Zu viel Respekt vor Italien?

ShortId
02.3012
Id
20023012
Updated
10.04.2024 13:19
Language
de
Title
Zu viel Respekt vor Italien?
AdditionalIndexing
08;24;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Bankgeheimnis;Kapitalflucht;diplomatische Sanktion;Politik der Zusammenarbeit;Italien;Tessin;Finanzplatz
1
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L04K11060112, Finanzplatz
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L04K03010503, Italien
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L05K0301010117, Tessin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die schweizerisch-italienischen Beziehungen dürfen als sehr intensiv und im Allgemeinen auch als hervorragend bezeichnet werden. Die gegenwärtige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Bereich ist fruchtbar. Auch die Kooperation an der Grenze ist vielfältig und für beide Seiten nützlich.</p><p>Allerdings lässt es sich nicht verneinen, dass in letzter Zeit einige Themen für eine leichte Verunsicherung gesorgt haben:</p><p>- Mit neuen steuerlichen Massnahmen (Controlled foreign companies "CFC" u. ähnlichem) und mit zwei Steueramnestien verfolgt die italienische Regierung das Ziel, bedeutende im Ausland befindliche Finanzmittel ins Land zurück zu bringen oder zumindest zu besteuern. Auch wenn mit diesen Massnahmen keine diskriminierenden Absichten verfolgt werden, so ist doch hauptsächlich die Schweiz davon betroffen. Dies einerseits aufgrund der geographischen Nähe und andererseits aufgrund der Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes.</p><p>- Um ihre Wirtschaftspolitik zu untermauern und die der Steuerhinterziehung verdächtigten Steuerpflichtigen zum Handeln zu bewegen, hat die italienische Regierung besondere Massnahmen wie die Videoaufnahmen an der italienisch-schweizerischen Grenze angeordnet. Zwar erfolgte diese gegen italienische Steuerpflichtige gerichtete Massnahme auf italienischem Territorium. Dennoch warf sie in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre Fragen auf.</p><p>2. Jedes Land muss frei über die Durchführung einer Steueramnestie entscheiden können. Der Bundesrat gibt deshalb keine Stellungnahme zur Amnestie in Italien ab. Sollte es in unserem Land zu einer Steueramnestie kommen, wüsste der Bundesrat Kommentare aus anderen Ländern genauso wenig zu schätzen.</p><p>In Tat und Wahrheit war nicht die Amnestie selber Ursache der Spannungen, sondern vielmehr die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit dieser Massnahme Kritik an unserem Land geübt wurde. Dazu gehörte auch die Erklärung von italienischer Seite, das schweizerische Bankgeheimnis werde noch in diesem Jahr abgeschafft.</p><p>Interessant sind in diesem Zusammenhang Meldungen in der italienischen Presse, denen zufolge aufgrund der Qualität der Dienstleistungen schweizerischer Banken bedeutsame Finanzmittel wieder in die Schweiz zurückgeflossen seien.</p><p>3. Die Stärke und die Zukunft eines Finanzplatzes dürfen nicht vom Vorhandensein nicht deklarierter Kapitalien abhängig sein. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Frage vor dem Hintergrund des allgemeinen Wettbewerbes unter Finanzplätzen zu beantworten ist.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung aller schweizerischen Wirtschaftszweige. Da unser Land über keine nennenswerten Rohstoffe verfügt, ist jeder Bereich für unsere Wirtschaft wichtig, der ein besonderes Know-how in der Produktion, im Dienstleistungssektor oder auf anderen Gebieten entwickelt hat.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten stets bemüht, die Kompetenz, die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzsektors zu gewährleisten. Der Kanton Tessin gehört zu den wichtigen Finanzplätzen, und der Bundesrat widmet ihm deshalb in diesen Zeiten des verstärkten Wettbewerbes besondere Aufmerksamkeit.