Eklatanter Missbrauch von Bundesgeldern bei der Airline
- ShortId
-
02.3027
- Id
-
20023027
- Updated
-
10.04.2024 12:05
- Language
-
de
- Title
-
Eklatanter Missbrauch von Bundesgeldern bei der Airline
- AdditionalIndexing
-
48;Sozialplan;Darlehen;gebundene Ausgabe;Swissair;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen;Kredit
- 1
-
- L05K0702040108, Sozialplan
- L03K110403, Kredit
- L05K1801021104, Swissair
- L04K11020303, gebundene Ausgabe
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L05K1104030101, Darlehen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einleitende Bemerkungen</p><p>Mit der Incentive-Vereinbarung wird für die Mitarbeitenden ein Anreiz gesetzt, mit einer möglichst guten, kundenfreundlichen Verkaufs- und Arbeitsleistung ein möglichst gutes finanzielles Ergebnis zu erzielen. Das dadurch erreichte bessere Resultat soll je zur Hälfte dem Bund und dem Personal zukommen (Win-Win-Situation). Die ausgehandelte Lösung diente und dient der Sicherstellung, der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und damit des Projektes Phoenix Plus schlechthin.</p><p>Bei der Beurteilung der Incentive-Lösung muss von der Situation im Dezember 2001 ausgegangen werden. Aufgrund der Stimmung beim Personal musste zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit schwerwiegenden Störungen gerechnet werden. Das Aufnehmen dieser Verhandlungen am 10. Dezember und der Abschluss am 17. und am 22. Dezember sowie die im Dezember auf Initiative des Chefs Task Force Swissair Personal (TFSRP) gegründete Härtefallstiftung haben wesentlich zur Beruhigung der allgemeinen Stimmung und zur Motivation des Personals beigetragen.</p><p>1. Die Incentive-Lösung sieht vor, dass Einsparungen des Bundesdarlehens von 1 Milliarde Franken teilweise zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden können. Diese Mittel müssen aus Mehreinnahmen aus dem reduzierten Flugbetrieb bis 29. März 2002 oder durch Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Hälfte des nicht beanspruchten Bundesdarlehens fliesst an den Bund zurück, die andere Hälfte des verfügbaren Betrages, jedoch maximal 50 Millionen Franken, wird für die während des Winterflugplans 2001/02 effektiv noch arbeitenden Angestellten, für Sozialplankosten sowie für den Flight-Attendants-Fonds und für Personen aus der Option 96 verwendet. Für die entsprechenden Zahlungen müssen die Bezüger eine Abtretungserklärung an den Bund unterzeichnen.</p><p>Die Ziele dieser Vereinbarung waren und sind: den unterbruchfreien Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, die Nachlassstundung nicht zu gefährden, die Motivation des Personals zu steigern und ein besseres Resultat für den Bund und die Mitarbeitenden, Entlassenen und vorzeitig Pensionierten zu erzielen.</p><p>Das Parlament hat 1 Milliarde Franken zur Aufrechterhaltung der Swissair-Linien gesprochen. Genau diesem Zweck dient die Incentive-Vereinbarung. Ohne dieses Abkommen wären die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen.</p><p>Nach Artikel 101 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig beflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Die mit der Swissair abgeschlossenen Darlehensverträge (Grund- und Ergänzungsvertrag) sollten somit einen reduzierten Flugbetrieb bis am 29. März 2002 sicherstellen. Der Bundesrat hält dafür, dass die vorgesehenen Zahlungen durch Ziel und Zweck des Gesetzes gedeckt sind. Er räumt ein, dass es sich bezüglich der Kreditbeschlüsse des Parlamentes um eine weite Interpretation handelt und man auch zum gegenteiligen Ergebnis gelangen kann. Er ist aber der Auffassung, dass die abgeschlossene Incentive-Vereinbarung durchaus vertretbar ist. Sie liegt letztlich im Sinn und Zweck der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, da ohne sie die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen wären.