächst in den Lokalitäten der Stiftungen die Akten sammeln und aufarbeiten. Anschliessend entwickelten sie ein Konzept für die Geltendmachung der Verantwortlichkeitsansprüche. Es stellte sich im Verlauf dieser Arbeiten heraus, dass offenbar Akten verschwunden waren. Deshalb wurden Strafanzeigen gegen ehemalige Stiftungsräte und Dritte eingereicht, worauf die jeweils zuständigen Untersuchungsrichter auch Hausdurchsuchungen vornahmen. Aufgrund der beschlagnahmten Akten wurden am 30. November 2002 im Kanton Solothurn strafrechtliche Voruntersuchungen gegen sechs Personen formell eröffnet.</p><p>Zurzeit sind insgesamt zwölf Schadenersatzklagen der Stiftungen und des Sicherheitsfonds BVG gegen die involvierten Lebensversicherungsgesellschaften Zürich und Genfer und gegen die BDO-Visura als Kontrollstelle bei den zuständigen Handels- und Sozialversicherungsgerichten hängig. Ob auch einzelne ehemalige Stiftungsräte zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, ist noch offen und hängt u. a. vom Ergebnis und den Erkenntnissen der schon hängigen gerichtlichen Verfahren ab.</p><p>3. Nach Bekanntwerden des Voruntersuchungsberichtes ging beim BSV am 20. Dezember 2002 von Dritter Seite eine Aufsichtsanzeige gegen verschiedene involvierte Personen ein. Es handelt sich dabei um Personen, die noch heute in unterschiedlichen Funktionen im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig sind, u. a. auch als Pensionskassenexperte. Zeitgleich ging beim BPV, das offiziell keine Kenntnis von der eingeleiteten Untersuchung hatte, von gleicher Seite eine ähnliche Anzeige gegen zwei beteiligte Personen von zwei Versicherungsgesellschaften ein, ebenfalls mit dem Antrag, allenfalls sich aufdrängende Aufsichtsmassnahmen gegen diese Personen zu ergreifen.</p><p>Das BSV und das BPV sind zurzeit daran, die gegen die genannten Personen erhobenen Vorwürfe zu prüfen und die rechtlichen Möglichkeiten von Sanktionen abzuklären.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1996 sind die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos vom Bundesamt für Sozialversicherungen wegen massiver Überschuldung in Liquidation versetzt worden. Der Zusammenbruch der Stiftungen verursachte einen Schaden von rund 200 Millionen Franken. Betroffen waren rund 200 Versicherte. Am 30. November 2002 hat der ausserordentliche Untersuchungsrichter des Kantons Solothurn nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte eine formelle Voruntersuchung wegen des Verdachts der qualifizierten Veruntreuung, des Betrugs und der Urkundenfälschung bzw. Bilanzfälschung eröffnet.</p><p>1. Welches der beiden Bundesämter, das Bundesamt für Privatversicherungen oder das Bundesamt für Sozialversicherungen, war zuständig?</p><p>2. Weshalb waren sie bisher untätig geblieben?</p><p>3. Werden unter den neuen Umständen Massnahmen eingeleitet? Immerhin hat der zuständige Untersuchungsrichter bei mindestens einem der Vertreter der involvierten Versicherungsgesellschaften auch mutmassliche strafrechtliche Verfehlungen schwerwiegender Art festgestellt.</p>
    • Aufsicht über die Sammel- und Anlagestiftungen Vera und Pevos

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