Für eine bessere Demokratie

ShortId
02.3039
Id
20023039
Updated
10.04.2024 18:43
Language
de
Title
Für eine bessere Demokratie
AdditionalIndexing
421;Aufgaben der Exekutive;amtliches Dokument;Beziehung Legislative-Exekutive;parlamentarisches Verfahren;Bundesblatt
1
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L03K020203, amtliches Dokument
  • L04K02020304, Bundesblatt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erarbeitung und Publikation der dem Parlament zuzuleitenden Botschaften und Berichte ist ein Gemeinschaftswerk verschiedener Stellen in den Departementen und der Bundeskanzlei. Das Problem der verspäteten Publikationen kann daher nur von allen Departementen und Bundeskanzlei gemeinsam gelöst werden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Einfache Anfrage Brunner Christiane 01.1063, "Demokratie und offizielle Publikationen", vom 12. September 2001 ausgeführt hat, musste ein Bündel verschiedenster Massnahmen getroffen werden, die sich bereits auf die Geschäfte, die in diesem Frühjahr den Kommissionen zugeleitet werden, auswirken sollten. Bis zur Sommerpause sollte die Umsteuerung schon ein gutes Stück voran gekommen sein.</p><p>Gegen Ende der Neunzigerjahre wurde das Publikationswesen auf elektronische Grundlagen gestellt, was nicht nur die Veröffentlichung auf dem Internet ermöglichte, sondern auch namhafte Kosteneinsparungen bei den Druckkosten ermöglichte. Die bis anhin externalisierten Arbeiten zur Satzherstellung mussten mit der durchgehend elektronischen Erarbeitung durch zusätzliche verwaltungsinterne Anstrengungen aufgefangen werden. Zudem wurden sämtliche Abläufe der Rechtstextproduktion überarbeitet und erneuert.</p><p>Mit den jüngsten Massnahmen, die seit Mitte des letzten Jahres vorbereitet wurden, können künftig die Ämter und Departemente bei der Planung und Erarbeitung dieser Geschäfte durch die für das Publikationswesen federführende Bundeskanzlei besser begleitet werden. Auch diese Massnahmen sowie eine verbesserte Koordination mit den Diensten des Parlamentes sollen sicherstellen, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass seine Botschaften und Berichte an die Bundesversammlung dem Sekretariat der Bundesversammlung so zeitig zugestellt werden, dass sie an die Mitglieder der Räte "spätestens zehn Tage vor der Sitzung der Kommission, welche das Geschäft zuerst in Beratung zieht, versandt werden können", wie Artikel 44 des Geschäftsverkehrsgesetzes es vorschreibt.</p>
  • Für eine bessere Demokratie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erarbeitung und Publikation der dem Parlament zuzuleitenden Botschaften und Berichte ist ein Gemeinschaftswerk verschiedener Stellen in den Departementen und der Bundeskanzlei. Das Problem der verspäteten Publikationen kann daher nur von allen Departementen und Bundeskanzlei gemeinsam gelöst werden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Einfache Anfrage Brunner Christiane 01.1063, "Demokratie und offizielle Publikationen", vom 12. September 2001 ausgeführt hat, musste ein Bündel verschiedenster Massnahmen getroffen werden, die sich bereits auf die Geschäfte, die in diesem Frühjahr den Kommissionen zugeleitet werden, auswirken sollten. Bis zur Sommerpause sollte die Umsteuerung schon ein gutes Stück voran gekommen sein.</p><p>Gegen Ende der Neunzigerjahre wurde das Publikationswesen auf elektronische Grundlagen gestellt, was nicht nur die Veröffentlichung auf dem Internet ermöglichte, sondern auch namhafte Kosteneinsparungen bei den Druckkosten ermöglichte. Die bis anhin externalisierten Arbeiten zur Satzherstellung mussten mit der durchgehend elektronischen Erarbeitung durch zusätzliche verwaltungsinterne Anstrengungen aufgefangen werden. Zudem wurden sämtliche Abläufe der Rechtstextproduktion überarbeitet und erneuert.</p><p>Mit den jüngsten Massnahmen, die seit Mitte des letzten Jahres vorbereitet wurden, können künftig die Ämter und Departemente bei der Planung und Erarbeitung dieser Geschäfte durch die für das Publikationswesen federführende Bundeskanzlei besser begleitet werden. Auch diese Massnahmen sowie eine verbesserte Koordination mit den Diensten des Parlamentes sollen sicherstellen, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass seine Botschaften und Berichte an die Bundesversammlung dem Sekretariat der Bundesversammlung so zeitig zugestellt werden, dass sie an die Mitglieder der Räte "spätestens zehn Tage vor der Sitzung der Kommission, welche das Geschäft zuerst in Beratung zieht, versandt werden können", wie Artikel 44 des Geschäftsverkehrsgesetzes es vorschreibt.</p>
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