</p><p>2. Am 30. November 2001 nahm der Bundesrat Kenntnis von der damaligen Situation bezüglich der Sozialpläne und entschied, die Varianten Vorfinanzierungen durch die Banken und Incentive weiter zu verfolgen. Dies wurde vom Vorsteher des EVD an einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Bereits eine Woche später, am 7. Dezember 2001, orientierten die Vorsteher EFD und EVD die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte in einem Brief über die Finanzierung von Sozialplankosten im Ausland auch über diese neue Finanzierungsvariante.</p><p>Am 18. Dezember 2001 nahm der Bundesrat davon Kenntnis, dass die Verhandlungen mit den Sozialpartnern am 10. und 17. Dezember praktisch abgeschlossen werden konnten, das Übereinkommen nun finalisiert und demnächst unterzeichnet werde.</p><p>Kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2001, wurde die Vereinbarung vom Direktor für Arbeit und Chef TFSRP, handelnd für den Bund, den Sozialpartnern zur Gegenzeichnung zugestellt.</p><p>Die TFSRP erklärte in der Pressemitteilung vom 16. Januar 2002 den Abschluss der Vereinbarung mit den Sozialpartnern (im Anschluss an die TFSRP-Sitzung).</p><p>Der Bundesrat beantwortete am 13. Februar 2002 Fragen der Eidgenössischen Finanzdelegation und gab seiner Auffassung Ausdruck, dass die abgeschlossene Incentive-Vereinbarung durchaus vertretbar sei, weil sie letztlich im Sinn und Zweck der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen liege und ohne sie die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen wäre.</p><p>In seiner Botschaft vom 7. November 2001 über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt hat der Bundesrat ausgeführt, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein könne, finanzielle Leistungen zum Vollzug des Sozialplanes, der sich aus den Gesamtarbeitsverträgen der SAir Group für das Personal in der Schweiz ergebe, zu erbringen (vgl. Ziff. 2.1.7). Diese Auffassung hat der Bundesrat in der parlamentarischen Beratung bestätigt. Er hat sich - unterstützt durch die entsprechenden parlamentarischen Aufträge - auf dem Verhandlungsweg dafür eingesetzt, dass die Vorfinanzierung der nicht gesicherten Sozialpläne der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmen der Swissair realisiert werden könne. Letztlich aber scheiterte die vom Bundesrat und vom Parlament anvisierte Lösung einer Vorfinanzierung, weil der Sachwalter nach der Beurteilung der Aktiven und der privilegierten Forderungen noch keinen Zusicherungsentscheid über die Finanzierung der Sozialpläne fällen konnte.</p><p>Aus diesem Grunde wurde die Alternative Incentive entwickelt, um den unterbruchsfreien Verkehr zu ermöglichen. Im Zeitpunkt der früheren Verlautbarungen des Bundesrates - etwa zur Sondersession - stand diese Lösung noch nicht zur Diskussion. Es handelt sich hier auch nicht um eine voraussetzungslose Finanzierung von Sozialplänen, sondern um einen Anreiz an das Personal, gesamthaft ein besseres Resultat zu erzielen und von diesem besseren Resultat auch einen Anteil für sich und die Sozialpläne als Leistungsprämie zu erhalten.</p><p>3. Der Bundesrat hat in diesem komplexen Geschäft von Beginn weg der Überwachung und Kontrolle die notwendige Bedeutung beigemessen. Hingewiesen sei insbesondere auf die Einsetzung der Task Force "Luftbrücke" mit den verschiedenen Projektgruppen, das spezielle Flugmonitoring sowie die Kontrolle der Darlehensverwendung der Swissair durch die Eidgenössische Finanzkontrolle vor Ort.</p><p>4. Der Bundesrat, die Überwachungs- und Kontrollinstanzen sind sich dieser Gefahr bewusst, angemessene Massnahmen sind getroffen worden.</p><p>Da gemäss Darlehensvertrag aus der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bis Ende März 2002 keine Schmälerung der Masse resultieren darf, müssen Ausgaben und Einnahmen aus der Periode Oktober 2001 bis März 2002 auch gegenüber der Masse abgegrenzt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht Mittel der Masse für die neue Airline verwendet werden. Deshalb kommt der Prüfung und Analyse der Transaktionen der Anfangs- und Endphase sowohl aus der Sicht des Sachwalters als auch des Bundes eine erhöhte Bedeutung zu. Die Eidgenössische Finanzkontrolle, die mit zwei Mitarbeitern vor Ort vertreten ist, und der Sachwalter sowie die von diesem beigezogenen externen Experten arbeiten diesbezüglich eng zusammen.