</p><p>4. Die Angriffe auf das Schweizer Bankgeheimnis haben in den vergangenen Jahren zugenommen, nicht nur vonseiten Italiens. Die Schweizer Regierung hat nicht nur gezielt auf die Kontroverse mit Italien reagiert, sondern sie hat auch den Schutz des Finanzplatzes Schweiz zu einer zentralen Aufgabe ihrer Aussenpolitik gemacht. Sowohl im Rahmen der OECD als auch gegenüber der EU verteidigt die Schweiz ihr Rechts- und Wirtschaftssystem gegen Kritik und Angriffe seitens konkurrierender Finanzplätze.</p><p>Die öffentlichen Verlautbarungen des italienischen Finanzministers Giulio Tremonti zum schweizerischen Bankgeheimnis beruhen denn auch nicht auf Fakten und nicht auf entsprechenden Informationen aus amtlichen schweizerischen Quellen. Es ist zu vermuten, dass Tremonti mit seinen Äusserungen in erster Linie innenpolitische Ziele verfolgte. Auf jeden Fall will der Bundesrat auf diese Polemik nicht weiter eingehen.</p><p>5. Es sei daran erinnert, dass seit 1992, als Italien zum ersten Mal eine "schwarze Liste" veröffentlichte, die Schweiz sowohl auf Stufe Verwaltung als auch auf politischer Ebene mehrmals vehement protestiert hat. Diese Liste erwähnte drei Kategorien von Schweizer Unternehmen und ist Teil einer den Missbrauch bekämpfenden Fiskalverordnung (damals besser bekannt als "Dekret Formica").</p><p>Trotz wiederholter Interventionen seitens der Schweiz hat Italien diesen Entscheid bisher nicht rückgängig gemacht. Grund dafür sind nicht nur die Besonderheiten der verschiedenen kantonalen Steuersysteme, sondern auch das Fehlen einer grossen Amtshilfeklausel im Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, wie sie die OECD in ihrem Musterabkommen (Art. 26) vorsieht. Die Schweiz und Italien vertreten hierzu unterschiedliche Standpunkte, wobei Italien auf der Linie der Mehrheit der OECD-Staaten - und insbesondere aller G7-Staaten - liegt.</p><p>Seit 1999, als es zusätzlich auch noch um den Wohnsitz der natürlichen Personen (schwarze Liste vom 4. Mai 1999) und die "Controlled Foreign Companies" (CFC) ging, gab es weitere Kontakte, in erster Linie zwischen Steuerbehörden, aber auch auf hoher politischer Ebene. Die Schweizer Botschaft in Rom hat sich stark engagiert, um Beschlüssen entgegenzuwirken, die unser Land diskriminieren würden. Vier Treffen zwischen Experten beider Steuerbehörden haben bereits stattgefunden, dies während und nach dem italienischen Gesetzgebungsverfahren. Auch anlässlich zweier Treffen in den Jahren 2002 und 2003 zwischen Herrn Bundespräsident Couchepin und dem italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi sowie im Rahmen von Treffen zwischen den Aussenministern beider Staaten hat die Schweiz darauf bestanden, dass diese Massnahmen unberechtigt sind. Es ist vorgesehen, das Gespräch im Rahmen der Verhandlungen über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens fortzuführen, um die bestehende Situation zu verbessern.</p><p>Die kürzlich zwischen der Schweiz und der EU erzielte Einigung über die Zinsenbesteuerung, welche eine Verstärkung der bilateralen Amtshilfe einschliesst, sollte dazu beitragen, dass in diesem Punkt eine Lösung gefunden werden kann.</p><p>Die Schweiz wird sich selbstverständlich weiterhin für die Streichung aus den bestehenden schwarzen Listen einsetzen und geltend machen, dass die Nennung der Schweiz auch gegen die Grundsätze von Artikel 7 des Abkommens verstösst (Besteuerung nur bei Vorhandensein einer Betriebsstätte). Der Bundesrat bleibt zuversichtlich, dass eine Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens die Streichung aus der betreffenden Liste bewirken wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einiger Zeit nimmt die Ratlosigkeit in Bezug auf das schweizerisch-italienische Verhältnis und auf dessen künftige Entwicklung zu.