Sammelstiftungen. Neue Regelung

ShortId
02.3007
Id
20023007
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Sammelstiftungen. Neue Regelung
AdditionalIndexing
28;Kontrolle;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Stiftung;Versicherungsrecht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K11100119, Versicherungsrecht
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Die Personalvorsorgestiftungen entsprechen nicht mehr dem im Gesetz vorgesehenen Stiftungstypus. Die mit diesen im Einklang stehenden Regelungen verursachen immer mehr Abweichungen zum Stiftungsrecht. Die Bestimmungen des Stiftungsrechtes erwähnen die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (aktuell ungefähr 300), welche die berufliche Vorsorge von mehr als der Hälfte aller Versicherten gewährleisten, zudem nicht explizit.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, mittels Gesetz den Personalvorsorgeeinrichtungen eine eigene juristische Persönlichkeit zu verleihen, welche die alten Rechtssubjekte ersetzt. Die Vorsorgewerke müssen als administrative Einheiten innerhalb der Sammelstiftungen definiert werden. Die Verantwortlichkeitsverhältnisse müssen ebenfalls geklärt werden. Schliesslich muss die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der für die berufliche Vorsorge einbezahlten Mittel sichergestellt werden.</p>
  • Sammelstiftungen. Neue Regelung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000027
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Die Personalvorsorgestiftungen entsprechen nicht mehr dem im Gesetz vorgesehenen Stiftungstypus. Die mit diesen im Einklang stehenden Regelungen verursachen immer mehr Abweichungen zum Stiftungsrecht. Die Bestimmungen des Stiftungsrechtes erwähnen die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (aktuell ungefähr 300), welche die berufliche Vorsorge von mehr als der Hälfte aller Versicherten gewährleisten, zudem nicht explizit.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, mittels Gesetz den Personalvorsorgeeinrichtungen eine eigene juristische Persönlichkeit zu verleihen, welche die alten Rechtssubjekte ersetzt. Die Vorsorgewerke müssen als administrative Einheiten innerhalb der Sammelstiftungen definiert werden. Die Verantwortlichkeitsverhältnisse müssen ebenfalls geklärt werden. Schliesslich muss die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der für die berufliche Vorsorge einbezahlten Mittel sichergestellt werden.</p>
    • Sammelstiftungen. Neue Regelung

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