</p><p>Neben der Erhebung und Analyse der Anfangs- und Endbestände und der Abgrenzungstransaktionen werden die von der Swissair und der Crossair bzw. Swiss gegenseitig in Rechnung gestellten Leistungen zuhanden des Sachwalters und der Eidgenössische Finanzkontrolle in einer speziellen Liste zusammengestellt und geprüft. Dazu kommt, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle seit Beginn laufend die Liquidität überwacht und dass die Mittel des Bundes zulasten des Darlehenskredites nur tranchenweise und nach Massgabe der effektiven Zahlungsbedürfnisse der Swissair zur Verfügung gestellt werden.</p><p>5. Wie oben ausgeführt, übt der Bundesrat die ihm gemäss Ergänzungsvertrag zustehenden Kontrollrechte aus. Zu Sanktionen bestand bisher kein Anlass. Bezüglich allfälliger Incentive-Zahlungen sind die Bestimmungen des Ergänzungsvertrages zudem nicht anwendbar, da diesbezüglich bekanntlich eine separate Vereinbarung mit den Sozialpartnern abgeschlossen worden ist.</p><p>Der Bundesrat hält dafür, dass die vorgesehenen Incentive-Zahlungen durch Ziel und Zweck des LFG (Art. 101) gedeckt sind. Er räumt ein, dass es sich bezüglich der Kreditbeschlüsse des Parlamentes um eine weite Interpretation handelt und man auch zum gegenteiligen Ergebnis gelangen kann.</p><p>6. Wie unter Ziffer 1 bereits dargelegt, diente und dient die Incentive-Vereinbarung der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes. Somit kann nicht von einer Zweckentfremdung, sondern es muss von einer Unterstützung des Zwecks gesprochen werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die notwendigen Massnahmen getroffen worden sind, damit die Mittel aus dem Swissair-Darlehen nicht zweckentfremdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Protokoll des Amtlichen Bulletins des Nationalrates 2001, Seite 1503, versprach Bundespräsident Leuenberger anlässlich der Sondersession zum Swissair-Debakel am 16. November 2001, vom Swissair-Kredit werde nichts in die Finanzierung von Sozialplänen fliessen; es sei "Sache der Sozialpartner, die Sozialpläne zu finanzieren". Die Finanzierung von Sozialplänen durch den Bund "wäre einfach eine Ungerechtigkeit, die wir nicht begehen wollen". Der Nationalrat schmetterte entsprechende Anträge ausnahmslos ab.</p><p>Die Kreditvorlage, welche vom Parlament genehmigt wurde, war klar auf die Budgetposten Aufrechterhaltung der Flugbetriebe, Beteiligung an Fluggesellschaften, Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie, Dienstleistungen Dritter sowie übrige Sachausgaben beschränkt. Die Finanzierung von Sozialplänen oder Investitionen für den Aufbau der neuen Airline waren in der Vorlage nicht vorgesehen und wurden demnach vom Parlament auch nicht beschlossen.</p><p>Im Januar 2002 schloss die "Task Force Swissair Personal" jedoch mit den Sozialpartnern eine so genannte Incentive-Vereinbarung ab, wonach für den Flugbetrieb nicht benötigte Mittel aus dem Bundesdarlehen von 1 Milliarden Franken teilweise zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden können.</p><p>Gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Ergänzungsvertrages zwischen dem Bund und der Swissair vom 24. und 25. Oktober 2001 ist die Eidgenössische Finanzkontrolle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit befugt, die bestimmungsgemässe Verwendung des Bundesdarlehens zu überprüfen. Nach Artikel 9 Absatz 1 des nämlichen Vertrages kann der Bund bereits geleistete Kredittranchen sofort zurückfordern und die Zahlung weiterer Tranchen verweigern, wenn die Swissair die mit der Darlehensgewährung verbundenen Verpflichtungen und Bedingungen nicht einhält.</p><p>Die Bestimmung des Darlehens ist in Artikel 2 des Vertrages festgehalten. Das Darlehen dient dazu, dass im öffentlichen Interesse bis am 29. März 2002 ein reduzierter Flugbetrieb sichergestellt und danach ein entsprechender neuer Flugbetrieb von einer neuen nationalen Fluggesellschaft betrieben werden kann.