</p><p>Namentlich im Kanton Tessin erregen Entscheide und Massnahmen der italienischen Behörden, die klar gegen die geltenden Vorschriften unseres Landes verstossen, Besorgnis. Die italienischen Behörden zeigten sich auch mehrmals aggressiv. Dies steht im Gegensatz zu normalen Beziehungen zwischen befreundeten Ländern, und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien war bisher freundschaftlich.</p><p>Vor allem gibt es berechtigte Zweifel am tatsächlichen Willen Italiens, die bilateralen Verträge umzusetzen. Bisher gibt es noch keinerlei Anzeichen, die auf eine Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit hindeuten würden.</p><p>Die Benzinpreisvergünstigungen in der Grenzregion wurden in ausgedehnteren Gebieten gewährt als vorgesehen. Die lokale Wirtschaft an der Grenze leidet darunter. Die Bundeskasse verliert damit einen Betrag von jährlich rund 100 Millionen Franken.</p><p>Bekanntlich hat Italien im Rahmen seiner Gesetzgebung zu den so genannten "CFC-Gesellschaften" ungerechtfertigt unser Land auf die schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt. In allen diesen Fällen scheint der Bundesrat aber nicht reagieren zu wollen. Schliesslich war der so genannte Scudo Tremonti, eine Massnahme, mit der die Repatriierung von Fluchtkapital gefördert werden soll, mit Attacken gegen das schweizerische Bankensystem verbunden. Diese Haltung ist ziemlich weit weg von dem, was man von einem Ministerium erwarten dürfte. Nicht zu vergessen ist auch die fotografische Kontrolle an den Grenzübergängen zur Schweiz.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie lassen sich zurzeit die schweizerisch-italienischen Beziehungen umschreiben?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahme, die der italienische Minister Tremonti zur Repatriierung von Fluchtgeldern getroffen hat?</p><p>3. Ist er nicht auch besorgt, wenn er an die Zukunft des Tessiner Finanzplatzes denkt?</p><p>4. Warum hat er nicht auf die Verbalattacken gegen das schweizerische Steuer- und Bankensystem reagiert?</p><p>5. Wurden mit den zuständigen italienischen Ministerien oder wenigstens auf diplomatischer Ebene je Gespräche geführt? Wenn ja, worüber und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum wurde nichts unternommen?</p>
  • Zu viel Respekt vor Italien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die schweizerisch-italienischen Beziehungen dürfen als sehr intensiv und im Allgemeinen auch als hervorragend bezeichnet werden. Die gegenwärtige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Bereich ist fruchtbar. Auch die Kooperation an der Grenze ist vielfältig und für beide Seiten nützlich.</p><p>Allerdings lässt es sich nicht verneinen, dass in letzter Zeit einige Themen für eine leichte Verunsicherung gesorgt haben:</p><p>- Mit neuen steuerlichen Massnahmen (Controlled foreign companies "CFC" u. ähnlichem) und mit zwei Steueramnestien verfolgt die italienische Regierung das Ziel, bedeutende im Ausland befindliche Finanzmittel ins Land zurück zu bringen oder zumindest zu besteuern. Auch wenn mit diesen Massnahmen keine diskriminierenden Absichten verfolgt werden, so ist doch hauptsächlich die Schweiz davon betroffen. Dies einerseits aufgrund der geographischen Nähe und andererseits aufgrund der Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes.</p><p>- Um ihre Wirtschaftspolitik zu untermauern und die der Steuerhinterziehung verdächtigten Steuerpflichtigen zum Handeln zu bewegen, hat die italienische Regierung besondere Massnahmen wie die Videoaufnahmen an der italienisch-schweizerischen Grenze angeordnet. Zwar erfolgte diese gegen italienische Steuerpflichtige gerichtete Massnahme auf italienischem Territorium. Dennoch warf sie in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre Fragen auf.</p><p>2. Jedes Land muss frei über die Durchführung einer Steueramnestie entscheiden können. Der Bundesrat gibt deshalb keine Stellungnahme zur Amnestie in Italien ab. Sollte es in unserem Land zu einer Steueramnestie kommen, wüsste der Bundesrat Kommentare aus anderen Ländern genauso wenig zu schätzen.