</p><p>Es zeigt sich somit, dass die Verwendung der Bundesgelder für Sozialpläne weder vom Parlamentsbeschluss noch vom Darlehensvertrag zwischen Bund und Swissair gedeckt ist. Durch die Incentive-Vereinbarung hat die "Task Force Swissair Personal" unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im Seco, gegen den Parlamentsbeschluss verstossen.</p><p>Die SVP-Fraktion ortet in der Missachtung der Parlamentsentscheide durch den Bundesrat bzw. das Seco ein bedenkliches Demokratieverständnis der Landesregierung. Sie fordert vom Bundesrat daher Massnahmen, welche sicherstellen, dass für den Flugbetrieb nicht benötigte Mittel aus dem Bundesdarlehen in die Bundeskasse zurückfliessen. Der Darlehensvertrag zeigt, dass die dafür notwendige Handhabe zur Verfügung steht.</p><p>Dies vorausgeschickt, unterbreitet die SVP-Fraktion dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass die Incentive-Vereinbarung sowohl dem Parlamentsbeschluss der Sondersession als auch dem Ergänzungsvertrag zwischen Bund und Swissair vom 24. und 25. Oktober 2001 entspricht?</p><p>2. Wer hat der "Task Force Swissair Personal" die Kompetenz erteilt, die Incentive-Vereinbarung abzuschliessen? Rückte der Bundesrat bei dieser Kompetenzerteilung absichtlich von den an der Sondersession abgegebenen Versprechen ab? Weshalb tat er das?</p><p>3. Kontrolliert er nunmehr die Verwendung der von ihm der Swissair gewährten Darlehen? Was kehrte bzw. kehrt der Bundesrat vor, um die rechtmässige Verwendung der Swissair-Darlehen zu gewährleisten und zu verhindern, dass weitere Teile der Bundesdarlehen unrechtmässig verwendet werden?</p><p>4. Wie begegnet er der Gefahr, dass in der jetzigen Endphase der Swissair, da Swissair und Crossair bzw. Swiss eng miteinander verflochten sind, Bundesgelder zweckwidrig für Investitionen der neuen Airline verwendet werden?</p><p>5. Übt er die ihm gemäss Ergänzungsvertrag vom 24. und 25. Oktober 2001 zustehenden Kontroll- und Sanktionsrechte (Art. 8 und 9 des Vertrages) aus? Wenn ja, inwiefern hat er sie bisher ausgeübt? Wenn nein, weshalb übt er sie nicht aus, nachdem die vertragswidrige Verwendung der Gelder augenscheinlich geworden ist?</p><p>6. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die Swissair-Darlehen weder für Sozialpläne noch für andere unrechtmässige Investitionen zweckentfremdet werden? Wie gewährleistet er dies?</p>
- Eklatanter Missbrauch von Bundesgeldern bei der Airline
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Einleitende Bemerkungen</p><p>Mit der Incentive-Vereinbarung wird für die Mitarbeitenden ein Anreiz gesetzt, mit einer möglichst guten, kundenfreundlichen Verkaufs- und Arbeitsleistung ein möglichst gutes finanzielles Ergebnis zu erzielen. Das dadurch erreichte bessere Resultat soll je zur Hälfte dem Bund und dem Personal zukommen (Win-Win-Situation). Die ausgehandelte Lösung diente und dient der Sicherstellung, der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und damit des Projektes Phoenix Plus schlechthin.</p><p>Bei der Beurteilung der Incentive-Lösung muss von der Situation im Dezember 2001 ausgegangen werden. Aufgrund der Stimmung beim Personal musste zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit schwerwiegenden Störungen gerechnet werden. Das Aufnehmen dieser Verhandlungen am 10. Dezember und der Abschluss am 17. und am 22. Dezember sowie die im Dezember auf Initiative des Chefs Task Force Swissair Personal (TFSRP) gegründete Härtefallstiftung haben wesentlich zur Beruhigung der allgemeinen Stimmung und zur Motivation des Personals beigetragen.</p><p>1. Die Incentive-Lösung sieht vor, dass Einsparungen des Bundesdarlehens von 1 Milliarde Franken teilweise zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden können. Diese Mittel müssen aus Mehreinnahmen aus dem reduzierten Flugbetrieb bis 29. März 2002 oder durch Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Hälfte des nicht beanspruchten Bundesdarlehens fliesst an den Bund zurück, die andere Hälfte des verfügbaren Betrages, jedoch maximal 50 Millionen Franken, wird für die während des Winterflugplans 2001/02 effektiv noch arbeitenden Angestellten, für Sozialplankosten sowie für den Flight-Attendants-Fonds und für Personen aus der Option 96 verwendet. Für die entsprechenden Zahlungen müssen die Bezüger eine Abtretungserklärung an den Bund unterzeichnen.</p><p>Die Ziele dieser Vereinbarung waren und sind: den unterbruchfreien Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, die Nachlassstundung nicht zu gefährden, die Motivation des Personals zu steigern und ein besseres Resultat für den Bund und die Mitarbeitenden, Entlassenen und vorzeitig Pensionierten zu erzielen.</p><p>Das Parlament hat 1 Milliarde Franken zur Aufrechterhaltung der Swissair-Linien gesprochen. Genau diesem Zweck dient die Incentive-Vereinbarung. Ohne dieses Abkommen wären die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen.</p><p>Nach Artikel 101 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig beflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Die mit der Swissair abgeschlossenen Darlehensverträge (Grund- und Ergänzungsvertrag) sollten somit einen reduzierten Flugbetrieb bis am 29. März 2002 sicherstellen. Der Bundesrat hält dafür, dass die vorgesehenen Zahlungen durch Ziel und Zweck des Gesetzes gedeckt sind. Er räumt ein, dass es sich bezüglich der Kreditbeschlüsse des Parlamentes um eine weite Interpretation handelt und man auch zum gegenteiligen Ergebnis gelangen kann. Er ist aber der Auffassung, dass die abgeschlossene Incentive-Vereinbarung durchaus vertretbar ist. Sie liegt letztlich im Sinn und Zweck der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, da ohne sie die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen wären.</p><p>2. Am 30. November 2001 nahm der Bundesrat Kenntnis von der damaligen Situation bezüglich der Sozialpläne und entschied, die Varianten Vorfinanzierungen durch die Banken und Incentive weiter zu verfolgen. Dies wurde vom Vorsteher des EVD an einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Bereits eine Woche später, am 7. Dezember 2001, orientierten die Vorsteher EFD und EVD die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte in einem Brief über die Finanzierung von Sozialplankosten im Ausland auch über diese neue Finanzierungsvariante.</p><p>Am 18. Dezember 2001 nahm der Bundesrat davon Kenntnis, dass die Verhandlungen mit den Sozialpartnern am 10. und 17. Dezember praktisch abgeschlossen werden konnten, das Übereinkommen nun finalisiert und demnächst unterzeichnet werde.</p><p>Kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2001, wurde die Vereinbarung vom Direktor für Arbeit und Chef TFSRP, handelnd für den Bund, den Sozialpartnern zur Gegenzeichnung zugestellt.</p><p>Die TFSRP erklärte in der Pressemitteilung vom 16. Januar 2002 den Abschluss der Vereinbarung mit den Sozialpartnern (im Anschluss an die TFSRP-Sitzung).</p><p>Der Bundesrat beantwortete am 13. Februar 2002 Fragen der Eidgenössischen Finanzdelegation und gab seiner Auffassung Ausdruck, dass die abgeschlossene Incentive-Vereinbarung durchaus vertretbar sei, weil sie letztlich im Sinn und Zweck der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen liege und ohne sie die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes erheblich gefährdet gewesen wäre.</p><p>In seiner Botschaft vom 7. November 2001 über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt hat der Bundesrat ausgeführt, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein könne, finanzielle Leistungen zum Vollzug des Sozialplanes, der sich aus den Gesamtarbeitsverträgen der SAir Group für das Personal in der Schweiz ergebe, zu erbringen (vgl. Ziff. 2.1.7). Diese Auffassung hat der Bundesrat in der parlamentarischen Beratung bestätigt. Er hat sich - unterstützt durch die entsprechenden parlamentarischen Aufträge - auf dem Verhandlungsweg dafür eingesetzt, dass die Vorfinanzierung der nicht gesicherten Sozialpläne der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmen der Swissair realisiert werden könne. Letztlich aber scheiterte die vom Bundesrat und vom Parlament anvisierte Lösung einer Vorfinanzierung, weil der Sachwalter nach der Beurteilung der Aktiven und der privilegierten Forderungen noch keinen Zusicherungsentscheid über die Finanzierung der Sozialpläne fällen konnte.