</p><p>In Tat und Wahrheit war nicht die Amnestie selber Ursache der Spannungen, sondern vielmehr die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit dieser Massnahme Kritik an unserem Land geübt wurde. Dazu gehörte auch die Erklärung von italienischer Seite, das schweizerische Bankgeheimnis werde noch in diesem Jahr abgeschafft.</p><p>Interessant sind in diesem Zusammenhang Meldungen in der italienischen Presse, denen zufolge aufgrund der Qualität der Dienstleistungen schweizerischer Banken bedeutsame Finanzmittel wieder in die Schweiz zurückgeflossen seien.</p><p>3. Die Stärke und die Zukunft eines Finanzplatzes dürfen nicht vom Vorhandensein nicht deklarierter Kapitalien abhängig sein. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Frage vor dem Hintergrund des allgemeinen Wettbewerbes unter Finanzplätzen zu beantworten ist.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung aller schweizerischen Wirtschaftszweige. Da unser Land über keine nennenswerten Rohstoffe verfügt, ist jeder Bereich für unsere Wirtschaft wichtig, der ein besonderes Know-how in der Produktion, im Dienstleistungssektor oder auf anderen Gebieten entwickelt hat.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten stets bemüht, die Kompetenz, die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzsektors zu gewährleisten. Der Kanton Tessin gehört zu den wichtigen Finanzplätzen, und der Bundesrat widmet ihm deshalb in diesen Zeiten des verstärkten Wettbewerbes besondere Aufmerksamkeit.</p><p>4. Die Angriffe auf das Schweizer Bankgeheimnis haben in den vergangenen Jahren zugenommen, nicht nur vonseiten Italiens. Die Schweizer Regierung hat nicht nur gezielt auf die Kontroverse mit Italien reagiert, sondern sie hat auch den Schutz des Finanzplatzes Schweiz zu einer zentralen Aufgabe ihrer Aussenpolitik gemacht. Sowohl im Rahmen der OECD als auch gegenüber der EU verteidigt die Schweiz ihr Rechts- und Wirtschaftssystem gegen Kritik und Angriffe seitens konkurrierender Finanzplätze.</p><p>Die öffentlichen Verlautbarungen des italienischen Finanzministers Giulio Tremonti zum schweizerischen Bankgeheimnis beruhen denn auch nicht auf Fakten und nicht auf entsprechenden Informationen aus amtlichen schweizerischen Quellen. Es ist zu vermuten, dass Tremonti mit seinen Äusserungen in erster Linie innenpolitische Ziele verfolgte. Auf jeden Fall will der Bundesrat auf diese Polemik nicht weiter eingehen.</p><p>5. Es sei daran erinnert, dass seit 1992, als Italien zum ersten Mal eine "schwarze Liste" veröffentlichte, die Schweiz sowohl auf Stufe Verwaltung als auch auf politischer Ebene mehrmals vehement protestiert hat. Diese Liste erwähnte drei Kategorien von Schweizer Unternehmen und ist Teil einer den Missbrauch bekämpfenden Fiskalverordnung (damals besser bekannt als "Dekret Formica").</p><p>Trotz wiederholter Interventionen seitens der Schweiz hat Italien diesen Entscheid bisher nicht rückgängig gemacht. Grund dafür sind nicht nur die Besonderheiten der verschiedenen kantonalen Steuersysteme, sondern auch das Fehlen einer grossen Amtshilfeklausel im Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, wie sie die OECD in ihrem Musterabkommen (Art. 26) vorsieht. Die Schweiz und Italien vertreten hierzu unterschiedliche Standpunkte, wobei Italien auf der Linie der Mehrheit der OECD-Staaten - und insbesondere aller G7-Staaten - liegt.