</p><p>Aus diesem Grunde wurde die Alternative Incentive entwickelt, um den unterbruchsfreien Verkehr zu ermöglichen. Im Zeitpunkt der früheren Verlautbarungen des Bundesrates - etwa zur Sondersession - stand diese Lösung noch nicht zur Diskussion. Es handelt sich hier auch nicht um eine voraussetzungslose Finanzierung von Sozialplänen, sondern um einen Anreiz an das Personal, gesamthaft ein besseres Resultat zu erzielen und von diesem besseren Resultat auch einen Anteil für sich und die Sozialpläne als Leistungsprämie zu erhalten.</p><p>3. Der Bundesrat hat in diesem komplexen Geschäft von Beginn weg der Überwachung und Kontrolle die notwendige Bedeutung beigemessen. Hingewiesen sei insbesondere auf die Einsetzung der Task Force "Luftbrücke" mit den verschiedenen Projektgruppen, das spezielle Flugmonitoring sowie die Kontrolle der Darlehensverwendung der Swissair durch die Eidgenössische Finanzkontrolle vor Ort.</p><p>4. Der Bundesrat, die Überwachungs- und Kontrollinstanzen sind sich dieser Gefahr bewusst, angemessene Massnahmen sind getroffen worden.</p><p>Da gemäss Darlehensvertrag aus der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bis Ende März 2002 keine Schmälerung der Masse resultieren darf, müssen Ausgaben und Einnahmen aus der Periode Oktober 2001 bis März 2002 auch gegenüber der Masse abgegrenzt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht Mittel der Masse für die neue Airline verwendet werden. Deshalb kommt der Prüfung und Analyse der Transaktionen der Anfangs- und Endphase sowohl aus der Sicht des Sachwalters als auch des Bundes eine erhöhte Bedeutung zu. Die Eidgenössische Finanzkontrolle, die mit zwei Mitarbeitern vor Ort vertreten ist, und der Sachwalter sowie die von diesem beigezogenen externen Experten arbeiten diesbezüglich eng zusammen.</p><p>Neben der Erhebung und Analyse der Anfangs- und Endbestände und der Abgrenzungstransaktionen werden die von der Swissair und der Crossair bzw. Swiss gegenseitig in Rechnung gestellten Leistungen zuhanden des Sachwalters und der Eidgenössische Finanzkontrolle in einer speziellen Liste zusammengestellt und geprüft. Dazu kommt, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle seit Beginn laufend die Liquidität überwacht und dass die Mittel des Bundes zulasten des Darlehenskredites nur tranchenweise und nach Massgabe der effektiven Zahlungsbedürfnisse der Swissair zur Verfügung gestellt werden.</p><p>5. Wie oben ausgeführt, übt der Bundesrat die ihm gemäss Ergänzungsvertrag zustehenden Kontrollrechte aus. Zu Sanktionen bestand bisher kein Anlass. Bezüglich allfälliger Incentive-Zahlungen sind die Bestimmungen des Ergänzungsvertrages zudem nicht anwendbar, da diesbezüglich bekanntlich eine separate Vereinbarung mit den Sozialpartnern abgeschlossen worden ist.</p><p>Der Bundesrat hält dafür, dass die vorgesehenen Incentive-Zahlungen durch Ziel und Zweck des LFG (Art. 101) gedeckt sind. Er räumt ein, dass es sich bezüglich der Kreditbeschlüsse des Parlamentes um eine weite Interpretation handelt und man auch zum gegenteiligen Ergebnis gelangen kann.</p><p>6. Wie unter Ziffer 1 bereits dargelegt, diente und dient die Incentive-Vereinbarung der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes. Somit kann nicht von einer Zweckentfremdung, sondern es muss von einer Unterstützung des Zwecks gesprochen werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die notwendigen Massnahmen getroffen worden sind, damit die Mittel aus dem Swissair-Darlehen nicht zweckentfremdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Protokoll des Amtlichen Bulletins des Nationalrates 2001, Seite 1503, versprach Bundespräsident Leuenberger anlässlich der Sondersession zum Swissair-Debakel am 16. November 2001, vom Swissair-Kredit werde nichts in die Finanzierung von Sozialplänen fliessen; es sei "Sache der Sozialpartner, die Sozialpläne zu finanzieren". Die Finanzierung von Sozialplänen durch den Bund "wäre einfach eine Ungerechtigkeit, die wir nicht begehen wollen". Der Nationalrat schmetterte entsprechende Anträge ausnahmslos ab.</p><p>Die Kreditvorlage, welche vom Parlament genehmigt wurde, war klar auf die Budgetposten Aufrechterhaltung der Flugbetriebe, Beteiligung an Fluggesellschaften, Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie, Dienstleistungen Dritter sowie übrige Sachausgaben beschränkt. Die Finanzierung von Sozialplänen oder Investitionen für den Aufbau der neuen Airline waren in der Vorlage nicht vorgesehen und wurden demnach vom Parlament auch nicht beschlossen.</p><p>Im Januar 2002 schloss die "Task Force Swissair Personal" jedoch mit den Sozialpartnern eine so genannte Incentive-Vereinbarung ab, wonach für den Flugbetrieb nicht benötigte Mittel aus dem Bundesdarlehen von 1 Milliarden Franken teilweise zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden können.</p><p>Gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Ergänzungsvertrages zwischen dem Bund und der Swissair vom 24. und 25. Oktober 2001 ist die Eidgenössische Finanzkontrolle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit befugt, die bestimmungsgemässe Verwendung des Bundesdarlehens zu überprüfen. Nach Artikel 9 Absatz 1 des nämlichen Vertrages kann der Bund bereits geleistete Kredittranchen sofort zurückfordern und die Zahlung weiterer Tranchen verweigern, wenn die Swissair die mit der Darlehensgewährung verbundenen Verpflichtungen und Bedingungen nicht einhält.</p><p>Die Bestimmung des Darlehens ist in Artikel 2 des Vertrages festgehalten. Das Darlehen dient dazu, dass im öffentlichen Interesse bis am 29. März 2002 ein reduzierter Flugbetrieb sichergestellt und danach ein entsprechender neuer Flugbetrieb von einer neuen nationalen Fluggesellschaft betrieben werden kann.</p><p>Es zeigt sich somit, dass die Verwendung der Bundesgelder für Sozialpläne weder vom Parlamentsbeschluss noch vom Darlehensvertrag zwischen Bund und Swissair gedeckt ist. Durch die Incentive-Vereinbarung hat die "Task Force Swissair Personal" unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im Seco, gegen den Parlamentsbeschluss verstossen.</p><p>Die SVP-Fraktion ortet in der Missachtung der Parlamentsentscheide durch den Bundesrat bzw. das Seco ein bedenkliches Demokratieverständnis der Landesregierung. Sie fordert vom Bundesrat daher Massnahmen, welche sicherstellen, dass für den Flugbetrieb nicht benötigte Mittel aus dem Bundesdarlehen in die Bundeskasse zurückfliessen. Der Darlehensvertrag zeigt, dass die dafür notwendige Handhabe zur Verfügung steht.</p><p>Dies vorausgeschickt, unterbreitet die SVP-Fraktion dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass die Incentive-Vereinbarung sowohl dem Parlamentsbeschluss der Sondersession als auch dem Ergänzungsvertrag zwischen Bund und Swissair vom 24. und 25. Oktober 2001 entspricht?</p><p>2. Wer hat der "Task Force Swissair Personal" die Kompetenz erteilt, die Incentive-Vereinbarung abzuschliessen? Rückte der Bundesrat bei dieser Kompetenzerteilung absichtlich von den an der Sondersession abgegebenen Versprechen ab? Weshalb tat er das?</p><p>3. Kontrolliert er nunmehr die Verwendung der von ihm der Swissair gewährten Darlehen? Was kehrte bzw. kehrt der Bundesrat vor, um die rechtmässige Verwendung der Swissair-Darlehen zu gewährleisten und zu verhindern, dass weitere Teile der Bundesdarlehen unrechtmässig verwendet werden?</p><p>4. Wie begegnet er der Gefahr, dass in der jetzigen Endphase der Swissair, da Swissair und Crossair bzw. Swiss eng miteinander verflochten sind, Bundesgelder zweckwidrig für Investitionen der neuen Airline verwendet werden?</p><p>5. Übt er die ihm gemäss Ergänzungsvertrag vom 24. und 25. Oktober 2001 zustehenden Kontroll- und Sanktionsrechte (Art. 8 und 9 des Vertrages) aus? Wenn ja, inwiefern hat er sie bisher ausgeübt? Wenn nein, weshalb übt er sie nicht aus, nachdem die vertragswidrige Verwendung der Gelder augenscheinlich geworden ist?</p><p>6. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die Swissair-Darlehen weder für Sozialpläne noch für andere unrechtmässige Investitionen zweckentfremdet werden? Wie gewährleistet er dies?</p>
- Eklatanter Missbrauch von Bundesgeldern bei der Airline
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