</p><p>Seit 1999, als es zusätzlich auch noch um den Wohnsitz der natürlichen Personen (schwarze Liste vom 4. Mai 1999) und die "Controlled Foreign Companies" (CFC) ging, gab es weitere Kontakte, in erster Linie zwischen Steuerbehörden, aber auch auf hoher politischer Ebene. Die Schweizer Botschaft in Rom hat sich stark engagiert, um Beschlüssen entgegenzuwirken, die unser Land diskriminieren würden. Vier Treffen zwischen Experten beider Steuerbehörden haben bereits stattgefunden, dies während und nach dem italienischen Gesetzgebungsverfahren. Auch anlässlich zweier Treffen in den Jahren 2002 und 2003 zwischen Herrn Bundespräsident Couchepin und dem italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi sowie im Rahmen von Treffen zwischen den Aussenministern beider Staaten hat die Schweiz darauf bestanden, dass diese Massnahmen unberechtigt sind. Es ist vorgesehen, das Gespräch im Rahmen der Verhandlungen über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens fortzuführen, um die bestehende Situation zu verbessern.</p><p>Die kürzlich zwischen der Schweiz und der EU erzielte Einigung über die Zinsenbesteuerung, welche eine Verstärkung der bilateralen Amtshilfe einschliesst, sollte dazu beitragen, dass in diesem Punkt eine Lösung gefunden werden kann.</p><p>Die Schweiz wird sich selbstverständlich weiterhin für die Streichung aus den bestehenden schwarzen Listen einsetzen und geltend machen, dass die Nennung der Schweiz auch gegen die Grundsätze von Artikel 7 des Abkommens verstösst (Besteuerung nur bei Vorhandensein einer Betriebsstätte). Der Bundesrat bleibt zuversichtlich, dass eine Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens die Streichung aus der betreffenden Liste bewirken wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einiger Zeit nimmt die Ratlosigkeit in Bezug auf das schweizerisch-italienische Verhältnis und auf dessen künftige Entwicklung zu.</p><p>Namentlich im Kanton Tessin erregen Entscheide und Massnahmen der italienischen Behörden, die klar gegen die geltenden Vorschriften unseres Landes verstossen, Besorgnis. Die italienischen Behörden zeigten sich auch mehrmals aggressiv. Dies steht im Gegensatz zu normalen Beziehungen zwischen befreundeten Ländern, und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien war bisher freundschaftlich.</p><p>Vor allem gibt es berechtigte Zweifel am tatsächlichen Willen Italiens, die bilateralen Verträge umzusetzen. Bisher gibt es noch keinerlei Anzeichen, die auf eine Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit hindeuten würden.</p><p>Die Benzinpreisvergünstigungen in der Grenzregion wurden in ausgedehnteren Gebieten gewährt als vorgesehen. Die lokale Wirtschaft an der Grenze leidet darunter. Die Bundeskasse verliert damit einen Betrag von jährlich rund 100 Millionen Franken.</p><p>Bekanntlich hat Italien im Rahmen seiner Gesetzgebung zu den so genannten "CFC-Gesellschaften" ungerechtfertigt unser Land auf die schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt. In allen diesen Fällen scheint der Bundesrat aber nicht reagieren zu wollen. Schliesslich war der so genannte Scudo Tremonti, eine Massnahme, mit der die Repatriierung von Fluchtkapital gefördert werden soll, mit Attacken gegen das schweizerische Bankensystem verbunden. Diese Haltung ist ziemlich weit weg von dem, was man von einem Ministerium erwarten dürfte. Nicht zu vergessen ist auch die fotografische Kontrolle an den Grenzübergängen zur Schweiz.</p><p>Deshalb stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie lassen sich zurzeit die schweizerisch-italienischen Beziehungen umschreiben?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahme, die der italienische Minister Tremonti zur Repatriierung von Fluchtgeldern getroffen hat?</p><p>3. Ist er nicht auch besorgt, wenn er an die Zukunft des Tessiner Finanzplatzes denkt?</p><p>4. Warum hat er nicht auf die Verbalattacken gegen das schweizerische Steuer- und Bankensystem reagiert?</p><p>5. Wurden mit den zuständigen italienischen Ministerien oder wenigstens auf diplomatischer Ebene je Gespräche geführt? Wenn ja, worüber und mit welchem Resultat? Wenn nein, warum wurde nichts unternommen?</p>
    • Zu viel Respekt vor Italien?

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